Bekanntmachung : Datum:
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Sicherung der Lebensmittel und Lebensmittelwarenketten“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung
Vom 14.04.2011
Die Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und ihrer Warenketten ist für Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Die damit verbundenen technischen und organisatorischen Herausforderungen wachsen im Zuge sich wandelnder Risiken im Kontext von Globalisierung und Klimawandel. Zudem müssen auch Risiken der organisierten Kriminalität, von Großunfällen sowie terroristische Gefahren berücksichtigt werden.
Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung das Ziel, die Forschung für innovative Lösungen zur Sicherung der Lebensmittel und Lebensmittelwarenketten zu fördern. Erwartet werden disziplinübergreifende Forschungsprojekte unter Einbeziehung technologischer und gesellschaftlicher Dimensionen. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit der Lösungsansätze, Berücksichtigung aller relevanten Akteure und die Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Im Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" ( http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ) wird die Sicherheitsforschung im Gesamtkontext betrachtet. Im Mittelpunkt des Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen oder technische Großunfälle. Es werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die innovative Beiträge zur zivilen Sicherheit im Bereich der Sicherung der Lebensmittel und ihrer Warenketten unter wesentlicher Berücksichtigung der technologischen, wirtschaftlichen und der gesellschaftlichen Dimensionen erbringen.
Diese Bekanntmachung ist im Zusammenhang mit dem „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“1 und den „Strategien der Lebensmittelsicherheit“2 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, mit dem Masterplan „Güterverkehr und Logistik“3 der Bundesregierung und der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“4 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu sehen.
Dabei wird durch eine Einbeziehung der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern, eine hohe Praxistauglichkeit bzw. Marktfähigkeit der zu erarbeitenden Ergebnisse angestrebt. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Zoll, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen) sowie Infrastrukturbetreiber (z. B. Transport- und Logistikanbieter, Handelsunternehmen, Betreiber von Lager- und Umschlagplätzen für Waren und Güter sowie Produzenten von lebenswichtigen Gütern).
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission notifiziert.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Lösungen für die Sicherheit der Lebensmittel und Lebensmittelwarenketten erforschen und entwickeln, um damit den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen, die durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle u. a. ausgelöst werden, zu verbessern. Die Projekte müssen über den aktuellen Stand der Forschung hinausgehen. Ausgangspunkt soll eine existierende oder sich künftig abzeichnende Bedrohungslage unter Berücksichtigung der Ausfallrisiken und unter Einbeziehung möglicher Folgeeffekte sein, wie z. B. Versorgungsengpässe in Folge des Ausfalls von Produktionsprozessen oder die Ausbreitung von Krankheiten nach der Infektion der Bevölkerung mit einem Krankheitserreger.
Die Ausrichtung auf ein umfassendes Sicherheitsszenario soll gewährleisten, dass isolierte Einzellösungen zugunsten passfähiger Systeminnovationen vermieden werden. Die jeweiligen Teilaspekte des Szenarios sind durch geeignete Partner in das Verbundprojekt zu integrieren. Wesentlich ist der Forschungscharakter der zu leistenden Arbeiten sowohl in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen als auch in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Die angestrebten Lösungen müssen die perspektivische Passfähigkeit zu nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards berücksichtigen bzw. auf die Verbesserung oder Harmonisierung der Standards ausgelegt sein.
Zu berücksichtigen sind bei den Projektvorschlägen die Aspekte der Prävention, Früherkennung, Reaktion und Schadensbegrenzung. In die Betrachtungen sollen Technologien und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und ihrer Ausgangsstoffe ebenso einbezogen werden wie Konzepte zur Sicherung der Lebensmittelwarenkette von der Produktion bis hin zum Verbraucher.
Aspekte der Forschung in den Szenarien können z. B. sein:
- Entwicklung von Methoden der Risikofrüherkennung, der Risikobeurteilung, der Risikowahrnehmung und der Risikofolgenabschätzung
- Entwicklung von Verfahren für räumlich und zeitlich dynamische Bedrohungsanalysen unter Einbezug von Simulationsmodellen und epidemiologischen Studien
- Untersuchung der Ursachen, des Einflusses und der Folgen des ökonomischen und ökologischen Wandels auf die Lebensmittelwirtschaft sowie die Lebensmittel- und Versorgungssicherheit
- Risiko- und Sicherheitsmanagement-Konzepte zur Erhöhung von Effizienz und Resilienz der Lebensmittelwirtschaft und -versorgung auch unter Berücksichtigung von Ersatzlieferketten und Notfallversorgungsstrategien
- technische und organisatorische Lösungen zur Erhöhung der Interoperabilität und Kooperation zwischen Sicherheitsbehörden, Unternehmen und Bevölkerung, z. B. durch verbesserte Informations- und Kommunikationssysteme, optimierte Kontroll- und Einsatzstrategien sowie Entscheidungsunterstützungs- und Assistenzsysteme
- effiziente Nachweismethoden für gefährliche biologische und chemische Substanzen, z. B. echtzeitnahe und feldtaugliche Sensorplattformen für Einsatzkräfte, Methoden zur Inline- und Langzeit-Überwachung für ein verbessertes Sicherheitsmanagement der Unternehmen
- Entwicklung von Technologien zur Gewährleistung der Produktauthentizität und zur Erhöhung der Manipulationssicherheit der Logistiksysteme
- Entwicklung von Konzepten und Methoden für innovative harmonisierte Lebensmittelkontrollen
- Methoden zur Gefahrenabschätzung und Identifikation illegaler Lebensmittelimporte und anderer verdächtiger Transaktionen verursacht z. B. durch organisierte Kriminalität, Einfuhr von Lebensmittel-Plagiaten und Import aus Risikoländern
- Entwicklung ganzheitlicher Standardisierungskonzepte, z. B. zur Standardisierung von Testverfahren und von Evaluationsmethoden für Detektionssysteme
- Untersuchung der Sicherheitswahrnehmung sowie von Methoden zur Schaffung eines erhöhten Sicherheitsbewusstseins in der Futter- und Lebensmittelwarenkette und bei der Bevölkerung
- verbesserte Konzepte der Risiko- und Krisenkommunikation, z. B. in Bezug auf den öffentlichkeitswirksamen Umgang mit Ungewissheit in Krisensituationen, der Rolle der Medien und des Internets oder der intendierten und nicht-intendierten Folgen von Kommunikationsinhalten.
Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:
- konsequente Nutzung der jeweils neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung
- detaillierte Beschreibung des Sicherheitsszenarios unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen
- Darstellung der belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für das gewählte Szenario
- deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards
- klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz.
Von Bedeutung sind technologische ebenso wie gesellschaftliche Fragestellungen. Gesellschaftliche Fragestellungen betreffen beispielsweise Aspekte der Sicherheitskultur, ethische Aspekte, Wertekonflikte, Bedrohungswahrnehmung, Sicherheits- und Krisenkommunikation, rechtliche Rahmenbedingungen, datenschutzgerechte Technikgestaltung, Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzuntersuchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen sowie die Mensch-Technik-Interaktion. Diese gesellschaftlichen Fragestellungen sind angemessen zu berücksichtigen und relevante Aspekte in Forschung und Entwicklung verknüpft mit den technologischen Fragestellungen in den Projekten zu bearbeiten. Darüber hinaus können auch eigenständige Projekte zu übergreifenden gesellschaftlichen Querschnitts- und Grundsatzfragen gefördert werden.
Eingereicht werden sollen Vorschläge für Verbundprojekte. Als Partner sollen Forschungsinstitute (außeruniversitäre, universitäre), Unternehmen und Endnutzer einbezogen sein. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE (Forschung und Entwicklung)-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.
Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
), entnommen werden.
Die Koordinatorin/der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.
Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU (Europäische Union)-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B.
http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html
). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI (Forschung und Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
).
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartnerin ist:
Dr. Sandra Börner
Telefon: 02 11 / 62 14 – 364
Telefax: 02 11 / 62 14 – 484
E-Mail: boerner@vdi.de
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter
http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html
oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
abgerufen werden.
Am 16. Mai 2011 ist eine Informationsveranstaltung für diese Bekanntmachung geplant. Weitere Informationen unter
http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html .
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 30. Juni 2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
- Ziele
1.1 Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
1.2 Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
1.3 Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen - Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
2.1 Stand von Wissenschaft und Technik
2.2 bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
2.3 bisherige Arbeiten der Antragstellerinnen/Antragsteller - Arbeitsplan
ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze) - Verwertungsplan
Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner), Umsetzung in marktfähige Sicherheitslösungen, Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, rechtliche Rahmenbedingungen, Relevanz der Ergebnisse für Richtlinien und Normung etc..
Sofern eine Verwertung an eine Beschaffungsmaßnahme öffentlicher Stellen gekoppelt ist, oder hierfür eine Änderung/Anpassung geltenden Rechts erforderlich ist, muss dies im Verwertungsplan gesondert dargestellt werden.
Im Verwertungsplan ist eine Aussage zur perspektivischen Passfähigkeit zu relevanten nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen. - Netzplan
Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit - Finanzierungsplan
Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.
Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- wesentlicher Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger
- eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
- deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn
- konkrete Einbeziehung von Endnutzern
- Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen
- Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung
- Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure
- Einbeziehung von KMU.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin/den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. Nummer 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgen BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“ etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Telefon: 02 28 / 99 57-34 68 oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahre 2011.
Bonn, den 14. April 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker
1 Ein strategisches Konzept zur Erhöhung von Sicherheit und Transparenz zum Verbraucherschutz in der Futtermittelkette hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verkehr im „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ vorgelegt, Januar 2011, erhältlich unter
http://www.bmelv.de
2 „Strategien der Lebensmittelsicherheit“ hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verkehr vorgelegt, November 2008, BMELV,
http://www.bmelv.de
3 Ein strategisches Konzept für die künftige Ausrichtung des Güterverkehrs hat die Bundesregierung im „Masterplan Güterverkehr und Logistik“ vorgelegt, Juli 2008, erhältlich unter
http://www.bmvbs.de
4 Die Bekanntmachung unterstützt insbesondere das Handlungsfeld „Gesund und sicher Lebensmittel produzieren“ der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, vorgelegt Dezember 2010, erhältlich unter http://www.bmbf.de