Bekanntmachung : Datum:
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld “Zivile Sicherheit – Schutz und Rettung bei komplexen Einsatzlagen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012-2017“ der Bundesregierung
Vom 22.02.2013
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren ist eine der Kernaufgaben staatlichen Handelns. Dies gilt vor allem in Hinblick auf Risiken bei komplexen Schadenslagen, die z. B. durch Naturkatastrophen, durch technisches oder menschliches Versagen hervorgerufen werden. Die zivile Sicherheitsforschung leistet einen Beitrag, den Schutz der Bevölkerung, unter Einbindung aller staatlichen und privaten Akteure, auf einem hohen Niveau sicherzustellen.
Deutschland verfügt über einen gut funktionierenden Bevölkerungsschutz mit einer Vielzahl von haupt- und ehrenamtlichen Helfern in staatlichen und privaten Organisationen. Hier gilt es, die Arbeit der Einsatzkräfte bei der Bewältigung zunehmend komplexerer Großschadenslagen effizient zu unterstützen. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich etwa durch Extremwetterereignisse, Umweltkatastrophen oder Großunfälle zunächst regional begrenzte Großschadenslagen schnell zu überregionalen oder grenzüberschreitenden Ereignissen ausweiten können.
Die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Schutz und Rettung bei komplexen Einsatzlagen“ soll einen Beitrag dazu leisten, die Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit organisatorischen und technischen Lösungen zu unterstützen. Dies betrifft verbesserte Ausrüstungen der Einsatzkräfte genauso wie die Stärkung der Zusammenarbeit der staatlichen Akteure und Hilfsorganisationen untereinander z. B. durch übergreifende Lageerfassungs-, Kommunikations- und Entscheidungsunterstützungssysteme. Berücksichtigt werden auch Aspekte der Aus- und Weiterbildung, der Gewinnung und Förderung ehrenamtlicher Helfer, der Risiko- und Krisenkommunikation sowie die frühzeitige Einbeziehung und Stärkung der Resilienz der Bevölkerung auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie des demographischen Wandels.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Aufbauend auf dem ersten nationalen Forschungsprogramm, verfolgt das Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit 2012-2017“ (
http://www.sifo.de
) die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, Naturkatastrophen, Unfälle und Großschadenslagen. Das Rahmenprogramm setzt damit die Impulse der „Hightech-Strategie 2020 für Deutschland“ (https://www.bmbf.de/de/sicherheitsforschung-forschung-fuer-die-zivile-sicherheit-150.html) um, an denen sich die innovationspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung orientieren.
Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur Erhöhung der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern erbringen, den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren aus Deutschland erschließen und die die Freiheit der Menschen in unserem Land respektieren. Es wird erwartet, dass die Forschungsverbünde interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellt sind und in Zusammenarbeit zwischen Natur- und Ingenieurwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Sicherheitsbehörden, Hilfsorganisationen sowie Infrastrukturbetreibern und Unternehmen gemeinsam praxisrelevante Sicherheitslösungen erarbeiten. In den Vorhaben sind ethische, kulturelle und rechtliche Fragen zu berücksichtigen. Die Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Die Einbeziehung von Partnern entlang der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie hin zu den Endnutzern, unterstützt die Anwendungsrelevanz der erarbeiteten Lösungen. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind vor allem Kommunen, Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz und andere Hilfsorganisationen), Betreiber kritischer Infrastrukturen, Verkehrsbetriebe und private Sicherheitsdienstleister.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die geplante Projektförderung erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt (AGVO) [Abl. (EU) L 214 vom 09.08.2008, S. 3] und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter FEuI1 -Beihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen im Sinne des Artikels 107 AEUV sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, die Prävention und Bewältigung von Großschadenslagen und komplexen Großeinsätzen auch im polizeilichen Bereich zu verbessern. Ausgangspunkt sollen belastbare und möglichst konkrete Schadensszenarien und deren mögliche Auswirkungen sein, an denen sich die zu erarbeitenden Lösungsansätze orientieren. Im Vordergrund sollen übergreifende Schadensszenarien stehen, die die Zusammenarbeit zahlreicher Akteure erfordern. Die spezifischen Aspekte von CBRNE-Gefahrenlagen werden in gesonderten Bekanntmachungen aufgegriffen.
Dabei sollen mögliche Auswirkungen der Schadenslagen auf die Bevölkerung, auf die beteiligten Endanwender, wie insbesondere Behörden, Einsatzkräfte und Infrastrukturbetreiber, sowie auf Unternehmen einbezogen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Einbeziehung der Bevölkerung. Hier gilt es, Aspekte der Verbesserung der Selbsthilfefähigkeit und der Erhöhung der Resilienz zu berücksichtigen sowie unterschiedliche Bevölkerungsgruppen einzubeziehen. Der Bürger als Helfer, sei es als ausgebildete Einsatzkraft im Rahmen ehrenamtlichen Engagements oder als spontaner Helfer im Krisenfall, kann ebenfalls adressiert werden.
