Bekanntmachung : Datum:
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Projekten zum Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Alphabetisierung und Grundbildung – im Sinne von Minimalvoraussetzungen an Wissensbeständen, Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere im Lesen, Schreiben und Rechnen sowie im Bereich personaler und sozialer Kompetenzen – ist unabdingbar für die Wahrnehmung demokratischer Rechte und für eine aktive gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe.
Seit Februar 2011 liegen durch die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte „Leo. – Level-One- Studie“1) belastbare Zahlen über die Größenordnung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland vor. Demnach können 7,5 Millionen Männer und Frauen zwischen 18 und 64 Jahren keine zusammenhängenden Texte lesen oder schreiben, zwei Millionen von ihnen fällt das Lesen und Schreiben selbst einzelner Wörter schwer. Bei weiteren 13,3 Millionen zeigen sich große Mängel beim Schreiben und Lesen gebräuchlicher Wörter. Insgesamt weisen also knapp 21 Millionen Menschen in Deutschland Defizite in diesem Bereich auf.
Zusätzliche Anforderungen, die etwa aufgrund neuer Technologien und Produktionskonzepte entstehen, stellen Arbeitnehme - rinnen und Arbeitnehmer, die nicht über ausreichende Lese-, Schreib- und Grundbildungskompetenzen verfügen, vor die große Herausforderung, die Erfordernisse einer modernen technik- und dienstleistungsorientierten Arbeitswelt zu erfüllen. Für die Verringerung der Diskrepanz zwischen beruflichem Anforderungsprofil und individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen daher zielgruppenadäquate und praktikable Ansätze, Ideen und Methoden entwickelt und angeboten werden, die sowohl dem beruflichen Alltag als auch dem wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen.
Ziel muss es sein, auch im Segment einfacher Tätigkeiten Kompetenzen weiterzuentwickeln, den Erwerb neuer Kompetenzen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern, die betriebswirtschaftlich tragfähig sind, und die Abhängigkeit von Sozialtransferleistungen zu senken. Betriebliche Bildungs- und Lernangebote können die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung vergrößern und die Situation von Menschen mit Alphabetisierungs- und Grundbildungsbedarf auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Gleichzeitig bieten sie für Unternehmen die Möglichkeit, die Potenziale aller Beschäftigten zu nutzen und damit auch betriebswirtschaftlich zu erschließen.
Langfristig wird dies dazu beitragen, die Situation von benachteiligten Menschen und ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern, die Flexibilität der Unternehmen zu erhöhen und einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsmarktes zu leisten.
Dazu bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten in Staat und Gesellschaft. Auch die Europäische Kommission hat im Februar 2011 eine Gruppe von unabhängigen Expertinnen und Experten eingesetzt, die Ansätze zur Förderung von Schreib- und Lesekompetenzen erschließen soll.
Ein Bestandteil der Maßnahmen der Bundesregierung ist der neue Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“. Insbesondere im Hinblick auf Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit im Kontext des Wandels von Wirtschaft und Arbeit sieht die Bundesregierung einen erhöhten Förderbedarf.
Ziel des Förderschwerpunkts ist es daher, das Interesse von Unternehmen und Akteuren am Arbeitsmarkt zu steigern, Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote am Arbeitsplatz einzurichten und durchzuführen. Dies schließt bedarfsorientierte Maßnahmen der individuellen Kompetenzentwicklung am Arbeitsplatz ein, die in Personalentwicklungskonzepte auf betrieblicher Ebene integriert sind. Darüber hinaus wird mit einer lernförderlichen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen maßgeblich dazu beigetragen, Benachteiligungen abzubauen, Potenziale zu nutzen und eine Arbeitswelt zu schaffen, die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand fördert.
Zudem sollen Unternehmen und gesellschaftlich relevante Akteure wie zum Beispiel Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften, Kammern und Verbände für die Thematik sensibilisiert und geschult sowie in die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit eingebunden werden. Es geht darum, arbeitsplatzbezogene Alphabetisierung und Grundbildung als Bestandteil der betrieblichen Kompetenz- und Personalentwicklung zu etablieren, in ganzheitlichen Dimensionen aufzugreifen und institutionsübergreifend zu verankern. Hierbei sind die entstehenden Kooperations- und Netzwerkstrukturen dahingehend zu verfolgen, dass erfolgreiche Ansätze und Modelle auch nach Ende der Förderung weiterhin Bestand haben und regional verstetigt werden.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Bei der Bearbeitung aller Aufgaben ist von dem zum jeweiligen Thema vorhandenen Erkenntnisstand auszugehen, bereits vorliegende Ergebnisse sind auszuwerten und zu berücksichtigen (siehe dazu die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ und „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis“ –
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
– Vordrucke 0027/0047).
