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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Photonische Verfahren und Werkzeuge für den ressourceneffizienten Leichtbau“ im Rahmen der Programmatik „Photonik Forschung Deutschland”

vom 02.02.2012

Angesichts der großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland weiterhin steht, müssen die für die deutsche Wirtschaft bestehenden Wachstumspotenziale gehoben und neue Perspektiven eröffnet werden. Mit ihrer Hightech-Strategie 2020 zielt die Bundesregierung auf eine übergreifende, zukunftsweisende Innovationspolitik ab.
Schlüsseltechnologien, zu denen auch die Photonik gehört, sind dabei wesentliche Treiber für Innovationen und die Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Ihr Nutzen hängt entscheidend davon ab, wie gut ihr Transfer in die wirtschaftliche Anwendung gelingt. Mit dieser Fördermaßnahme im Rahmen der Programmatik „Photonik Forschung Deutschland” ( http://www.photonikforschung.de ) verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, bestehende Hemmnisse bei der breiten Einführung von Leichtbaumaterialien in die Großserienfertigung durch die Nutzung photonischer Verfahren und Werkzeuge zu überwinden.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der effiziente Einsatz von Energie stellt neben der ressourcenschonenden Bereitstellung von Energie die zweite wichtige Säule für die Sicherung der zukünftigen Energieversorgung dar. Laut AG Energiebilanzen e.V. entfallen etwa 23% des Energieverbrauchs in Deutschland auf den Straßenverkehr. Neben effizienten Antriebskonzepten fällt hier vor allem auch der Reduktion des Fahrzeuggewichts eine Schlüsselrolle bei der Steigerung der Energieeffizienz zu. Gleichzeitig sinkt mit der effizienteren Energienutzung auch der Schadstoffausstoß.
In der Verkehrsindustrie – insbesondere der Automobil- und Luftfahrtindustrie – finden Leichtbaukonzepte heute schon vielfach Anwendung. Zunehmend werden auch Potentiale im Energiesektor - etwa bei gewichts- und steifigkeitsoptimierten Rotoren für Windkraftanlagen - und im Maschinen- und Anlagenbau erschlossen. Um jedoch einen breiten Einsatz von Leichtbaumaterialien zu erreichen, fehlt es derzeit für eine Vielzahl neuer Materialien noch an geeigneten Bearbeitungs-, Prüf- und Messverfahren, um eine wirtschaftliche, flexible und automatisierte Fertigung in der Großserie umsetzen zu können. Für einen nachhaltigen Einsatz der Leichtbaumaterialien ist die Sicherstellung der Recyclingfähigkeit und die Schließung der Stoffkreisläufe bereits in der Produktion und Verarbeitung zu berücksichtigen.
Photonische Verfahren bieten hier Lösungen: Die hohe Flexibilität und die berührungslose, verschleißfreie Wirkungsweise des Lasers sowie die lokale und für die jeweilige Fertigungsanforderung adaptierbare Energiedeposition eröffnen insbesondere für die Bearbeitung thermisch empfindlicher Werkstoffe und Werkstoffkombinationen neue Möglichkeiten. Und das bei gleichbleibend hoher Präzision vom ersten bis zum letzten Bauteil, was insbesondere für Werkstoffe, deren konventionelle Bearbeitung mit einem hohen Werkzeugverschleiß einhergeht, von besonderem Nutzen ist. Optische Messtechnik und Sensorik eröffnet neue Möglichkeiten für inline-fähige, automatisierbare Verfahren zur Werkstoffprüfung, Prozessüberwachung und Qualitätssicherung.
Handlungsbedarf besteht zum einen bei Innovationen für bereits praktizierte Prozessschritte in der Fertigung bei Herstellern wie Ausrüstern. Gleichzeitig müssen aber auch kostengünstige, industrietaugliche Bearbeitungsverfahren und Fertigungskonzepte für derzeit in der Großserie noch nicht wirtschaftlich verarbeitbare Leichtbaumaterialien adressiert werden. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Verstärkung des Technologietransfers aus dem Labor in industrielle Prozesse durch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu. Beides gelingt effizient durch eine Vernetzung der Endanwender mit den Anlagenbauern, den Anbietern von Laser- und Systemtechnik und den Rohstoffherstellern. Um die angestrebte Stärkung solcher Kooperationen sicherzustellen, fällt vor allem der vertikalen Strukturierung der industriegeführten Verbundprojekte eine zentrale Rolle zu. Insbesondere ist auch die Einbindung neuer Prozessschritte, Bearbeitungs- und Messverfahren in bestehende Anlagentechnologien zu adressieren und im Rahmen von Demonstrationsanlagen umzusetzen.
Die Fördermaßnahme „Photonische Verfahren und Werkzeuge für den ressourceneffizienten Leichtbau“ ist mit der Fördermaßnahme „energieeffizienter Leichtbau“ (im Rahmen der Produktionsforschung) abgestimmt und zielt auf innovative photonische Verfahren ab, die für die deutsche Industrie ein besonders wichtiges Wachstumsfeld darstellen. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung.
Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.

2. Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen photonische Werkzeuge und Verfahren zur Be- und Verarbeitung anwendungsrelevanter Leichtbaumaterialien, z.B.

  • Verbundwerkstoffe (z.B. faserverstärkte Kunststoffe (FVK), Metall-Kunststoff Hybridverbunde)
  • Leichtmetalle (z.B. Aluminium, Titan, Magnesium),
  • hochfeste Stähle,

die zu einer deutlichen Senkung der Fertigungskosten von Leichtbauelementen führen und für den automatisierten Einsatz in der Großserie geeignet sind. Diese Aufzählung ist beispielhaft zu verstehen und schließt weitere innovative Leichtbaumaterialien, die konventionell nicht wirtschaftlich bearbeitbar sind, keineswegs aus.
Handlungsbedarf besteht vor allem

  • beim Trennen, Bohren, Strukturieren oder selektiven Abtragen insbesondere auch thermisch empfindlicher Materialien, sowohl bei der Endbearbeitung von Leichtbauteilen als auch auf der Ebene von Halbzeugen (etwa Prepregs oder Faserhalbzeuge),
  • bei der Fügevorbereitung und beim Fügen sowohl gleicher als auch unterschiedlicher Leichtbauwerkstoffe zur Herstellung von Hybridbauteilen, z.B. für den in der Automobilindustrie zu beobachtenden Trend zur Mischbauweise, bei der an jeder Stelle jeweils das Leichtbaumaterial zum Einsatz kommt, das die gestellten Anforderungen (Festigkeit, Steifigkeit, Energieabsorption usw.) am besten erfüllt,
  • bei der Realisierung anwendungsspezifischer Oberflächenfunktionen zur Erweiterung des Einsatzspektrums von Leichtbauwerkstoffen,
  • sowie in der Prozesstechnik (effizientes, lokales Aufschmelzen von Thermoplasten oder Aushärten von Duromersystemen, Simulationen zur Prozessentwicklung).

Darüber hinaus müssen auch neue, laserbasierte Prozesse wie etwa generative Verfahren zur Herstellung und Bearbeitung konventionell nicht herstell- oder bearbeitbarer Leichtbaumaterialien untersucht und etabliert werden, sofern sie auf den wirtschaftlichen Einsatz in der Fertigung großer Stückzahlen abzielen.
Neben der Materialbearbeitung wird auch im Bereich der zerstörungsfreien, inline-fähigen Werkstoffprüfung, der Prozessüberwachung und der Qualitätssicherung Handlungsbedarf gesehen, dem mit Lösungsansätzen auf der Basis photonischer Messtechniken begegnet werden kann.
Aus diesem breiten Anwendungsspektrum ergibt sich der Forschungsbedarf an unterschiedlichsten photonischen Systemen und deren Einbindung in industrielle Gesamtsysteme mit entsprechender Steuerung und Anlagentechnologie.
Thematische Schwerpunkte der umsetzungsorientierten Forschungsaktivitäten können dabei u.a. in folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen:

