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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Themenfeld „Organische Elektronik, insbesondere Organische Leuchtdioden und Organische Photovoltaik“

Vom 03.08.2011

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, den Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auf dem jungen Gebiet der Organischen Photovoltaik (OPV) und der Organischen Leuchtdioden (OLED) durch Unterstützung von FuE-Maßnahmen zu erreichen. Sie ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Mit der OPV greift sie zugleich Themen des 6. Energieforschungsprogramms auf und leistet einen grundlegenden Beitrag zur Energieforschung und zum Klimaschutz. Sie setzt die Innovationsallianzen „OLED 2015“ und „Organische Photovoltaik“ mit einer anwendungsorientierten Zielsetzung fort.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF beabsichtigt, mit der Fördermaßnahme durch eine Kombination von Grundlagenforschung, Erforschung von Prozesstechnik und bauelementspezifischer Entwicklung in allen Anwendungsfeldern der Organischen Elektronik, insbesondere OPV und OLED, den Reifeprozess der Technologien bis hin zu einem industriellen Breiteneinsatz zu beschleunigen. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Ihr liegen die Programmlinie „Photonik Forschung Deutschland“ ( http://www.optischetechnologien.de ) und das „6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung“ ( www.energieforschung-bmbf.de ) zu Grunde.

Der Schwerpunkt der organischen Leuchtdioden liegt auf der Erforschung von Anwendungskonzepten, die in (Device-)Demonstratoren münden und die Hochskalierbarkeit der Produktionsprozesse berücksichtigen. In der OPV sind in vielen Teilaspekten grundlegende FuE-Arbeiten sowie industriegeführte Forschung notwendig, um das Verständnis physikalischer Vorgänge in den verschiedenen Materialien zu verbessern und die Voraussetzungen für eine Kommerzialisierung zu schaffen.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie sowie der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, sowie grundlegende Forschungsarbeiten mit längerfristigen Anwendungsperspektiven, die jeweils durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Arbeiten von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu allen Aspekten der Wertschöpfungskette wird gewünscht. Außerdem wird die Teilnahme an begleitender Evaluierungsforschung vorausgesetzt. Die Fördermaßnahme zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Eine inländische Verwertung der Projektergebnisse ist daher Voraussetzung.

Folgende Felder werden adressiert:

  • Organische Leuchtdioden
  • Organische Photovoltaik
  • Querschnittsthemen, insb. Sensorik, Batterien und Schaltungskonzepte
  • Nachwuchsgruppen
  • Begleitforschung

2.1 Organische Leuchtdioden

Im Rahmen der OLED-Förderinitiative des BMBF sind eine ganze Reihe von wichtigen Fortschritten bei der OLED-Technologie erzielt worden. Dies betrifft insbesondere die Effizienz der OLEDs.

Für eine spätere Umsetzung der Technologie in eine industrielle Fertigung in Deutschland sind allerdings noch erhebliche F&E-Anstrengungen notwendig. Der wesentliche Punkt ist dabei, die im Labor am aufwändig präparierten Einzelstück gezeigten Ergebnisse kostengünstig auf eine industrietaugliche Fertigungsumgebung zu übertragen.

Fördergegenstand ist hier sowohl die Anwendung als auch technologieseitig die jeweils vollständige Prozesskette von der Erforschung neuartiger funktionaler Materialien über eine innovative Prozesstechnik bis hin zu innovativen Bauelementkonzepten.

Die Schwerpunkte der Förderung liegen also beispielhaft in den folgenden Feldern und ihrer Vernetzung:

  • Neue Bauteilstrukturen, die eine verbesserte Leistungsfähigkeit von OLED-Bauelementen ermöglichen, z.B. weiße OLEDs mit Effizienzen von mehr als 100 lm/W bei einer Helligkeit von 3000 cd/m² und einem guten Farbwiedergabeindex (CRI>80)
  • Konzepte zur Verbesserung der Lichtauskopplung bzw. zur Vermeidung von Verlustmechanismen
  • Neuartige OLED-Emitter, insbesondere im blauen Spektralbereich, insbesondere auch mit innovativen Wirkmechanismen (z.B. Singulett- bzw. Triplett-Harvesting) zur Erhöhung der Effizienz
  • Materialien für effizienten Ladungsträgertransport
  • Hochskalierung der Syntheseprozesse von OLED Materialien, inklusive entsprechender industrierelevanter Analytikmethoden
  • Erforschung und Demonstration neuartiger Leuchtenkonzepte auf Basis von OLED

2.2 Organische Photovoltaik

Aufgrund ihrer Flexibilität, Semitransparenz und vor allem angesichts der potenziell extrem niedrigen Herstellungskosten haben die organischen Photovoltaikelemente eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten. Durch die begrenzte Lebensdauer sind die Einsatzgebiete allerdings zunächst auf Nischenmärkte beschränkt. Vorhandene Kenntnisse aus der rasch voranschreitenden Entwicklung anderer Bauteile aus organischen Halbleitern, sowie die Ergebnisse der ersten Phase der Innovationsallianz Organische Photovoltaik sind eine wesentliche Grundlage für diese Förderbekanntmachung.