Die Verbundprojekte müssen das Szenario, zu dessen Lösung sie beitragen wollen, und den Forschungsgegenstand vollständig beschreiben und sollten isolierte Insellösungen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermeiden. Themenschwerpunkte sind:
- Schutz und Rettung von Menschen
- Vernetzte und übergreifende Lage- und Entscheidungsunterstützungssysteme, insbesondere für sehr komplexe Ereignisse mit überregionalen oder grenzüberschreitenden Auswirkungen,
- Simulation von Großschadenslagen,
- innovative und zielgruppengerechte Konzepte für die Aus- und Weiterbildung aller Akteure in den jeweils relevanten Bereichen, wie z. B. der Massenanfall von Verletzten, der Personenschutzeinsatz bei komplexen Lagen oder die Vorsorge der Bevölkerung,
- Sicherstellung der Notfallversorgung der Bevölkerung,
- Konzepte und Maßnahmen zur Sicherstellung ambulanter Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Katastrophenfall.
- Krisen- und Einsatzmanagement, Krisenkommunikation
- Innovative Konzepte zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen sowie zur Vernetzung von privaten und öffentlichen Akteuren,
- Analyse zukünftiger Bedrohungsentwicklungen, Ermittlung von Frühindikatoren für Krisensituationen, Verbesserung der Analyse- und Prognosemöglichkeiten im Krisenmanagement,
- Konzepte zur Schaffung eines übergreifenden Risikobewusstseins,
- Krisen- und Katastrophenkommunikation auf Ebene der Akteure sowie mit den direkt Betroffenen und der Bevölkerung,
- Ausbildungskonzepte zur Vorbereitung der Bevölkerung auf Krisenlagen, Verbesserung der Selbsthilfefähigkeit der Bürger,
- Einbeziehung der Betroffenen als Helfer,
- automatische Generierung von Warn- und Gefahrenmeldungen, Alarmierung der Bevölkerung,
- Konzepte zur Nutzung sozialer Netzwerke als Informationsquelle sowie als Kommunikationsmedium.
- Innovative Konzepte zur Unterstützung und zum Schutz der Einsatzkräfte
- Sensoren und autonome Rettungs- und Hilfssysteme zur Suche und Rettung von Verletzten,
- Sensorik und mobile Unterstützungssysteme zur Lageerfassung,
- innovative Schutzausrüstungen und -einrichtungen für Einsatzkräfte,
- Lösungen zur technischen Unterstützung der Einsatzkräfte.
- Zudem sollen die Projektskizzen auch übergreifende sozial- und gesellschaftswissenschaftliche Fragen integrieren, wie z. B.:
- Konzepte zur zukünftigen Gewinnung und Förderung ehrenamtlicher Helfer,
- Berücksichtigung der Erfordernisse des demographischen Wandels, des Wohnumfeldes, der Lebensweise und unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen z. B. in Bezug auf Vorsorge oder ehrenamtliches Engagement,
- Vereinbarkeit von beruflichem und ehrenamtlichem Engagement,
- Konzepte zur Resilienzerhöhung im Krisen- und Katastrophenfall.
Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:
- konsequente Nutzung der jeweils neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung,
- Beschreibung des Sicherheitsszenarios unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen,
- Darstellung einer belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für das gewählte Szenario,
- Nachweis eines deutlichen Fortschritts der im Projekt angestrebten Lösung gegenüber dem gegenwärtigen Stand der Sicherheit,
- klar und plausibel formuliertes, praxisorientiertes Projektziel im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit,
- wissenschaftliche Exzellenz,
- eindeutiger Bezug zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft.
Die Laufzeit der Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
), entnommen werden. Die Koordinatorin/der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.
Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B.
http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html
). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Zur Sicherung der Standortreziprozität werden Zuwendungen nur gewährt, wenn die Vorhabenergebnisse grundsätzlich am Standort Deutschland verwertet werden. Die konkreten Festlegungen der Antragstellerinnen/Antragsteller im Verwertungsplan werden zu Auflagen des Zuwendungsbescheides.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220
).
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE2 -Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartnerin:
Dr. Karin Reichel
Telefon: 02 11/62 14 – 5 67
Telefax: 02 11/62 14 – 4 84
E-Mail: reichel@vdi.de
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter
http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html
oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann. Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter
https://foerderportal.bund.de/easy
abgerufen werden.
7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
bis spätestens zum 24. Mai 2013
zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) über das Internet-Portal
www.vdi.de/tz-pt
online ein. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich zu dem oben genannten Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
1 Ziele
1.1 Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
1.2 Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
1.3 Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
2 Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
2.1 Stand von Wissenschaft und Technik
2.2 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
2.3 Bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers
3 Arbeitsplan
Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen, technischen Problemstellungen und der Lösungsansätze und der Einstufung der einzelnen Arbeitspakete nach Beihilfeintensität in Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Forschung.
4 Verwertungsplan
Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner). Im Verwertungsplan ist eine Aussage zur Passfähigkeit mit relevanten nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen. Darüber hinaus ist ein Kurzkonzept mit Strategien zur Erstellung oder Anpassungen von relevanten Richtlinien, Standards und Normen zu erstellen.
5 Netzplan
Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine zur Halbzeit des Projektes und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.
6 Finanzierungsplan
Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.
Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie,
- Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger,
- deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn,
- Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes,
- Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung,
- Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
- konkrete Einbeziehung von Endnutzern,
- Einbeziehung von KMU.
Dabei ist das Kriterium des „eindeutigen fachlichen Bezuges zur Förderrichtlinie“ eine notwendige Bedingung für die Förderfähigkeit einer Projektskizze. Weiterhin sind die „deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn“ sowie die „Einbindung aller relevanten Akteure“ ausschlaggebende Kriterien, deren Nichterfüllung direkt zur Ablehnung der Projektskizze führen kann.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin/den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 2. Förderperiode im Jahr 2017.
Bonn, den 22. Februar 2013
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker
1FEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
2Forschung und Entwicklung