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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums fürBildung und Forschung / Deutsche Forschungsgemeinschaft von Richtlinien des Forschungs- und Entwicklungsprogramms GEOTECHNOLOGIEN „Weiterentwicklung von Methoden zur Früherkennung von Naturgefahren in Deutschland durch innovative Sensor- und Informationstechnologien“

Vom 26.11.2012

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) rufen im Rahmen des gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramms GEOTECHNOLOGIEN zur Antragstellung zum Themenschwerpunkt „Weiterentwicklung von Methoden zur Früherkennung von Naturgefahren in Deutschland durch innovative Sensor- und Informationstechnologien“ auf.
Anwendungsorientierte Projektanträge werden vom BMBF im Rahmen der Projektförderung gefördert, während die DFG vorrangig grundlagenorientierte Forschungsvorhaben im Einzelverfahren fördert.
Antragstellung und fachliche Prüfung werden für anwendungs- und grundlagenorientierte Forschungsvorhaben bei beiden Fördereinrichtungen abgestimmt. Beide Förderer werden einen gemeinsamen Gutachterkreis einberufen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Verglichen mit vielen Regionen der Welt, scheinen Deutschland und die anderen Länder Mitteleuropas von Naturgefahren nicht außerordentlich bedroht zu sein. Die Intensitäten und Häufigkeiten der Naturereignisse erreichen in der Regel nicht die Dimensionen, über die aus anderen Teilen der Welt berichtet wird. Allerdings können kaskadierende Effekte eine Verkettung von Einzelereignissen bewirken, die auch in Deutschland zu Extremereignissen führen können, die den bisherigen Erfahrungshorizont übertreffen. Die Schadenerfahrungen der letzten Dekaden zeigen, dass in Deutschland Milliardenschäden durch Naturereignisse wie z. B. Sturm, Hagel und Überschwemmungen nicht außergewöhnlich sind. Allein in den 1990er Jahren betrugen die Schäden durch Naturereignisse rund 10 Mrd. €. Neben den hydro-meteorologischen Ereignissen gibt es eine Reihe von Gefahren, deren Schadenspotential lokal begrenzt ist (Hangrutschungen, Erdfälle, Felsstürze) sowie technisch induzierte Gefährdungen (z. B. Erdbeben durch Bergbau oder ober- und untertage Energiespeicher, Gewinnung von Erdwärme). Auch hier können kaskadierende Effekte zu einer enormen Steigerung des Gefahrenpotentials führen.

Die hohe Besiedlungsdichte in Deutschland und die Wertekonzentration sind Ursache dafür, dass größere Naturereignisse zu immensen Schäden führen oder sich schnell zu einer Naturkatastrophe ausweiten können. Allerdings können mögliche Gefahren für Menschen und Infrastrukturen durch Schutzmaßnahmen, Vorhersagen und Frühwarnung bereits im Vorfeld des Ereignisses deutlich reduziert werden. Hierfür besteht ein Forschungs- und Entwicklungsbedarf.

Voraussetzung für eine Risikominimierung ist die Information über den Zeitverlauf der Gefährdung und das Ausmaß einzelner Risiken. Hier kommt es insbesondere darauf an

  1. geeignete Technologien und Sensoren zu entwickeln oder zu kombinieren und verschiedene Datenströme unterschiedlicher Skalen und -quellen zu verknüpfen und
  2. empirische oder modellbasierte Prognosen zu verbessern, in die vorhandene Daten aber auch insbesondere Echtzeitinformationen integriert werden,
  3. und in einzelnen Fällen (z. B. im Fall der technisch induzierten Gefahren) empirische wie modellbasierte Prognosen in Handlungsanweisungen zur Schadensvermeidung zu transformieren.

