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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Initiative „Senioren-Technik-Botschafter – Wissensvermittlung von Älteren für Ältere zu neuen Informations- und Kommunikationstechnologien“

Vom 29.01.2013

Die Bekanntmachung erfolgt zur Umsetzung der Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft“ im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2013 „Die demografische Chance“. Die Initiative ist Teil des Formats „Forschung für mich – Forschung mit mir“, das in enger Kooperation mit der Bundesarbeits­gemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. durchgeführt wird.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der demografische Wandel ist in der Gesellschaft angekommen und Realität geworden: Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ist heute so hoch wie nie zuvor. Zugleich sinkt die Bevölkerungszahl aufgrund einer anhaltend niedrigen Geburtenrate. Die Folge ist ein deutlicher Wandel in der Altersstruktur unseres Landes. Daraus ergeben sich gesellschaftspolitische, aber auch forschungs- und förderpolitische Herausforderungen. Es sind darum kreative Lösungen gefragt, die die Potenziale einer Gesellschaft der gewonnenen Jahre erschließen und gleichzeitig allen Generationen nutzen.

In den im Jahr 2012 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführten Senioren-Werkstattgesprächen wurde ein Mangel an Informationen über moderne Technologien in der älteren Generation festgestellt. Während jüngere Altersgruppen oft über die Schule, die Ausbildung und den Beruf an neue Technologien herangeführt werden, kommen ältere Menschen weitaus seltener in ihrem Alltag mit diesen in Berührung.

Die Fülle an verfügbaren Informationen über neue Technologien erschwert dabei eher den Zugang. Denn die damit verbundenen Möglichkeiten und der (individuelle) Nutzen für ältere Menschen werden nicht ausreichend kommuniziert. Es fehlt an eigenen Erfahrungen, die dazu befähigen, über Einsatz und Nutzen neuer Technologien zu entscheiden. Hinsichtlich der Nutzungskompetenz neuer Technologien bestehen jedoch nicht nur gegenüber Jüngeren, sondern vor allem auch innerhalb der älteren Generation erhebliche Unterschiede.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben­basis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Ziel ist es, Initiativen von gemeinnützigen Organisationen zu fördern, die ein schlüssiges, innovatives Konzept für den Wissensaufbau und die Vermittlung des Wissens zur Nutzung von neuen Technologien einreichen. Seniorinnen und Senioren sollen ermutigt werden, als Senioren-Technik-Botschafter Kenntnisse und Erfahrungen mit neuen Informa­tions- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu erwerben und anderen älteren Menschen einen Zugang zu diesen Technologien zu ermöglichen. Die Technologie-Bereiche können z. B. sein: Internet, mobile Endgeräte, Assistenz­systeme z. B. für Wohnen, Mobilität und Pflege, IKT-Anwendungen zur Förderung oder Erhalt der Gesundheit und Unterhaltungselektronik.

2.1 Niederschwelliger Zugang zu Wissen über neue IKT-Lösungen für alle älteren Nutzer

Die Vielfältigkeit der älteren Generation spiegelt sich in einer großen Heterogenität bezüglich der Medien- und ­Techniknutzung von Seniorinnen und Senioren wider. Ausgehend von dieser Vielfalt sind differenzierte Angebote zur Vermittlung von Technikkompetenz erforderlich. Die Konzepte sollten einen praxisorientierten, motivierenden und ­barrierefreien Zugang zur Nutzung neuer Technologien ermöglichen. Dabei muss den unterschiedlichen persönlichen, gesundheitlichen und kulturellen Hintergründen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rechnung getragen werden. ­Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Angebote trotz körperlicher Beeinträchtigungen oder infrastruktureller Gegebenheiten leicht zugänglich sind. Darüber hinaus sollen damit möglichst auch hochaltrige Menschen erreicht werden.

2.2 Von Älteren für Ältere: zielgruppengerechte Wissensvermittlung für eine längere Innovationsfähigkeit

Die technologischen Veränderungen in unserem Umfeld erfordern kontinuierliche Lernprozesse sowohl bei den ­Senioren-Technik-Botschaftern als auch bei den Teilnehmenden. Die Befähigung zur Nutzung neuer Technologien sollte dabei über eine maßgeschneiderte Kombination bewährter sowie neuer Formen der Wissensvermittlung und entsprechendem Technologieeinsatz erfolgen. Elektronische Lernsysteme ebenso wie Audio und Video basierte Kommunikation können eine ortsunabhängige und individuelle Wissensvermittlung ermöglichen. In diesem Kontext sind Fragen der (Daten-) Sicherheit ebenso wie ethische Aspekte mit einzubeziehen.

2.3 Überführung der Initiativen in fortbestehende, selbsttragende Angebote

Ziel der Initiativen ist die Entwicklung und der Aufbau nachhaltiger Angebote, die für Seniorinnen und Senioren zugänglich und finanzierbar sind. Dabei wird die Einbindung Ehrenamtlicher als wesentliche Komponente für die Verstetigung der Maßnahmen erachtet. Während der Projektlaufzeit ist von Gebühren für die Teilnahme an Angeboten abzusehen. Es sind aber begleitend geeignete Modelle zu entwickeln (z. B. Sponsoring, Private-Public-Partnership, Teilnahme­gebühren), um die Initiative nach Auslaufen der Förderung in ein selbsttragendes Angebot der gemeinnützigen Organisationen zu überführen.

3 Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, wie z. B. Vereine, die auf Ausgaben abrechnen. Bemessungsgrundlage für diese Organisationen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis maximal 20 000 Euro, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE*-Beihilfen berücksichtigen. Bestandteil eines Zuwendungs­bescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Aus­gabenbasis (BNBest-BMBF98).

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit und zur öffentlichen Präsentation ihrer Ergebnisse, z. B. bei der BAGSO-Fachtagung im Oktober 2013 in Bonn mitbringen. Entsprechende Reise- oder Veranstaltungskosten sollen daher im Antrag enthalten sein.

Die Förderdauer beträgt in der Regel ein Jahr.

4 Verfahren

4.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Ansprechpartnerin ist:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Telefon: 0 30-31 00 78-4 10
Internet: http://www.mtidw.de/

Ansprechpartnerin: Maxie Lutze

Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.mtidw.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

4.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

bis spätestens zum 17. April 2013

Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter http://www.mtidw.de/ in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 10 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10 Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Projektes, die Organisation, die Methodik zur Wissensvermittlung und der Arbeitsplan erläutert werden.

Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze steht unter http://www.mtidw.de/ . Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzu­nehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

4.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Anwendungsbezug, Qualität und Methodik des Lösungs- und Umsetzungsansatzes,
  • Qualifikation der Organisation und der Projektbeteiligten,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

5 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 29. Januar 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn

*

FuE = Forschung und Entwicklung