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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie von Forschung zu den Karrierebedingungen und Karriereentwicklungen des Wissenschaftlichen Nachwuchses - Förderbekanntmachung im Kontext Forschung zum Wissenschaftlichen Nachwuchs

Vom 14.08.2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Unter den Bedingungen des wissensgesellschaftlichen Wandels von Qualifikation, Arbeit, Beschäftigung und Wertschöpfung erfährt das Hochschulsystem als Forschungs- und Ausbildungseinrichtung einen umfassenden Funktionszuwachs. Der hohe Innovations- und Wettbewerbsdruck infolge der Globalisierung zwingt dazu, die Qualifizierung des Wissenschaftlichen Nachwuchses sowohl für Tätigkeiten innerhalb des akademischen Bereichs als auch für Beschäftigungsfelder in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft fortlaufend zu optimieren.

Der Wissenschaftliche Nachwuchs steht an der Schnittstelle zwischen der Ausbildungs- und Forschungsfunktion des Hochschulsystems. Die Qualifizierung des Wissenschaftlichen Nachwuchses ist zentraler Teil der Ausbildungsaufgabe des Hochschulsystems, gleichzeitig trägt diese Personengruppe selbst ganz wesentlich zu den Ausbildungs- und Forschungsleistungen des Hochschulsystems bei.

Bei der forschungsbasierten Qualifizierung des Wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere für den Professoren­nachwuchs, werden zwei Phasen unterschieden: die Promotionsphase und die sogenannte Post-Doc-Phase. Neben denjenigen, die eine Promotion anstreben, aber danach in eine außeruniversitäre Erwerbstätigkeit wechseln (wollen), stehen diejenigen, die eine Promotion mit dem Ziel anstreben, im Hochschul- oder Wissenschaftssystem zu verbleiben und gegebenenfalls ihre wissenschaftliche Qualifizierung nach der Promotion (z. B. mit dem Ziel der Habilitation) fortzuführen. Die letzte Gruppe fällt im engeren Sinne unter den Begriff „Wissenschaftlicher Nachwuchs“.

Der Wissenschaftliche Nachwuchs erlangt derzeit besondere Bedeutung zum einen mit Blick auf den Generationenwechsel im Lehrkörper der Hochschulen, aber auch hinsichtlich des steigenden wissenschaftlichen Personalbedarfs einer zunehmend wissensbasierten Gesellschaft. Zum anderen ist von Interesse, wie sich der Wandel des Hochschulsystems, insbesondere die Etablierung neuer Steuerungs- und Allokationsmodelle sowie neue Personalstrukturen und -kategorien, auf akademische Karrieren auswirken. Schließlich ist die Rekrutierung und Qualifizierung Wissenschaft­lichen Nachwuchses auch ein Feld des internationalen Wettbewerbs und Vergleichs. Die Attraktivität deutscher Hochschulen als Beschäftigungsort im Verhältnis zu außeruniversitären Beschäftigungsfeldern und zu Hochschulen in anderen Ländern, steht auf dem Prüfstand.

Folgende Fragestellungen prägen die aktuelle hochschul- und wissenschaftspolitische Diskussion über den Wissenschaftlichen Nachwuchs:

  • Gibt es eine nennenswerte Selektivität beim Eintritt in eine wissenschaftliche Laufbahn und im weiteren Verlauf akademischer Karrieren?
  • Wie sind die Beschäftigungsbedingungen und Zukunftsperspektiven des Wissenschaftlichen Nachwuchses zu bewerten?
  • Wie wären mehr Verlässlichkeit in den Karrierewegen sowie mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Wissenschaftlichen Nachwuchses zu erreichen?
  • Welches sind Wege zu einer verlässlichen und kontinuierlich erhobenen amtlichen Datenbasis über Promovierende, die es ermöglicht, Promotionsdauer und Erfolgsquoten sowie Erfolgs- und Misslingensbedingungen bei Promotionsvorhaben in unterschiedlichen Kontexten zu identifizieren?
  • Welches sind Erfolgsbedingungen unterschiedlicher akademischer Qualifizierungswege nach der Promotion?
  • Welcher Bedarf besteht hinsichtlich gezielter Kompetenzentwicklung für Wissenschaftlichen Nachwuchs – disziplinär, interdisziplinär und forschungsmethodisch als Voraussetzung für umfassende wissenschaftliche und wirtschaftliche Innovation?
  • Wie steht es um Verbleibchancen des Wissenschaftlichen Nachwuchses im Wissenschaftssystem im Verhältnis zu „exit-Optionen“ in außeruniversitäre Beschäftigungsfelder in späteren Phasen akademischer Qualifizierung?
  • Gibt es eine nennenswerte Abwanderung des qualifizierten Nachwuchses ins Ausland und wie gelingt es bestmöglich, qualifizierten Wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem Ausland zu gewinnen?

Vor diesem Hintergrund sind in den letzten zwei Jahrzehnten verschiedene Reformmodelle für die Promotion – u. a. Graduiertenkollegs, strukturierte Promotion – ebenso wie für die Post-Doc-Phase – z. B. die Juniorprofessur – entwickelt worden, um die Qualität und Effektivität der Ausbildung des Wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. Eine hinreichende substantielle Antwort auf die genannten Desiderata ist dies bei weitem noch nicht.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Aufgrund der hochschulpolitischen Relevanz und der erkannten Problemlagen hat es in den letzten Jahren zwar vermehrt empirische Forschung zum Wissenschaftlichen Nachwuchs gegeben; diese hat jedoch ebenso wie Berichterstattung zum Wissenschaftlichen Nachwuchs die nach wie vor bestehenden gravierenden Informations- und Forschungsdefizite in diesem Feld erneut sichtbar gemacht.

Vor diesem Hintergrund bestehen die Ziele des Förderprogramms darin, vorhandene Forschungsdefizite weiter abzubauen und dabei insbesondere die Bedingungen, Verläufe und Renditen akademischer Qualifizierungswege des Wissenschaftlichen Nachwuchses in den verschiedenen Stadien des Qualifizierungsprozesses empirisch genauer zu untersuchen. Schwerpunktmäßig werden dabei solche Vorhaben gefördert werden, die die Phase nach der Promotion untersuchen und eine längsschnittliche Analyse der Qualifizierungsprozesse und Werdegänge des Wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion ermöglichen.

Gefördert werden sollen vorrangig Forschungsvorhaben zu folgenden Themenfeldern:

  • Beschäftigung und Förderung Wissenschaftlichen Nachwuchses in den verschiedenen Qualifizierungsphasen (primär Post-Doc-Phase),
  • Bedingungen, Verläufe, Ergebnisse und Renditen der einzelnen Qualifikationsstufen und der weiteren Berufsverläufe,
  • Einfluss unterschiedlicher Promotionsformen auf die weiteren Berufsverläufe,
  • Bedeutung interdisziplinärer Kompetenz für gelingende Karrieren im akademischen und außerakademischen Bereich sowie für innovative Forschung,
  • Selektionen in und Durchlässigkeit von akademischen Karrieren,
  • Bedeutung der Promotion für soziale Mobilität,
  • Karrierewege zur Professur bzw. im Hochschulsystem, Erfolgsbedingungen für den Verbleib im Hochschul-/Wissenschaftssystem, beruflicher Verbleib in außeruniversitären Werdegängen, Attraktivität des Berufsfeldes Hochschule,
  • Internationale Mobilität, akademische Migrationsbewegungen und -bilanzen,
  • Effekte unterschiedlicher Modelle für die Qualifizierung des Wissenschaftlichen Nachwuchses – auch im internationalen Vergleich,
  • Diversity (Gender, Culture, soziale Herkunft und Migrationshintergrund) – Bedingungen, Durchlässigkeit, Potenziale)1.

Die Förderung bezieht sich auf empirisch angelegte Forschungsprojekte, die den oben genannten Zielen dienen. Dabei können sowohl eigene Erhebungen als auch die Auswertung bereits vorhandener Datenbestände der amtlichen Statistik oder aus Surveys gefördert werden. Wichtige Beurteilungskriterien sind: Interdisziplinarität, Offenheit für unterschiedliche methodische Ansätze, insbesondere auch komparative Analysen, theoretische Fundierung und Berücksichtigung des internationalen Forschungsstandes. Bei den zu fördernden Projekten sollen fachkulturelle Unterschiede ebenso Berücksichtigung finden wie gruppenspezifische Differenzen (z. B. nach Geschlecht, sozialer Herkunft oder Migrationsstatus). Vorrangig gefördert werden sollen solche Projekte, die ihre Frage- und Problemstellungen in einer Verlaufs- und Prozessperspektive thematisieren.

Das durch diese Forschung gewonnene Wissen soll dazu dienen, das empirische Fundament des Berichtssystems zum Wissenschaftlichen Nachwuchs ebenso weiter zu verbessern wie die Nationale Bildungsberichterstattung. Die zu fördernden Projekte sollen dazu beitragen, Stärken, Schwächen und Reformbedarf der Qualifizierung des Wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland durch fundierte empirische Analysen sichtbar zu machen und einen Beitrag zur Verbesserung der Zugangs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsbedingungen des Wissenschaftlichen Nachwuchses innerhalb wie außerhalb des deutschen Hochschulsystems zu leisten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt darüber hinaus, für den neu einzurichtenden Forschungsschwerpunkt „Forschung zum Wissenschaftlichen Nachwuchs“ eine Koordinierungsstelle einzurichten, die vor allem die folgenden Aufgaben übernehmen soll:

  • Vernetzung der geförderten Forschungsprojekte untereinander sowie mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten, u. a. durch die Einrichtung einer Plattform für den projektübergreifenden Informationsaustausch und durch die Organisation von in der Regel jährlich stattfindenden Workshops bzw. Symposien, einschließlich spezieller Veranstaltungen für den Wissenschaftlichen Nachwuchs;
  • Aufbereitung projektübergreifender Ergebnisse für die Öffentlichkeit, u. a. für das Subportal „Empirische Bildungsforschung“ des BMBF ( http://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de ),
  • Vorbereitung des Transfers der in den Forschungsprojekten gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch den zielgerichteten Informationsaustausch zwischen Wissenschaft, Bildungspolitik und Bildungsadministration.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein empirisch-analytischer Zugang zu dem unter Nummer 2 skizzierten Gegenstandsbereich der Förderung.

Dabei können sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen. Projektleiter/-innen der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessent/-innen vorausgesetzt.

Jede Vorhabenskizze muss die Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partner/-innen innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen.

Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partner/-innen eines solchen Verbundprojektes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( www.foerderportal.bund.de ) entnommen werden.

Antragsteller/-innen sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Antragsteller/-innen verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller/-innen verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (ggf. in Kurzfassung, ca. 20 Seiten) aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) unberührt.

5 Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

In besonders begründeten Fällen, insbesondere bei Längsschnittstudien, kann eine zweite Förderphase von erneut bis zu drei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Förderfähig sind die für die Durchführung des beantragten Projekts erforderlichen Personal-, Sach- und Betriebsausgaben bzw. -kosten sowie die Ausgaben bzw. Kosten für projektbezogene Aufträge. Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben zur Deckung der Grundausstattung.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/-innen gelegt. Die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen soll so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion in Verbindung mit der Mitarbeit im Forschungsprojekt

sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen verbunden werden sollen.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können projektbezogen auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können auch Mittel für Workshops und Symposien beantragt werden, die von der Koordinierungsstelle veranstaltet werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE2-Vorhaben (NKBF98).

Mit der Antragstellung wird der Antragsteller zu seinem Einverständnis verpflichtet, dass die im Zusammenhang mit dem Förderverfahren der Bewilligungsstelle zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten des Antragstellers des jeweiligen Projekts auf Datenträgern gespeichert, für Zwecke der Begleitung (Monitoring) sowie der Bewertung (Evaluierung) über die Wirksamkeit (Effektivität) und Wirtschaftlichkeit (Effizienz) des Programms und darüber hinaus für Zwecke der laufenden Analyse der Förderpraxis und der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht ausgewertet und die Auswertungsergebnisse anonymisiert veröffentlicht werden können. Der Antragsteller wird zudem verpflichtet, von anderen Personen (insbesondere Teilnehmer des Projekts und Mitarbeiter des Antragstellers) deren personenbezogene Daten an die Bewilligungsstelle weitergegeben werden, das Einverständnis zur Weiterverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Forschung zum Wissenschaftlichen Nachwuchs“ beauftragt das BMBF einen Projektträger, der durch ein offenes Verfahren ausgeschrieben wird. Der Projektträger wird zum 1. Oktober 2012 beauftragt werden. In der Überleitungsphase wird ausnahmsweise das BMBF die Antragsberatung durchführen und zum 1. Oktober 2012 alle Akten dem Projektträger zur fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme übergeben.

