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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Themenfeld „Leistungsbewertung in der Wissenschaft“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der Stellenwert von Leistungsbewertungen und der Einsatz entsprechender Verfahren in der Wissenschaft haben im Verlauf der vergangenen zwei Jahrzehnte deutlich zugenommen.
Dabei lag und liegt der Schwerpunkt vornehmlich auf der Bewertung von Forschungsleistungen. Über die Tradition des wissenschaftsinternen Diskurses zu Forschungsergebnissen in der Scientific Community hinaus entwickelte sich über die letzten Jahre ein output-orientiertes, wettbewerbliches Leistungsbewertungs- und Steuerungsinstrumentarium für die Forschung. Auch die in den letzten Jahren vermehrt publik gemachten vergleichenden Leistungsbewertungen („rankings“) für Hochschulen beziehen sich ganz überwiegend ausschließlich auf Forschungsleistungen. Sie erfüllen nicht nur den Zweck, die interessierte Öffentlichkeit besser zu informieren, sondern regen auch – indirekt – zu einem verstärkten Qualitätswettbewerb an. In zunehmendem Maße werden Ergebnisse von Leistungsmessungen – wie bei leistungsgesteuerten Verfahren der Hochschulfinanzierung (LOM-Verfahren) – aber auch direkt steuernd eingesetzt.
Bezogen auf die Lehre ist die Diskussion um Leistungsbewertungen bzw. Kriterien- oder Indikatorensets für gute Lehre wesentlich jünger und deutlich weniger weit entwickelt als in der Forschung.
Ansätze zur systematischen Entwicklung, Sicherung und Messung der Lehr-Lernqualität rückten erst mit der Bologna-Reform stärker in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Als Kernelemente wurden in entsprechenden Vorgaben der KMK neben der Akkreditierung von Studiengängen, Tutoren- und Mentorenprogramme, Studienberatung und Absolventenanalysen zwar auch leistungsbewertende Ansätze genannt. Die an den Hochschulen implementierten LOM-Systeme enthalten diesbezüglich aber vornehmlich quantitative Indikatoren (z. B. Zahl der Absolventen in der Regelstudienzeit, Zahl der Prüfungen etc.). Indikatorenbasierte Leistungsvergleiche in Form von Rankings oder Peer-reviews wie in der Forschung kommen im Kontext der Hochschullehre bislang kaum vor.
Soweit qualitativ ausgerichtete Ansätze eine Rolle spielen, beschränken sich diese in den meisten Fällen auf studentische Lehrveranstaltungskritik und Zufriedenheitsbefragungen unter Studierenden. Erste Ansätze von Peer-Review-ähnlichen Verfahren werden für Nominierungen zu und die Vergabe von Lehrpreisen eingesetzt. Mit dem „Qualitätspakt Lehre“ als dritter Säule des Hochschulpakts 2020 werden darüber hinausgehende erste Anreizkonzepte für gute Lehre erprobt bzw. eingeführt.
Fehlende Bewertungskonzepte für Lehrleistungen sind eine der Ursachen für mangelnde Reputationsmöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Lehre und damit z. B für fehlende Anreize für einen Qualitätswettbewerb. In Kombination mit den inzwischen weit gefächerten und gut ausgebauten Anreizsystemen in der Forschung droht so ein sich vergrößerndes Bedeutungs- und Qualitätsgefälle zwischen Forschung und Lehre.

Im Kontext der Vergabe öffentlicher Gelder für die Wissenschaft richtet sich inzwischen allerdings das Interesse an einer guten Performanz sowohl auf die Forschung wie auf die Lehre. Hintergrund sind höhere gesellschaftliche Ansprüche an Rechenschaftslegung und Ressourceneffizienz. Hinsichtlich der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von (Finanz-) Entscheidungen werden auch für den Bereich der Wissenschaft die in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen geltenden Standards verlangt. Dies gilt umso mehr angesichts der beträchtlichen zusätzlichen Finanzmittel, die dem Wissenschaftssystem in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt wurden. Hinsichtlich der Lehre spielen auch die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Studienanfängerzahlen eine Rolle. Die Hochschulen übernehmen damit eine immer größere Verantwortung mit Blick auf einen bestmöglich ausgebildeten Fachkräftenachwuchs.
Die höhere Bedeutung von Leistungsbetrachtungen in Forschung und Lehre ist aber auch im Kontext des neuen Governance-Regimes zu sehen: Die bisherige input-orientierte Steuerung, also ein Ansatz, der zur Stärkung des Wissenschaftssystems in erster Linie auf die Erhöhung der input-Ressourcen setzt und deren Verwendung detailliert kontrolliert, wurde in den letzten Jahren mehr und mehr durch eine output-orientierte Steuerung abgelöst, die verstärkt auf leistungs- und wettbewerbs¬orientierte Anreizinstrumente einerseits sowie eine signifikante Erweiterung der Entscheidungsspielräume der Einrichtungen andererseits rekurriert.
Insgesamt wird diesem neuen, auf Wettbewerb, Autonomie und Leistungs¬bewertungen setzenden Steuerungsregime eine überlegene Fähigkeit unter¬stellt, die höchstmögliche Leistungsstärke und Attraktivität des Wissenschaftssystems sicherzustellen. Angesichts der bestehenden Abhängigkeit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung moderner Gesellschaften von der Leistungsfähigkeit ihrer jeweiligen Wissenschaftssysteme – allen voran den Hochschulen - wird in dieser Neuausrichtung des Governance-Regimes für die Wissenschaft nicht zuletzt ein zentrales Element der Sicherung der nationalen Wirtschaftskraft insgesamt gesehen.
Aussagekräftige und adäquate Leistungsfeststellungen als Kernelement des neuen Governance-Systems setzen als eine Gelingensbedingung deren angemessene organisationale Verankerung voraus. Dies gilt zunächst für die einrichtungsinterne Organisation der Datengenerierung und –aufbereitung sowie des qualitativen Bewertungsprozesses in etwaigen neuen Organisationseinheiten etc.. Dies gilt gleichermaßen aber auch für die intermediäre Ebene. Mit den neuen, grundsätzlich privatwirtschaftlich organisierten Akkreditierungsagenturen wurde hier in den letzten Jahren ein ganz neuer Einrichtungstyp im Bereich der Transparenzschaffung von Qualitätssicherung und der Verbesserung der Lehre geschaffen. Mit Blick auf die Forschung und die dort neu entstehenden Informations- und Bewertungsbedarfe dominiert bislang eher ein Ansatz, diese Services an bestehende wissenschaftliche Einrichtungen zu vergeben.
Die skizzierten Entwicklungen werden insbesondere in jüngster Zeit von einer kritischen Diskussion begleitet, wobei mehrheitlich die konkreten Ausgestaltungen der neuen Steuerungsansätze und ein fehlender Theoriebezug kritisiert werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Wirkungen kaum valides, empirisch fundiertes Wissen vorhanden ist und entsprechende Diskussionen zu stark auf Meinungen, Vermutungen bzw. interessengeleitete Statements rekurrieren. Betont wird in der kritischen Diskussion immer wieder das fehlende Gestaltungswissen im Kontext der neuen Steuerungsinstrumente.
Mehr Forschung über Leistungsbewertungen in der Wissenschaft soll diese Lücken schließen helfen und der Qualitätssicherung des output-orientierten Steuerungsregimes dienen. Gleichermaßen soll damit der Aufbau dringend benötigter personeller Kompetenz in diesem Bereich innerhalb wie außerhalb der Wissenschaft unterstützt werden, ohne die der Einsatz dieser neuen Verfahren nicht funktionieren kann.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien im BMBF-Förderschwerpunkt „Hochschulforschung“ sollen Forschungsarbeiten zu folgenden Themenfeldern gefördert werden:

  • Analytisch-kritische Auseinandersetzung mit den bestehenden Indikatoren, Verfahren und Anreizsystemen der Leistungsbewertungen in Forschung und/oder Lehre (dies beinhaltet auch den theoretischen Diskurs über die Begriffe Leistung und Qualität in Forschung und Lehre);
  • Theoretisch begründete Entwicklung und Validierung neuer wissenschaftsadäquater Indikatoren (insbesondere auch qualitativer), Verfahren und Anreizstrukturen (auch nicht-monetärer) für verschiedene Steuerungsebenen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Leitungsebene, Fakultätsebene, Individualebene) sowie für die externe Governance;
  • Untersuchungen zur Wirksamkeit bestehender Steuerungs- und Bewertungsverfahren im Sinne der intendierten Ziele, Effekte und Reaktionen auf die relevanten Akteursgruppen und Handlungsebenen (Lehre: Studierende, Lehrende aller Statusgruppen…; Forschung: Nachwuchswissenschaftler und –innen, Forschende….) im organisationalen Gefüge der Hochschulen/außeruniversitären Forschungseinrichtungen;
  • Untersuchungen zu den darüber hinausgehenden – insbesondere nicht-intendierten – Wirkungen bestehender Steuerungs- und Bewertungsverfahren einerseits für das innere Gefüge des Wissenschafts-/Hochschulsystem und andererseits für Politik und Gesellschaft.
  • Forschung zu den organisationalen, personalen und rechtlichen Rahmenbedingungen: Die Funktionsfähigkeit eines Steuerungssystems, das neben Autonomie auf verstärkte Leistungsbewertung abstellt, hängt nicht nur von der Gestaltung adäquater Bewertungsverfahren, sondern auch von der zweckmäßigen Gestaltung der rechtlichen und organisationalen sowie personalen Voraussetzungen ab. Förderfähig sind hier Projekte, die sich analytisch-kritisch mit dem bestehenden Support-System der Leistungserfassung – insbesondere auch den im Kontext des verstärkten Interesses an Leistungs- bzw. Qualitätssicherung geschaffenen neuen Instanzen - in Lehre und Forschung auseinandersetzen sowie Ansätze zur weiteren Ausgestaltung und Professionalisierung solcher wissenschaftsnaher Dienstleistungen entwickeln. Hierzu gehören auch Untersuchungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu Ansätzen der Sicherung des diesbezüglichen Fachkräfteangebots;
  • Ein weiterer Gegenstand der Förderung ist die wissenschaftliche Begleitforschung zur Implementierung von Verfahren der Leistungsbewertung in der Wissenschaft. Voraussetzung ist hierfür die Umsetzung an mehreren Hochschulen/Forschungs-einrichtungen und ein für die Wissenschaftslandschaft zu erwartender bedeutsamer Erkenntnisgewinn. Die Förderung von – ggf. standardmäßig vorgesehenen – Evaluationen von Leistungsbewertungsverfahren einzelner Hochschulen/außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ist nicht möglich.

Allgemeine Hinweise:

  1. Die im Rahmen dieser Förderbekanntmachung geförderten Arbeiten sollen theoretisch fundiert sowie empirisch orientiert sein. Die empirische Orientierung soll sich nicht auf die Befragung von Akteuren beschränken. Um die Belastung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen möglichst gering zu halten, ist bei vorgesehenen Datenerhebungen auf die Vermeidung von „Doppelbefragungen“ zu achten.
  2. Die FuE-Projekte können alle Bereiche der gängigen Bewertungsverfahren einschließen (Peer-review, Begutachtungsverfahren, Berufungsverfahren, Rankings/Ratings, Evaluationen, LOM-Systeme …).
  3. Die FuE-Projekte können sich auf den Bereich der Hochschulen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, aber auch bereichsübergreifend auf das gesamte Wissenschaftssystem beziehen.
  4. Die FuE-Projekte können den Fokus auf die Forschung und/oder die Lehre legen. Wenn möglich, sollen dabei unterschiedliche Arten (Universitäten, Fachhochschulen) und Größen von Hochschulen vergleichend betrachtet werden. Internationale Vergleiche und Analysen europäischer und internationaler Aktivitäten zu Leistungsbewertung in der Wissenschaft sind gleichermaßen erwünscht.
  5. FuE-Projekte zum Themenfeld „Kompetenzmodellierung und –erfassung im Hochschulsektor“ werden im Rahmen dieser Förderrichtlinien nicht gefördert.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass FuE-Projekten grundsätzlich die Nutzung der vom Kompetenzzentrum Bibliometrie aufgebauten Bibliometrie-Datenbanken (s. http:/www.bibliometrie.info/) ermöglicht werden soll. Ggf. werden die konkreten Nutzungsbedingungen vom Zuwendungsgeber zentral für alle interessierten Projektnehmer verhandelt. Diesbezüglich Interessierte sollten frühzeitig und gesondert Kontakt mit dem Projektträger aufnehmen.

3. Zuwendungsempfänger

Im Rahmen des Programms können sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden. Antragsberechtigt sind in erster Linie Hochschulen und außeruniversitäre – auch als Wirtschaftsunternehmen geführte – Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der unter 2. beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des unter 7. dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschaftsforschung ausgewiesen sein bzw. ein originelles Qualifikationsthema im Rahmen der Nachwuchsförderung initiieren. Angesichts der vergleichsweise noch in geringem Umfang vorhandenen FuE-Kapazitäten im Bereich der Wissenschafts- bzw. Hochschulforschung in Deutschland soll auch jüngeren Wissenschaftlern/-innen, Gelegenheit gegeben werden, sich mit kreativen und innovativen Forschungsarbeiten zu profilieren.
Projektleiterinnen/Projektleiter bzw. Mentorinnen/Mentoren der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den an weiteren geförderten Forschungsvorhaben Beteiligten mitbringen.

  1. Forschungsvorhaben
    In – üblicherweise auf 3 Jahre angelegten – Forschungsvorhaben bzw. -verbünden wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/-innen gelegt. Die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden soll daher mit Personalstellen im für Wissenschaftseinrichtungen üblichen Umfang und in wissenschaftsüblicher Höhe dotiert gefördert werden. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen gut mit der Projektarbeit verschränkt sein. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind diesbezügliche Ausführungen erforderlich (s. 7.2.1).
  2. Eigenständige Nachwuchsgruppen
    Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren.
    Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die bzw. der Projektverantwortliche. Dies gilt für die Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplanes, die Aufstellung des Finanzierungsplanes, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.
    Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein aktives Interesse an dem zu bearbeitenden Thema im Sinne dieser Bekanntmachung wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung soll ein/e an der Hochschule tätige/r Mentor/in benannt werden, die/der sich verpflichtet, die Projektleitung bei der Konzeption des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktorandinnen und Doktoranden zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z.B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Der Förderzeitraum ist entsprechend zu wählen.

Antragsteller/-innen sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Für Nachwuchsgruppen kann max. folgende personelle Ausstattung beantragt werden. Die Dotierung erfolgt in wissenschaftsüblicher Höhe.
Personal: 1 x TV-L 14/15 bzw. BAT Ib/Ia (Nachwuchsgruppenleiter/in)
1 x TV-L 13 bzw. BAT IIa (Postdoc)
bis zu 2 x 2/3 TV-L 13 bzw. BAT IIa (Doktorand/-innen)
½ x TV-L 8/9 bzw. BAT Vc/IVb
Neben der finanziellen Unterstützung der Durchführung von Promotions- und Habilita-tionsarbeiten können Mittel für studentische Hilfskräfte sowie Sach- und Reisemittel im notwendigen Umfang bewilligt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der technisch-administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger im DLR – AE 53
Stichwort "Hochschulforschung"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-1751
Fax: 0228-3821-1752
Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen ist im BMBF Frau Martina Diegelmann (Tel.: 030-1857-5065).
Ansprechpartner beim Projektträger ist Herr Michael Kindt (Tel.: 0228-3821-1751).
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen (s. u.) wird die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools dringend empfohlen ( http://www.hochschulforschung-bmbf.de ).
In der zweiten Stufe sind förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen – möglichst in elektronischer Form über das o. g. elektronische Skizzentool – einzureichen. Bis spätestens zum 22.11.2012 ist nach abschließender Online-Eingabe zusätzlich das „Projektblatt“ mit rechtsgültiger Unterschrift dem o.g. DLR-Projektträger auf dem Postweg vorzulegen.
Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator/in einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Oktober 2012 findet bezogen auf die Förderbekanntmachung eine Beratungsveranstaltung statt (nähere Informationen siehe unter http://www.hochschulforschung-bmbf.de ).

Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Akronym und Titel/Thema des Vorhabens
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbund
    • Hauptansprechpartner/in (nur eine Person), Dienstanschrift (einschl. Tel., Fax, E-Mail) – je Projektpartner
    • Beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
    • Detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme)
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens (Zuordnung zu den unter Punkt 2 genannten Themenfeldern/Fragestellung/Hypothesen und Zielsetzung) (max. 3 Seiten)
    • Arbeitsplan mit Meilensteinen und aussagekräftiger Beschreibung des methodischen Vorgehens (max. 5 Seiten)
    • Darstellung des internationalen Forschungsstandes (max. 1 Seite)
    • Ggf. Kooperation zwischen den Projektpartner/-innen (wechselseitiger Mehrwert und kurze Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern)
    • Kurzdarstellung der beteiligten Hauptansprechpartner/-innen (berufl. Werdegang, Publikationsliste mit max. fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang)
    • Erläuterung der beantragten Finanzpositionen / des Finanzierungsplans
    • Verwertungsplan (Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse und insbesondere Angaben zu Transferaktivitäten)
    • Bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung des/der Promovierenden in den Forschungskontext sowie Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen, Arbeitstitel der Dissertation/en
    • Bei Beantragung einer eigenständigen Nachwuchsgruppe: Begründung der Eignung des Forschungsgegenstandes für Nachwuchsgruppen entsprechend den unter 4b) erläuterten Erfordernissen
    • Angaben zur Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen (max. 1 Seite)

Weitere Unterpunkte entnehmen Sie bitte dem elektronischen Skizzentool. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen
  • Innovationshöhe/Originalität und Relevanz des Projektvorschlags
  • Berücksichtigung der Besonderheiten des Bereichs „Wissenschaft/ Hochschule“
  • Nutzen der erwarteten Ergebnisse für die Weiterentwicklung der Steuerungsansätze im Wissenschaftssystem
  • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
  • Angemessenheit der methodischen Vorgehensweise und Verfahren
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans
  • Schlüssigkeit des Transferkonzepts

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die Einreicher haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 22.08.2012
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

Diegelmann