Zusammenfassend sollen vor dem Hintergrund der für Deutschland relevanten Naturgefahren integrierte Monitoring- bzw. Frühwarntechnologien auf Basis einer Kopplung moderner Sensor- und Informationstechnologien mit Auswertemethodik (weiter)entwickelt werden. Hierzu sind integrierte Ansätze zur Datenerfassung, -modellierung, -assimilation und -prognose erforderlich. Dabei sollen für Deutschland entwickelte und erprobte Systeme auch auf den internationalen Katastrophenschutz übertragbar und anwendbar sein.

1.2 Rechtsgrundlage

BMBF-geförderte Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für durch die DFG geförderte Projekte gelten die Richtlinien für Sachbeihilfen im Einzelverfahren.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, welche die gesamte Prozesskette – von der Erfassung eines Georisikos über Daten- und Informationsbereitstellung bis zur Prognose – abbilden. Die Prozesskette sollte bei der "technischen Warnung" enden (z. B. Schnittstelle zu Einsatzzentralen). Hierfür sind interdisziplinäre Forschungsverbünde aus Forschungseinrichtungen und Industrie sinnvoll.

Die Projektvorschläge müssen den Nachweis führen, dass sie zu neuen Methoden der Entscheidungsunterstützung zur Vermeidung, Schadensminderung oder Bewältigung der genannten Risiken führen. Des Weiteren muss die Relevanz der Gefahr für Deutschland begründet werden.

Von der Förderung ausgenommen sind Forschungsansätze, die bereits in anderen Förderprogrammen oder anderen Förderschwerpunkten des BMBF oder im Rahmen von anderen DFG-Projekten beantragt und unterstützt werden.
Die Themen lassen sich entsprechend den nachfolgenden Bereichen gliedern, die integriert und interdisziplinär behandelt werden sollen.

2.1 Sensor- und Beobachtungstechnologien zur Datenerfassung und zum Monitoring

Eine Risikolandschaft, die sich durch den Klimawandel und anthropogene Einflüsse (Urbanisierung) ständig ändert, erfordert eine kontinuierliche Beobachtung auf verschiedenen Beobachtungsskalen (lokale Beobachtungen bis großräumige Satellitenbilder). Diese müssen miteinander quantitativ verknüpft werden, um bestmögliche Informationen zu extrahieren. In Verbindung mit Satelliteninformationen können die punktuell gewonnenen lokalen Erkenntnisse auf große Gebiete übertragen werden. Die Herausforderung dabei ist, Multiparameterdatensätze mit bodengestützter Sensorik skalenübergreifend zu erfassen und mit intelligenten Sensornetzwerken zu kombinieren.
Die Sensor- und Beobachtungstechnologien lassen sich wie folgt strukturieren:

  1. Satellitenverfahren (wie GNSS, (In-)SAR, EnMAP, Satellitengravimetrie);
  2. Terrestrische Verfahren (wie z. B. Geosensornetzwerke, Tachymetrie, Laserscanning sowie Crowdsourcing);
  3. (Nicht)invasive Verfahren im Untergrund (z. B. geophysikalische Verfahren, Inklinometer, TDR).

In diesem Zusammenhang ergibt sich folgender exemplarisch angegebener Forschungsbedarf:

  • Messverfahren liefern komplementäre Informationen auf unterschiedlichen räumlichen und zeitlichen Skalen. Diese Daten gilt es, konsistent und unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Fehlerbudgets zusammenzuführen und zu fusionieren.
  • Geosensornetze bieten ein hervorragendes Potential zur skalierbaren Beobachtung. Forschungsbedarf besteht hinsichtlich einer optimalen Sensornutzung und -anordnung durch Modell- und Fehlerrechnung sowie der Verknüpfung und Rückkopplung von Modellen und Daten.
  • Bestimmung und Integration von Messunsicherheiten als Basis für Bewertung der Zuverlässigkeit von Messverfahren und Modellen.
  • Untersuchung zur Nutzung von Crowdsourcing als zusätzliche Datenquelle.
  • Bereitstellung verbesserter Sensortechnologie

2.2 Informationstechnologie

Die raumbezogene Informationstechnologie bietet eine Fülle von Möglichkeiten, die es für die Früherkennung und Frühwarnung zu nutzen und weiterzuentwickeln gilt. Dies betrifft insbesondere geeignete Datenmodelle und -strukturen für 3D und Zeit, die Entwicklung von dezentralen Methoden zur Verarbeitung raumbezogener Daten sowie von Methoden zur adäquaten Visualisierung und Kommunikation der Ergebnisse.
In diesem Zusammenhang ergibt sich folgender exemplarisch angegebener Forschungsbedarf:

  • Entwicklung von weiterführenden Datenmodellen, welche die zu erfassenden Geoobjekte in der erforderlichen Genauigkeit bezüglich Geometrie (3D), Zeitbezug und Semantik beschreiben können. Insbesondere ist eine explizite Semantik einzuhalten, die eine spätere automatische Integration der Daten erleichtert.
  • Geodatenbestände müssen erschlossen werden, indem sie von reinen Daten in Informationen (Semantic Web) überführt werden. Hierzu sind Methoden zu entwickeln, die eine automatische semantische Annotation der Daten ermöglichen. Dies muss auf Basis zu entwickelnder oder zu erweiternder Geoontologien geschehen, die für bestimmte Aufgabenstellungen erstellt werden.
  • Geodateninfrastrukturen sollen sowohl den Datenaustausch als auch eine webbasierte Datenprozessierung ermöglichen (Nutzung bzw. Weiterentwicklung von OGC-Webdiensten).
  • Entwicklung von dezentralen Algorithmen für die kollaborative Erfassung, Integration und Verarbeitung von Daten in Geosensornetzen.
  • Interpretation und damit Veredelung der Rohdaten durch innovative Auswerteverfahren: z. B. Entwicklung von räumlichen Data Mining Verfahren, um gegebenenfalls unbekannte Zusammenhänge in den enormen Datenmengen zu detektieren bzw. automatisch kritische Zustände oder Zustandsänderungen zu identifizieren.
  • Die Informationen über eine Gefährdung bzw. Gefährdungsprognose sollen für unterschiedliche Nutzergruppen (Experten/Laien) aufbereitet und mit Hilfe von innovativen Visualisierungsmethoden kommuniziert werden.

2.3 Modellentwicklung

Eine zentrale Rolle spielt die Modellentwicklung, die an verschiedenen Stellen ansetzt. So gilt es, eine enge Kopplung von Modellen und Daten herzustellen, die zu einer besseren Prozessmodellierung und somit zu besseren Prognosemodellen beiträgt. Des Weiteren sind die Modelle der unterschiedlichen Disziplinen zu verknüpfen. Physikalische Modelle fokussieren in der Regel auf einzelne Katastrophentypen und beinhalten nur unsystematisch Sekundär- oder Kaskadeneffekte. Extremereignisse der Zukunft müssen aber auch als kaskadierend wiederkehrende Ereignisse quantitativ verstanden werden. Dadurch entsteht eine zusätzliche Herausforderung für die Prognostik, welche für die in Deutschland relevanten Naturereignisse entwickelt werden muss.

In diesem Zusammenhang ergibt sich folgender exemplarisch angegebener Forschungsbedarf:

  • Datengetriebe Modellierung (Schnittstelle zwischen Daten und Modellen). Kopplung von Einzelmodellen der verschiedensten Disziplinen (z. B. durch konsistente Übergabe von physikalischen Modell-Parametern).
  • Modelle zur Erfassung unterschiedlicher Risiken müssen miteinander verkoppelt werden, insbesondere im Hinblick auf kaskadierende Naturkatastrophen.
  • Plötzliche Zustandsänderungen sind mittels innovativer Ansätze und Verfahren aus geophysikalischen und geodätischen (Echtzeit-)Datensätzen zu quantifizieren und zu modellieren, um insbesondere die Prognose von Naturrisiken deutlich zu verbessern.
  • In Modellen müssen charakteristische Vorläufer-Anomalien berücksichtigt werden sowie die Rolle der stochastischen Einflüsse. Darüber hinaus soll eine Quantifizierung der Vorhersagbarkeit auf verschiedenen Skalen (Ort, Ausdehnung, Maximalintensität, Variabilität innerhalb des Ereignisses) in den jeweiligen Modellen sowie der erwarteten Wirkungen in den jeweiligen (Prognose)-Modellen erfolgen.
  • Entwicklung von Modellen zur Simulation und Vorhersage, insbesondere durch Extrapolation und Identifikation von Precursor-Phänomenen.
  • Entwicklung von Bewertungsverfahren zur Entscheidungsunterstützung; Integration und Fortpflanzung der Messgenauigkeit zu Unsicherheitsaussagen.

