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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Organische und Großflächige Elektronik" OLAE+ („Organic Large Area Electronics“)

Vom 21.12.2011

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 31. Januar 2012

Einreichungsfrist für Förderanträge: 31. Mai 2012

Internetseite der transnationalen Bekanntmachung: www.olaeplus.eu

OLAE+ ist eine gemeinsame Initiative von:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
  • VDI Technologiezentrum GmbH,
  • Technology Strategy Board (Vereinigtes Königreich),
  • ISERD (Israel),
  • NCBiR (Polen),
  • FFG / BMVIT (Österreich)
  • IWT (Flandern)
  • VINNOVA (Schweden)
  • ACC10 (Katalonien)
  • und dem Generaldirektorat INFSO der Europäischen Kommission.

1. Allgemeiner Hintergrund

OLAE+ ist eine länderübergreifende Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben gemäß dem ERA-NET Plus Programm der Europäischen Kommission ( http://cordis.europa.eu/fp7/coordination/about-era_en.html ). OLAE+ wird durch das Generaldirektorat INFSO der Europäischen Kommission mitfinanziert.

Die OLAE+ Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen wurden in Übereinstimmung mit den Regeln der Europäischen Kommission für ERA-NET-Plus-Maßnahmen gemeinsam von den nationalen Fördergebern („OLAE+ Zuwendungsgeber“) entwickelt und verabschiedet. Die Auswahl und Förderung von Forschungsvorhaben auf der Grundlage dieser Bekanntmachung wird gemeinsam von allen OLAE+ Zuwendungsgebern durchgeführt.

Im Rahmen von OLAE+ sollen anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche bi- oder multinationale Verbundprojekte gefördert werden.

Die formale Bewilligung gegenüber den einzelnen Zuwendungsempfängern erfolgt durch die jeweiligen nationalen Zuwendungsgeber in Übereinstimmung mit nationalem Recht. Zahlungen an die Zuwendungsempfänger werden ausschließlich durch die nationalen Zuwendungsgeber geleistet. Die Berichtspflichten werden durch die anzuwendenden nationalen Bestimmungen geregelt.

Jedes Vorhaben soll bei den jährlich stattfindenden Koordinierungstreffen aller OLAE+ Vorhaben vertreten sein und zum Austausch über Fortschritte und Best Practice im Projektverlauf beitragen. Der Verbundkoordinator soll im Namen des Verbundes /Konsortiums jährlich einen kurzen, standardisierten Bericht auf Englisch einreichen, der den Fortschritt des Gesamtvorhabens beschreibt. In einem Abschlussbericht fasst der Verbundkoordinator die Gesamtergebnisse, die Leistungen und die Auswirkungen im Hinblick auf die Zielsetzungen des Gesamtvorhabens zusammen. Der Abschlussbericht soll zur Veröffentlichung durch die beteiligten Länder und die Europäische Kommission geeignet sein.

2. Ziel der Maßnahme

Organische und Großflächige Elektronik, (auch bezeichnet als gedruckte Elektronik, Plastik-Elektronik) ermöglicht, elektronische Schaltungen in einem vergleichsweise preisgünstigen (Druck-)Verfahren auf beliebigen Oberflächen herzustellen, sowohl auf starren als auch flexiblen Substraten und auf großen Flächen.
Diese Technologie bildet die Grundlage für eine neue Produktgeneration, z.B. verformbare und aufrollbare Displays, großflächige energieeffiziente Lichtquellen, kostengünstige Solarzellen, kostengünstige RFID-Schaltkreise und Speicherbausteine sowie flexible und umweltfreundliche Batterien.

Die Vorhersage für das Weltmarktvolumen der Technologie der Organischen und großflächigen Elektronik sieht einen Anstieg von heute von ca. 1 Mrd. US$ hin zu einem Volumen von mehr als 200 Mrd. US$ voraus. Europa besitzt dabei eine Führungsrolle bei der Erforschung und Entwicklung dieser Technologie und weist insbesondere eine starke Position der Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette auf. Diese Position gilt es zu unterstützen und zu stärken.

OLAE+ führt öffentliche Mittel in den beteiligten Ländern zusammen und unterstützt so die effiziente Nutzung von Ressourcen. Zudem wird erwartet, dass OLAE+ einen deutlichen Anreiz für Europäische Unternehmen bietet, sich im Bereich strategischer Forschungskooperationen zu engagieren, um von der Bandbreite und umfassenden Expertise der Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen in den beteiligten Ländern zu profitieren.

