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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Hochintegrierte 3D-Elektroniksysteme für die intelligente Produktion (InPro3D)“

Vom 20.12.2012
Die industrielle Produktion steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Das Internet und die Verbindung softwaretechnischer Komponenten mit mechanischen und elektronischen Teilen zu sogenannten cyber-physischen Systemen (CPS) lässt die reale und virtuelle Welt immer weiter zusammenwachsen. Diese Entwicklung, auch 4. Industrielle Revolution (Industrie 4.0) genannt, hat die Schaffung autonomer, selbststeuernder, wissensbasierter und sensorgestützter Produktionssysteme zum Ziel.

In den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte bei der Entwicklung von Elektronik- und Sensorsystemen für die industrielle Produktion erzielt. Aufgrund der neuen Anforderungen für den Einsatz in cyber-physischen Systemen sind zukunftsfähige Lösungen bei der Integration zu miniaturisierten, hochleistungsfähigen Elektroniksystemen notwendig. Dazu sind insbesondere Forschungsarbeiten auf den Teilgebieten „Entwurf des Gesamtsystems“ und „Systemintegration“ erforderlich. Diese werden einen Beitrag zur Fortentwicklung der erforderlichen Technologien für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0 ( http://www.hightech-strategie.de/de/59.php ) leisten.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, die Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie die Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland ist von besonderer Bedeutung. Ziele sind die nachhaltige Stärkung der Wertschöpfungskette im Produktionsbereich und der Aufbau strategischer Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland. Beiträge zur Aus- und Weiterbildung sind nach Möglichkeit zu integrieren.

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In den vergangenen Jahren wurden Technologien entwickelt, um Multisensorsysteme und Mikro- /Nanoelektronik miteinander zu verbinden. Dadurch konnten kostengünstig immer mehr Funktionen in kleineren Abmessungen und bei niedrigerem Energieverbrauch realisiert werden. Zunehmend werden dabei auch 3D(dreidimensionale)-Integrationstechnologien mit hoher Zuverlässigkeit und Qualität eingesetzt – herausragende Merkmale deutscher Produkte. Diese 3D-Technologien sind ständiger Weiterentwicklung unterworfen und sollen schnell den Weg in die Anwendung finden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher im Hinblick auf die Verwirklichung einer intelligenten Produktion durch fortschrittliche Elektroniksysteme die Förderung von Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben mit hohem Innovationspotenzial zur Fortentwicklung von cyber-physischen Produktionssystemen (CPPS). Die Bekanntmachung hat zum Zweck, die produzierende Industrie durch die Erforschung und Entwicklung innovativer 3D-Elektroniksysteme zu stärken.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Förderung von FuE*-Projekten im Rahmen dieser Förderbekanntmachung durch das BMBF ist das Rahmenprogramm "IKT2020 - Forschung für Innovationen".

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, die innovative Anwendungen von Elektroniksystemen in cyber-physischen Systemen innerhalb einer intelligenten Produktion zum Ziel haben. Ein Beispiel ist die Überwachung und Steuerung von Geräten und Maschinen. Mindestens eines der folgenden Themen muss dabei adressiert werden:

  • Neuartige, miniaturisierte 3D-Elektroniksysteme:
    Mittels neuester Methoden und Technologien der anwendungsorientierten 3D-Systemintegration sowie Aufbau- und Verbindungstechnik sollen Elektronik, Multisensorik und Aktorik sowie Schnittstellen für die Kommunikation auf kleinstem Raum kombiniert werden. Folgende Methoden und Technologien sollen dabei erforscht und fortentwickelt werden:
    • EDA (electronic design automation)-Werkzeuge zur Systemplanung und zum virtuellen Prototyping von 3D-Systemen sowie System/Package/Chip Co-Design für 3D-Systeme,
    • Identifizierung und Qualifizierung neuer Materialien, neue Aufbau- und Verbindungstechnologien,
    • Integration von Sensorik und Aktorik sowie von optischer oder elektrischer Signalübertragung,
    • Zuverlässigkeitsmodelle und thermisches Management,
    • Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) sowie
    • Technologie-Plattformen und Wegfindung(Pathfinding)-Methoden zur optimalen Technologieauswahl.
  • Energieautarke 3D-Elektroniksysteme:
    Konzepte und Technologien zur Integration des 3D-Elektroniksystems direkt in das cyber-physische Produktionssystem; die notwendige Energie muss aus der direkten Umgebung gewonnen werden.
  • Intelligente stromtragende Steckverbindungen:
    Systeme für eine wirkungsvolle Überwachung der Steckverbindung mittels miniaturisierter, multifunktionaler 3D-Elektroniksysteme.
  • Echtzeitfähige hochintegrierte 3D-Elektroniksysteme:
    Verbindung von Mess- und Auswerteelektronik mit umfangreicher Aktorik zu einem Elektroniksystem zur Erkennung kritischer elektronischer und nichtelektronischer Zustände in Echtzeit.

Bei allen Anwendungen kommt den Themen Energieeffizienz, Robustheit, Zuverlässigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit eine Querschnittsbedeutung zu. Erwünscht sind Entwicklungsansätze, die (teil-)automatisierte Methoden und Werkzeuge für Chip-Package Co-Design, heterogene Systemintegration und Test bzw. Selbsttest unter Berücksichtigung eines anwendungsnahen Demonstrators verwenden bzw. weiterentwickeln.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, welche das unter Nummer 1.1 genannte Anwendungsfeld adressieren und sich an konkreten industriellen Anwendungen orientieren. Erwartet werden Lösungsvorschläge, die den Stand der Technik deutlich übertreffen und im Rahmen einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden.

Die Vorhaben sollen im Verbund von Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden und möglichst umfangreiche Innovations- und Wertschöpfungsketten umfassen. Eine möglichst hohe Beteiligung von KMU an den Verbundprojekten wird ausdrücklich begrüßt. Projekte der reinen Grundlagenforschung sowie Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgenommen; grundsätzlich sollte mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen sein. Aus- und Weiterbildungsaspekte im beruflichen und akademischen Bereich sollen nach Möglichkeit in die FuE-Projekte integriert werden, um einen Beitrag zur rechtzeitigen Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeitern zu leisten.

Es ist erforderlich, alle Aspekte der späteren Umsetzung/Verwertung zu beachten und in das Projekt einzubeziehen. Dazu sind die Ergebnisse innerhalb des Vorhabens an geeigneten Demonstratoren zu validieren. Arbeiten, die der Normung und Standardisierung dienen, sind ausdrücklich erwünscht. Das Projektkonsortium sollte einen nachvollziehbaren Marktzugang in der Produktion haben.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko. Förderfähig sind von Unternehmen geführte Verbundprojekte, die vorzugsweise die gesamte Wertschöpfungskette abdecken.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Europäische Kooperationen sind erwünscht. Es besteht die Möglichkeit für deutsche Konsortien, europäische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Europäische Partner müssen vom jeweiligen Land gefördert werden. Konsortien mit europäischen Partnern können im EUREKA Cluster CATRENE oder in der Joint Technology Initiative ENIAC eingebunden werden. Weitere Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/6247.php verfügbar.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ), entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE-IT beauftragt.
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Elektroniksysteme; Elektromobilität“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner:
Dr. Andreas Berns
VDI/VDE-IT GmbH
Tel.:030 310078 496
Fax: 030 310078 223
E-Mail: andreas.berns@vdivde-it.de

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 10.05.2013 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter www.vdi.de/tz-pt in deutscher Sprache vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 12 Pkt. Schriftgröße, Zeilenabstand 1,5). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie erläutert werden. Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze besteht kein Rechtsanspruch.
Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner", Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern"
  2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
  3. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
  5. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  6. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  8. Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)
  10. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner) mit Darlegung der Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) abschließen zu können.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit des Konzeptes, mögliche Ergebnisdemonstration
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Verwertungskonzept und Verwertungspotenzial in Deutschland; Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbindung von KMU, Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren.

Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Die Entscheidung des BMBF – das Auswahlergebnis – wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

7.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20. Dezember 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Ulrich Katenkamp

*

FuE = Forschung und Entwicklung