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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung einer Begleitforschung auf dem Gebiet „Mobile Diagnostiksysteme“

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Beabsichtigt ist es, grundlegende Erkenntnisse über den Innovationsprozess in gesundheitsbezogenen Anwendungen der Mikrosystemtechnik zu gewinnen und Wechselwirkungen mit äußeren Rahmenbedingungen zu untersuchen. Innovationshürden sollen identifiziert und Möglichkeiten zu ihrer Bewältigung aufgezeigt werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Der Inhalt dieser Bekanntmachung steht in engem Bezug zur Bekanntmachung „Mobile Diagnostiksysteme“ (vgl.: www.bmbf.de/foerderungen/14155.php, https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php ), in der aktuell elf Verbundvorhaben zur Entwicklung innovativer, mobiler, bioanalytischer Systeme für die medizinische Diagnostik gefördert werden. Die Vorhaben nutzen unterschiedliche bioanalytische Lösungsansätze mit Schwerpunkten bei der Protein- und Nukleinsäureanalytik. Die Nachweisprinzipien reichen von elektrochemischen, magnetoresistiven bis hin zu rein optischen Verfahren. Als wesentliche Ziele wurden eine ausreichende Genauigkeit, eine wettbewerbsfähige Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Arbeitsschritte sowie die mögliche Einpassung in akzeptierte und etablierte Workflows gefordert. Es gilt, ihren Transfer in die Anwendung zu erleichtern und zu beschleunigen. So soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zielorientiert, anwendungsbezogen und mit Blick auf den bevölkerungsbezogenen Nutzen auf wichtigen Innovationsfeldern intensiviert werden.
Auf dieser Basis soll die übergeordnete Begleitforschung den Innovationsprozess und seine Wechselwirkungen mit den gesellschaftlichen, technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen untersuchen und daraus umsetzbare Handlungsempfehlungen für die an den Verbünden Beteiligten ableiten. Ziele sind, Erkenntnisse über den Innovationsprozess und seine Besonderheiten zu gewinnen und den Wissenstransfer der in den Vorhaben erarbeiteten Lösungen in den Markt zu erleichtern.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die Begleitforschung generiert Wissen über den Innovationsprozess und seine Wechselwirkungen mit den ihn umgebenden Einflussgrößen. Diese können technischer oder ökonomischer Natur sein oder die Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem und in der Gesundheitsversorgung betreffen. Auf Basis dieses neu erarbeiteten Wissens wird die Arbeit der Projekte und der durch sie initiierte Innovationsprozess unterstützend begleitet, indem den Verbünden anwendbares Wissen in Form von Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere soll der Transfer der zu erarbeitenden Lösungen in den Markt erleichtert und beschleunigt werden, indem typische Innovationshürden und Informationsdefizite adressiert werden.
Die in diesem Rahmen zu bearbeitenden Themen betreffen Querschnittsfragestellungen, die für mehrere oder alle Konsortien von Bedeutung sind. Deshalb sollen diese gebündelt bearbeitet werden. Die Maßnahme zielt zudem darauf ab, zwischen den Konsortien Synergieeffekte freizusetzen und zu nutzen. Die zu bearbeitenden Inhalte orientieren sich grundsätzlich eng an dem von den Beteiligten selbst geäußerten Bedarf. Das konkrete Vorgehen bei der Begleitforschung soll vor Beginn der Arbeiten auf einem gemeinsamen Workshop mit Vertretern der Konsortien präsentiert und präzisiert werden. Die Ergebnisse sind aktiv und zeitnah in die Konsortien zu transferieren, so dass sie dort auf ihre Praxisrelevanz hin geprüft werden können.
Konkret sind folgende Themenstellungen zu bearbeiten:

Innovationsforschung

Die Möglichkeit, zunehmend laborchemische Untersuchungen mobil und ortsunabhängig durchzuführen, ist eine Innovation mit spürbaren Folgen für die Gesundheitsversorgung und das Gesundheitssystem. Deshalb soll empirisch untersucht werden, welche Parameter das Innovationsgeschehen in diesem Bereich beeinflussen. Dabei sind fördernde und hemmende Einflussgrößen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Bedeutung einzuschätzen. Hierbei sollen nach Möglichkeit technische, normative und gesundheitsökonomische Rahmenbedingungen einbezogen werden.

