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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Für eine gute Entwicklung benötigen Kinder und Jugendliche eine sichere Umgebung, die ihr Selbstbewusstsein und ihr Selbstbestimmungsrecht fördert. Das gilt für Familien ebenso wie für öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist daher in unserer Gesellschaft oberstes Gebot.

Mit der Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ im März 2010 übernimmt die Bundesregierung in Ergänzung zum Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt politische Verantwortung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere das Bekanntwerden sexueller Übergriffe und sexualisierter Gewalt durch pädagogisches Personal und andere Mitarbeiter an Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Bildungs- und Sozialsystems führte zu einer wachsenden öffentlichen, politischen und fachinternen Aufmerksamkeit dafür, dass innerhalb des Bildungs- und Sozialsystems die Sensibilität zur Erkennung und adäquaten Reaktion bei Übergriffen erhöht sowie der Schutz vor sexualisierter Gewalt verbessert werden müssen. Dabei sollen Maßnahmen in Bildung und Forschung eine zentrale Funktion übernehmen: Nur in Kenntnis derjenigen Bedingungen und Strukturen, die Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung ermöglichen, können entsprechende Konzepte erarbeitet und in der Aus- und Fortbildung von pädagogisch, psychologisch oder aufsichtlich tätigem Personal verankert werden.

Um die Forschung im Kontext von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Einrichtungen auszubauen und zu seiner nachhaltigen Implementierung beizutragen, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsvorhaben fördern, die sowohl fundierte Erkenntnisse zu den strukturellen und personalen Faktoren von sexualisierter Gewalt als auch zu Fragen der Prävention zur Verfügung stellen. Des Weiteren werden Forschungsvorhaben gefördert, die die Professionalisierung des pädagogischen Personals – insbesondere hinsichtlich einer „Kultur des Hinsehens“ zum Gegenstand haben und die Aus- und Fortbildung unterstützen. Zur nachhaltigen wissenschaftlichen Bearbeitung dieses Forschungsbereiches soll das Themenfeld auch durch die Förderung von Juniorprofessuren an Hochschulen etabliert werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gemäß Verwaltungsvorschrift (VV) Nr.1.3 zu § 44 BHO dürfen Zuwendungen zudem nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen Einzel- und Verbundvorhaben für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Für die Einrichtung von Juniorprofessuren ist eine maximale Laufzeit von 2 x 3 Jahren vorgesehen.

Schwerpunkte der Forschungsförderung sind:

  • Deskription und Analyse struktureller Bedingungen sexueller Übergriffe in Bildungs- und Erziehungskontexten öffentlicher wie privater Institutionen und Organisationen
  • Deskription und Analyse personaler und interaktionaler Faktoren im Spannungsverhältnis von Nähe und Distanz in institutionellen, erzieherischen Kontexten, einschließlich ihrer Interdependenzen mit individuell privaten Kontexten,
  • Evaluation und (Weiter-)Entwicklung präventiver pädagogischer Konzepte, Strategien und Materialien, die die strukturellen Bedingungen, einschließlich der Hilfe- und Schutzsysteme sowie Mechanismen ihrer Umsetzung berücksichtigen,
  • Analyse und Evaluation von Resilienz und salutogener Faktoren für eine verbesserte sexuelle Selbstbestimmung sowie zur Abwehr und Verarbeitung sexueller Grenzverletzungen,
  • Deskription und Evaluation kontextspezifischer Qualifikationen und Qualifikationsbedarfe des pädagogischen Personals in Institutionen und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,
  • Entwicklung und Evaluation interdisziplinärer Aus- und Fortbildungskonzepte für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten hinsichtlich Sensibilisierung, wirkungsvoller Prävention sowie sexualpädagogisch und sozial angemessenen Handelns

Diese Richtlinie richtet sich an Forscherinnen und Forscher sozialwissenschaftlicher, erziehungswissenschaftlicher und psychologischer – in begründeten Einzelfällen auch medizinischer bzw. lebenswissenschaftlicher Forschungsdisziplinen, wenn diese als Verbundforschungspartner einbezogen werden - sofern sie für die Beantwortung der oben genannten Forschungsfragen ausgewiesen sind.

Die Arbeit in Verbünden oder der Aufbau einer Netzwerkstruktur ist ausdrücklich erwünscht und kann durch das BMBF unterstützt werden.
Zur Förderung von Juniorprofessuren an Hochschulen sind Konzepte einzureichen, die eine nachhaltige Verankerung des Themas „Sexuelle Gewalt und Kinderschutz“ an der Hochschule ebenso wie die Einbettung der Juniorprofessur in ein bestehendes Forschungsumfeld (administrativ und inhaltlich) mit thematischen Bezügen zu den geförderten Themen aufweisen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie private, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, ggf. auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken). Fachberatungsstellen und Selbsthilfeorganisationen können in Form der Beauftragung in geförderten Forschungsvorhaben einbezogen werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung im Bereich der o.g. Themenfelder ausgewiesen sein und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Die Antragstellerinnen/Antragsteller werden gebeten, dem Antrag eine Liste ihrer einschlägigen Forschungen und Publikationen beizufügen. Von den Antragstellerinnen/Antragstellern werden eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Bereitschaft zum fachlichen Austausch mit weiteren geförderten Forschungsvorhaben erwartet.

Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten in Form der Vorlage einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung vorausgesetzt. Für Erstellung und Einreichung der Vorhabenbeschreibung ist ein Verbundkoordinator verantwortlich zu benennen. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (einsehbar unter www.foerderportal.bund.de ) - entnommen werden.

Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder über Fachinformationszentren und überregionale Informationseinrichtungen, siehe BMBF-Vordruck 0335, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt.
Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten.
Antragstellerinnen/Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Für die jährliche Summe der projektbezogenen Zuwendungen ist pro Verbundforschungsvorhaben ein Orientierungsrahmen von bis zu 250 T€ pro Einzelvorhaben max. 150 T€ und für Juniorprofessuren von bis zu 170 T€ gegeben. Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Personalausgaben, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen, wie beispielsweise projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes zuwendungsfähig. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer werden maximal bis zur Höhe von DFG-Äquivalenten (W1 – W3), siehe Merkblatt der DFG 60.12, finanziert.

Um den internationalen wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen, können auch Mittel für folgende Maßnahmen beantragt werden:

  • Ausrichtung und Teilnahme an internationalen Konferenzen,
  • Kooperationen mit bestehenden internationalen Netzwerken,
  • Gastaufenthalte ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Forschungsinstitutionen,
  • Auslandsaufenthalte deutscher Forscherinnen und Forscher, sofern diese notwendig für die beantragten Vorhaben sind.

Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe „Forschung, Lehre und Ausbildung“ zum Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch beauftragt. Ansprechpartner sind Herr Andreas Kaatz und Frau Kim Rohwer (Kontaktdaten siehe unten). Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Detaillierte Hinweise zur Erstellung der Antragsunterlagen sind in dem Formularschrank des Förderportals des Bundes zu finden (Vordrucke 0027 bzw. 0047 unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ). Anträge, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ggf. nicht berücksichtigt und ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind der Geschäftsstelle zunächst Antragsskizzen einzureichen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um eine Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit sowohl inhaltlicher wie auch administrativer Art zu entscheiden. Die Antragsskizzen müssen bis späens 30. Juni 2011 (für die schriftliche Form gilt der Poststempel) bei der Geschäftsstelle elektronisch und schriftlich eingereicht werden.

Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Forschung, Lehre und Ausbildung
z. H. Frau Ines Oberhauser
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: bildungsforschung@rtkm-bmbf.de

Ansprechpartner:
Frau Kim Rohwer: Tel.: 0228/ 3821 - 862 (ab 01.05.2011 0228/ 3821 - 1862)
Herr Andreas Kaatz: Tel.: 030/ 67055 - 778

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Antragsskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Geschäftsstelle empfohlen.

Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer auch internationaler Gutachterinnen und Gutachter. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben, sowie auf Anforderung auch in englischer Sprache erstellt werden.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sollen in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) sowie als pdf-Dokument auf CD-ROM vorgelegt werden. Das Original der Vorhabenbeschreibung muss die Unterschriften der Hauptantragsteller für das geplante Vorhaben tragen.

Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten an den unten vorgegebenen Stellen enthalten:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens
    • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (z. B. Förderprogramm)
    • Wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Vorhabens
      • Theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n), Hypothesen
      • Interdisziplinarität
      • Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren der Datenerhebung und -auswertung;
  2. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternative Lösungen, der Ergebnisverwertung entgegenstehende Rechte, Informationsrecherchen)
    • Bisherige Arbeiten des Antragstellers (siehe auch: VII. Anlagen)
  3. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans
    • Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
    • Meilensteinplanung
  4. Verwertungsplan
    • Erfolgsaussichten
      • Aussagen zur Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse
      • Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis
      • Zielgruppen/potentielle Nutzer
      • Relevanz für Bildungspraxis und -politik
      • Disseminationsverfahren
    • Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
    • Wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
  5. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
  7. Anlagen
    • CV der Antragsteller/in und ggf. weiterer Projektbeteiligter
    • Liste einschlägiger Forschungen und max. 5 einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (Titel, Förderer und Umfang)
    • Literaturverzeichnis

Die eingegangenen Antragsskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Relevanz der beantragten Projekte für Praxis und Bildungspolitik bezüglich der Ziele der Bekanntmachung
  2. Nachhaltige Implementierung der diesbezüglichen Forschung
  3. Qualität der wissenschaftlichen Interaktion zwischen den Arbeitsgruppen und Mehrwert durch die Kooperation
  4. Potential der erwarteten Ergebnisse für eine zukünftige Anwendung
  5. Verbindung zur universitären Lehre
  6. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  7. Wissenschaftliche Qualität (innovatives Potential, Methodik)
  8. Durchführbarkeit (Angemessenheit des Arbeits- und Zeitplans, der beantragten Mittel, vorhandener Ressourcen)
  9. Vorschläge zum Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt und zur Einreichung eines förmlichen Antrages aufgefordert. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellerinnen und Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung. Sämtliche eingereichte Unterlagen werden Eigentum des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzuzeichnen und zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Antragsunterlagen nicht übertragen und verbleiben bei den Antragstellern.

Weitere Informationen und Hinweise zur formalen Antragstellung (Antragsvordrucke, Richtlinien, Merkblätter und Zuwendungsbestimmungen) sind bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Forschung, Lehre und Ausbildung erhältlich oder können über die folgende Internetadresse abgerufen werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Anträgen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Adresse http://www.foerderportal.bund.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar bei der Geschäftsstelle Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Die Gewährung einer Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 22.März 2011
Bundesministerium fürBildung und Forschung
Im Auftrag:

Bettina Bundszus