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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung Intelligenter Elektronik-Systeme für Anwendungen im Geräte- und Anlagenbau und in der Medizintechnik (InES)

Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist die Entwicklung innovativer Produkte von entscheidender Bedeutung. Hierbei spielen hochintegrierte und multifunktionale Elektroniksysteme eine entscheidende Rolle. Als eine der führenden Exportnationen muss Deutschland kontinuierlich Spitzenleistungen erbringen, um sich mit herausragender Innovation und Qualität gegen Konkurrenten durchzusetzen. Damit Deutschland seine weltweite Spitzenposition festigen und nachhaltig ausbauen kann, fördert das BMBF multidisziplinäre, auf den Entwurf des Gesamtsystems und der Systemintegration ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungsbeiträge im Elektronikbereich für volkswirtschaftlich bedeutende Anwendungsfelder.

Ziel dieser Fördermaßnahme ist die nachhaltige Stärkung der Wertschöpfungskette von Entwurf, Systemintegration und Test von intelligenten Elektroniksystemen in den Anwendungsfeldern Geräte- und Anlagenbau und Medizintechnik durch die Entwicklung neuer Methodiken und Produkte sowie den Aufbau strategischer Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Durch Miniaturisierung elektronischer Bauteile und die Integration von modernsten Technologien und Materialien sind völlig neue Anwendungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entstanden. Heutige elektronische Systeme sind hoch komplex und bestehen zumeist aus vielen untereinander vernetzten Komponenten. Diese nehmen Informationen aus der Umgebung auf, speichern und verarbeiten sie, erkennen und beurteilen selbständig Ereignisse und interagieren mit anderen Systemen.

Der Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von Forschung und Entwicklung zum elektronischen Entwurf, zur Herstellung und zum Test intelligenter Elektroniksysteme mit dem Ziel, innovative Anwendungen in folgenden Feldern zu eröffnen:

  • Geräte- und Anlagenbau: Elektroniksysteme in der Automatisierung, die eine Erweiterung des Einsatzspektrums von Maschinen ermöglichen oder zu neuen wettbewerbsfähigen Produkten führen, beispielsweise Prozess- und Sensorsysteme, die zuverlässig und in Echtzeit die Sicherheit von Menschen bei der Zusammenarbeit mit Maschinen und Robotik-Systemen erhöhen,
  • Medizintechnik: Elektroniksysteme mit integrierten mechanischen, optischen oder biologischen Schnittstellen, beispielsweise für den Einsatz in der Mikrochirurgie oder in innovativen telemedizinischen Lösungen.

Bei allen Anwendungen kommt den Aspekten Energieeffizienz, Leistungsdichte, Multifunktionalität und Zuverlässigkeit eine Querschnittsbedeutung zu. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland kommt eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Förderung von FuE-Projekten im Rahmen dieser Förderbekanntmachung durch das BMBF ist das Rahmenprogramm „IKT2020 - Forschung für Innovationen“.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind innovative Methoden, Werkzeuge und Produkte für den Entwurf, den Test und die heterogene Systemintegration von verschiedenen Komponenten zu einem neuen, intelligenten elektronischen Gesamtsystem unter Berücksichtigung aller miteinander wechselwirkender Teilsysteme und Komponenten in den unter 1.1 genannten Anwendungsfeldern. Die Entwicklung von dazugehörigen Prototypen oder Demonstratoren soll den Erfolg der Verbundprojekte nachweisen und ist daher ebenfalls Gegenstand der Förderung.

Förderwürdig sind Projekte, die sich mit mindestens einem der folgenden Themen innerhalb der oben definierten Anwendungsfelder beschäftigen:

Effizientes Design elektronischer Systeme, insbesondere:

  • Methoden für die durchgängige Modellierung und Verifikation von Analog- und Mixed-Signal-Schaltungen auf allen Abstraktionsebenen,
  • Virtuelle Systemintegration (Virtual Prototyping), um Gesamtsysteme bereits frühzeitig im Entwurf simulieren und verifizieren zu können,
  • verstärkte Abstraktion bei Entwurf und Verifikation von heterogenen Gesamtsystemen,
  • Erhöhung von Effizienz und Automatisierung beim Entwurf von heterogenen Systemen,
  • rekonfigurierbare Schaltungen und Systeme, die sich an verschiedene Aufgaben anpassen lassen,
  • Erweiterung der formalen Verifikation auf Komponenten heterogener Systeme, insbesondere Sensor- und Aktuatornetzwerke.