3. Gegenstand der Förderung

Alle Projektvorschläge im Rahmen dieser gemeinsamen, internationalen Bekanntmachung müssen die Organische und Großflächige Elektronik zum Gegenstand haben. Es ist zu erwarten, dass diese Bekanntmachung zu einer Mischung von kleinen und großen Vorhaben mit Gesamtprojektkosten zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro führt.

Die Projektvorschläge sollten einen oder mehrere der folgenden Punkte behandeln:

Erforschung und Validierung neuer und innovativer OLAE-Materialien und ihre Anwendung in neuen funktionalen Bauelementen und Systemen;

Prozesskompatibilität und Integration für ein verbessertes Systemdesign;

Die Erforschung von Herstellungsverfahren und –anlagen, welche eine großflächige Fertigung von Displays, Beleuchtungssytemen, Photovoltaikmodulen und Integrierten Organischen Systemen mit aktuellen Referenzmaterialien oder innovativen zukünftigen Materialklassen ermöglichen;

Fortschritte im Bereich der Prozessüberwachung und Messtechnik, welche bei hochvolumigen Fertigungsverfahren eine In-Line-Prozesskontrolle oder eine Bauteilreparatur ermöglichen;

Die Erforschung neuartiger Bauelementkonzepte, Materialien, Systemarchitekturen, Schaltkreise oder Modellsysteme, mit denen eine zusätzliche oder verbesserte Funktionalität verbunden ist (z.B. zusätzliche Halbleiterbauelemente, welche Geschwindigkeit oder Leistungsfähigkeit verbessern, oder aber Display- Sensorik- oder Spannungsversorgungskomponenten, welche zusammen mit Herstellungsprozessen der Organischen Elektronik funktionieren bzw. kompatibel sind);

Deutliche Verbesserungen in der Funktion von Barriereschichten, welche mit hoher Prozessgeschwindigkeit, großvolumig und mit hoher Ausbeute hergestellt werden können;

Demonstratoren der Technologie in Form von Bauteilen, Komponenten und/oder Systemen, unter anderem in Form von Organischer Photovoltaik, Displays, Beleuchtung und Integrierten Organischen Systemen;

Validierung in einer frühen Phase von Herstellverfahren der Organischen und großflächigen Elektronik, inklusive der Modellbildung sowie der Erforschung von Design- und Layoutwerkzeugen;

Demonstration der Möglichkeiten der OLAE für neuartige Produkte und Geschäftsmodelle sowie für spezifische Geschäftsfelder innerhalb der Wertschöpfungskette für die oben angeführten Felder.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Bekanntmachung richtet sich an Teilnehmer aus Deutschland, Flandern (Belgien), Israel, Katalonien (Spanien), Österreich, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich (beteiligte Länder). In besonderen Ausnahmefällen können Partner aus weiteren Ländern in das Vorhaben eingebunden werden. Allerdings erhalten diese Partner keine Förderung durch die OLAE+ -Zuwendungsgeber und ihre Rolle muss klar definiert und schlüssig begründet sein.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Förderanträge, welche die Förderkriterien und Teilnahmebedingungen gemäß Annex 1 erfüllen. Zusätzlich müssen durch die einzelnen Konsortialpartner die jeweils geltenden nationalen Teilnahmebedingungen erfüllt werden (siehe Annex 1.2 und http://www.olaeplus.eu/wp-content/uploads/2011/10/TSB_OLAE+comp_final.pdf ). Die im Rahmen des transnationalen Auswahlverfahren einzureichenden Dokumente (Projektskizze/“pre-proposal“, Förderantrag/“full proposal“) sind in englischer Sprache zu verfassen. Diese müssen vollständig in allen Teilen jeweils vor Ablauf der genannten Fristen eingereicht werden.
Der förmliche Antrag auf BMBF-Förderung muss auf Deutsch verfasst sein. Dieser ist nur nach Aufforderung durch den vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen. Englische Dokumente können Bestandteil oder Anlage des Antrags sein.

5. Auswahlkriterien

Vorhaben sollten sich auf entscheidende Problemstellungen in den in Abschnitt 3 beschriebenen Bereichen beziehen sowie deren kritischen Charakter und die durch eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zu erzielenden Auswirkungen erläutern. Pläne für die (kommerzielle) Verwertung der Ergebnisse im Anschluss an das Vorhaben sind ausdrücklich darzulegen.
Bei der Bewertung der eingereichten Vorhabensvorschläge im Rahmen der internationalen Evaluation in der zweiten Verfahrensstufe werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt (Hierbei gelten die Evaluationskriterien des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Kommission. Für weitere Information vgl. “Annex 2: Eligibility and Evaluation Criteria for Proposals” of the “FP7 Cooperation Work Programme: Information and Communication Technologies”: ):
• wissenschaftliche und / oder technologische Exzellenz,
• Relevanz im Bezug auf den Gegenstand und die Ziele der Bekanntmachung,
• mögliche Auswirkungen und Impulse durch die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse,
• Qualität und Effizienz im Hinblick auf Ausführung und Management des Vorhabens.

6. Verfahren

Englischsprachige Informationen zur Ausschreibung und zum Verfahren sind im Internet verfügbar unter www.olaeplus.eu .
Der englische Ausschreibungstext kann unter http://www.olaeplus.eu/wp-content/uploads/2011/10/TSB_OLAE+comp_final.pdf aus dem Internet abgerufen werden. Alle für das transnationale Auswahlverfahren geforderten Dokumente müssen online vom Projektkoordinator (Verbundkoordinator) im Namen des Konsortiums eingereicht werden. Elektronische Formulare (inklusive nationaler Annexes) können nach vorheriger Registrierung bis spätestens 24. Januar 2012 unter aus dem Internet abgerufen werden.

Das OLAE+ Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe werden die Projektskizzen in Hinblick auf die nationalen und internationalen Teilnahmekriterien und Zuwendungsvoraussetzungen geprüft. In der zweiten Verfahrensstufe werden die ausführlichen Vorhabensbeschreibungen („Full Proposals“) zunächst einer nationalen Vorbewertung und einem gemeinsamen Ausgleichsverfahren unterzogen und in einem zweiten Schritt im Rahmen einer internationalen Evaluierung von unabhängigen Experten abschließend beurteilt.

6.1 Stufe 1 („Vorlage und Auswahl von Projektskizzen“)

In dieser Stufe müssen die Teilnehmer eine dreiseitige Projektskizze einreichen, die eine Beschreibung des Konsortiums, eine Kurzdarstellung des technischen Arbeitsplans und einen Finanzierungsplan beinhaltet. Hierzu sind die elektronischen Formulare (s. o.) zu verwenden.

Die Einreichung einer Projektskizze ist eine notwendige Bedingung für die anschließende Einreichung einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung.

Es wird eine Überprüfung der Teilnahmeberechtigung (national und länderübergreifend) durchgeführt. Diejenigen Vorhaben, die aus irgendeinem Grund durch eines oder mehrere beteiligte Länder nicht gefördert werden können, werden in dieser Frühphase schriftlich benachrichtigt. Als Ergebnis dieser Prüfung erhalten die Koordinatoren eine schriftliche Rückmeldung mit Hinweisen hinsichtlich
• Einhaltung der Teilnahmekriterien (national und länderübergreifend),
• thematischer Ausrichtung des Vorhabens sowie
• finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten.

In dieser ersten Stufe erfolgt keine Ablehnung von Vorhabensvorschlägen und kein Ausschluss von Teilnehmern. Sie dient in erster Linie der Beratung und Hilfestellung für die Teilnehmer und der Planung des weiteren Verfahrens.

6.2 Stufe 2 („Förderantrag“)

Die Begutachtung und Bewertung der Vorhabensvorschläge erfolgt durch unabhängige internationale Experten. In dieser Stufe reichen alle Mitglieder eines FuE*-Verbundes gemeinsam eine 30 bis 40-seitigen ausführlichen Vorhabensbeschreibung ein, die eine strukturierte Beschreibung des vorgeschlagenen Vorhabens (Ziele, Stand von Wissenschaft und Technik, Arbeitsplan, Ressourcen und Verwertung) sowie eine vollständige Verbundliste mit Beschreibungen der Partner enthält. Hierzu sind die elektronischen Formulare (s. o.) zu verwenden.
Hinzu kommen bei einigen Ländern/Regionen spezifische Anhänge („national annexes“), die sich auf Vorschriften und Kriterien des jeweiligen Teilnehmerlandes beziehen. Wo gefordert, füllt jeder Verbundpartner den Anhang seines Ursprungslandes aus.

Der Projektkoordinator soll schriftliche Teilnahmeerklärungen aller Partner einholen und diese innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Teilnahmedokumente bei seiner nationalen OLAE+ Kontaktstelle (im Allgemeinen die teilnehmende Organisation) vorlegen.

In einer ersten Stufe der Evaluierung und abschließenden Überprüfung der Teilnahmeberechtigung beurteilt jedes Land diejenigen Vorhabensvorschläge, an denen Projektpartner aus dem jeweiligen Land beteiligt sind. Vorhaben, die die nationalen Auswahlkriterien mindestens eines oder mehrerer beteiligter Länder nicht erfüllen, werden an dieser Stelle vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Koordinatoren dieser Vorhaben, die nicht in die abschließende Evaluierung gelangen, erhalten ein schriftliches Feedback.

