Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Fördermaßnahme von Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation. Bundesanzeiger vom 22.08.2012
Vom 14.08.2012
Mit der Förderung im Rahmen von „Unternehmen Region“ sowie der Maßnahme „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“ wurde in den vergangenen Jahren eine themenoffene und regionenorientierte Forschungs- und Innovationsförderung etabliert. Der damit verfolgte Auf- und Ausbau regionaler Cluster hat maßgeblich zur Bildung von Kompetenzregionen mit kompetitiven Alleinstellungsmerkmalen in den Neuen Ländern beigetragen.
Dem weiteren Ausbau regionaler Innovationsinitiativen sind allerdings durch die Wirtschaftsstruktur in den Neuen Ländern Grenzen gesetzt. Privat finanzierte Forschung und Entwicklung (FuE) wird dort weiterhin von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) getragen. Dadurch wird vergleichsweise wenig privates Kapital für FuE investiert. Die regionalen Wertschöpfungsketten sind unvollständig und die Potenziale zum weiteren Wachstum unterkritisch. Die Technologie- und Wirtschaftslandschaft in Ostdeutschland erschwert es, diese Potenziale zusammenzuführen, Wertschöpfungsketten zu optimieren und übergreifende technikbezogene Abstimmungsaktivitäten – etwa zur Entwicklung gemeinsamer Standards – zu entwickeln. Die regional orientierte Clusterförderung unterstützt die Kooperation von Akteuren vor Ort. Das Einbinden oder Herausbilden übergreifender Institutionen von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung und eine Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg muss jedoch noch gestärkt werden. Daher wird die regionale Fokussierung der Innovationsförderung in Ostdeutschland um einen überregionalen Ansatz erweitert.
Innovationen zur Erschließung neuer Märkte entstehen insbesondere da, wo die Grenzen von wissenschaftlichen Disziplinen, Technologien und Branchen überschritten werden. Dieses kann dort geschehen, wo sich strategische Initiativen zur Bearbeitung gemeinsamer Herausforderungen bilden. Ähnlich wie Unternehmen, die sich in ihren Innovationsbemühungen an konkreten oder künftigen Kundenproblemen orientieren, antizipieren solche strategischen Allianzen Problemfelder als neue Herausforderungen von volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz und hohen, nachhaltigen Marktchancen. Daher muss die Förderung der überregionalen Vernetzung verbunden werden mit der Unterstützung neuer inter-, trans- und multidisziplinärer Kooperationen und Forschungsansätze.
Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Ziel dieser Förderung ist es, die räumlich diversifizierten, in ganz Ostdeutschland entstandenen besonderen wissenschaftlichen, technologischen und unternehmerischen Kompetenzen über Ländergrenzen, aber auch organisationale Grenzen und Grenzen wissenschaftlicher Disziplinen und Branchen hinweg zusammenzuführen, und dabei auch durch spezielles Know-how ausgewählter Partner aus Westdeutschland zu ergänzen. Dabei sollen neue Formen der Grenzen überschreitenden Vernetzung gefunden werden, um tragfähige überregionale und international sichtbare Innovationsstrukturen entstehen zu lassen. Solche Strukturen sind auf die Lösung volkswirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamer Herausforderungen – wie sie insbesondere in den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie umrissen werden – gerichtet. Sie versetzen die mitwirkenden Unternehmen in die Lage, sich auf Leitmärkten nachhaltig mit neuen Produkten und Dienstleistungen als Leitanbieter zu positionieren.
Die neue Förderinitiative soll dazu beitragen, das Engagement von vorwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen für interdisziplinär ausgerichtete FuE-Kooperationen zu erhöhen, das Innovations-, Kooperations- und Netzwerkmanagement in Unternehmen und zwischen unterschiedlichen Projektpartnern zu verbessern, um dadurch auch die Rolle von Großunternehmen im Innovationssystem durch andere Projektpartner tendenziell zu kompensieren. Durch die Bündelung herausragender wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Kompetenz in interdisziplinären und intersektoralen Konsortien aus ostdeutschen Akteuren (einschließlich Berlin) sowie Partnern aus den Alten Ländern sollen nachhaltige Antworten für bedeutsame Zukunftsprobleme und -fragen gefunden werden, die sich in konkreten, wirtschaftlich tragfähigen Lösungen widerspiegeln.
