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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von e:ToP-Pilotprojekten - Innovative Toxikologie zur Reduzierung von Tierversuchen (e:ToP)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die international erfolgreiche Position Deutschlands im Bereich der Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch und in der Systembiologie durch Bündelung der nationalen Kompetenzen und durch gezielte Förderung von disziplinübergreifenden Pilotprojekten auszubauen.
Steigende Ansprüche an die Sicherheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern, etwa im Umgang mit Chemikalien, stehen in einem Zielkonflikt mit dem Anspruch, belastende Tierversuche zu reduzieren. Zur Lösung dieses Dilemmas kann die Etablierung neuer in vitro-Testverfahren als Ersatz für Versuche an Tieren in der Toxikologie beitragen. Eine Kombination neuer Forschungsansätze aus den Bereichen Molekularbiologie, Bioinformatik und Systembiologie kann eine zielgerichtetere und effizientere Etablierung neuer in vitro-Testverfahren in der Toxikologie ermöglichen. Methoden zur Analyse von Genom, Transkriptom, Proteom und Metabolom sind seit langem gut etabliert. Erste Ansätze zur bioinformatischen Analyse, Visualisierung und Integration von Messdaten dieser molekularen Ebenen über die Grenzen der Omics-Teildisziplinen hinweg ermöglichen nunmehr eine umfassendere Sicht auf lebende Systeme und lassen somit systembiologische Analysen mit prädiktiver Modellierung zu. Auch bei der Untersuchung toxikologischer Prozesse können die etablierten Methoden und Infrastrukturen aus den Bereichen Omics, Bioinformatik und Systembiologie sinnvoll genutzt werden. Durch die Identifizierung molekularer Signaturen toxikologischer Prozesse wird es zunehmend möglich sein, gezielt in vitro-Testverfahren zu entwickeln, um entsprechende Versuche am lebenden Tier zu ersetzen.
Um zu klären, ob und wie weit das Potenzial aus Omics-Analysen, Bioinformatik und Systembiologie zum besseren Verständnis toxikologischer Prozesse und letztlich zu neuen, prädiktiven in vitro-Testverfahren als Ersatz für Tierversuche beitragen kann, schreibt das BMBF mit der Maßnahme „Innovative Toxikologie zur Reduzierung von Tierversuchen (e:ToP)“ zunächst Pilotprojekte aus. Diese Projekte dienen als wissenschaftliche Grundlage für eine sich anschließende Translationsphase, in der auf den gewonnenen Erkenntnissen der Pilotphase aufgebaut werden soll.
Erwartet wird die Einreichung innovativer Projektideen, die das Ziel verfolgen, Omics-Daten aus toxikologischen in vitro-Experimenten so mit bioinformatischen sowie systembiologischen Methoden aufzubereiten, dass die toxische Wirkung von Chemikalien auf molekularer Ebene erkennbar wird. Toxikologen, Molekularbiologen, Bioinformatiker und Vertreter weiterer Fachdisziplinen sollen in interdisziplinären Forschungsansätzen gemeinsam zum Erreichen dieses Zieles beitragen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO), ABl. (EU) L 214 vom 09.08.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
Weitere Informationen zum „Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung“, das gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) freigestellt wurde, sind im Internet unter Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung zu finden.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind innovative, anwendungsorientierte Pilotprojekte interdisziplinärer Forschungsverbünde, die das Ziel verfolgen, einen deutlichen wissenschaftlichen Fortschritt beim Verständnis toxikologischer Prozesse im menschlichen Körper zu generieren. Mit etablierten Methoden soll dabei die Wirkung chemischer Substanzen im Sinne der EU-Chemikalienverordnung REACH parallel auf Transkriptom, relevantes Proteom, Metabolom und bei einer möglichen Mutagenität auch auf das Genom bestimmt werden. Ein Schwerpunkt der funktionalen Analyse integrierter Daten soll dabei auf den Stoffwechsel gelegt werden. Auszugehen ist bei den zu beantragenden Projekten von humanen Zell-Linien oder in vitro-Modellen humaner Gewebe. Im Rahmen der Projekte sollen molekulare Effekte der Toxizität untersucht werden und als Basis für die zielgerichtete Entwicklung künftiger Toxizitätstests dienen, mit denen Tierversuche ersetzt werden können. Hierzu ist der systembiologische Forschungsansatz, bestehend aus iterativem Zyklus zwischen biologischem Experiment und prädiktiver, mathematischer Modellierung anzuwenden. Eine geeignete Auswahl der Parameter für die toxikologischen Experimente soll eine Validierung der erzielten Resultate ermöglichen, ggf. unter Nutzung existierender Referenzdaten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter
http://ec.europa.eu/growth/smes/ und http://ec.europa.eu/growth/smes/ .
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Aufnahme, Analyse und systembiologisch basierte Verwertung integrierter Omics-Datensätze erfordert im experimentellen sowie theoriegetriebenen Bereich besondere Expertisen. Zur erfolgreichen Umsetzung der e:ToP Pilotprojekte ist daher die Einbindung von Kooperationspartnern mit einschlägigen Erfahrungen auf den erforderlichen Gebieten erwünscht, insbesondere der Bioinformatik und der Systembiologie. Essenziell ist zudem seitens der Omics-Akteure ein Konzept sowie erwiesene Expertise und vorhandene Infrastruktur für das Management der generierten Daten.