Darauf aufbauend sollen mindestens ein wissenschaftlich validiertes und betriebswirtschaftlich tragfähiges Modell oder übertragbares Konzept sowie eine Umsetzungsstrategie in jedem Projekt entwickelt werden.
Der Förderschwerpunkt gliedert sich in drei Handlungsfelder:
2.1 Konzepte und Maßnahmen zur arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung
Analphabetismus ist kein Randphänomen der Gesellschaft. 57% der funktionalen Analphabeten und Analphabetinnen sind erwerbstätig. Häufig wird Analphabetismus im Arbeitskontext erst offensichtlich, wenn Veränderungen anstehen. Beispielsweise können wirtschaftliche Krisensituationen und ein damit verbundener drohender Stellenabbau ein Auslöser sein, neue Tätigkeitsfelder übernehmen zu müssen. Aber auch die Einführung neuer Technologien und Prozesse, die derzeit in immer schnelleren Zyklen erfolgt, stellt Menschen mit nicht ausreichender Grundbildung wie auch Unternehmen vor neue Herausforderungen. Anpassungs- und Nachqualifizierungen, aber auch Präventivmaßnahmen werden auf individueller Ebene immer bedeutsamer für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Aufgrund bestehender Zugangsbarrieren bei den Betroffenen erschließen sich jedoch bisherige Weiterbildungsangebote und damit verbundene berufliche Chancen meist nicht beziehungsweise zu selten. Für Unternehmen und Betriebe bedeuten diese nicht verfügbaren Potenziale Hemmnisse für ihre unternehmerischen Innovationen und Entwicklungen sowie den Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Ziel dieses Handlungsfeldes ist es, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf betrieblicher Ebene dafür zu öffnen, arbeitsprozessbezogene und beschäftigungssichernde Unterstützungs- und Lösungsansätze zu entwickeln, anzubieten und umzusetzen. Auf individueller Ebene ergeben sich insbesondere für niedrigqualifiziert Tätige, von Arbeitslosigkeit bedrohte oder betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Maßnahmen der Alphabetisierung und Grundbildung neue Chancen auf dauerhafte Beschäftigung und berufliche Weiterentwicklung. Die Unternehmen und Betriebe profitieren von der Anhebung des Kompetenzprofils der Beschäftigten. Angebote zur Verbesserung der Kompetenzen im Schreiben, Lesen und Rechnen gehören ebenso dazu wie der Zugang zu Computern und Internet sowie deren Nutzung. Verantwortliche für die betriebliche Personalentwicklung sollen gemeinsam mit weiteren Akteuren am Arbeitsmarkt in verschiedenen Branchen und Regionen arbeitsplatzorientierte Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote entwickeln, erproben und verbreiten.
Bisherige Ergebnisse aus dem Förderschwerpunkt „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ liefern an dieser Stelle wertvolle Grundlagen. Darauf aufbauend sollen folgende Felder weiter bearbeitet werden:
- Weiterentwicklung und Erprobung von arbeitsplatzorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten und Lernkonzepten sowie deren Überführung in Personal- und Kompetenzentwicklungskonzepte2).
- Weiterentwicklung und Erprobung von Konzepten zur betrieblichen Implementierung von Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten.
- In begründeten Fällen: Entwicklung, Erprobung und Implementierung von neuen innovativen Ansätzen zur arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung.
Bei allen zu bearbeitenden Feldern wird die Motivierung potenzieller Teilnehmender einen Schwerpunkt darstellen. Aus diesem Grund können auch Konzepte zur Motivation von Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote, insbesondere am Arbeitsplatz, weiterentwickelt und umgesetzt werden. Dazu können beispielsweise Mittlerinnen und Mittler sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eingesetzt werden oder eine Nutzung und Weiterentwicklung betriebsinterner Medien erfolgen.
Im Handlungsfeld 1 werden nur Projekte gefördert, die für die Erprobungsphase der Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote eine Zusammenarbeit mit geeigneten Kooperationspartnern (Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, Verbänden, Weiterbildungsanbietern, Kommunen u. a.) vorweisen können. Zudem ist ein tragfähiges Verstetigungskonzept der Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote über die Förderphase hinaus nachzuweisen.
2.2 Beratungs- und Schulungsangebote für Akteure der Arbeitswelt und im Alltag der Betroffenen
Aktuelle Studien zeigen, dass funktionale Analphabetinnen und Analphabeten sowie Personen mit nicht ausreichender Grundbildung unterschiedliche Strategien im Umgang mit ihren fehlenden Kenntnissen entwickelt haben. Diese reichen von der Aussage „Ich habe die Brille vergessen“, bis dahin, dass Nachteile im Arbeitsalltag in Kauf genommen und eigene Rechte vernachlässigt werden. Aufgrund dieser Vermeidungsstrategien ist es für Personen, die in vielfältiger Weise mit den Betroffenen zusammenarbeiten, nur schwer möglich, fehlende Lese-, Schreibund Rechenkenntnisse zu identifizieren und Handlungsbedarfe zu erkennen. Das Thematisieren nicht ausreichender Grundbildungskompetenzen ist sowohl bei den Betroffenen selbst als auch bei Personen, die Unterstützungsangebote und –leistungen anbieten, oftmals mit Scham verbunden. Der sensible Umgang und eine zielgruppengerechte Ansprache sind daher notwendige Voraussetzungen, um Menschen mit fehlenden Lese-, Schreibund Rechenkenntnissen bedarfsgerecht zu beraten und zu unterstützen.
Ziel dieses Handlungsfeldes ist es, Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit ganzheitlich zu verankern. Akteure der Arbeitswelt und im Alltag der Betroffenen sollen dafür sensibilisiert werden, Alphabetisierungs- und Grundbildungsdefizite anderer im eigenen Arbeitsprozess wahrzunehmen und Handlungsbedarfe zu identifizieren. Hierbei ist die Arbeit mit funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten sowie Menschen mit nicht ausreichender Grundbildung institutionenübergreifend zu verstehen und bezieht sich neben dem konkreten Unternehmensalltag auch auf die Lebenswelt der Betroffenen. Dies bedeutet beispielsweise den Zugang zur jeweiligen Zielgruppe über die Agenturen für Arbeit und Jobcenter, Familien-, Jugend-, Sozial und Gesundheitsämter, Familienzentren, Kindertagesstätten, Bürgerservices sowie Bezirks- und Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren. Auf institutioneller Ebene sollen neue Potenziale und Synergien erschlossen werden, um dem Analphabetismus und den vorhandenen Grundbildungsdefiziten entgegenzuwirken.
Bisherige Ergebnisse aus dem Förderschwerpunkt „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ liefern an dieser Stelle wertvolle Grundlagen. Darauf aufbauend sollen folgende Felder weiter bearbeitet werden:
- Weiterentwicklung und Umsetzung von Beratungs- und Schulungsangeboten für Akteure in der Arbeitswelt der Betroffenen, die aufgrund ihrer Multiplikatorenfunktion insbesondere im Unternehmensalltag auf das Thema Alphabetisierung und Grundbildung verstärkt aufmerksam machen können. Ziel ist es, über die geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Alphabetisierung und Grundbildung als betriebliches Weiterbildungsthema in das Bewusstsein unserer schriftsprachgeprägten Arbeitswelt hineinzutragen und den Unternehmen Hilfestellung und Lösungsansätze für eine Implementierung anzubieten. Als Zielgruppe für die Beratungs- und Schulungsangebote werden u.a. folgende Personenkreise und Institutionen angesehen:
- Betriebe und Unternehmen (u.a. Personalverantwortliche, Ausbilderinnen und Ausbilder, Mitarbeitervertretungen),
- Kammern, Innungen und Verbände,
- Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen,
- Agenturen für Arbeit (u.a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitgeberservices)
- und weitere gesellschaftlich relevante Akteure (u.a. Sozialverbände, Krankenkassen).
- Weiterentwicklung und Umsetzung von Beratungs- und Schulungsangeboten für Akteure in der Lebenswelt der Betroffenen, die in anderen lebensweltlichen Kontexten mit der Zielgruppe zusammenarbeiten oder Kontakt haben. Ein Ziel ist es, dass die geschulten Akteure in ihren Institutionen auf das Thema Alphabetisierung und Grundbildung aufmerksam machen. Darüber hinaus sollen sie in der alltäglichen Arbeit mit den Betroffenen zielgruppengerechte Hilfestellungen und Lösungsansätze anbieten beziehungsweise auf andere Beratungsstellen verweisen. Als Zielgruppe für die Beratungs- und Schulungsangebote werden u.a. folgende Personenkreise und Institutionen angesehen:
- Agenturen für Arbeit und Jobcenter (u. a. Beraterinnen und Berater im Übergangssystem Schule – Beruf, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ALG I- und ALG II Empfängerinnen und -Empfänger),
- Familien-, Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämter (u.a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unmittelbarem Bürgerinnen- und Bürgerkontakt),
- Familienzentren und Kindertagesstätten (u.a. Erzieherinnen und Erzieher, Einrichtungsleiterinnen und -leiter),
- Bürgerämter und –services
- und weitere gesellschaftlich relevante Akteure (u.a. Bezirks- und Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Familientherapeutinnen und -therapeuten).