Fördergegenstand ist das Verständnis grundlegender Prozesse und die Erforschung neuer Anwendungskonzepte für organische Solarzellen auf Basis geeigneter Materialien.

Schwerpunkte der Förderung liegen auf:

  • der Steigerung des Wirkungsgrades (z. B. neue Materialien, begleitende Modellierungen, Zellkonzepte). Als Zielgröße können Wirkungsgrade >5% für OPV auf flexiblen Substraten sowie >10% auf starren Substraten bei Zellen im cm²-Maßstab mit anwendungsorientierten Lebensdauern angegeben werden.
  • Hybridkonzepten aus organischer und konventioneller Photovoltaik
  • Konzepten, die einen größeren Bereich des Sonnenlichtspektrums ausschöpfen
  • grundlegenden Forschungsarbeiten, um die Voraussetzungen für eine Kommerzialisierung organischer Solarzellen zu schaffen (z.B. Langzeitstabilität, Elektrodenoptimierung, Methodenentwicklung)
  • Minimierung der Herstellungskosten durch die Verwendung kostengünstiger Materialien und effizienter Herstellungstechnologien (z.B. neue Substratsysteme, Druckverfahren). Die Verfahren sollen spätere Herstellkosten von weniger als 0,5 € pro Wp nahelegen.
  • Hochskalierung der Produktionsprozesse, um die Kosten näher an die Marktreife zu bringen (z.B. Syntheseprozesse, Prozesskontrolle, Strukturierungsprozesse)
  • Erforschung von Anwendungen, die zugeschnitten sind auf die besonderen Eigenschaften der OPV
  • Erschließung von künftigen Anwendungsmöglichkeiten im stationären Bereich.

2.3 Querschnittsthemen

Zudem sind Forschungsarbeiten zu weiteren Anwendungen der organischen Elektronik wie z.B. Sensoren, Speicherbausteine, Transistoren und Batterien möglich, wobei insbesondere durch die Kombination der unterschiedlichen OE-Technologien neue Anwendungsmöglichkeiten (beispielsweise im Bereich der Beleuchtung oder der Logistik) aufgezeigt werden sollen.

Zur zukünftigen Umsetzung solcher Anwendungen bietet sich darüber hinaus ein breites Feld an Querschnittsthemen an, die technologie- und applikationsübergreifend behandelt werden können:

  • Dünnschicht-Verkapselungstechnologien mit sehr guten Barriereeigenschaften
    (≤ 10-6 g/(cm2 d) Wasserdampf- & Sauerstoffdurchlässigkeit) für hohe Lebensdauern
  • Innovative Beschichtungstechnologien (vakuum- oder lösungsbasiert) zum großflächigen Aufbringen der organischen Materialien mit hoher Materialausbeute, bei niedrigen Temperaturen (< 300° C) und hohem Durchsatz (z.B. Rolle-zu-Rolle-Fertigung ca. 1 m2 pro Minute) oder simultan auf großen Flächen (m2)
  • Technologien zur In-Situ-Prozesskontrolle bei Beschichtungsverfahren
  • Materialien und Prozesse zum Ersatz teurer Elektrodensysteme (ITO-Ersatz), z.B. durch polymere Schichten oder TCOs
  • Erforschung von integrierten Devices, die organische Leuchtdioden und / oder OPV mit anderen organik-basierten Technologien wie der organischen Elektronik kombinieren
  • Bereiche organischer Bauelemente wie gedruckte Transistoren oder Batterien

2.4 Nachwuchsgruppen

Es besteht die Möglichkeit der Förderung von Nachwuchsgruppen insbesondere im Bereich der organischen Photovoltaik. Der Aufbau qualifizierter Nachwuchskräfte ist ein zentrales Element nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft und Industrie. Die Fördermaßnahme eröffnet deshalb die Möglichkeit, klar definierte Forschungs- und Innovationsfelder im Rahmen von Nachwuchsgruppen einschließlich zugehöriger Fachveranstaltungen und Summer Schools zu fördern. Als Gruppenleiter einer Nachwuchsgruppe können sich talentierte Wissenschaftler - promoviert oder habilitiert - im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung - bewerben. Der Wissenschaftler muss die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.

Für die Nachwuchsgruppen können die Stelle des Gruppenleiters (Nachwuchsforschers), ein bis zwei Postdoktoranden, ein bis zwei Doktoranden, ein technischer Mitarbeiter sowie Verbrauchsmaterial und die unbedingt notwendigen Geräte beantragt werden. Die Gruppe sollte interdisziplinär zusammengesetzt sein.

Die industriellen Anwendungspotenziale (unter industrieller Begleitung) oder andere Verwertungskonzepte mit dem Ziel des Technologietransfers sind nachvollziehbar darzulegen.

Wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung sind insgesamt exzellente Forschungsansätze, die Grundlagenforschung gezielt auf die spätere Anwendung ausrichten bzw. die die wirtschaftlich sinnvolle Anwendung von organischer Photovoltaik ermöglichen.

2.5 Begleitforschung

Die Projekte zur wissenschaftlichen Begleitforschung unterstützen den Fördermittelgeber und die Forschungsvorhaben gleichermaßen bei der erfolgreichen Umsetzung der Programmziele. Die Begleitforschung soll die Aufgabe übernehmen, unter Einbeziehung von betroffenen Unternehmen weitere Anwendungsmöglichkeiten und neue Märkte für die geförderten Techniken zu identifizieren und die Schaffung von Standards vorzubereiten. Hierbei ist zu untersuchen welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit die Technologie unter Einbeziehung von Industrie und KMUs in die Anwendung überführt werden kann und in der Gesellschaft eingesetzt wird.

3. Zuwendungsempfänger

Es sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Förderung zielt auf Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Hochschulen bzw. gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sie sollen primär anwendungsorientiert und industriegeführt sein. Verbünde ohne Industriebeteiligung sind nur für Projekte der Grundlagenforschung möglich. Anwendungsorientierte Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 01101 entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der F&E-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - wird vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industrieller Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Bei den anwendungsnahen Verbundvorhaben wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist, so dass eine Verbundförderquote von maximal 50% (zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf 2 .

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestim-mungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung der Projektträger und Anforderung von Unterlagen

Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung stehen bei den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträgern zur Verfügung. Dies sind:

für die Skizzen mit Hauptschwerpunkt Organische Photovoltaik, Nachwuchsgruppen und Begleitforschung
Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich ERG
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartnerin:
Dr. Tanja Bauschlicher
Tel.: 02461/61 – 9026;
E-Mail: ptj-opv@fz-juelich.de

für die Skizzen mit Hauptschwerpunkt Organische Leuchtdioden, und weitere Anwendungsmöglichkeiten
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Photonik, Optische Technologien
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Lars Unnebrink
Tel.: 0211/6214 – 598;
E-Mail: unnebrink@vdi.de

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem jeweils zuständigen Projektträger unter der o.a. Anschrift Projektskizzen, bestehend aus der easy-Skizze3 und der Vorhabenbeschreibung in schriftlicher Form in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium und als E-Mail vorzulegen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

Vorlagefrist ist der 14.10.2011.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen ohne easy-Skizze, Schriftgrad 12) bei den o.g. Projektträgern entsprechend der genannten Themenaufteilung ein. Die beauftragten Projektträger stimmen sich bei der weiteren Bearbeitung der Skizzen untereinander ab.

Eine kommentierte Mustergliederung zur Erstellung der Skizzen finden Sie unter www.optischetechnologien.de/skizzen/ . Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner“

0 Zusammenfassung des Projektvorschlags

(maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)

1 Ziele
  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen
  • Bei grundlagenorientierten Arbeiten Darstellung der Schnittstelle zwischen Grundlagen- und Energieforschung
  • Breitenwirksamkeit und Anwendungspotenzial
2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes
  • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Bisherige Arbeiten der Verbundpartner, Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund
3 Arbeitsplan
  • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
4 Verwertungsplan

Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung in Deutschland durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen

5 Notwendigkeit der Förderung

Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. 5.) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette für anwendungsbezogene Projekte
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts
  • Einbeziehung von KMU

Für applikationsorientierte Projekte kann bei der Bewertung eine andere Gewichtung der o.a. Kriterien im Vergleich zur Bewertung von Grundlagenforschungsprojekten zu Grunde gelegt werden. Das BMBF und die beteiligten Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung.

Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen.

Arbeitspläne, Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgen in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie "ProfilNT" hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 03.08.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Karsten Hess Dr. Frank Schlie-Roosen

1

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf

2

www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf

3

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html