Bis zur Installierung des Projektträgers sind Ansprechpartner für fachliche Fragen im Rahmen der Antragstellerberatung:

Frau Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Straße 28 – 30
10115 Berlin

Telefon: 0 30/18 57 53 49
E-Mail: Dorothee.Buchhaas-Birkholz@bmbf.bund.de

oder

Herr Peter Gottstein
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn

Telefon: 02 28/ 99 57-31 54
E-Mail: Peter.Gottstein@bmbf.bund.de

Für administrative Fragen im Rahmen der Antragstellerberatung:

Frau Désirée Wilhelm
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Straße 28 – 30
10115 Berlin

Telefon: 0 30/18 57 52 27
E-Mail: desiree.wilhelm@bmbf.bund.de

Allen Antragstellern werden die Kontaktdaten des Projektträgers frühestmöglich mitgeteilt.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung von externen Gutachter/-innen statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Vorhabenbeschreibungen ab sofort bis spätestens 1. Dezember 2012 in deutscher Sprache in schriftlicher Form auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vor­zu­legen. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen jeweils in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbund­koordinator vorzulegen.

Da nur ein fachlicher Prüfschritt vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbundvorhaben (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN-A4, doppelseitig, 11 pt und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen.

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachter/-innen mit ausgewiesener Expertise in empirischer Forschung nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität: Relevanz der Fragestellung, theoretische Fundierung, innovatives Potenzial, Evidenz­orientierung,
  • Forschungsmethodische Qualität: Angemessenheit der gewählten Methoden,
  • Vorarbeiten (auch in angrenzenden Feldern): Ausgewiesenheit/Einschlägigkeit der Projektleiter/-innen,
  • Erfolgsaussichten/Realisierbarkeit des Vorhabens im Förderzeitraum,
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessent/-innen schriftlich mitgeteilt.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden (Angaben verbindlich) und Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (maximal zwei Seiten):
    1. Titel/Thema des Forschungsprojektes,
    2. Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben (d. h.: über mehrere wissenschaftliche Einrichtungen hinweg),
    3. Hauptansprechpartner/-in (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    4. Ggf. (z. B. bei Verbünden) weitere Projektteilnehmer/-innen, vollständige Dienstadressen,
    5. Beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    6. Detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) sowie
    7. Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und ggf. der beteiligten Projektleiter/-innen.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben (max. 13 Seiten bzw. bei Verbünden 18 Seiten):
    1. Kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache (maximal eine Seite),
    2. Internationaler Forschungsstand,
    3. Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit maximal zehn themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang),
    4. Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Vorhabens,
    5. Arbeitsprogramm, inkl. vorgesehener Methoden,
    6. Ggf. Kooperation zwischen den Projektpartner/-innen (ggf. zwischen den Verbundpartner/-innen wechselseitiger Mehrwert),
    7. Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des Finanzierungsplans, dass die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern übereinstimmen,
    8. Ggf. konkrete Aussagen zur Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse (Angaben dazu, für welche Zielgruppen die Projektergebnisse nutzbar sind, praktische Implikationen des Forschungsvorhabens, Auflistung angestrebter Disseminationsprodukte/-organe, ggf. weitere Verwertungsstrategie).
      Angaben, die nur für bestimmte Forschungsvorhaben notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
    9. Bei Längsschnittstudien und anderen besonders begründeten Fällen mit 2. Phase: Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von drei Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase inklusive Finanzbetrachtungen zur zweiten Phase erforderlich,
    10. Bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung des/der Promovierenden in den Forschungskontext sowie die begleitende forschungsmethodische Weiterqualifizierung des/der Promovierenden,
    11. Beim Aufbau von Infrastruktur: Verbindliche Angaben zur Nachhaltigkeit,
    12. Bei Workshops/Symposien etc.: Angaben zu Zielen, Thema, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Referenten, Dauer etc. im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorhaben bzw. den Zielen der Koordinierungsgruppe.

Literatur/Anlagen

  1. Literaturverzeichnis,
  2. CV des/der Projektleiter/-in und weiteren Projektbeteiligten.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessent/-innen bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution(en) vorzulegen, an der/denen das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. Nummer 7.2) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. August 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. D. Buchhaas-Birkholz

1

Die genannten englischen Begriffe entsprechen aktuellem Sprachgebrauch in der internationalen Sozialforschung. Die folgenden deutschen Begriffe entsprechen diesen annähernd: Vielfalt/Vielfältigkeit, (soziales) Geschlecht, kulturelle Bildung.

2

FuE = Forschrung und Entwicklung