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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Sicherheit im Luftverkehr“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung

Vom 25.07.2011

Der sichere Transport von Personen, Gepäck, Post und Frachtgütern im Luftverkehr ist Ausdruck der Mobilität moderner Gesellschaften und der Globalisierung der Warenströme. Dabei ist Deutschland als Exportnation und wichtiges Drehkreuz für den internationalen Handel und Verkehr in besonderem Maße in die komplexe Infrastruktur des internationalen Luftverkehrs eingebunden.
Mit der Bekanntmachung „Sicherheit im Luftverkehr“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung das Ziel, mit innovativen Lösungen die Sicherheit im Luftverkehr weiter zu erhöhen und den neuen Bedrohungen anzupassen.
Die Bekanntmachung adressiert dabei insbesondere die Themenschwerpunkte fortgeschrittene Detektions- und Kontrolltechnologien (Fracht, Gepäck, Post und Personen), sichere Lieferketten in der Luftfracht und eine erhöhte Resillienz von Flughafeninfrastrukturen.
Erwartet werden Verbundprojekte, die einen praxisnahen und gesellschaftliche Fragestellungen berücksichtigenden Ansatz verfolgen, um Sicherheitskonzepte mit eingebetteten Technologien, Handlungsstrategien und Organisationsformen, auch unter Berücksichtigung relevanter Kostenfaktoren, zu entwickeln. Maßgebliche Kriterien für eine Förderung sind Innovationshöhe, Ganzheitlichkeit sowie Breitenwirksamkeit der Lösungsansätze unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Wechselwirkungen der Technologie sowie Einbeziehung relevanter Akteure und die Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ ( http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ) ist die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, Naturkatastrophen, organisierte Kriminalität und technische Großunfälle. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren aus Deutschland erschließen. Die Vorhaben sollen für die Sicherheitsforschung technologisches Basiswissen erschließen sowie aus bestehenden Basistechnologien innovative Technologiesysteme entwickeln. Es wird erwartet, dass Natur- und Ingenieurwissenschaften mit Geistes- und Sozialwissenschaften gemeinsam Sicherheitslösungen erarbeiten, die zur Praxis und zur Gesellschaft passen. In den Vorhaben sind ethische, kulturelle und rechtliche Fragen zu berücksichtigen.
Die Bekanntmachung richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und gleichzeitig an Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren. Die Einbeziehung von Partnern entlang der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie hin zu den Endnutzern, unterstützt die Anwendungsrelevanz der erarbeiteten Lösungen. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Zoll, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen) sowie die Betreiber kritischer Infrastrukturen, insbesondere Flughäfen, Transport- und Logistikunternehmen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission notifiziert.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit im Luftverkehr zu erhöhen. Der Fokus liegt auf Szenarien, in denen die Sicherheit im Luftverkehr durch terroristische Anschläge, Großunfälle, Naturkatastrophen oder kriminelle Handlungen bedroht oder betroffen ist. Ausgangspunkt soll die Analyse existierender oder sich künftig abzeichnender Bedrohungslagen unter Einbeziehung möglicher Folgeeffekte sein. Die Forschung soll alle relevanten Einflussgrößen, von der Gefahrensituation und ihren Ursachen, über Technik, Logistik, Management, Ausbildung des Personals bis hin zum Passagier betrachten und ihrer Priorität entsprechend einbeziehen. Die Ausrichtung auf ein vollständig zu beschreibendes Sicherheitsszenario soll gewährleisten, dass isolierte Einzellösungen zugunsten passfähiger Systeminnovationen vermieden werden.

Aspekte der Forschung in den Verbundprojekten können z. B. sein:

  • innovative Technologien und Konzepte zur verbesserten Gefahr und Sprengstoffdetektion in der Personen-, Gepäck-, Luftpost- und Luftfrachtkontrolle
  • Konzepte und Maßnahmen für Flughafenbetreiber, Sicherheitsdienstleister und Gesundheitsbehörden zum Management von biologischen Gefahrensituationen
  • Verfahren zur Analyse von Ausbreitungssignaturen und Restspurenanalyse von Explosivstoffen
  • verbesserte 3D-Bildverarbeitung in der Personen- und insbesondere der röntgenbasierten Gepäckkontrolle
  • intelligente und kostengünstige Überwachungs- und Verschlusssysteme für manipulationssichere Lieferketten im Lufttransport
  • zukunftsorientiere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftfrachtsicherheit durch Vernetzung der gesamten Logistikkette
  • verbesserte Methoden zur leistungsfähigen und sicheren Personenkontrolle unter Wahrung der Gesundheit und der Privatsphäre
  • alternative Modelle zur Personenkontrolle unter Berücksichtigung ethischer, kultureller, rechtlicher und sicherheitsspezifischer Aspekte
  • Erhöhung der Resilienz bei Ausfall von kritischen Flughafeninfrastrukturen und Luftraumüberwachungssystemen
  • Erhöhung der Luftsicherheit bei Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen, z. B. im Katastrophenschutz
  • Verwundbarkeitsstudien zur Wirkung von Gefahr- und Sprengstoffen auf Flughafeninfrastrukturen und technischen Konstruktionen
  • Konzepte zum Schutz kritischer Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen vor gezielter Fremdeinwirkung
  • smarte Sensornetzwerke zur Unterstützung des sicheren Managements von Flughafeninfrastrukturen, Fluggeräten und Passagieren
  • technische Systeme zur verbesserten Absicherung von Start- und Landevorgängen
  • Schutz vor Attacken mit optischen und elektronischenmagnetischen Störmitteln
  • Aus-, Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen für das Sicherheitspersonal
  • Modelle für Qualitätskontrollen in der Einhaltung von Sicherheitsstandards.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und als nicht vollständig anzusehen. Die zu berücksichtigenden Teilaspekte sollen von den Projektkonsortien anhand aktueller Prioritäten in Bezug auf das umfassend zu betrachtende Sicherheitsszenario im Projektantrag benannt werden.

Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • konsequente Nutzung der jeweils neusten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung
  • Beschreibung des Sicherheitsszenarios unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen
  • Darstellung einer belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für das gewählte Szenario
  • Nachweis eines deutlichen Fortschritts gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards
  • klar formuliertes Projektziel im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz.

Die gesellschaftlich relevanten Fragestellungen sollen vorzugsweise als integraler Bestandteil in den Verbundprojekten bearbeitet werden. Gesellschaftliche Fragen, die die Sicherheit im Luftverkehr als interdisziplinäres Thema betreffen und sich nicht zur Integration in die Verbundforschung eignen, können auch als Einzelprojekte gefördert werden. Diese Forschungsprojekte können z. B. Fragen und Maßnahmen der Technik- und Maßnahmenakzeptanz, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, Risikoanalysen und Risikomanagementsysteme, Kosten-Nutzen-Analysen, Innovations- und Internationalisierungsstrategien sowie ethische, kulturelle und rechtliche Aspekte adressieren. Die Laufzeit der Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE(Forschungs- und Entwicklung)-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden. Die Koordinatorin/der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.
Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Die Antragstellerinnen/ Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU(Europäische Union)-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html ). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Auftrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI(Forschung- und Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung
( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner ist
Dr. Markus Dicks
Telefon: 02 11 / 62 14 – 490
Telefax: 02 11 / 62 14 – 484
E-Mail: dicks@vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann. Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
bis spätestens zum 31. Oktober 2011

zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Ziele
    1. Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    2. Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    3. Projektkonsortium: Projektkoordinator/ Projektkoordinatorin, Verteilung der Rollen
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    1. Stand von Wissenschaft und Technik
    2. bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    3. bisherige Arbeiten der Antragsteller/Antragstellerin
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner). Im Verwertungsplan ist eine Aussage zur Passfähigkeit zu relevanten nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen
    über der Zeit.
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger
  • deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure
  • konkrete Einbeziehung von Endnutzern
  • Einbeziehung von KMU.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin/den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahr 2011.

Bonn, den 25. Juli 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker