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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien für einen Wettbewerb zur Förderung von lokalen Bildungs- und Kompetenznetzwerken für Nachhaltigkeit - Eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Rats für Nachhaltige Entwicklung

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Nachhaltige Entwicklung ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Hier geht es darum sicherzustellen, dass heute und auch in Zukunft Menschen die Chance auf die Verwirklichung eines guten Lebens haben. Bildung ist ein wichtiges Instrument, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Dabei spielt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eine hervorgehobene Rolle. Sie vermittelt Wissen über globale Zusammenhänge und Herausforderungen wie den Klimawandel oder globale Gerechtigkeit und die komplexen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ursachen dieser Probleme. BNE hat das Ziel, den Einzelnen beim Erwerb von Urteils- und Handlungsfähigkeit zu unterstützen, welche in lebensweltlichen Bezügen anwendbar sind, sodass flexibel zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung beigetragen werden kann. Dies erfordert Kompetenzen für vorausschauendes Denken, interdisziplinäres Wissen, autonomes Handeln und Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. BNE soll in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wahrgenommen und in allen Bereichen des Bildungssystems verankert werden. Dabei spielt neben dem formellen Lernen in Bildungseinrichtungen auch das informelle Lernen – z. B. in Nichtregierungsorganisationen, im Unternehmen, in der Kommune oder in Stadtteilgruppen – eine bedeutende Rolle.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass durch Netzwerkbildung inhaltlich deutliche Qualitätsverbesserungen erreicht und Initiativen verstetigt werden können. Vor diesem Hintergrund führt das BMBF gemeinsam mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung den Wettbewerb „Lokale Bildungs- und Kompetenznetzwerke für Nachhaltigkeit - Eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Rats für Nachhaltige Entwicklung“ durch, mit dem die lokale Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure im Bereich BNE durch Netzwerkbildung gefördert werden soll.
Der Wettbewerb knüpft an die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung an. Die Bundesregierung betont darin, dass eine nachhaltige Entwicklung nicht verordnet werden kann, sondern das Zusammenwirken von Staat und Gesellschaft voraussetzt. Das unterstreicht die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements, jedes einzelnen Menschen und der Gesellschaft als Ganzes für die Umsetzung der Strategie.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des Wettbewerbs „Lokale Bildungs- und Kompetenznetzwerke für Nachhaltigkeit - Eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Rats für Nachhaltige Entwicklung“ werden sowohl bestehende lokale Bildungs- und Kompetenznetzwerke als auch die Etablierung neuer lokaler Bildungs- und Kompetenznetzwerke unterstützt. In den Netzwerken können sich Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Akteure (z. B. Umweltgruppen, Stadtteilgruppen, örtliche Bildungsträger, Kirchen, Kulturinitiativen) für BNE engagieren. Gegenstand der Förderung sind konkrete Projekte der Bildungs- und Kompetenznetzwerke.

Durch den Wettbewerb sollen lokale Aktivitäten weiterentwickelt und gebündelt werden. So sollen Synergien und ein Transfer guter Praxis in die Breite gefördert werden. Dies steigert die Qualität von Initiativen für Nachhaltigkeit durch BNE und ermöglicht eine bessere Verankerung von BNE bei anderen Akteuren im Bereich der Nachhaltigkeit. Nicht zuletzt soll der Wettbewerb auch die öffentliche Wahrnehmung von BNE verbessern und die Sichtbarkeit und Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement stärken. Insgesamt stärkt der Wettbewerb Qualitätssicherung und -entwicklung bei der lokalen Implementierung von BNE.
Bei der Suche nach langfristig tragfähigen Lösungen und einer Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Lebensperspektiven künftiger Generationen bieten innovative Technologien noch stärker zu nutzende Ansatzpunkte. Das Potenzial innovativer Technologien kann sich dann entfalten, wenn diese weiter in die Gesellschaft getragen werden. Hierzu können Bildungs- und Kompetenznetzwerke einen wichtigen Beitrag leisten. Der Wettbewerb hat daher den inhaltlichen Schwerpunkt „Innovative Technologien“ (z. B. regenerative Energien, nachhaltige Mobilität, Reduktion des Ressourcenverbrauchs).
Zuwendungsfähig sind sämtliche Ausgaben für die Etablierung, Erweiterung und Stäkung von lokalen Bildungsnetzwerken für Nachhaltigkeit und zur Umsetzung von BNE in allen Bildungsbereichen. Ausgenommen ist die Finanzierung von Personal, sowohl beim Antragsteller als auch bei den beteiligten Netzwerkpartnern sowie in einer eventuellen Geschäftsstelle. Die Teilnahme von Antragsteller oder den beteiligten Netzwerkpartnern an Weiterbildungen zur Bildung und Optimierung von Netzwerken wird begrüßt. Die hierfür entstehenden Ausgaben können bis zu 10 % der Fördersumme betragen.

3 Zuwendungsempfänger/Antragsteller

Antragsberechtigt sind lokale Netzwerke (mindestens vier Partner), in denen sich Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Akteure (z. B. Umweltgruppen, Stadtteilgruppen, örtliche Bildungsträger, Kirchen, Kulturinitiativen) für eine Umsetzung von BNE engagieren.
Der Antrag wird stellvertretend für das Netzwerk von einem Netzwerkpartner gestellt. Dieser muss in Deutschland ansässig und eine juristische Person sein. Unterschriebene Kooperationsvereinbarungen aller Partner sind der Antragsskizze beizufügen. Jeder Netzwerkpartner darf sich nur an einem Antrag zur Förderung eines Netzwerks beteiligen. Die Mittelverwaltung erfolgt im Fall einer Zuwendung durch den Antragssteller.

4 Umfang und Höhe der Zuwendung

Eine unabhängige Jury entscheidet über die Preisträger des Wettbewerbs, indem sie bis zu 30 Wettbewerbsteilnehmer zur Förderung empfiehlt. Die Höhe der Förderung eines Preisträgers beträgt max. 35.000 €.
Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen, die im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Mittelverwendung hat gemäß dem förmlichen Förderantrag zu erfolgen (s. 6.1.2). Ein Projekt kann bis zu einem Jahr gefördert werden.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

6 Verfahren

6.1 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

6.1.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen

Zunächst sind an das
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Referat 323 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin

ab sofort bis spätestens 31. Mai 2012 16.00 Uhr (Posteingang)

Projektskizzen zu den lokalen Bildungs- und Kompetenznetzwerken für Nachhaltigkeit in deutscher Sprache auf dem Postweg einzureichen. Die Skizze ist in einfacher Ausfertigung als ungebundene Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf- oder Microsoft Word-Format auf CD-ROM vorzulegen. Die Skizzen dürfen einen Umfang von max. 10 DIN A-4-Seiten nicht überschreiten. Einer Skizze kann ein Anhang von maximal 5 Seiten hinzugefügt werden. Die Schriftgröße muss Arial 11 und der Zeilenabstand einzeilig sein. Die Seitenränder müssen 2 cm betragen.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist.
Die Skizzen müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine Finanzplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben beinhalten. Im Konzept sollen die Ziele des Netzwerks, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm dargestellt werden. Die beschriebenen Tätigkeiten des Netzwerkes werden dabei als zu förderndes Projekt verstanden. Die Gliederung der Skizzen sollte die im Folgenden genannten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Überblick zum Projekt,
  2. Ziele des Projekts und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
  3. ausführliche Projektbeschreibung, Gesamtkonzept,
  4. Arbeitsprogramm mit Zeitplan,
  5. Finanzierungsplan mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben.

Die Skizzen werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Entscheidend für die Förderung sind insbesondere folgende Punkte:

  • bei der Gründung neuer Netzwerke ein innovativer Ansatz, bei der Erweiterung von Netzwerken bzw. bei bestehenden Netzwerken der qualitative Mehrwert,
  • ein umfassender Ansatz von BNE,
  • Umsetzung des Schwerpunkthemas „Innovative Technologien“,
  • Anknüpfung an die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie,
  • Konsistenz des Konzeptes,
  • Einbettung in die lokalen Gegebenheiten,
  • Verankerung von BNE in lokalen Netzwerken,
  • Angemessenheit der Finanzierung,
  • langfristige Wirkung.

Bei der Bewertung dieser Kriterien steht der zu erwartende Zuwachs an Qualität sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Netzwerken im Vordergrund. Netzwerke mit Partnern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen (z. B. Kommunen, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Akteure) werden bevorzugt.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

6.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In einem zweiten Schritt werden die Skizzeneinreicher von positiv bewerteten Skizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung obliegt dem BMBF nach abschließender Prüfung. Die Bekanntmachung der Förderentscheidung erfolgt durch das BMBF.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen muss das elektronische Antragssystem "easy" verwendet werden. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung als ungebundene Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

6.2 Teilnahme an einer Veranstaltung zur Preisverleihung

Es wird davon ausgegangen, dass die Preisträger an einer Veranstaltung zur Preisverleihung teilnehmen.

7 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 09. März 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Doerte Treuheit