Technologien

Der wechselseitige Einfluss zwischen bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen technischen Standards, Richtlinien, normativen und gesetzlichen Anforderungen sowie Neuentwicklungen der Point-of-Care- (PoC-)Diagnostik ist komplexer Art. Sich daraus ergebende technische Anforderungen an neue, mobile Diagnostikprodukte und sich gegebenenfalls daraus ableitende Verfahren sollen dargestellt und bewertet werden. In diesem Kontext ist auch die Nutzerperspektive zu berücksichtigen.
In die Analyse sollen auch spezifische Anforderungen an Datenschnittstellen und Standards sowie übergeordnete Qualitätskriterien für mobile Diagnostikprodukte einfließen.

Ökonomie und Markt

Mobile Diagnostiksysteme müssen sich in sehr unterschiedlichen Märkten etablieren. Dabei sind nicht nur national und international unterschiedliche Finanzierungssysteme von Bedeutung, sondern auch national differenzierte Märkte wie in Deutschland z. B. der erste und zweite Gesundheitsmarkt. Eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Wissenstransfer liegt darin, dass es gelingt, diese Märkte zu erschließen. Dazu bedarf es nicht nur einer genauen Kenntnis der regulierenden Faktoren, sondern insbesondere auch der Erwartungen potenzieller Nutzer an die Leistungsfähigkeit der PoC-Diagnostiksysteme. In diesem Kontext sollen die Besonderheiten ausgewählter internationaler Leitmärkte (z. B. EU, USA, Japan, China) hinsichtlich Zulassungsbedingungen, Markteintrittsbarrieren und gesundheitsökonomischer Spezifika vergleichend analysiert werden. Hieraus sind konkrete Handlungsempfehlungen und Geschäftsmodelle für die Hersteller von Diagnostika abzuleiten. Die Erwartungen unterschiedlicher Nutzergruppen an die PoC-Diagnostik sind in diese Analyse ebenfalls einzubeziehen.

Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen

Innovative Systeme für die Mobile Diagnostik ergänzen das aktuell zur Verfügung stehende Spektrum labordiagnostischer Verfahren. Mit ihrer Verbreitung wird jedoch auch eine zumindest teilweise Verdrängung derzeit angewandter und etablierter Anwendungen verbunden sein. In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, für welche Anwendergruppen in welchen Versorgungskontexten künftig Systeme zur mobilen Diagnostik eingesetzt werden und wo besonderer Bedarf besteht. Zudem sind Ansätze zu entwickeln, wie die Mobile Diagnostik in die Gesundheitsversorgung integriert werden kann und welche Auswirkungen die für die Organisation des stationären und ambulanten Bereichs (z. B. Veränderungen der Arbeitsteilung) haben wird.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland (insbesondere KMU, zur Definition von KMU siehe http://www.forschungsrahmenprogramm.de/kmu-definition.htm ). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind daher besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. auch Nummer 7.3).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Es ist erwünscht, dass alle Fragestellungen durch ein Konsortium bearbeitet werden. Dabei können externe Experten als Unterauftragnehmer eingebunden werden. Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse z.B. durch Handlungsempfehlungen und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche wird große Bedeutung beigemessen.

Antragsteller sollen sich — auch im eigenen Interesse — im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt — Vordruck 0110 — ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel — je nach Anwendungsnähe des Vorhabens — bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung — grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten —vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis für Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Ansprechpartner ist:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger „Demographischer Wandel / Mensch-Technik-Kooperation“-
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

Ansprechpartnerin: Dr. Monika Huber.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen und Vorlagen zur Gliederung einer Projektskizze können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger
bis spätestens zum 30.03.2012
Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter Internet in deutscher Sprache einzureichen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm erläutert werden.
Für die geplanten Forschungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung vorgelegt werden. Die Forschungsarbeiten sind inhaltlich so zu planen, dass die Ergebnisse für die Verbünde als innovationsunterstützende Maßnahmen umsetzbar und nutzbringend sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 030 310078-101.
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.2.2 Auswahlverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Wissenschaftliches Konzept
  • Beiträge zur Problemlösung
  • Beteiligung der Konsortien
  • Umsetzung der Ergebnisse zur Unterstützung des Technologietransfers,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung wird dann eine für eine Förderung geeignete Vorhabenbeschreibung ausgewählt. Die endgültige Entscheidung über die Zuwendung behält sich der Zuwendungsgeber vor. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie „ProfilNT“ hat das BMBF die „AiF Forschung • Technik • Kommunikation GmbH“ (AiF F•T•K GmbH) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter www.bmbf.de/de/1956.php.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, 2. Februar 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Eickmeyer-Hehn