Mit der Förderung wird deshalb angestrebt, dass eine neuartige problemorientierte und strategiebasierte Zusammenarbeit in neuen ostdeutschlandweiten Wertschöpfungs- und Innovationszusammenhängen zustande kommt, in der die beteiligten Partner – untereinander und mit Dritten – Ziele, Standards oder Schwerpunkte entwickeln und vereinbaren. Dabei sollen sich Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen – mindestens ostdeutschlandweit – zu strategischen Allianzen für Forschung, Innovation und Wachstum vernetzen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Mit der Förderung soll die Lösung volkswirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamer Problemstellungen und Herausforderungen durch ostdeutschlandweite überregionale und Ländergrenzen überschreitende Kooperationen unterstützt werden. Grundlagen der Zusammenarbeit in umfassenden Projekten sind Chancen und Innovationspotenziale, die sich aus der Existenz von leistungsfähigen Kompetenzclustern, -regionen und -standorten, modernsten wissenschaftlichen Einrichtungen und technologiebasierten Unternehmen ergeben. Die hierdurch mögliche und für die Zielerreichung notwendige inter-, trans- und multidisziplinäre Kooperation bedarf der Herausbildung neuer verbindlicher und strategisch ausgerichteter Organisations- und Managementstrukturen. Hierfür bilden sich entsprechende Konsortien aus unterschiedlichen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die die adressierten Herausforderungen und ihre Lösungsstrategie formulieren. Hierbei sind nicht nur Fragen zur Entwicklung der Technologien und Märkte, zur Wissensgenerierung und wirtschaftlichen Verwertung, sondern beispielsweise auch Aspekte der demografischen Entwicklung allgemein und der Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Besonderen zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit ist dem anspruchsvollen prozessualen Charakter aller inhaltlichen und organisatorischen Elemente der Projektentwicklung und -umsetzung zu widmen.
Grundlage der Förderung ist zunächst ein sogenanntes Initialkonzept, mit dem sich die bewerbenden Initialkonsortien mit ihrer Mission, den zugrunde liegenden Problem- und Fragestellungen, den damit verbundenen Chancen, ihren Zielen und Perspektiven, ihrem bereits bestehenden Leistungsvermögen sowie ihrer grundlegenden Konzeption zur Gestaltung des Prozesses der Strategiebildung, Partnerfindung und Organisationsentwicklung darstellen. Hierfür ist dem Initialkonzept ein entsprechender Arbeits-/Maßnahmenplan beizufügen.
Gefördert werden auf der Grundlage derartiger durch eine Jury ausgewählten Initialkonzepte, Einzel- und Verbundvorhaben, die unmittelbar und maßgeblich zur Lösung der von den betreffenden Projektkonsortien adressierten Problemstellungen sowie zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung ihrer Lösungsstrategien einschließlich deren organisatorischen Realisierung beitragen.
Wegen der außergewöhnlich hohen Anforderungen an Struktur und Management der strategischen Innovationsnetzwerke (Projektkonsortien) erfolgt die Umsetzung der von einer Jury ausgewählten Initialkonzepte grundsätzlich in zwei Phasen:
- Erarbeitung der Innovationsstrategie auf der Grundlage des Initialkonzepts: In dieser Phase liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der detaillierten Beschreibung und Abgrenzung der gemeinsam adressierten Herausforderung, dem gleichzeitigen Auf- und Ausbau der Partnerstruktur sowie der Strategieformulierung und Umsetzungsplanung (Roadmap). Hierzu zählen u. a. die Beschreibung der zu lösenden Problemstellungen, der gewählten Herangehensweise, der Partner und des wissenschaftlichen und ökonomischen Potenzials, der Kooperationswege und Wertschöpfungszusammenhänge (ökonomische Strategie und Forschungsstrategie). Ergebnis dieser Arbeit ist nach einem Jahr eine wissenschaftliche, technische, organisatorische und ökonomische Roadmap zur Lösung eines Zukunftsproblems sowie ein Projektkonsortium mit den dazu nötigen Akteuren und einer hierfür geeigneten Organisations- und Managementstruktur. Darüber hinaus werden erste Umsetzungsvorhaben definiert und in Angriff genommen. Außerdem wird ein Beirat berufen, der das Projektkonsortium über den gesamten Förderzeitraum begleitet und der jedes einzelne Vorhaben hinsichtlich seiner Förderwürdigkeit bewertet. Er ist paritätisch aus selbst- und vom BMBF berufenen Experten zu besetzen.
Diese Phase der Fördermaßnahme wird ggf. durch ein Management- und Innovationscoaching unterstützt. - Umsetzung und Monitoring: In der zweiten Phase werden in einem offenen und transparenten Prozess weitere Vorhaben gemäß der nachfolgend genannten förderfähigen Aktivitäten identifiziert, ausgearbeitet und durchgeführt sowie weitere Partner in das Projektkonsortium integriert. Dabei sollte auch auf neue Applikationsfelder, neue Partner, neue Technologieentwicklungen im Hinblick auf gerade entstehende oder sich verändernde Märkte reagiert werden. Die entwickelte Roadmap wird fortgeschrieben und zusammen mit den geplanten neuen Projekten in einem jährlichen Strategieworkshop vom BMBF und von dem das jeweilige Projektkonsortium begleitenden Beirat (siehe oben) begutachtet. Erstmalig werden BMBF und Beirat den Projektfortschritt ein Jahr nach Projektstart evaluieren und begutachten. Hierfür sind von den Projektkonsortien Berichte zu erstellen, die den Projektstatus und die entwickelte bzw. fortgeschriebene Strategie umfassen. Auf dieser Grundlage werden sie Empfehlungen und ggf. Auflagen für die weitere Strategieumsetzung formulieren.
Beide Phasen sind weder zeitlich noch inhaltlich strikt voneinander getrennt, sondern gehen ineinander über. Dabei verändert sich das Schwergewicht von der konzeptionellen Entwicklung im Strategieprozess hin zur Strategieumsetzung und Gestaltung der dafür erforderlichen Prozesse. Diese Unterteilung trägt der herausragenden Bedeutung des prozessualen Charakters und der Rolle neuer Organisations- und Managementformen bei der Umsetzung der Ziele dieser Fördermaßnahme in komplexen Innovationsnetzwerken Rechnung.
Im Einzelnen sind Aktivitäten (Vorhaben) in den folgenden Bereichen förderfähig, soweit sie den in Nummer 1.1 formulierten Zielstellungen entsprechen:
- Forschung und Entwicklung (FuE),
- Entwicklung einer Strategie für die Lösung der vom Konsortium adressierten Herausforderung und für die Gewinnung hierfür geeigneter weiterer Partner,
- Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung,
- Entwicklung eines für das Konsortium besonders geeigneten Organisations- und Managementmodells sowie Prozesse des Innovationsmanagements und Maßnahmen zur Umsetzung,
- Investitionen in Geräte und Ausrüstungen im nichtwirtschaftlichen Bereich von Bildungs- und Forschungseinrichtungen,
- Maßnahmen zur Integration von Nachwuchsförderung und Qualifizierungsaktivitäten der Vorhabensbeteiligten in die Strategie des Konsortiums,
- nationales und internationales Kompetenzmarketing des Konsortiums insgesamt,
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften,
- Gründung kleiner innovativer Unternehmen,
- Entwicklung und Erstumsetzung von Patentierungsstrategien, Innovationsberatung und weitere innovationsunterstützende Dienstleistungen für die mitwirkenden KMU.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-und Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die einem Projektkonsortium zur Umsetzung einer gemeinsamen Strategie angehören, die auf einem Initialkonzept basiert, das vorab für eine Förderung ausgewählt worden ist.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Von den Bewerbern, den sogenannten Initialkonsortien, wird zunächst ein Initialkonzept erwartet (vgl. Nummer 2). Voraussetzung für eine spätere Förderung ist die positive Bewertung durch eine vom BMBF berufene Jury in einem vorgelagerten Auswahlverfahren. Das Initialkonzept sollte daher mindestens verdeutlichen, wie das Initialkonsortium folgende Anforderungen erfüllt:
- Die Bewerber adressieren ein technologisch/wissenschaftlich anspruchsvolles, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsames Problem, dessen Lösung grundlegende Innovationen mit großen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und überdurchschnittlichen Wachstumsmöglichkeiten verspricht.
- Es ist erkennbar, dass die Komplexität der Aufgabe und ihrer Lösung sowohl hinsichtlich der zu erbringenden FuE-Leistungen, als auch hinsichtlich ihrer Verwertungsmöglichkeiten der interdisziplinären und intersektoralen Kooperation bedarf.
- Das sich bewerbende Initialkonsortium hat in Bezug auf die angestrebte Problemlösung bereits heute eine aussichtsreiche Position in Markt und Wettbewerb sowohl national als auch international inne.
- Das sich bewerbende Initialkonsortium besitzt die personellen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen, um eine von allen Partnern mitgetragene tragfähige Lösungsstrategie für das adressierte Problemfeld innerhalb eines Jahres zu entwickeln. Es existieren bereits eine Vision sowie erste Ansätze über die Art der Lösung(en) sowie ein Zeit- und Arbeitsplan für ihre Weiterentwicklung und Detaillierung. Außerdem sind ausreichende Kontakte und Interessenbekundungen vorhanden, um noch weitere notwendige Partner zu integrieren.
