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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung „e:Bio - Innovationswettbewerb Systembiologie"

Vom 17.12.2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die international erfolgreiche Position Deutschlands in der Systembiologie durch Einrichtung von geeigneten Forschungsstrukturen, Bündelung der nationalen Kompetenzen und durch gezielte Nachwuchsförderung auszubauen.
Die Systembiologie schlägt die Brücke zwischen dem Laborexperiment und dem mathematischen Modell. Sie vereint die Durchführung komplexer Hochdurchsatz-Experimente mit der mathematischen Modellierung der gewonnen Daten und erlaubt im Ergebnis die Formulierung prädiktiver Modelle zu komplexen biologischen Vorgängen - auf Zellebene, Gewebs-/Organebene bis zum gesamten Organismus.
Erkenntnisfortschritte in der Systembiologie eröffnen Möglichkeiten für die Entwicklung neuer medizinischer Therapien und bieten eine wichtige Grundlage, um unser Wissen über den Einfluss von Lebensstil, Ernährung, Umwelt und genetischen Faktoren auf den Gesundheitszustand des Menschen zu erweitern. Systembiologie eröffnet aber auch neue Lösungsansätze zu drängenden Fragen der Welternährung oder der Rohstoff- und Energieversorgung aus Biomasse. Sie ist damit eine Basistechnologie der nächsten Dekade in den Lebenswissenschaften.
Feste Rahmenbedingungen sowie eine in der Wissenschaft und bei den europäischen Förderorganisationen akzeptierte Definition für den systembiologischen Forschungsansatz haben innerhalb weniger Jahre für eine breite Expertise sowie eine exzellente Infrastruktur für dieses innovative Forschungsfeld in Deutschland gesorgt. Die bisherige Förderung des BMBF seit 2004 - die auch die interdisziplinäre Ausbildung junger Wissenschaftler einschließt - hat sowohl national wie international neue Maßstäbe gesetzt und so die Etablierung sichtbarer Spitzenforschung am Wissenschaftsstandort Deutschland ermöglicht.
Mit dem e:Bio - Innovationswettbewerb soll durch die Unterstützung des systembiologischen Forschungsansatzes ein Innovationsschub eingeleitet und ein Beitrag zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme geleistet werden. Er ist Teil der BMBF-Rahmenprogramme „Gesundheitsforschung“ und „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ und wird vier Module unter einem Dach vereinen: Den Ideenwettbewerb national (Modul I), Transfer (Modul II), Nachwuchsförderung (Modul III) und den Ideenwettbewerb international (Modul IV) mit folgender Zielstellung:

  1. Die Führungsposition Deutschlands im internationalen Kontext ist nachhaltig zu stärken:
    1. Exzellente Wissenschaft muss weiter ausgebaut werden (z. B. international kompetitive Spitzenforschung, neue Technologien etablieren),
    2. Infrastrukturen sind nachhaltig zu stärken (z. B. Ausbildung, Nachwuchsförderung, Transferstrukturen, Datenmanagement),
    3. Hemmnisse für die Forschung sind abzubauen (z. B. Kommunikation verschiedener Disziplinen, Institutionen übergreifende Zusammenarbeit).
  2. Mittelfristig soll Systembiologie flächendeckend etabliert sein und als „Standardmethode“ der Wissenschaft zur Verfügung stehen.
  3. Forschungsbereiche mit hohem Anwendungspotential sollen in der Breite an den Forschungsansatz der Systembiologie herangeführt werden, um den Transfer zu innovativen Produkten und Dienstleistungen zu beschleunigen.

Die vorliegende Bekanntmachung gilt für die Module I „Ideenwettbewerb national“, II „Transfer“ und III „Nachwuchs“. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung zu Modul IV „Ideenwettbewerb international“ ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Modul I „Ideenwettbewerb national“ eröffnet neue Möglichkeiten zur Aufnahme von neuen Impulsen, Ideen und Innovationen der Systembiologie in die nationale Forschungsförderung. Interdisziplinäre Wissenschaftlergruppen sind aufgerufen, Projektanträge zu innovativen Forschungsideen und Forschungskonzepten zu stellen, die ausschließlich den systembiologischen Forschungsansatz nutzen. Bei der Auswahl der eingereichten Projektanträge ist grundsätzlich das Exzellenzkriterium entscheidend. Projektskizzen können zielgerichtet innnerhalb des Themenspektrums der Rahmenprogramme Bioökonomie und Gesundheitsforschung (siehe http://www.bildungsministerin.info/de/1024.php ; http://www.bildungsministerin.info/de/gesundheitsforschung.php ) formuliert werden. Die eingereichten Projektvorschläge stehen im Wettbewerb zueinander. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders zur Beteiligung aufgerufen.

Modul II „Transfer“: Als Basistechnologie der nächsten Dekade steht die Systembiologie derzeit noch am Anfang des Innovationsprozesses. Um ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme stärker zu nutzen und sichtbar zu machen, sollen mit dem Modul II innovative Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung aufgegriffen und mit dem Blick auf mögliche Anwendungen weiterentwickelt werden. Damit soll die Brücke zwischen systembiologischer Grundlagenforschung und Anwendung geschlagen werden. In akademisch oder wirtschaftlich geführten Verbundprojekten werden die Grundlagenerkenntnisse unter Einbeziehung von Anwendern aus Klinik und/oder Wirtschaft – insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) -weiterentwickelt und mit dem proof-of-principle ihre mittel- bis langfristige Anwendungsmöglichkeit in Wirtschaft oder Klinik demonstriert.

Modul III „Nachwuchs“: Der Forschungsansatz der Systembiologie fordert eine interdisziplinäre Herangehensweise und damit auch eine interdisziplinäre Ausbildung der Experten/innen. Mit dem Modul III erhalten junge Wissenschaftler/innen die Möglichkeit, unabhängig eigene Forschungsvorhaben umzusetzen, wissenschaftliche Expertise aufzubauen und sich mit systembiologischer Forschung zu etablieren.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Bedingung für die Teilnahme am „e:Bio – Innovationswettbewerb Systembiologie“ ist ein klarer Bezug der eingereichten Projektideen zum systembiologischen Ansatz nach folgender Definition:
„Der Forschungsansatz der Systembiologie zeichnet sich aus durch die arbeitsteilige Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, von den Ingenieurwissenschaften, der Informatik, Mathematik zur Chemie, Biologie und Medizin. Kern der systembiologischen Herangehensweise ist ein iterativer Prozess zwischen Laborexperiment und mathematischer Modellierung im Computer. Aufbauend auf großen Mengen quantitativer Daten werden mit Hilfe von Algorithmen Modelle erstellt, die es erlauben, Vorhersagen über das Verhalten komplexer biologischer Systeme zu machen mit dem Ziel eines Gesamtverständnisses des Systems.“
Gefördert werden im Rahmen des „e:Bio – Innovationswettbewerb Systembiologie“ je nach Modul sowohl Einzelprojekte (A) als auch Verbundprojekte (B):

  1. Einzelprojekte, bei denen nur ein/e Antragsteller/in über drei Jahre (Nachwuchsgruppen: 5 Jahre, siehe auch Nummer 3.3) gefördert wird. Zu den Einzelprojekten gehören z. B. Nachwuchsgruppenprojekte sowie explorative Forschungsansätze, die eine neue Idee verfolgen und ein hohes wissenschaftliches Risiko beinhalten. Vorhaben mit dem Ziel der alleinigen Hochdurchsatz-Datengenerierung werden nicht als Einzelprojekt gefördert. Für Einzelprojekte wird nicht explizit Interdisziplinarität und umfassende Ausgewogenheit des Forschungskonzepts gefordert, wohl aber die Einbettung in ein systembiologisches Umfeld, die Nutzung systembiologischer Forschungsansätze bzw. die Darstellung von Bezug und Nutzen für die Systembiologie.
  2. Verbundprojekte umfassen mehrere Zuwendungsempfänger, die vertraglich geregelt projektbezogen zusammenarbeiten. Verbundprojekte werden über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Es können Forschungsvorhaben zwischen akademischen Partnern und Unternehmen sowie zwischen verschiedenen akademischen Partnern zur Förderung gelangen. Von den Verbundprojekten wird erwartet, dass die zur Erreichung der Forschungsziele notwendige interdisziplinäre Expertise gebündelt wird. Die Anzahl der Partner in einem solchen Verbundvorhaben wird durch die Themenstellung bestimmt. Das Verbundvorhaben wird durch eine/n Koordinator/in/ein Projektmanagement vertreten. Räumliche Nähe der Partner sowie Beteiligung der Wirtschaft - hier insbesondere KMU - ist wünschenswert. Für Modul II ist eine Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zwingend erforderlich. Verbundprojekte müssen von Beginn an interdisziplinär geplant sein und dem Forschungsansatz der Systembiologie (s. o.) entsprechen, d. h. Anteile aus dem theoretischen (z. B. mathematische Modellierung, Bioinformatik) und dem experimentellen Bereich (z. B. Molekularbiologie, Zellbiologie, Medizin, Genetik, Biochemie) sollen gleichzeitig und ausgewogen in die Projektplanung einbezogen werden. Weitere Disziplinen können gemäß den thematischen Anforderungen ergänzt werden.

Bei einer Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Dienstleistungen im Rahmen der Vorhaben ist auch auf Angebote von Anbietern aus der Wirtschaft zurückzugreifen.

3. Projektstruktur und Zuwendungsempfänger

3.1 Modul I „Ideenwettbewerb national“

Zum Modul I können Einzelprojekte (Nummer 2 Buchstabe A) und Verbundprojekte (Nummer 2 Buchstabe B) vorgelegt werden. Die Auswahl der Projektstruktur ist dabei auf die bestmögliche Bearbeitung der Aufgabenstellung auszurichten. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von drei Jahren möglich ist.
Die Themenauswahl ist innerhalb des Themenspektrums der Rahmenprogramme Bioökonomie und Gesundheitsforschung vorzunehmen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Der Ideenwettbewerb wird einmalig durchgeführt, mit einer Einreichungsfrist bis 02. Mai 2011.

3.2 Modul II „Transfer“

Im Modul II werden ausschließlich Verbundprojekte (Nummer 2 Buchstabe B) gefördert, in denen je nach Projektausrichtung ein bis mehrere Unternehmen oder klinische Partner mit akademischen Gruppen gemeinsam an interdisziplinären Projekten zusammenarbeiten. Die Koordination des Verbundes kann durch einen akademischen oder Wirtschafts-Partner übernommen werden.
Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von drei Jahren möglich ist sowie nach Projektende eine mittel- bis langfristige wirtschaftliche Verwertung erwartet werden kann. In der Regel erfolgt eine mögliche Verwertung der Ergebnisse durch die beteiligten Unternehmen oder die klinischen Partner.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Das Modul „Transfer“ wird über drei Jahre ausgeschrieben. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Alle bis zum jährlichen Stichtag 02. Mai 2011, 2012 und 2013 eingegangenen Anträge werden in die Bewertung einbezogen.

3.3 Modul III „Nachwuchs“

Nachwuchsgruppen werden in der Regel als Einzelvorhaben (Nummer 2 Buchstabe A) über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert.
Das Modul III richtet sich an deutsche oder ausländische Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler mit Promotion oder Habilitation. Die Beantragung eines Projektes erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll. Junge Wissenschaftler/innen, die sich um eine Nachwuchsgruppe bewerben, müssen daher im Vorfeld Einvernehmen mit einer aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung erzielen.
Für den Förderzeitraum kann für Nachwuchsgruppen, basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, projektbezogen die Stelle der/s Nachwuchsgruppenleiterin/s bis zu E14 TVöD, für weiteres wissenschaftliches Personal bis zu 1 Stelle E13 TVöD (Postdoc) und bis zu 2 Stellen 13/2 TVÖD (Doktorand), sowie ggf. notwendiges technisches Personal gefördert werden. Eine Finanzierung von aus öffentlichen Mitteln grundfinanzierten Stellen ist nicht möglich. Die Erstattung von Sach- und Investitionsmittel, sowie Reisekosten erfolgt nach Maßgabe der geltenden sonstigen Zuwendungsbestimmungen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Das Modul „Nachwuchs“ wird über drei Jahre ausgeschrieben. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Alle bis zum jährlichen Stichtag 02. Mai 2011, 2012 und 2013 eingegange-nen Anträge werden in die Bewertung einbezogen.

3.4 Projektmanagement

In Einzelvorhaben (Nummer 2 Buchstabe A) wird von der/dem Projektleiter/in neben der Leitung und Steuerung des Projektes erwartet, dass er/sie die Verantwortung für die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PtJ-BIO übernimmt sowie an wissenschaftlichen Veranstaltungen des BMBF zur Systembiologie teilnimmt.
In Verbundprojekten (Nummer 2 Buchstabe B) erfordert die erfolgreiche Bearbeitung komplexer, multidisziplinärer Fragestellungen eine besonders intensive und effiziente Zusammenarbeit aller beteiligten Arbeitseinheiten. Um diese zu gewährleisten ist eine Koordinationsstruktur (Projektmanagement) einzurichten. Die/der Koordinator/in übernimmt die Steuerung des jeweiligen Verbundprojekts, vertritt das Projekt nach außen und sorgt im Rahmen von Kooperationstreffen für den Informationsaustausch und eine abgestimmte Arbeitsplanung innerhalb des Vorhabens. Die/der Koordinator/in sorgt für die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PtJ-BIO. Bei Projekten, in denen eine große Anzahl von Projektpartnern eingebunden ist oder mehrere räumlich weiter entfernte Partner zusammenarbeiten, sollte die Struktur des Projektmanagements entsprechend angepasst werden. Es wird erwartet, dass die Zuwendungsempfänger eine eigene wissenschaftliche Plattform zur internen und externen Kommunikation schaffen (z. B. jährliche Workshops, Kooperationstreffen).

3.5 Datenmanagement

Angestrebt wird die Standardisierung experimenteller Daten und mathematischer Methoden mit dem Ziel ihrer möglichst breiten Anwendung. In jeder Projektskizze bzw. jedem Antrag ist daher darzulegen, wie innerhalb des Einzel- (Nummer 2 Buchstabe A) bzw. Verbundprojektes (Nummer 2 Buchstabe B) die Standardisierung der Daten und ihrer Erhebung erfolgen soll. Dabei wird die Anbindung an bereits bestehende Datenmanagementsysteme der Systembiologie begrüßt. Das BMBF wird Bestrebungen zur Harmonisierung im Datenmanagement auch künftig unterstützen.
In Anlehnung an bereits laufende Systembiologie-Fördermaßnahmen soll darüber hinaus ein zentrales Datenmanagement eingerichtet werden, um für e:Bio kompatible Lösungen zu bestehenden Datenmanagementkonzepten zu entwickeln.
Die Zusammenarbeit der Projekte mit einem zentralen Datenmanagement und die Bereitschaft zum Datenaustausch sind im Antrag zu dokumentieren. Eine fehlende Bereitschaftserklärung kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts (Nummer 2 Buchstabe B) haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon 0 24 61/61 55 43
Telefax 0 24 61/61 26 90
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj beauftragt.
Ansprechpartner sind:
Herr Dr. Bernhard Gilleßen
Tel. 0 24 61 / 61 27 23
Email: b.gillessen@fz-juelich.deund
Frau Dr. Sigrid Grolle
Tel. 0 24 61 / 61 86 02
Email: s.grolle@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst elektronisch Projektskizzen über das das Internet-Portal ptoutline ( http://www.pt-it.de/ptoutline/application/EBIO ) vorzulegen.
Eine Anleitung zur Erstellung von Projektskizzen findet sich unter den „allgemeinen Hinweisen“ in ptoutline ( http://www.ptoutline.de/EBIO ). Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen.
Im Internet-Portal ptoutline ist die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochzuladen.
Aus den Eingaben in ein Internetformular wird eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und Vorhabenbeschreibung werden gemeinsam begutachtet. Damit die elektronische Version der Vorhabenübersicht und der Vorhabenbeschreibung Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der Unterschrift des Verbundkoordinators bzw. bei Einzelprojekten des Projektleiters beim Projektträger eingereicht werden.
Die Eingaben im Internet-Portal ptoutline können bis zum 02. Mai 2011 bzw. bis zu den folgenden Fristen (siehe Nummer 3.2 und 3.3) eingereicht werden. Das Internet-Portal wird mit Ablauf der Deadline geschlossen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.
Die Darstellung der Vorhabenbeschreibung in den Projektskizzen sollte folgender Gliederung entsprechen:

  1. Zuordnung zu Modul I, II oder III und gegebenenfalls Einzelprojekten (Nummer 2 Buchstabe A), Verbundprojekten (Nummer 2 Buchstabe B)
  2. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  3. Spezifischer Beitrag des Vorhabens zur Gesundheitsforschung bzw. Bioökönomie und Überlegenheit/Vorteil des systembiologischen Ansatzes/Beitrag zur Lösung gesellschaft-licher Probleme
  4. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, ggf. Patentlage und wirtschaftliche Bedeutung
  5. Beteiligte Partner aus Wissenschaft und ggf. Industrie und deren Kompetenzen
  6. Struktur des Projekts, Projektmanagement/Koordination
  7. Detaillierte Beschreibung des wissenschaftlichen Konzeptes inklusive des Finanzgerüstes
  8. Strategie zu Datenmanagement und Datenstandardisierung
  9. Verwertungsplan mit Zeithorizont (für Modul II konkrete wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit Zeithorizont)
  10. Notwendigkeit der Zuwendung

    Projektskizzen zu Verbundprojekten (Nummer 2 Buchstabe B) sind zusätzlich Informationen zu
  11. Übergeordnete Relevanz des Forschungsgegenstandes
  12. Internationale Einordnung des Projektes und Wettbewerbssituation
  13. Strategie zur Weiterführung nach der Förderperiode (ggf. Konzept zur Nachhaltigkeit der Förderung)

beizufügen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Auswahl von Projektskizzen: Gutachterkreise

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer, international besetzter Gutachterkreise nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Fördermaßnahme
  • Wissenschaftliche Originalität und Innovationspotential des Beitrags
  • Exzellenz und Expertise des Antragstellers ("track record") und der beteiligten Partner; einschlägige Vorarbeiten aller Partner
  • Relevanz des zu untersuchenden Gegenstandes für die Gesundheitsforschung bzw. Bioökonomie und Erfolgsaussichten
  • Qualität und Funktionalität der gewählten Forschungsstruktur bezüglich der geplanten Zielsetzung (Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, Qualität und Stringenz der Zeit- und Arbeitsplanung, Qualität der Integration, Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung der Partnern)
  • Durchführbarkeit des Projektes: angemessenes Budget, Nachweis aller notwendigen Expertisen und Ressourcen, Zugang zu Daten bzw. Biomaterialien
  • Angemessenheit der verbundinternen Strukturen für Koordination und Kommunikation sowie für Qualitätsmanagement für Daten und Materialien
  • Bewertung der Ausführungen zur Nachhaltigkeit
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Vorhabens
  • Verwertungsmöglichkeiten (ggf. Transferplan in die Anwendung)
7.2.3 Förderempfehlung: Beirat e:Bio

Für die strategische Weiterentwicklung der Systembiologie in Deutschland hat das BMBF einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Dieser wird auf der Grundlage der Bewertung der Gutachterkreise unter Berücksichtigung der Gesamtstrategie zur Lösung gesellschaftlicher Probleme eine abschließende Empfehlung an das BMBF abgeben. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Projektskizze.

7.2.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden nach Abschluss des internationalen Begutachtungsverfahrens die Antragsteller der zur Förderung empfohlenen Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch den Projektträger Jülich entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

7.4 Projektmonitoring

Im Rahmen des „e:Bio – Innovationswettbewerbs Systembiologie“ sollen jährliche Statusseminare durchgeführt werden, um den aktiven Austausch zwischen den verschiedenen Forschungsansätzen zu gewährleisten. Die Teilnahme der Projektleiter an den Statusseminaren ist verpflichtend und muss in der Reisekostenplanung berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Projektleiter aufgefordert werden, an thematisch übergreifenden Veranstaltungen des BMBF z. B. zur Nachwuchsförderung teilzunehmen.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 17. Dezember 2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace