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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Sicherer Umgang mit synthetischen Nanomaterialien – Erforschung der Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt - NanoCare“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

Zur Lösung globaler Herausforderungen liefert die Nanotechnologie wichtige Impulse. Potenzielle Marktsegmente für die Nanotechnologie liegen z. B. im Medizin-, Umwelt- und Energiebereich. Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung der Nanotechnologie und der steigende Einsatz von synthetischen Nanopartikeln und Nanomaterialien in Produkten erfordern genaue Kenntnisse über die Wechselwirkungen der eingesetzten Nanopartikel und Nanomaterialien mit der Umgebung. Potenziale der Nanotechnologie optimal nutzen und zugleich den verantwortungsvollen Umgang mit synthetischen Nanomaterialien sicherzustellen, sind Ziele des nationalen Gesamtkonzeptes der „Hightech Strategie 2020“ und des „Aktionsplans Nanotechnologie 2015“ der Bundesregierung.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft –WING“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Erforschung der human- und ökotoxikologischen Wirkungen synthetischer Nanomaterialien zu fördern.
Ziel der Bekanntmachung ist es, die Aus- und Wechselwirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf den Menschen und auf die Umwelt zielgerichtet intensiv zu erforschen, aussagefähige Messstrategien sowie Testmethoden zu entwickeln sowie den Umgang mit Nanomaterialien sicher zu gestalten. Es gilt, Wissenslücken über die Aus- und Wechselwirkungen von Nanomaterialien zu schließen, nicht zuletzt um einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz der Nanotechnologie zur Stärkung der deutschen Wirtschaft zu unterstützen.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.
Die Bekanntmachung knüpft an die Vorgängermaßnahmen "Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf den Menschen - NanoCare" und „Nanotechnologien für den Umweltschutz – Nutzen und Auswirkungen (NanoNature)“ an und baut auf den Ergebnissen und Erfahrungen aus diesen Aktivitäten auf. Informationen zu den bisherigen Maßnahmen können unter http://www.nanopartikel.info/ abgerufen werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die Forschungsarbeiten zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien adressieren.
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Vorzugsweise sollten branchenübergreifende Entwicklungen und Untersuchungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht. In Ausnahmefällen sind auch Institutsverbünde zugelassen.
Untersuchungsgegenstand sollen vorzugsweise kommerziell bedeutsame bzw. expositionsrelevante, synthetische Nanopartikel und Nanomaterialien, Komposite sowie nanoskalige Modellpartikelsysteme sein. Die Untersuchung von Verbraucher-Produkten wird nicht gefördert.
Forschungsarbeiten zur wissenschaftlichen Gruppierung bezogen auf die human- bzw. ökotoxikologische Wirkung von synthetischen Nanomaterialien können adressiert werden.
Es können auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Im Fokus der Förderung stehen die nachfolgend genannten Schwerpunkte:

  1. Auswirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf den Menschen
    • Bei Exposition der Lunge: Entwicklung von Methoden und Strategien zur Abschätzung und Vorhersage von Risiken, Inhalationstoxikologie, Parameterermittlung sowie Korrelation von in vivo/in vitro-Untersuchungen, Prozess- und Arbeitsplatzsicherheit
    • Stabilität und Reaktivität von Nanomaterialien in unterschiedlichen Medien, Untersuchungen der realen Erscheinungsform, Gentoxizität sowie Wechselwirkungen an biologischen Grenzflächen und Barrieren
    • Kinetik, Mechanismen und Dynamik in biologischen Systemen, Struktur-Wirkungs- und Dosisbeziehungen, Akkumulationsprozesse in Zellen und Organen für relevante Expositionen
    • Erarbeitung von Basistechniken und Standardtestverfahren, Etablierung von Referenzmaterialien, Reproduzierbarkeit sowie Modellierung zur Abschätzung und Vorhersage von möglichen toxikologischen Risiken
    • Langzeituntersuchungen
  2. Auswirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf die Umwelt (Luft, Wasser und Boden)
    • Parameterermittlung, Risikoabschätzung und –bewertung einer möglichen Ökotoxizität sowie Methodenentwicklung
    • Exposition, Mobilität, Akkumulation und Wechselwirkungen in den o.g. Umweltmedien
    • Untersuchung der realen Erscheinungsform des Partikels, Freisetzung (Wege und Mechanismen) von synthetischen Nanomaterialien, Auswirkungen auf lebende Organismen im Ökosystem sowie Struktur-Wirkungs- und Dosisbeziehungen
    • Langzeituntersuchungen zum Verhalten von Nanomaterialien, z. B. chronische oder kanzerogene Effekte sowie Untersuchungen zur Entwicklung von Resistenzen
    • Erarbeitung von Basistechniken und Standardtestverfahren, Etablierung von Referenzmaterialien, Reproduzierbarkeit und Modellierung
  3. Teststrategien und Messmethoden
    Entwicklungen zu diesem Punkt sind nur im Zusammenhang mit Arbeiten zu den Schwerpunkten 1 und/oder 2 förderfähig. Besonderer Schwerpunkt sind Messsysteme zur Detektion von synthetischen Nanopartikeln bzw. -materialien in biologischen Medien, z. B. zur Validierung von Messverfahren (Korrelation von in vivo/in vitro Versuchen, auch zur Vermeidung von Tierversuchen) oder zum Nachweis im Ökosystem.
  4. Optimiertes Design von synthetischen Nanomaterialien
    Bei der Synthese sollen Nanomaterialien so gestaltet werden, dass keine oder nur minimale Risiken des zukünftigen Werkstoffs für den Menschen und das Ökosystem auftreten können. Es ist z. B. zu erforschen, wann ein Recycling wissenschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll ist und/bzw. wann ein Recycling notwendig ist, um eine Exposition in die Umwelt auszuschließen. Mögliche Schwerpunkte sind:
    • Entwicklung von Nanomaterialien, die in ihrer Anwendung für den Menschen und die Umwelt unbedenklich sind
    • Untersuchungen zur energetischen und stofflichen Verwertung (z. B. Verhalten bei der Verbrennung)
    • Entwicklung von sinnvollen Recyclingkonzepten

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (Vordruck-Nr. 0119 unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“, Merkblatt Vordruck 0110 ).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Langzeituntersuchungen können in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahren gefördert werden. Die Koordination der Verbundvorhaben soll - wenn möglich - durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen.
Die Ergebnisse aus den bereits geförderten Projekten (s. http://www.nanopartikel.info/ ) sind zu berücksichtigen. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Projektvorschläge, die bereits im Rahmen der BMBF-Bekanntmachung „ERA-NET SIINN- Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie“ gefördert werden, nicht berücksichtigt.
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen und ausschließlich literaturbasierte Studien. Zudem werden keine Themen aus den Bereichen Lebensmittel und Kosmetik gefördert.
Einzelvorhaben sind nicht zulässig.
Voraussetzung für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse und für die Ableitung allgemeiner Zusammenhänge ist ein standardisiertes Vorgehen. Deshalb müssen verfügbare Standards und Standardvorschriften (SOPs) so weit wie möglich bei den Forschungsarbeiten berücksichtigt werden. Hierzu zählen z. B. OECD-Richtlinien bzw. –Messprogramme, SOPs aus den NanoCare- und NanoNature-Projekten ( http://www.nanopartikel.info/ ) sowie die SOP-Zusammenstellung „Quality Handbook - Standard Procedures For Nanoparticle Testing“ (FP7 EU-Projekt NANOMMUNE). Zudem ist eine Materialcharakterisierung des Ausgangsnanomaterials unbedingt erforderlich.
Zur Fördermaßnahme wird es übergreifende Aktivitäten zur öffentlichen Kommunikation und zur Darstellung wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanter Forschungsergebnisse in einer öffentlich zugänglichen Datenbank geben. Dies betrifft auch die Forschungsergebnisse, bei denen keine Auswirkungen von Nanomaterialien nachweisbar sind. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, zu den übergreifenden Begleitaktivitäten des Förderschwerpunktes zuzuarbeiten.
Im Rahmen der Steuerung und –evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“, Vordruck-Nr. 0110
( Merkblatt Vordruck 0110 ), entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich NMT
52425 Jülich

beauftragt.

Ansprechpartnerin ist
Frau Dr. Eva Gerhard-Abozari, Tel.: 02461 61-8705,
E-Mail: e.gerhard-abozari@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy
(s. Formularschrank) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( easy ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger
beurteilungsfähige Projektskizzen bis spätestens 30. April 2013 vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Projektskizzen (bestehend aus der easy-Skizze je Verbundprojekt - siehe easy
- und der Vorhabenbeschreibung) sind in schriftlicher Form und in 5-facher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. per E-Mail vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung soll max. 20 DIN A4-Seiten umfassen. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen (Vorhabenbeschreibung):

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordinator
  3. Ziele
    • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie, (ggf. dem entsprechenden Schwerpunkt zu Abschnitt 2)
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
    • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  4. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
    • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter))
    • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner
  5. Arbeitsplan
    • Beschreibung des Arbeitsplanes und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer); Berücksichtigung von Standards, Standardvorschriften und Richtlinien (s. dazu Pkt. 4 Zuwendungsvoraussetzungen)
    • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
  6. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont)
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung
  7. Finanzierungsplan
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe, Risiken und Anwendungsbreite des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • technische, wirtschaftliche und vor allem gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts, Bedeutung für den Standort Deutschland
  • Beiträge zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien und zur Klärung gesellschaftlich relevanter Fragestellungen sowie zur Standardisierung
  • Einbeziehung von KMU

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25.10.2012
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Liane Horst