- Das Initialkonsortium ist in der Lage, die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten sowie die Fördermittel, die für eine erfolgreiche Lösung des adressierten Problems bis 2019 benötigt werden, insgesamt und beginnend ab 2013 auch pro Kalenderjahr abzuschätzen. Die bis einschließlich 2019 aus dem Haushalt des BMBF benötigten Fördermittel betragen insgesamt höchstens 45 Millionen Euro.
- Das sich bewerbende Konsortium ist Willens und in der Lage einen paritätisch besetzten Beirat von ca. zehn anerkannten Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft (je zur Hälfte vom BMBF und vom Konsortium benannte Mitglieder) zu etablieren, der regelmäßig die strategische Ausrichtung des Konsortiums in Bezug auf die angestrebte Problemlösung einschließlich des dabei erzielten Fortschritts überprüft, ggf. Auflagen zu ihrer Nachjustierung erteilt und über die Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Projekte entscheidet. Es liegen bereits erste Zusagen von möglichen Experten vor, die seitens des Konsortiums in einen solchen Beirat berufen werden sollen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Ergänzend wird die Fördermaßnahme durch eine wissenschaftliche Begleitforschung evaluiert. Dazu wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit der Begleitforschung und anderen geförderten Konsortien und Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas wird die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender umfassender Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger beim Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich TRI
52425 Jülich
Ansprechpartner:
Herr Dr. Hartmut Paetsch
Telefon: 0 30/2 01 99-4 82
Telefax: 0 30/2 01 99-4 00
E-Mail: h.paetsch@fz-juelich.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies erneut im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Für Fragen zur Erstellung der Initialkonzepte steht den Interessenten ein Internetangebot mit Hinweisen zum Verfahren, zur Partnersuche und zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung (siehe auch www.ur-zwanzig20.de). Für den Verlauf der gesamten Maßnahme wird empfohlen, vor dem Einreichen von Förderanträgen und Fortschrittsberichten mit dem PT Kontakt aufzunehmen.
Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim PT angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen.
Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des BMBF. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen oder zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Bewerbungen und Anträge nicht übertragen und verbleiben bei den sich bewerbenden Initial- bzw. Projektkonsortien sowie den Antragstellern.
7.2 Zweistufiges Auswahl- und Förderverfahren
Das Auswahl- und Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerb.
7.2.1 Vorlage und Auswahl der Bewerbungsunterlagen (Initialkonzepte)
Beim Projektträger sind bis spätestens zum 3. April 2013 sogenannte Initialkonzepte in 15-facher Ausfertigung in Papierform und in elektronischer Form in deutscher Sprache einzureichen. Das Initialkonzept ist durch einen legitimierten Vertreter des Konsortiums einzureichen.
Bei einem Initialkonzept handelt es sich um ein Konzeptpapier, das den nachfolgenden Kriterien entsprechen muss. Im Unterschied zum Ergebnis der ggf. nachfolgenden einjährigen Strategiephase (vgl. Nummer 2) handelt es sich hierbei um eine erste Konzeption, die neben den Zielen und Inhalten des gesamten Projektes (Projektbeschreibung), vor allem die Planung und Durchführung des Gesamtprozesses, einschließlich der erweiterten Strategiephase, umfasst. Die eingereichten Konzeptunterlagen dürfen einen Umfang von 80 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen (einseitig beschrieben, 1,5-zeilig, Arial, Schriftgrad 12) nicht überschreiten. Sie müssen darlegen, welches technologisch anspruchsvolle, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsame Problem adressiert wird, dessen Lösung grundlegende Innovationen mit großen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und überdurchschnittlichen Wachstumsmöglichkeiten verspricht. Die Initialkonzepte sind demgemäß folgendermaßen zu untergliedern:
- Name des sich bewerbenden Initialkonsortiums und Hintergrund der Bewerbung,
- Art des adressierten Problems (Beschreibung des „Problemraumes“ aus heutiger Sicht),
- Nationale und internationale Markt- und Wettbewerbssituation in Bezug auf die angestrebte Problemlösung unter besonderer Berücksichtigung der Position des sich bewerbenden Initialkonsortiums,
- Innovationen, Wachstum und weitere Effekte, die im Falle einer erfolgreichen Problemlösung erwartet werden können,
- Aktuelle Größe, Zusammensetzung, räumliche Verteilung, Kompetenzen und Fähigkeiten des Konsortiums,
- Konzeptionelle Voraussetzungen gemäß Nummer 4 dieser Richtlinie,
- Voraussichtlicher Finanzbedarf des Projektkonsortiums im Zeitraum von 2013 bis 2019.
Darüber hinaus ist in den Bewerbungsunterlagen (Initialkonzept) ebenfalls darzustellen, welche Projekte im Falle einer positiven Auswahlentscheidung vom BMBF bereits in der Strategiephase gefördert werden sollen. Pro Projekt sind dabei mindestens die Ziele, die voraussichtlichen Antragsteller und Projektpartner, die strategische Bedeutung des Vorhabens, die wichtigsten geplanten Arbeiten sowie der erwartete finanzielle Umfang anzugeben. Für Projekte zur Erarbeitung oder Weiterentwicklung des Strategiekonzeptes ist zusätzlich zu veranschaulichen, wie zum Ende der Strategiephase das Erreichen der folgenden Mindestanforderungen sichergestellt werden soll:
- Das Projektkonsortium verfügt über die notwendige Kompetenz, Finanzkraft, Organisations-, Management-, Kooperations- und Leistungsfähigkeit, um das adressierte Problem gemeinsam lösen zu können, hat Partner in allen Neuen Ländern (einschließlich Berlin) und mindestens einen Partner in Westdeutschland. Der Anteil der Wirtschaftsunternehmen im Konsortium wird mindestens 50 % betragen, mindestens 80 % aller Projektpartner haben ihren Sitz in Ostdeutschland. Der Konsortialführer wird aus Ostdeutschland kommen.
- Eine ausgearbeitete technische, organisatorische und ökonomische Roadmap bzw. detaillierte Eckpunkte für geplante Entwicklungsschritte der nächsten Jahre sind vorhanden. Daraus soll ersichtlich sein, welche Maßnahmen von welchen Akteuren wann und mit welchen Mitteln umgesetzt werden sollen, um die angestrebte Problemlösung zu erreichen.
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Initialkonzepte können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage eines Initialkonzepts kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingereichten Initialkonzepte einschließlich der darin enthaltenen Projektvorschläge für die Strategiephase werden voraussichtlich im Juni 2013 durch eine vom BMBF berufene Expertenjury bewertet. Dabei spielen, neben den Mindestanforderungen an die Initialkonzepte (siehe Nummer 4) und Projektdarstellungen (siehe oben), die Plausibilität der Aussagen und die Angemessenheit der Methoden und Instrumente zur Gestaltung des komplexen, Grenzen überschreitenden Innovations- und Netzwerkprozesses eine wichtige Rolle.
Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft der Zuwendungsgeber auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertenjury.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren für die Strategiephase
Auf der Grundlage ihrer Initialkonzepte für eine Förderung ausgewählte Initialkonsortien können für im Konzept dargestellte und von der Jury positiv bewertete Projekte förmliche Förderanträge voraussichtlich bis 30. September 2013 beim Projektträger einreichen. Die Aufforderung zur Antragstellung einschließlich einer ggf. erforderlichen Präzisierung der Einreichungsfrist erfolgt durch den Zuwendungsgeber im Rahmen der Information der Bewerber über das Gesamtergebnis des Auswahlprozesses.
Die abschließende Bewertung der vorgelegten Anträge nimmt der Zuwendungsgeber unter Einbeziehung der Juryvoten zu den betreffenden Projekten vor. Er trifft am Ende auch die Entscheidung über die Förderung.
7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren für die Umsetzungsphase
Für die Auswahl und Beantragung der Fördervorhaben der Umsetzungsphase ist es erforderlich, im Projektkonsortium in einem Prozess aller Beteiligten die zur Strategieumsetzung notwendigen Vorhaben zu identifizieren und ggf. auch weitere Partner für ihre Bearbeitung zu integrieren. Die Beantragung von Fördervorhaben bedarf der vorherigen positiven Begutachtung durch den das Projektkonsortium begleitenden Beirat (siehe Nummer 4).
Dabei soll auch auf neue Applikationsfelder und Technologieentwicklungen, gerade neu entstehende oder sich verändernde Märkte reagiert werden. Dementsprechend ist die entwickelte Roadmap des Konsortiums unter Berücksichtigung der Ansätze und Ergebnisse der Fördervorhaben fortzuschreiben und einmal im Kalenderjahr in geeigneter Form vor dem das Projektkonsortium begleitenden Beirat und dem BMBF zu präsentieren.
Einzureichen sind die Anträge beim Projektträger. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch den Zuwendungsgeber, der dabei die Voten des Beirats einbezieht und die abschließende Förderentscheidung trifft.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 14. August 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Hans-Peter Hiepe