3 Zuwendungs-/Sachbeihilfeempfänger

Beim BMBF sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Koordinator zu benennen.

Für Projektanträge an die DFG sind die Regeln der Antragsberechtigung im Einzelverfahren maßgeblich.

4 Zuwendungs-/Sachbeihilfevoraussetzungen

Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen bei BMBF-Projekten erfordert die Bearbeitung der aufgeworfenen Forschungsthemen in größeren Verbundprojekten. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der unter den Nummern 2.1 bis 2.3 skizzierten Fragestellungen erwartet, wobei mindestens 2 der 3 Forschungsbereiche (2.1, 2.2, 2.3) aufgegriffen werden müssen. Bei den anwendungsorientierten Projekten (BMBF) soll insbesondere der Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die Anwendung gefördert werden. Dazu ist eine aktive Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Behörden, Gemeinden oder Endnutzer sind frühzeitig in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten nachweisen. Bei den Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten hierzu können dem BMBF-Merkblatt zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten – Vordruck 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy ) – entnommen werden. Bundesbehörden können Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushalts nur zugewiesen werden, wenn sie in ihrem Einzelplan nicht über ausreichende Mittel verfügen und an den Verbundaktivitäten durch einen gesonderten Vertrag außerhalb der Kooperationsvereinbarung teilnehmen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine teilweise oder gar ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Antrag darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind über den elektronischen Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Europäischen Kommission ( http://cordis.europa.eu/home_de.html ) abrufbar.

Für Projekte, die durch die DFG gefördert werden sollen, sind die Projektbeschreibungen gemäß dem Merkblatt Programm Sachbeihilfe (50.01) und den zugehörigen Modulmerkblättern sowie dem Leitfaden zur Antragstellung (54.01) abzufassen (siehe http://www.dfg.de/foerderung/formulare_merkblaetter/index.jsp ).

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung/Sachbeihilfe

Die Zuwendungen des BMBF werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % vom BMBF gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei der Bemessung der Förderquote ist der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.

Die Förderung der DFG erfolgt in Art und Umfang nach den Regeln des Programms Sachbeihilfen. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das Merkblatt 50.01 sowie die zugehörigen Modulmerkblätter und Verwendungsrichtlinien.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen für BMBF-Anträge

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Die Unterlagen sind dem Förderportal des Bundes ( https://foerderportal.bund.de/easy ) zu entnehmen.

7 Verfahren für Anträge

7.1 Anforderung von Unterlagen

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind beim Koordinierungsbüro GEOTECHNOLOGIEN formlose Antragsskizzen sowohl für grundlagen- als auch für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben auf dem Postweg und per E-Mail bis zum 28.02.2013 vorzulegen. Sie dürfen einen Umfang von 6 DIN-A4-Seiten, zusätzlich max. 3 Seiten pro weiteres Teilvorhaben nicht überschreiten. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Verspätet eingehende Antragsskizzen können nicht berücksichtigt werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren ist das Einreichen der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache erforderlich, der eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache vorangestellt ist.
Antragsskizzen, die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt und ohne weitere Prüfung abgelehnt.

Die Antragsskizzen müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Projektleiter/in, Kooperationspartner (inkl. Anschrift, Tel., Fax, E-Mail),
  • Thema gem. Förderrichtlinien,
  • Zielsetzung, Forschungsinhalte, Gesamtkonzeption,
  • Stand der Forschung (national/international),
  • Internationale Einbindung der Forschungsarbeiten,
  • Methodik für das Vorhaben,
  • Eigene Vorarbeiten, Qualifizierung der Projektleitung,
  • Beteiligung an internationalen Projekten mit Bezug zur ausgeschriebenen Thematik,
  • Zeitplan,
  • Finanzierungsplan,
  • Erfüllung der Bewertungskriterien gemäß Nr. 4 dieser Richtlinien ("Antragsvoraussetzungen", den BMBF- oder den DFG-Voraussetzungen entsprechend).

Aus der Vorlage der Antragsskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Sowohl grundlagen- (DFG) als auch anwendungsorientierte (BMBF) Projektskizzen sind einzureichen beim:

Helmholtz-Zentrum Potsdam
Deutsches GeoForschungsZentrum
Koordinierungsbüro GEOTECHNOLOGIEN
Telegrafenberg, 14473 Potsdam
Tel: 0331-288-1079
Fax: 0331-288-1077
E-Mail: geotech@geotechnologien.de

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die vorgelegten Antragsskizzen werden in einem gemeinsamen Verfahren von BMBF und DFG von einem unabhängigen, international besetzten Gutachterkreis bewertet.

Bewertungskriterien sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen vor allem:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts,
  • ausgewiesene Qualifikation der Projektleitung und der beantragenden Forschungseinrichtungen,
  • Interdisziplinarität des Vorhabens,
  • voraussichtlicher Beitrag zum Wissenszuwachs.

Auf Grundlage der Bewertung werden die für die Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung einer Skizze erhalten die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe die Möglichkeit, einen formgebundenen Förderantrag in englischer und deutscher Sprache beim BMBF bzw. bei der DFG vorzulegen.

Die eingereichten Förderanträge werden dem internationalen Gutachtergremium erneut zur Bewertung vorgelegt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die beiden Förderorganisationen entscheiden abschließend über eine Förderung positiv begutachteter Anträge. Sollten die verfügbaren Finanzmittel für die Zahl der förderwürdigen Vorhaben nicht ausreichen, wird eine Prioritätensetzung erfolgen.

7.4 Einreichen von Anträgen beim BMBF

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Meeresforschung, Geowissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik (MGS) beauftragt.
Hierzu ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erforderlich. Die entsprechenden Formulare sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter: https://foerderportal.bund.de/easy . Auf Anforderung stellt der Projektträger die Formulare auch in Papierform zur Verfügung.
Die Anträge sind einzureichen beim:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Meeresforschung, Geowissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik (MGS)
Seestraße 15
18119 Rostock-Warnemünde
Tel.: 0381 / 5197-281
Fax: 0381 / 51509
E-Mail: ptj-mgs@fz-juelich.de

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.5 Einreichen von Anträgen bei der DFG

Anträge auf Förderung durch die DFG sind an die Geschäftsstelle der DFG zu richten. Bitte beachten Sie auch den Leitfaden für die Antragstellung (Merkblatt 54.01). Das Einreichen der Anträge erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Für die Erfassung antragsbezogener Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten steht Ihnen das elan-Portal unter https://elan.dfg.de zur Verfügung.

Antragsteller werden vor dem Absenden des Antrags auf dem elan-Portal zum Hochladen der erforderlichen Dokumente aufgefordert. Dabei ist zu beachten, dass die PDF-Dokumente (bis zu einer Größe von 10 MB) ohne Zugriffsbeschränkung hinsichtlich des Lesens, Kopierens und Druckens eingereicht werden.
Die PDF-Dokumente sind nach der im Leitfaden zur Antragstellung beschriebenen Systematik zu benennen, um die Begutachtung zu erleichtern.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26. November 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Karl Wollin