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Themas können Bestandteile der Beratungs- und Schulungsangebote sein.
Im Handlungsfeld 2 werden nur Projekte gefördert, die für die Erprobungsphase der Beratungs- und Schulungsangebote eine Zusammenarbeit mit geeigneten Kooperationspartnern vorweisen können. Zudem ist eine tragfähige inhaltliche und finanzielle Perspektive zur Verstetigung der Beratungs- und Schulungsangebote über die Förderphase hinaus nachzuweisen.
2.3 Fortbildungsangebote für Trainerinnen und Trainer sowie Dozentinnen und Dozenten in Bildungsmaßnahmen
Trainerinnen und Trainer oder Dozentinnen und Dozenten von Bildungsmaßnahmen werden immer wieder damit konfrontiert, dass Kursteilnehmende unzureichende Alphabetisierungs- und Grundbildungskompetenzen aufweisen. Die Vermittlung dieser Fähigkeiten gewinnt innerhalb der Bildungsmaßnahmen zunehmend an Bedeutung und bedarf geschulten Personals. Es existieren in Deutschland keine allgemein anerkannten Regelungen zur Ausbildung oder Qualifizierung von Lehrkräften in Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen. Der überwiegende Anteil der Trainerinnen und Trainer sowie Dozentinnen und Dozenten der Bildungsmaßnahmen hat eine Ausbildung in den Bereichen Lehramt, Psychologie, Sozial- und Sonderpädagogik, Erwachsenenbildung u.ä..
Oftmals müssen die Lehrenden Unterrichtsinhalte und -methoden sowie diagnostische Instrumente zum Thema Alphabetisierung und Grundbildung selbst recherchieren, zusammenstellen und für eine erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung modifizieren. Noch immer werden in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit Lehr- und Lernmaterialien eingesetzt, die für den grundschulischen Bereich konzipiert wurden.
Ziel dieses Handlungsfeldes ist es, alphabetisierungs- und grundbildungsorientierte Bildungsmaßnahmen erwachsenengerecht anzubieten und durchzuführen. Ein fundierter Kenntnisstand bei den Trainerinnen und Trainern sowie Dozentinnen und Dozenten über unterschiedliche Unterrichtsmaterialien und -methoden, Diagnostikinstrumente sowie Zugangs- und Ansprachewege im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung ist hierbei unerlässlich und soll weiter gefördert werden. Gesichertes Wissen bei den Trainerinnen und Trainern sowie Dozentinnen und Dozenten wirkt sich motivierend auf die Lernfortschritte der Teilnehmenden von alphabetisierungs- und grundbildungsorientierten Bildungsmaßnahmen aus.
Bisherige Ergebnisse aus dem Förderschwerpunkt „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ liefern an dieser Stelle wertvoll Grundlagen. Darauf aufbauend sollen folgende Felder weiter bearbeitet werden:
- Weiterentwicklung und Umsetzung von Fortbildungsange - boten insbesondere für Trainerinnen und Trainer sowie Dozentinnen und Dozenten von alphabetisierungs- und grundbildungsorientierten Bildungsmaßnahmen. Als Zielgruppe für die Fortbildungsangebote werden u.a. folgende Personenkreise angesehen:
- Trainerinnen und Trainer sowie Dozentinnen und Dozenten von arbeitsplatzorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen,
- betriebliche Aus- und Weiterbildnerinnen und -bildner,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Transfer- und Beschäftigungsgesellschaften,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bildungsanbietern.
Im Handlungsfeld 3 werden nur Projekte gefördert, die für die Erprobungsphase der Fortbildungsangebote eine Zusammenarbeit mit geeigneten Kooperationspartnern vorweisen können. Zudem ist eine tragfähige inhaltliche und finanzielle Perspektive zur Verstetigung der Fortbildungsangebote nach Projektende nachzuweisen.
3 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – und andere Institutionen die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. (Siehe zur KMU-Definition:
http://ec.europa.eu/growth/smes/
) Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Mit der Förderung sollen neben Forschungseinrichtungen vor allem Unternehmen angesprochen werden. Als deutsche Fördermaßnahme sind nur deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen zuwendungsberechtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Zulieferung im Leistungsaustausch ausländischer Partnerinnen und Partner im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen zulässig.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind innovative Projekte, die inhaltlich mindestens eines der unter Nummer 2 genannten Handlungsfelder aufgreifen. Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die verbindliche arbeitsteilige Einbindung von Kooperationspartnern ist über einen Letter of Intent (LOI) nachzuweisen. Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
) entnommen werden.
Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Projekte ist die Eignung der Konzepte und Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Förderinteressierte müssen bereits einschlägige Erfahrungen mit der Thematik und/oder ein belegbares Interesse an der Durchführung von Projekten zu dieser Thematik vorweisen.
Der Transfer und die Verstetigung der Projektergebnisse sind während der Projektlaufzeit und über den Förderzeitraum hinaus sicherzustellen.
Bei der Entwicklung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung sind Gender Mainstreaming sowie migrationsspezifische und kultursensible Ansätze im Sinne des Cultural Mainstreaming zu berücksichtigen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Träger der Erwachsenenbildung und ihrer Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz- Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen3) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Frühester Projektbeginn ist der 1. Juli 2012.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Projekte wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und Erforderlichkeit der beantragten Mittel entschieden.
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im DLR beauftragt. Ansprechpartnerin ist:
Mandy Böttger
Telefon: 02 28/38 21-16 24
E-Mail: alphabund@dlr.de
Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.bmbf.de/de/1398.php abgerufen werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (
http://www.kp.dlr.de/profi/easy
) dringend empfohlen.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Stufe 1: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger DLR unter dem Kennwort alphabund bis spätestens 20. Februar 2012 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über die elektronische Skizzenerfassung PT-OUTLINE einzureichen, die unter dem Internet-Portal
https://www.pt-it.de/ptoutline/application/alphabund
verfügbar ist. Zusätzlich sind Projektskizzen in 6-facher Ausfertigung (Original und 5 Kopien) in schriftlicher Form beim Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Projektträger im DLR
Kennwort: alphabund
Chancengleichheit/Genderforschung, Integration
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
bis spätestens 22. Februar 2012, 16.00 Uhr,
einzureichen.
Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel des Projektträgers maßgeblich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Partnern eines Verbundes (Konsortiums) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des koordinierenden Partners mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch n i c h t abgeleitet werden.
Projektskizzen, die einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten sollen, sind wie folgt zu gliedern:
- Einbettung des Themas in die aktuelle Forschungslandschaft unter Einbezug des europäischen Kontextes
- Gesamtziele des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Förderschwerpunktes
- bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers (maximal 1 Seite)
- Angaben zu den geplanten Arbeitszielen, Vorgehensweisen und Methoden
- Arbeits- und Zeitplanung (ressourcenbezogen) sowie detaillierter Finanzierungsplan; Eigen- oder weitere Drittmittel sind gesondert auszuweisen
- Abstimmung mit und Einbeziehung von relevanten Akteuren
- gegebenenfalls Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten (LOI)
- Angaben zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich) und zur öffentlichkeitswirksamen Aufbereitung.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien begutachtet:
- Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen des Förderschwerpunktes
- Innovationsgehalt des Konzeptes – fachliche Qualität des Konzeptes
- nachvollziehbare Planung der Ausgaben des Gesamtvorhabens (Wirtschaftlichkeit)
- tragfähiges Verwertungskonzept zur Verstetigung der Ergebnisse über die Förderphase hinaus (Nachhaltigkeit)
- Berücksichtigung von Gender Mainstreaming und migrationsspezifischen und kultursensiblen Ansätzen im Sinne des Cultural Mainstreaming.
Auf Grundlage der Begutachtung werden dann die für die Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen f ö r ml i c h e n F ö r d e r a n t r a g (in elektronischer Form unter Nutzung von „easy“) vorzulegen, über den das BMBF nach abschließender Prüfung entscheiden wird.
Vordrucke für die förmliche Antragstellung, allgemeine Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter
www.foerderportal.bund.de
abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ hingewiesen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie sie §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. Dezember 2011
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
P. Munk
1
) Unter Leitung von Prof. Dr. Anke Grotlüschen und Dr. Wibke Riekmann, Universität Hamburg.2
) Bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Identifizierung von angemessenen Inhalten sind bereits bestehende Erkenntnisse als Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung der arbeitsplatzorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote heranzuziehen. Dazu gehören: zielgruppenspezifische Analysen von Arbeitsplätzen und -prozessen, Möglichkeiten und Bedingungen des Lernens im Arbeitsprozess/am Arbeitsplatz, Lernvoraussetzungen und -interessen der Zielgruppe, Lernformen, Lernberatung und Unterstützung, Dokumentation und Anerkennung der erworbenen Kompetenzen, zielgruppenspezifische und kompetenzentwicklungsfördernde Ausgestaltung der Alphabetisierungs- und Grundbildungsinhalte.3
) FuE = Forschung und Entwicklung