3.1 Projektmanagement

In Verbundprojekten erfordert die erfolgreiche Bearbeitung komplexer, multidisziplinärer Fragestellungen eine besonders intensive und effiziente Zusammenarbeit aller beteiligten Arbeitseinheiten. Um diese zu gewährleisten ist eine Koordinationsstruktur (Projektmanagement) einzurichten. Die/der Koordinator/in übernimmt die Steuerung des jeweiligen Verbundprojekts, vertritt das Projekt nach außen und sorgt im Rahmen von Kooperationstreffen für den Informationsaustausch und eine abgestimmte Arbeitsplanung innerhalb des Vorhabens. Die/der Koordinator/in sorgt für die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PtJ-BIO. Bei Projekten, in denen eine große Anzahl von Projektpartnern eingebunden ist oder mehrere räumlich weiter entfernte Partner zusammenarbeiten, sollte die Struktur des Projektmanagements entsprechend angepasst werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden solche Projekte in denen Toxikologen gemeinsam mit Vertretern der Systembiologie oder vergleichbaren Fachrichtungen eine toxikologische Fragestellung unter Nutzung mathematischer Modellierung bearbeiten.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - unter https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 entnommen werden.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt - wenn also ein Anreizeffekt i.S.v. Artikel 8 AGVO vorliegt.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erlaubt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ggf. höhere Förderquoten.
Bei Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist zu beachten, dass die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und f AGVO genannten Schwellenwerte und die in Artikeln 31, 32 und 33 AGVO genannten Förderquoten nicht überschritten werden.
Die Förderung kann über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten beantragt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologische Innovation und Ökonomie (BIO)
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
beauftragt.
Ansprechpartnerin ist:
Frau Dr. Vera Schulte
Tel.: 02461-61-3926
E-Mail: v.schulte@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( easy ). Eingereichte Skizzen und Anträge sollen so abgefasst sein, dass eine Beurteilung anhand der unten genannten Kriterien möglich ist. Förderinteressenten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst elektronisch Projektskizzen über das Internet-Portal ptoutline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/etop ) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen.
Eine Anleitung zur Erstellung von Projektskizzen findet sich unter dem „Leitfaden für die Skizzenerstellung“ auf der Internetseite des Projektträgers ( http://www.ptj.de/e-top ) sowie in ptoutline. Verbindliche Anforderungen an Projektskizzen sind dort niedergelegt.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger Jülich in englischer Sprache empfohlen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Aus den Eingaben in ein Internetformular wird ein einseitiges Projektblatt generiert. Damit die elektronische Version Bestandskraft erlangt, muss das Projektblatt nach erfolgter elektronischer Skizzeneinreichung zusätzlich in Papierform mit der Unterschrift des Verbundkoordinators beim Projektträger eingereicht werden.
Die Eingaben im Internet-Portal ptoutline können bis zum 31.01.2013 23:59 h erfolgen. Das Internet-Portal wird mit Ablauf der Deadline geschlossen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Auswahl von Projektskizzen: Gutachterkreis

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Projektvorschlages in Hinblick auf die Ziele der Bekanntmachung
  • Wissenschaftliche Originalität und Innovationspotential des Beitrags
  • Exzellenz und Expertise des Antragstellers ("track record") und der beteiligten Partner; einschlägige Vorarbeiten aller Partner
  • Qualität und Funktionalität der gewählten Forschungsstruktur bezüglich der geplanten Zielsetzung (Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, Qualität und Stringenz der Zeit- und Arbeitsplanung, Qualität der Integration, Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung der Partnern)
  • Struktur und Funktionalität des Datenmanagement
  • Realisierbarkeit einer zeitnahen Validierung wichtiger experimenteller Rahmenbedingungen und funktionaler Ergebnisse der Datenanalyse
  • Durchführbarkeit des Projektes: angemessenes Budget, Nachweis aller notwendigen Expertisen und Ressourcen, Zugang zu Daten bzw. Zellmaterial
  • Angemessenheit der verbundinternen Strukturen für Koordination und Kommunikation sowie für Qualitätsmanagement für Daten und Materialien
  • Bewertung der Ausführungen zur Nachhaltigkeit
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Vorhabens
  • Verwertungsmöglichkeiten (ggf. Transferplan in die Anwendung)
7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens die Einreicher der zur Förderung empfohlenen Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch den Projektträger Jülich entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Partnering Day

Voraussichtlich Mitte November (46. KW) wird ein Partnering Day in Berlin veranstaltet, bei dem potentielle Antragsteller ihre Projektideen vorstellen und mit möglichen Projektpartnern diskutieren können. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist keine notwendige Voraussetzung für die Einreichung von Projektskizzen nach Ziffer 7.2.1. Weitere Informationen zum Partnering Day sind auf der Internetseite des Projektträgers ( http://www.ptj.de/e-top ) einzusehen oder direkt bei der zuständigen Ansprechpartnerin zu erfragen. Interessenten werden um Voranmeldung beim Projektträger bis spätestens Ende September gebeten.

7.4 Statusseminar

Nach 12 Monaten Projektlaufzeit soll ein Statusseminar durchgeführt werden, um den aktiven Austausch zwischen den verschiedenen Forschungsansätzen zu gewährleisten. Die Teilnahme der Projektleiter an den Statusseminaren ist verpflichtend und muss in der Reisekostenplanung berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Projektleiter aufgefordert werden, an thematisch übergreifenden Veranstaltungen des BMBF z. B. zur Nachwuchsförderung teilzunehmen.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 09.08.2012

Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace