Bekanntmachung : Datum:
von Richtlinien zur Förderung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu nachhaltigen Technologien zur Gewinnung, Verarbeitung und Substitution wirtschaftsstrategischer Rohstoffe
Vom 7. Dezember 2012
Im Ergebnis des 14. Deutsch-Französischen Ministerrates am 6. Februar 2012 wurde ein Maßnahmenplan zur verstärkten Kooperation in Wissenschaft und Forschung zwischen Deutschland (BMBF) und Frankreich (MESR) beschlossen. Ein Bereich von gemeinsamem strategischem Interesse ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nichtenergetischen Rohstoffe. Anlässlich des 50. Jahrestages des Élysée-Vertrages im Januar 2013 soll die deutsch-französische Zusammenarbeit in diesem Bereich intensiviert werden.
Deutschland und Frankreich wollen die künftige Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe für eine engere Kooperation nutzen. Vor diesem Hintergrund sollen mit der gemeinsamen Bekanntmachung die Grundlagen für eine stärkere Vernetzung der Forschung und Entwicklung für neue Rohstofftechnologien in Deutschland und Frankreich geschaffen werden. Synergien aus der Verknüpfung von vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen und der gemeinsamen Nutzung von etablierten Netzwerken und Forschungsinfrastrukturen sollen hierbei konsequent erschlossen werden. Aus der bilateralen Zusammenarbeit soll ein Mehrwert für das neue europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ generiert werden, insbesondere zur darin genannten gesellschaftlichen Herausforderung „Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe“. Außerdem sollen die Gestaltung der Europäischen Innovationspartnerschaft Rohstoffe sowie die Ziele der Europäischen Technologieplattform für nachhaltige mineralische Ressourcen (ETPSMR) unterstützt werden.
Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit der Agence Nationale de la Recherche (ANR) das Ziel, Forschung und Entwicklung zu nachhaltigen Rohstofftechnologien in deutsch-französischen Verbundforschungsvorhaben zu fördern. Die Fördermaßnahme ist eingebettet in das BMBF-Programm „Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland“, das im Oktober 2012 veröffentlicht wurde.
Auf Basis dieser Bekanntmachung werden deutsche Beiträge zu den deutsch-französischen Verbundforschungsvorhaben gefördert. Die Förderung der französischen Beiträge erfolgt durch die ANR gemäß der dortigen Bekanntmachung „Materials and Processes for High Performance Products (MatetPro)“.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Angesichts der zunehmenden Verknappung und Verteuerung natürlicher Ressourcen, insbesondere auch nichtenergetischer mineralischer Rohstoffe, rücken innovative Technologien, Konzepte und Dienstleistungen für zukunftsfähige Ressourcenströme und Wertschöpfungsnetze verstärkt in das Zentrum der Betrachtung. Ressourcen intelligenter und effizienter zu nutzen, knappe Rohstoffe zu substituieren und Wertstoffe rückzugewinnen, all dies bedeutet erhebliche Kosteneinsparpotenziale, eine erhöhte Versorgungssicherheit sowie bessere Umweltverträglichkeit und Wettbewerbsvorteile für die Wirtschaft.
Vor dem Hintergrund des in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Ziels, die Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, und aufgrund des wachsenden Drucks auf die globalen Rohstoffmärkte sind verstärkte Forschungsanstrengungen zur Steigerung der Rohstoffproduktivität und zur Sicherung der Rohstoffverfügbarkeit für die deutsche Wirtschaft erforderlich. Diese sind Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der deutschen Hightech-Industrie. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2020 für Deutschland und unterstützt die Ziele der Rohstoffstrategie der Bundesregierung sowie die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung.
Die Fördermaßnahme fokussiert auf wirtschaftsstrategische Rohstoffe, die eine große Hebelwirkung für die deutsche Hightech-Industrie haben, im Sinne des Forschungs- und Entwicklungsprogramms des BMBF „Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland“. Der Fördermaßnahme liegt das BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ zugrunde.
Effiziente und nachhaltige Wertschöpfungsketten erfordern sowohl eine umweltschonende Rohstoffbereitstellung und -verarbeitung als auch neue Materialkreislaufkonzepte und Recyclingtechnologien. Um dem Ungleichgewicht zwischen begrenztem Angebot und steigender Nachfrage nach Rohstoffen zu begegnen, sollte das Angebot von wirtschaftsstrategischen Rohstoffen durch Erschließung bisher ungenutzter primärer und sekundärer Rohstoffquellen erhöht bzw. die Nachfrage z. B. durch Substitution gesenkt werden.
Mit der Fördermaßnahme sollen die wissenschaftlichen Grundlagen sowie Konzepte und nachhaltige Technologien zur Verbesserung des Angebots nichtenergetischer mineralischer Rohstoffe in Deutschland und Europa entwickelt werden. Dabei sollen Synergien durch Vernetzung deutscher und französischer Forschungskapazitäten erschlossen und Impulse für die gemeinsame Mitwirkung an einschlägigen europäischen Initiativen, z. B. Horizont 2020, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) Rohstoffe, Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) Rohstoffe, ETPSMR, gegeben werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben deutscher Partner können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vorhaben französischer Partner können von der ANR auf Basis der Bekanntmachung „Materials and Processes for High Performance Products (MatetPro)“ gefördert werden.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden deutsche Beiträge zu anwendungsorientierten Verbundforschungsprojekten im Rahmen einer deutsch-französischen Kooperation, die innovative Lösungen für eine ressourcen- und umweltschonende Erhöhung des Angebots oder Senkung der Nachfrage von Primär- oder Sekundärrohstoffen in der Wertschöpfungskette der nichtenergetischen mineralischen Rohstoffe entwickeln. Im Fokus stehen wirtschaftsstrategische Rohstoffe, die aus Sicht der europäischen sowie der nationalen Rohstoffpolitiken Deutschlands und Frankreichs von hohem wirtschaftlichem Interesse insbesondere für die Hightech-Industrie sind. Erwartet werden inter- und transdisziplinäre Verbundforschungsprojekte unter Einbeziehung technologischer und sozio-ökonomischer Fragestellungen, in denen deutsche und französische Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft entlang der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten. Eine Bewertung der Nachhaltigkeitseffekte über den Lebenszyklus der angestrebten Entwicklung soll in die Verbundprojekte integriert werden. Ergänzend zur Technologieentwicklung sind auch nicht-technologische Innovationen, z. B. neue Dienstleistungsmodelle, förderfähig.
Die Projekte müssen deutlich über den aktuellen Stand der Forschung hinausgehen und einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuzuordnen sein:
- Nachhaltige Gewinnung und Verarbeitung primärer und sekundärer wirtschaftsstrategischer Rohstoffe (innovative umweltverträgliche Prozesse entlang der Wertschöpfungskette von der Gewinnung bis zum Recycling)
- Verbesserung der Wiederverwendbarkeit sowie Wartungs- und Reparaturfähigkeit von Produkten, die wirtschaftsstrategische Rohstoffe enthalten
- Substitution wirtschaftsstrategischer Rohstoffe (z.B. durch neue Produktdesigns, neue Verarbeitungstechnologien)
Die integrative Betrachtung mehrerer der genannten Themenfelder im Hinblick auf die Steigerung der Ressourceneffizienz ist erwünscht.
Nicht Gegenstand der Förderrichtlinie sind marine mineralische Rohstoffe, Massenbaustoffe und die Rückgewinnung düngewirksamer Elemente.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie relevante Verbände, Einrichtungen der Kommunen und Gebietskörperschaften. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von deutschen und französischen Forschungsgruppen mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsfragen (Verbundprojekte). Es wird eine angemessene Beteiligung deutscher und französischer Partner an den bilateralen Verbundprojekten erwartet.
Die Verbundforschungsprojekte sollen eine kritische Masse zusammenführen, um Ergebnisse mit hoher Sichtbarkeit und Potenzial für eine industrielle Umsetzung zu generieren. Gewerbliche Unternehmen aus jedem der beiden Länder müssen als Verbundpartner mit einem maßgeblichen Beitrag beteiligt sein. Insbesondere die Teilnahme von KMU ist erwünscht.
Die Verbundvorhaben sollen eine Laufzeit von drei bis vier Jahren nicht überschreiten. Die Verwertungsabsichten der deutschen Partner sowie der Nutzen auf deutscher und französischer Seite und die sich daraus ergebenden Synergien müssen klar erkennbar sein.
Eine Zuwendung setzt die Förderung des französischen Beitrags des deutsch-französischen Verbundprojektes durch die ANR gemäß der Bekanntmachung „Materials and Processes for High Performance Products (MatetPro)“ voraus.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Im Rahmen der Fördermaßnahme ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen, ggf. auch in Verbindung mit weiteren Fördermaßnahmen des BMBF zur Ressourceneffizienz. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt (Vordruck 0110) entnommen werden (siehe Formularschrank des BMBF, http://foerderportal.bund.de/easy/ ).
Wenn mehrere deutsche Partner an einem Verbundprojekt beteiligt sind, ist ein Koordinator für den deutschen Teil des Verbundprojektes als Ansprechpartner für das BMBF und den Projektträger zu benennen. Darüber hinaus haben die deutschen und französischen Partner gemeinsam einen Sprecher des bilateralen Projektes zu bestimmen, der als Hauptansprechpartner für das bilaterale Verbundprojekt fungiert und für die Berichterstattung zum bilateralen Projektfortschritt verantwortlich ist.
Wichtige gemeinsame Bestimmungen und Hinweise für bilaterale Verbundforschungsprojekte sind in einem mit der ANR gemeinsam abgestimmten englischsprachigen Anhang zu dieser Bekanntmachung zusammengefasst (Bilateral Call Annex), der unter der Internetadresse http://www.ptj.de/rohstoffe-d-f abgerufen bzw. beim Projektträger (siehe Nummer 7.1) angefordert werden kann.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich – PtJ
Fachbereich Umwelttechnologien
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
beauftragt.
Ansprechpartner sind:
Herr André Greif
Telefon: 030/2 01 99-5 64
Telefax: 030/2 01 99-4 30
E-Mail: a.greif@fz-juelich.de
und
Herr Dr.-Ing. Holger Grünewald
Telefon: 0 30/2 01 99-31 83
Telefax: 0 30/2 01 99-4 30
E-Mail: h.gruenewald@fz-juelich.de
Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Hinweise und Vorlagen für die Antragsvorbereitung sowie ein „Partnering Tool“ zur Unterstützung der Konsortialbildung können unter der Internetadresse http://www.ptj.de/rohstoffe-d-f abgerufen bzw. beim Projektträger angefordert werden.
Vordrucke für förmliche Anträge (Einreichung nur nach Aufforderung durch den Projektträger, siehe Nummer 7.2.2), Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des BMBF unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen werden.
7.2 Förderverfahren
7.2.1 Vorlage von Projektvorschlägen
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst für den deutschen und französischen Teil des bilateralen Verbundprojekts gemeinsam begutachtungsfähige Projektvorschläge (Joint Proposal) bis zum Stichtag 7. März 2013 vorzulegen. Die Projektvorschläge müssen in elektronischer Form über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/rohstoffe_d_f durch den Koordinator des deutschen Projektteils eingereicht werden und zusätzlich per Post an den Projektträger gesendet werden. Im Internetportal muss die gemeinsame Vorhabenbeschreibung für das bilaterale Verbundprojekt im PDF-Format hochgeladen werden. Ausschließlich postalisch eingehende Projektvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektvorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage eines Projektvorschlages kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Es ist erforderlich, dass der Projektvorschlag durch den Koordinator des französischen Projektteils gemäß der Bekanntmachung „Materials and Processes for High Performance Products (MatetPro)“ zusätzlich in identischer Fassung bei der ANR eingereicht wird.
Die Projektvorschläge (Joint Proposal) müssen in englischer Sprache unter Nutzung einer strukturierten Dokumentvorlage erstellt werden, die unter http://www.ptj.de/rohstoffe-d-f abgerufen oder beim Projektträger angefordert werden kann.
Die eingegangenen Projektvorschläge werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
- Beitrag zu den Zielen der Fördermaßnahme (Sicherung der Rohstoffverfügbarkeit wirtschaftsstrategischer Rohstoffe für die deutsche und französische Industrie; Steigerung der Rohstoffproduktivität; Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Rohstoff-Wertschöpfungskette; Beiträge zu europäischen Initiativen im Bereich Rohstoffe, z. B. Horizont 2020, EIP Rohstoffe, KIC Rohstoffe, ETPSMR)
- Innovationshöhe und wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
- Qualität des Arbeitsplanes, der Projektstrukturen und der Koordination
- Bedeutung der erwarteten Projektergebnisse und geplante Ergebnisverwertung
- Qualität des Konsortiums
- Angemessenheit der Ressourcenplanung und Realisierungschancen
- Ausgewogenheit der wissenschaftlichen und finanziellen Beiträge der beteiligten Länder
- Mehrwert durch die bilaterale Zusammenarbeit
Auf der Grundlage der Bewertung erfolgt die Auswahl förderwürdiger Projektvorschläge in Abstimmung zwischen BMBF und ANR. Das Auswahlergebnis wird dem deutschen Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojektes werden vom Verbundkoordinator über das Ergebnis informiert.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Partner der positiv bewerteten Projektvorschläge vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die Nutzung des elektronischen Systems „easy“ zur Vorlage des förmlichen Antrages auf Zuwendung wird dringend empfohlen (Software abrufbar unter: http://foerderportal.bund.de/easy/ ).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 7. Dezember 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
R. Ollig
*
FuE = Forschung und Entwicklung