Anwendungsspezifische 3D-Aufbautechniken, insbesondere:

  • Schaffung der entwurfsmethodischen Grundlagen, um neueste Materialien und Verbindungstechnologien von Bauelementen verwenden zu können,
  • Implementierungs-, Optimierungs- und Verifikationsverfahren für 3D-Systeme, insbesondere für die Erhöhung der elektrischen und thermischen Leistungsfähigkeit,
  • Entwurfsmethoden für die Fertigung heterogener, multifunktionaler Elektroniksysteme in Wechselwirkung mit der Umgebung.

Sicherheit, Zuverlässigkeit/Robustheit und Test, beispielsweise:

  • Modellierung, Simulation und Test entlang der Wertschöpfungskette im Hinblick auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und Robustheit aller elektronischen Komponenten,
  • Integration von Diagnosefunktionen zur Überwachung des Systemzustandes im Betrieb, beispielsweise durch On-Chip-Sensoren,
  • neue Systemarchitekturen und Schaltungstechniken, die robust gegenüber parasitären Einflüssen und/oder fehlertolerant sind,
  • Etablierung der Echtzeitfähigkeit als neues Entwurfskriterium und dessen Verfolgung über alle Entwurfsebenen,
  • Strategien zu Verifikation und Test von heterogenen Systemen, insbesondere für gemischt digital/analoge Sensor- und Aktuatornetze,
  • durchgängige Modellierung, Optimierung und Verifikation der Verlustleistung unter Berücksichtigung von Anwendungsbedingungen.

Bei allen Anwendungen spielt die Verringerung des Energieverbauchs eine wichtige Rolle. Darüber hinaus stehen hohe Leistungsfähigkeit, geringer Platzbedarf sowie höchste Anforderungen an Sicherheit, Robustheit und Zuverlässigkeit im Vordergrund.

Aus- und Weiterbildungsaspekte im beruflichen und akademischen Bereich sollen nach Möglichkeit in die FuE-Projekte integriert werden, um einen Beitrag zur rechtzeitigen Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeitern zu leisten.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, welche die unter Nummer 1.1 genannten Anwendungsfelder adressieren und sich an konkreten industriellen Produkten orientieren. Erwartet werden Lösungsvorschläge, die den Stand der Technik deutlich übertreffen.

Die Vorhaben sollen im Verbund von Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden und möglichst umfangreiche Innovations- und Wertschöpfungsketten umfassen. Projekte der reinen Grundlagenforschung sind von der Förderung ausgenommen; grundsätzlich sollte mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen sein. Es ist erforderlich, alle Aspekte der späteren Umsetzung/Verwertung zu beachten und in das Projekt einzubeziehen.

Das Projektkonsortium sollte einen nachvollziehbaren Marktzugang zu mindestens einem der unter Nummer 1.1 genannten Anwendungsfelder haben.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06. Mai 2003 zur Anwendung https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten
zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko. Förderfähig sind von Unternehmen geführte Verbundprojekte, die vorzugsweise die gesamte Wertschöpfungskette abdecken.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Europäische Kooperationen sind erwünscht. Es besteht die Möglichkeit für deutsche Konsortien, europäische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Europäische Partner müssen vom jeweiligen Land gefördert werden. Konsortien mit europäischen Partnern können im EUREKA Cluster CATRENE oder in der Joint Technology Initiative ENIAC eingebunden werden. Weitere Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/6247.php verfügbar.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.

Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im DLR beauftragt. Die Projektskizzen sind beim Projektträger im DLR zentral einzureichen:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Elektronik und Elektroniksysteme
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin

Zentraler Ansprechpartner ist:
Herr Gerhard Neugebauer
Tel.: 030 / 6 70 55 - 721
Fax: 030 / 6 70 55 - 722
E-Mail: Gerhard.Neugebauer@dlr.de

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem oben genannten Projektträger bis spätestens 1. August 2011 Projektskizzen in schriftlicher Form und in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  • Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“, Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern“,
  • Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse),
  • Thema und Zielsetzung des Vorhabens,
  • Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage,
  • Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
  • Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland,
  • Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils,
  • Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner,
  • Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten),
  • Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner).

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) abschließen zu können.

7.2.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des Konzeptes,
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Verwertungskonzept (Verwertungspotenzial in Deutschland); Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette und mögliche Ergebnisdemonstration,
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren.

Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Das Ergebnis wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung.

Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen.

Arbeitspläne, Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgen in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, „Hinweise zur Antragstellung“, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. April 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Ulrich Katenkamp