Die Evaluierung der Vorhaben, die alle Kriterien erfüllen, wird durch unabhängige internationale Experten vollzogen und führt zu einer Ranking-Liste der Projektvorhaben. Die verfügbaren Budgets werden den Vorhaben in absteigender Reihenfolge dieser Rangliste zugeordnet.

Um sicherzustellen, dass die Projekte gemäß der finalen Ranking-Liste gefördert werden können, fließen 20 % der EU-Fördermittel für finanzielle Ausgleichszwecke zunächst in einen gemeinsamen „Ausgleichstopf“. Dieser „Ausgleichstopf“ wird zur Finanzierung eingesetzt, wenn die Förderung einzelner Partner in einem Projekt nicht mehr möglich ist, da die finanzielle Beteiligung des Landes durch die höher eingestuften Projekte erschöpft ist, während die Förderung anderer Partner in diesem Projekt durch die anderen Länder noch möglich ist.

7. Fristen und Termine

Veröffentlichung der transnationalen OLAE+ Bekanntmachung: 24. Oktober 2011
Ausschlussfrist für Projektskizzen (1. Stufe) : 31. Januar 2012 (13:00 CET)
Rückmeldung an die Einreicher: März 2012
Ausschlussfrist für Förderanträge (2. Stufe): 31. Mai 2012 (13.00 CET)
Entscheidung und Rückmeldung an die Antragsteller: August 2012

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bonn, den 21.12.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

Annex 1. Teilnahmebedingungen und Förderkriterien

A 1.1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Förderanträge, welche die folgenden Förderkriterien erfüllen:

Teilnehmerländer: Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind Antragsteller aus Deutschland, Flandern (Belgien), Israel, Katalonien (Spanien), Österreich, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich („Beteiligte Länder“), sofern sie die Teilnahmebedingungen ihres jeweiligen Landes erfüllen. In Ausnahmefällen können Partner aus anderen Ländern mit in das Vorhaben eingebunden werden. Allerdings erhalten diese keine Zuwendungen der OLAE+ Zuwendungsgeber und ihre Rolle muss klar definiert und wohl begründet sein.

Sprache: Alle Anträge, vertraglichen Dokumente und Berichte auf Konsortiumsebene (bi- oder multinational) müssen in englischer Sprache verfasst sein.

Mindestteilnehmerzahl: Mindestens zwei unabhängige Partner/Organisationen (diese müssen eigenständige juristische Personen sein) aus mindestens zwei der Teilnehmerländer (s. o.) müssen in das Vorhaben eingebunden sein.

Auswogenheit: Es dürfen nicht mehr als 75 % der Gesamtaufwendungen im Vorhaben auf eine Organisation oder insgesamt auf die Organisationen eines der beteiligten Länder entfallen.

Projektdauer: Die Projektdauer muss zwischen 24 und 36 Monaten betragen.

Anwendungsbereich: Die vorgeschlagenen Forschungsarbeiten müssen vollständig den in Abschnitt 3 der Bekanntmachung definierten technischen Bereichen und Zielsetzungen zugeordnet werden können.

Verwertung: Die Projektergebnisse sollen in den beteiligten Ländern und der Europäischen Union verwertet werden. Die Vorhabensbeschreibung soll einen klaren Plan zur weiteren Nutzung, Anwendung und (kommerziellen) Verwertung der Projektergebnisse aufzeigen.

A 1.2. Nationale Teilnahmebedingungen für deutsche Antragsteller

Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Zuwendungsempfänger
Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und / oder Verfahren. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Mindestens ein Verbundpartner muss ein Industrieunternehmen mit Sitz in Deutschland sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestimmen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Kooperationsvereinbarung
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110, entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt: VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Photonik; Optische Technologien
VDI-Platz 1
Düsseldorf

Ansprechpartner:
Lars Unnebrink (fachlich)
Telefon: +49-211-6214-598
E-Mail: unnebrink@vdi.de

Sebastian Krug (Verfahrensfragen)
Telefon: +49-211-6214-472
E-Mail: krug@vdi.de

Die spezifischen Teilnahmebedingungen der anderen beteiligten Länder können dem gemeinsamen englischen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist erhältlich im Internet unter http://www.olaeplus.eu/wp-content/uploads/2011/10/TSB_OLAE+comp_final.pdf oder vom Projektträger.

Besondere Hinweise für Fachhochschulen:
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline „ProfilNT“ hat das BMBF die „AiF Forschung • Technik • Kommunikation GmbH“ (AiF F•T•K GmbH) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

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FuE = Forschung und Entwicklung