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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des ERA-NETs RURAGRI im Themenbereich „Transnationale Forschung zur Verknüpfung von Aspekten landwirtschaftlicher, ländlicher und nachhaltiger Entwicklung“

Vom 20.09.2012

Im European Research Area Network (ERA-NET) RURAGRI haben sich Forschungs- und Landwirtschaftsministerien aus 20 europäischen Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Staaten zusammengefunden. Das ERA-NET verfolgt das Ziel, querschnittsorientierte, transnationale Forschung im europäischen Forschungsraum zu ermöglichen, die sich mit der nachhaltigen Entwicklung von ländlichen Räumen, unter Berücksichtigung der traditionell wichtigen Landwirtschaft und anderen Landnutzungsformen, Sozioökonomie, Ökosystemdienstleistungen, Stadt-Land-Beziehungen, Governance sowie der vielfältigen Ausprägungen der europäischen ländlichen Räume beschäftigt.

Die Förderrichtlinie „Transnationale Forschung zur Verknüpfung von Aspekten landwirtschaftlicher, ländlicher und nachhaltiger Entwicklung“ wird als erste gemeinsame Bekanntmachung des ERA-NETs RURAGRI veröffentlicht. Durch die gemeinsame Bekanntmachung sollen neue länder- und bereichsübergreifende Kooperationen initiiert bzw. bestehende gestärkt werden. Der Förderung durch das BMBF liegt das Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA), insbesondere mit dem Querschnittsthema „Nachhaltiges Landmanagement“ und der gleichnamigen Fördermaßnahme, zugrunde.

Die Themenbereiche für die gemeinsame Bekanntmachung wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsam erarbeitet und sind in der strategischen Forschungsagenda (Strategic Research Agenda) des ERA-NETs RURAGRI ausführlich dargestellt. Diese steht auf der Internetseite des ERA-NETs ( http://www.ruragri-era.net/firstCall ) zum Abruf bereit.

Folgende Ministerien und Förderorganisationen haben ihre Teilnahme an der gemeinsamen Bekanntmachung erklärt:

  • Belgien - Institute for Agricultural and Fisheries Research (ILVO)
  • Dänemark - Ministry of Food, Agriculture and Fisheries, Danish AgriFish Agency (DAFA)
  • Deutschland - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Frankreich - Ministère de l’agriculture, de l’agroalimentaire et de la forêt (MAAF)
  • Frankreich - Agence nationale de la recherche (ANR)
  • Irland - Agriculture and Food Development Authority (TEAGASC)
  • Israel - Ministry of Agriculture and Rural Development (MOARD)
  • Italien - Ministry of Agricultural, Food and Forestry Policies (MIPAAF)
  • Lettland - Latvian Academy of Science (LAS)
  • Litauen - Ministry of Agriculture of Lithuania (MAL)
  • Niederlande - Ministry of Economic Affairs, Agriculture and Innovation (EL&I); vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung des Ministeriums
  • Österreich - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
  • Polen - Instytut Ogrodnictwa (Research Institute of Horticulture, IO)
  • Schweden - Forskningsrådet för Miljö, Areella Näringar och Samhällsbyggande (FORMAS)
  • Schweiz - Federal Office for Agriculture (FOAG)
  • Spanien - National Institute for the Agricultural and Food Research and Technology (INIA)
  • Türkei - Ministry of Food, Agriculture and Livestock (MFAL): General Directorate of Agricultural Research and Policy

Für die gemeinsame Bekanntmachung, die Einreichung von Projektvorschlägen, die externe Begutachtung sowie die Auswahl von Verbundprojekten ist der englische Bekanntmachungstext („Annoucement of the 1st Call“), der unter der Internetadresse http://www.ruragri-era.net/firstCall veröffentlicht ist, maßgeblich. Für die Umsetzung der Teilprojekte in den beteiligten Ländern gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Einzelheiten zur Durchführung der gemeinsamen Bekanntmachung mit Hinweisen für Antragsteller („Guidelines for applicants“) sowie benötigte Unterlagen für die transnationalen Projektvorschläge sind über die oben genannte Internetseite des ERA-NETs RURAGRI zugänglich.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Beteiligung an dieser transnationalen Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (

BMBF

) das Ziel, im Rahmen der Fördermaßnahme „Innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement“ (vgl. Modul B; s.u.

http://www.bmbf.de/foerderungen/13138.php

) die europäische Perspektive zu stärken. Dabei ist ein regionenbezogener und transdisziplinärer Forschungsansatz grundlegende Voraussetzung. Bestehende europäische Kooperationen sollen intensiviert und neue geschaffen werden. Für die Vermeidung inhaltlicher Überschneidungen wird empfohlen, sich über geförderte Vorhaben in der laufenden Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement“ (

www.nachhaltiges-landmanagement.de

) zu informieren. Projektvorschläge für transnationale Verbundvorhaben im Rahmen dieser Bekanntmachung müssen gegebenenfalls von den Inhalten laufender Vorhaben ausreichend abgrenzbar sein. Durch die transnationale Zusammenarbeit werden Synergien bei der gemeinsamen Nutzung einer komplementären Wissens- und Methodenbasis sowie gemeinsames Handlungswissen erwartet. Im Rahmen des ERA-NETs RURAGRI sind für das

BMBF

hinsichtlich europäischer Komponenten für diese Fördermaßnahme insbesondere folgende Aspekte von zentraler Bedeutung:
  • Forschungsansätze mit Beiträgen zur nachhaltigen Entwicklung von Regionen
  • Inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze, die die Wechselbeziehungen zwischen ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Belangen berücksichtigen
  • Stärkung von regionaler Wertschöpfung
  • Forschungsbeiträge zu Stadt-Land-Beziehungen und überregionaler Zusammenarbeit
  • Potentiale zur Entwicklung von Regionen unter besonderer Berücksichtigung der ländlichen Räume
  • Lösungen für Nutzungskonkurrenzen und Zielkonflikte, Interdependenzen zwischen Landnutzungsoptionen, Aufzeigen von Synergiepotenzialen
  • Förderung der Vernetzung und Kooperation durch transnationale Zusammenarbeit.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der

BMBF

-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert, die ein hohes Maß an gesellschaftlicher Relevanz, transnationaler Arbeitsteilung, Innovation und wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko aufweisen. Es werden Verbundvorhaben angestrebt, die bestehende Kooperationen vertiefen bzw. neue ermöglichen, z.B. zwischen verschiedenen Fachdisziplinen, zwischen Forschung und Anwendung und durch Einbindung betroffener Akteure.

Die transnationale Bekanntmachung umfasst die Themenbereiche „Ökosystemdienstleistungen / Öffentliche Güter“, „Sozioökonomische Entwicklungen“ sowie „Landnutzung und Landmanagement“. Projektvorschläge der Forschungsverbünde müssen inhaltliche Schwerpunkte aus mindestens zwei Themenbereichen beinhalten.

Das BMBF fördert im Rahmen dieser Bekanntmachung nur die Themenbereiche “Sozioökonomische Entwicklungen“ und „Landnutzung und Landmanagement“. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass innerhalb eines transnationalen Verbundvorhabens die von anderen RURAGRI Partnerländern geförderten Teilvorhaben auch den Themenbereich „Ökosystemdienstleistungen / Öffentliche Güter“ adressieren.

Es ist zu beachten, dass einige Förderorganisationen in anderen Ländern die förderfähigen Themenbereiche ebenfalls eingeschränkt haben. Eine Übersicht über die in jedem teilnehmenden Land förderfähigen Themenbereiche ist der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung („Announcement of the 1st Call“) sowie den Hinweisen für Antragsteller („Guidelines for Applicants“) zu entnehmen (siehe http://www.ruragri-era.net/firstCall ).

Es wurden drei, für RURAGRI relevante, Querschnittsbereiche (Vielfalt, Stadt-Land-Beziehungen, Governance) definiert. Im Rahmen von RURAGRI geförderte Forschungsaktivitäten müssen sich neben zwei der o.g. drei Themenbereiche auf mindestens einen Querschnittsbereich beziehen und einen Beitrag zum besseren Verständnis dieser Querschnittsbereiche im europäischen Kontext liefern. Die Querschnittsbereiche werden in der gemeinsamen englischsprachigen Bekanntmachung ebenfalls näher erläutert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen, Gebietskörperschaften, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist im Internet: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm einzusehen) sowie verschiedene Einrichtungen der Praxis wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Das

BMBF

ist bestrebt den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d.h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Einrichtungen des jeweils eigenen Landes („Virtual common pot“). Die formalen Voraussetzungen für die transnationalen Projektvorschläge sind den „Guidelines for Applicants“ zu entnehmen.

Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Jedes Verbundprojekt soll die kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftlich-technische Projektziele erreichen zu können. Der zusätzliche Nutzen durch die transnationale Zusammenarbeit ist in der Projektbeschreibung darzustellen.
Es wird von den im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Verbundvorhaben einerseits eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten des ERA-NETs RURAGRI erwartet (Statusseminare, Beiträge zu Veröffentlichungen und Projektdatenbanken, Fortschrittsberichte). Andererseits wird ebenso von den deutschen Partnern der geförderten Verbundvorhaben eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten der laufenden BMBF-Fördermaßnahme „Innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement“ erwartet.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer transnationalen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Hinweise dazu können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden (Formularschrank im Förderportal des Bundes www.foerderportal.bund.de ).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach

BMBF

-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen (Forschung, Entwicklung und Innovation) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Antragsteller von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des

BMBF

an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des

BMBF

zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das

BMBF

seinen Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Umwelt -Außenstelle Berlin - Zimmerstraße 26–27 10969 Berlin Internet:

http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt. Ansprechpartner bei PtJ für die Beratung deutscher Interessenten bei der Vorbereitung transnationaler Projektvorschläge ist: Dr. Frank Dreger Telefon:

030 2 01 99-3116

Telefax:

030 2 01 99-4 30

E-Mail:

f.dreger@fz-juelich.de

Die Kontaktdaten des Sekretariats, das die gemeinsame Bekanntmachung koordiniert, sowie weiterer Ansprechpartner in den beteiligten Ländern können dem englischen Bekanntmachungstext sowie den „Guidelines for Applicants“ unter

http://www.ruragri-era.net/firstCall

entnommen werden. Weitere Hinweise und notwendige Unterlagen zur gemeinsamen Bekanntmachung zur Vorbereitung der transnationalen Projektvorschläge werden ebenfalls über die Internetseite

http://www.ruragri-era.net/firstCall

bereitgestellt. Die nationalen Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

www.foerderportal.bund.de

abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren umfasst das Einreichen eines formgebundenen, transnationalen Projektvorschlages beim zentralen Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung sowie ein Auswahlverfahren unter Einbeziehung internationaler externer Gutachter. Nach positiver Begutachtung eines transnationalen Projektvorschlages werden die beteiligten deutschen Projektpartner aufgefordert, formgebundene nationale Förderanträge einzureichen, über die abschließend entschieden wird.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von transnationalen Projektvorschlägen

Für die Beantragung transnationaler Verbundvorhaben im Rahmen von RURAGRI sind dem Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung formgebundene Projektvorschläge für das transnationale Verbundvorhaben in englischer Sprache in elektronischer Form durch den Verbundkoordinator zuzuleiten. Zum Einreichen von Projektvorschlägen für den gesamten Verbund muss hierfür das elektronische Antragssystem des ERA-NETs RURAGRI genutzt werden. Der Zugang zu diesem System, die verbindlichen Verfahren zur Einreichung und die zu verwendenden Formulare sind unter

http://www.ruragri-era.net/firstCall

veröffentlicht oder können beim Projektträger Jülich erfragt werden. Detaillierte Angaben zum Einreichen von Projektvorschlägen sind den englischsprachigen „Guidelines for Applicants“ zu entnehmen. Die Vorgaben zum Einreichungsverfahren sind unbedingt zu beachten, Abweichungen können zum Ausschluss der Projektvorschläge führen.

Hinweis für Forschungsvorhaben an Hochschulen (einschl. Universitätskliniken), die beabsichtigen, eine Projektpauschale für ein Forschungsvorhaben zu beantragen: Die projektbezogenen Ausgaben sind inkl. der Projektpauschale zu veranschlagen/anzugeben. Die Projektpauschale wird gem. FAQ zur Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der geplanten Zuwendung bemessen.

Vorlagefrist für die Projektvorschläge beim Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung (Übertragung ins elektronische System) ist der 30. November 2012, 13.00 Uhr MEZ.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, bei der Erstellung der Projektanträge die Beratung durch die Projektträger und Förderorganisationen in den jeweiligen Partnerländern zu nutzen. Die länderspezifischen Ansprechpartner sind im Annex A der „Guidelines for Applicants“ aufgeführt.

Die eingereichten Projektvorschläge werden auf ihre Übereinstimmung mit den im gemeinsamen Bekanntmachungstext genannten Mindestanforderungen und die Passfähigkeit zu den nationalen Förderprogrammen geprüft. Alle eingereichten Projektvorschläge, die diese Anforderungen erfüllen, werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet (siehe auch „Guidelines for Applicants“ der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung)

  • Beitrag zu den Zielen der transnationalen Bekanntmachung
  • Wissenschaftliche Exzellenz incl. der Qualität des Konsortiums
  • Neuartigkeit des Forschungsansatzes
  • Qualität des transdisziplinären Forschungsansatzes
  • Beitrag zur transnationalen Forschung
  • Qualität des Arbeitsplans inkl. Projektmanagement und Ressourcenplanung
  • Verwertungsplan
  • Realisierbarkeit, Prämissen und Risiken für die Durchführung des Vorhabens und Erreichen der Vorhabensziele, ggf. Anpassungsmöglichkeiten

Auf der Grundlage der Expertenbegutachtung werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge durch das „Transnational Call Steering Committee“ der beteiligten Förderorganisationen ausgewählt und zur Förderung vorgeschlagen. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich durch das Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung mitgeteilt.
Aus der Vorlage eines Projektvorschlages kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die deutschen Projektbeteiligten der positiv bewerteten Projektvorschläge werden vom zuständigen Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (

http://www.kp.dlr.de/profi/easy

).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides, sowie ggf. die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrages kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. September 2012

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

R. Ollig