  • Nutzung von Laserbearbeitungs- und Plasmaverfahren zur Sicherstellung gleichbleibender Bauteilqualität, Verringerung des manuellen Aufwands, Verkürzung der Zykluszeiten und/oder Nutzbarmachung recyclingfreundlicher Materialien:
    • Laserschweißen konventionell nicht schweißbarer Materialien
    • Intelligente Kombination aus stoff- und formschlüssigen Verbindungen in hybriden Bauweisekonzepten, z.B. Metall-Kunststoff/FVK, Metall-Metall
    • Laserunterstütztes Kleben
    • Laserbasierte Oberflächenvorbehandlung für anschließendes Kleben oder Lackieren von Leichtbauelementen
    • Laserbasierte lokale Erwärmung für die Warmumformung mit dem Ziel der Substitution von Ofenprozessen oder der lokalen Entfestigung neuartiger hochfester Stähle
    • Partielles Funktionalisieren von Kunststoffen mittels Laser, z.B. zur Erhöhung der Festigkeit entlang einer bestimmten Richtung
    • Laserbasierte Hochgeschwindigkeits-Bohr- und Schneidtechniken mit minimaler Werkstoff-Beeinflussung bzw. Schädigung insbesondere für Faserverbundmaterialien
    • Füge- und Anlagentechnik zur selektiven, schnellen Verbindung von Fasergelegen
    • Laserbasierte Bauteil-Vorbereitungsverfahren für die Herstellung form- und/oder kraftschlüssiger Verbindungen artungleicher Werkstoffe
    • Schnelle Laserstrukturierungsverfahren zum selektiven Abtrag von CFK-Matrix-Werkstoffen ohne Faserschädigung, z.B. zur Fügevorbereitung
    • Energieeffiziente laserbasierte Wärmebehandlungsverfahren von Precursoren zur Herstellung von Kohlenstofffasern
    • Laserbasiertes selektives Aufschmelzen/Verdampfen der Matrix zur Entfernung beschädigter Matrix ohne Faserschädigung sowie zur Herauslösung der Fasern aus dem Matrixsystem, insbesondere auch für Reparatur- und Recyclingkonzepte
    • Laserbasierte Reparaturkonzepte zum Austausch beschädigter Bauteilbereiche unter Beibehaltung der Bauteilfestigkeit
    • Analyse laserbasierter Bohr-, Schneid- und Fügetechniken sowie schneller Laserstrukturierungsverfahren für Faserverbundmaterialien durch Diagnose und Simulation
    • Lasertaugliche Werkstofftechnik zur Absicherung der Betriebssicherheit und Langlebigkeit –insbesondere Schutz vor Korrosion – für Metall-Faserverbund-Kombinationen
    • Generative Verfahren zur Fertigung von Leichtbau-Komponenten
    • Klebstofffreies Verbinden
    • Bearbeitung von Verbundwerkstoffen mittels Plasmaverfahren zur selektiven Strukturierung
    • Oberflächenkonditionierung
  • Inlinefähige Messtechnik
    • Schnelle Erfassung geometrischer, physikalischer und chemischer Merkmale im Prozess und am fertigen Bauteil zur inline Prozessführung und Automation sowie für Qualitätssicherungsaufgaben von Herstell-, Füge- und Reparaturprozessen
    • Schnelle Werkstoffprüfung (Erkennen von Delamination, Lunkern, Oberflächendefekten,…)
    • Verfahren zur berührungsfreien Rissprüfung in CFK-Werkstücken
    • Identifikation von Leichtbaumaterialien für Qualitätssicherung und Werkstoffrecycling
  • Systemtechnik
    • Laserquellen (multi-kW cw, Ultrakurzpulslaser) mit prozessangepassten Eigenschaften (Pulsdauer, Wellenlänge usw.)
    • Im Kontext der benötigten Reparaturkonzepte: Mobile Laserbearbeitungssysteme
    • Arbeitsplatzsicherheit, Absaugung der Ablationsprodukte zur Einhaltung der MAK-Werte
    • Prozessangepasste , hochdynamische Strahlformung, -führung und –ablenkung
    • Energie- und Prozesssteuerung
    • Gesamtanlagensysteme
  • Im Rahmen der Erarbeitung effizienter Bearbeitungsprozesse auch Simulationsverfahren, z.B. ­ Kopplung fluiddynamischer und strukturmechanischer Simulationsmodelle zur effizienteren Beschreibung der Laserprozesse
    Erweiterung der strukturmechanischen Schweißsimulationsmodelle auf Mischverbindungen artgleicher sowie artfremder Fügepartner

Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte in anderen Anwendungs- und Technologiebereichen des Leichtbaus gefördert werden, solange die Lösungsansätze überwiegend auf photonischen Verfahren basieren. Arbeiten, die der Normung und Standardisierung dienen, sind ausdrücklich erwünscht.

3. Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt ab auf FuE-Verbundprojekte, die von Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 , entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung .
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, so dass eine Verbundförderquote von maximal 50% (zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger Photonik, Optische Technologien -
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.
Ansprechpartner:
Dr. Jörg Baier
Tel.: 02 11 / 62 14 - 569
Fax: 02 11 / 62 14 - 159
E-Mail: baier@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline .

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH unter der o.a. Anschrift Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am 30.04.2012.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.
Eine kommentierte Mustergliederung zur Erstellung der Skizzen sowie die Anlagen Anlage1_Verbundpartner.xlsx und finden Sie unter www.photonikforschung.de/skizzen . Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:
Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“ (Anlage1_Verbundpartner.xls)
Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner“ (Anlage2_Finanzen.xls)

  • 0 Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
  • 1 Ziele
    • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen
    • Breitenwirksamkeit und Anwendungspotenzial
  • 2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Bisherige Arbeiten der Verbundpartner, Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund
  • 3 Arbeitsplan
    • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
    • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
  • 4 Verwertungsplan
    Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung in Deutschland durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen
  • 5 Notwendigkeit der Förderung
    Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts
  • Einbeziehung von KMU

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline „ProfilNT“ hat das BMBF die „AiF Forschung • Technik • Kommunikation GmbH“ (AiF F•T•K GmbH) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 02. Februar 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen