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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung von „Exzellenz und technologische Umsetzung der Batterieforschung – (ExcellentBattery)“

Vom 06.12.2010

Deutschland soll zum Leitanbieter von Elektrofahrzeugen werden. Bis zum Jahr 2020 sollen mindestens 1 Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Die Weichen hierfür werden heute gestellt.

Die Nationale Plattform Elektromobilität – ein Zusammenschluss von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, hat am 30. November 2010 ihren Zwischenbericht vorgelegt. Darin kommt dem Thema Forschung und Entwicklung eine Schlüsselrolle zu. Experten der Plattform haben insbesondere darauf hingewiesen, dass die Kernkompetenzen Elektrochemie und Zellfertigung weiter zu stärken sind. Handlungsbedarf wird hinsichtlich eines Mangels an Batterieexperten gesehen sowie in der stärkeren Einbeziehung entsprechender Lehrstühle in die technologische Umsetzung der Forschungsergebnisse.

Wesentliches Ziel dieser Förderbekanntmachung ist es deshalb, aufbauend auf bestehenden Förderprojekten zur Elektrochemie (u.a. dem Kompetenzverbund zur Elektrochemie des Konjunkturpakets II) exzellente Batterieforschungsaktivitäten in Deutschland deutlich zu steigern, die Zahl der Batterieforscher zu erhöhen und eine Intensivierung des Transfers der F&E Ergebnisse in die industrielle Anwendung zu erreichen.

Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Zur Umsetzung des Handlungsempfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität beabsichtigt das BMBF im Rahmen der Förderbekanntmachung „Exzellenz und technologische Umsetzung der Batterieforschung“ eine deutliche Steigerung exzellenter Batterieforschungsaktivitäten, die Zahl der Batterieforscher zu erhöhen und eine Intensivierung des Transfers der F&E Ergebnisse in die industrielle Anwendung zu erzielen. Hierzu sollen an kompetenten Institutionen Zentren eingerichtet werden, in welchen mehrere exzellente miteinander vernetzte Forschergruppen und industrielle Begleitvorhaben gefördert werden. Die Forschergruppen sollen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisgewinn in der Batterietechnik und der zugehörigen Prozesstechnik betreiben und so Deutschland in diesem Technologiebereich den Weg zu einer zukünftigen weltweiten Spitzenposition bereiten. Die Arbeit dieser Forschergruppen wird von kleineren industriellen Projektvorhaben begleitet, welche die Forschungserkenntnisse der Gruppen technologisch validieren. Diese Gruppen sollen regional transdisziplinär zwischen Chemie, Materialforschung und Ingenieurwissenschaften vernetzt sein und von international renommierten Forschern/innen geleitet werden. Die Forschergruppen sollen sich nicht nur auf die wissenschaftliche Publikation der Ergebnisse konzentrieren, sondern Augenmerk insbesondere auf Schutzrechtsanmeldungen und den Abschluss von Lizenzverträgen richten.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des BMBF-Rahmenprogramms Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING. Innovationspolitische Zielsetzung ist hier, reifes Werkstoff Know-how für den Transfer in die industrielle Praxis, insbesondere in KMU, vorzubereiten. Diese Fördermaßnahme soll dazu beitragen, die Erkenntnisse aus den LIB2015-Institutsvorhaben, dem Kompetenzverbund zur Elektrochemie des Konjunkturpaket II und der DFG-Förderung einem beschleunigten Technologietransfer zu unterziehen.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen aus den hier vom BMBF zur Förderung vorgesehenen Forschergruppen besonders erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Grundlage für die Förderung von FuE-Projekten im Rahmen dieser Förderbekanntmachung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist das Rahmenprogramm "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING".

2. Gegenstand der Förderung

Ein WING-Zentrum im Sinne dieser Bekanntmachung ist ein Zusammenschluss von Forschergruppen an einem Standort mit hervorragender Forschungsinfrastruktur im Verbund mit kleineren industriellen Begleitvorhaben zur technologischen Validierung der Erkenntnisse. Die Arbeiten sollen synergetisch ineinandergreifen und ein gemeinsames Geschäftsmodell verfolgen. Thematisch können die Forschergruppen folgende Themen adressieren:

  • Batterietechnik (u.a. Materialien und Chemie für Elektroden, Separatoren und Elektrolyt sowie Aufbau- und Verbindungstechnik)
  • Prozesstechnik, insbesondere von den elektrochemischen Grundsubstanzen über die Materialkomponenten für Zellen bis zur Zellfertigung

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Die Beteiligung von Forschern und Forscherinnen aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland ist ausdrücklich erwünscht, wenn die Bewerber beabsichtigen, im Rahmen dieser Maßnahme an einer deutschen Forschungseinrichtung ihre Forschergruppe aufzubauen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Dem Mittelstand kommt bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und im Technologietransfer eine Schlüsselrolle zu. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an dieser Fördermaßnahme ist daher im Bereich der industriellen Begleitvorhaben ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner der Verbundvorhaben haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Das maximale Förderbudget für die industriellen Begleitvorhaben beträgt 600T€ je Zentrum, jedoch gleichzeitig nicht mehr als 10% der Summe der Förderbudgets der Forschergruppen des beantragten Zentrums.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Soweit die Arbeiten einer Forschungseinrichtung/ Forschergruppe im Interesse eines einzelnen Unternehmens liegen, muss sich das Unternehmen an den vorhabenspezifischen Ausgaben/ Kosten der Einrichtung/ Gruppe angemessen beteiligen.

Ein Zentrum besteht aus bis zu 3 Forschergruppen, welche sehr eng miteinander vernetzt sein müssen. Jede Forschergruppe kann aus bis zu acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestehen. Die Forschergruppen eines Zentrums sollen in einer Region angesiedelt sein.

Die Förderung ist in zwei Phasen vorgesehen. In der ersten Phase werden über einen Zeitraum von drei Jahren mehrere Zentren gefördert. Nach einer Evaluierung nach der ersten Förderphase ist für die erfolgreichsten WING-Zentren eine weitere Förderphase von drei Jahren beabsichtigt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Projektskizzen sind bei PtJ einzureichen:

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
- Geschäftsbereich NMT -

52425 Jülich

Zentraler Ansprechpartner ist:
Dr. Peter Weirich
Tel.: 02461-612709
Fax: 02461-612398
E-Mail: p.weirich@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem o.g. Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens 1. April 2011 (Datum des Poststempels) Projektskizzen, bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung, in schriftlicher Form und in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Forscherinnen aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland, die sich im Rahmen dieser Maßnahme beteiligen, dürfen ausnahmsweise Ihre Skizze in englischer Sprache einreichen. Diese Bewerber werden gebeten darzustellen, an welcher deutschen Forschungseinrichtung die Gruppe aufgebaut werden soll und fügen möglichst ein Befürwortungsschreiben dieser Institution bei. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache im Umfang von maximal 40 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein. Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Emailadresse) des Verbundkoordinators
Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern“

0 Zusammenfassung des Projektvorschlags

(maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)

1 Ziele
  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
  • industrielle Relevanz des Themas und Chancen für eine technologische Umsetzung
  • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds
2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik und Kompetenz der beteiligten Akteure
  • Problembeschreibung
  • Detaillierte Darstellung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Bisherige Arbeiten der beteiligten Institutionen
  • Exzellenz: Kompetenzprofile der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Abgrenzung zu bereits öffentlich geförderten FuE-Vorhaben und Aufzeigen von Synergien zu bereits erfolgten Förderungen insbesondere im Rahmen von Konjunkturpaket II und der Innovationsallianz LIB2015
3 Arbeitsplan
  • Darstellung des übergeordneten Konzepts des Zentrums
  • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Zentren (sowohl der Forschergruppen als auch der industriellen Begleitvorhaben)
  • Ganttplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Entscheidungspunkte
  • Konzept für das Projektmanagement
  • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten)
4 Verwertungsplan
  • Konzept für den Technologietransfer
  • Ergebnisverwertung am Standort Deutschland, Verwertungsstrategie mit Zeithorizont, Darstellung des Marktpotenzials
  • geplante Öffentlichkeitsarbeit
  • Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in Lehre, Ausbildungsgänge und weitere Bildungszielgruppen, ggf. Normung und Standardisierung
5 Notwendigkeit der Förderung
  • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
  • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) abschließen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Kompetenz der beteiligten Institutionen und Partner
  • Chancen für erfolgreichen Technologietransfer und Verwertungskonzept am Standort D
  • Wissenschaftlich-technische Qualität und Neuheit des Lösungsansatzes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung

Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter. Das Ergebnis wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 6.12.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung


Im Auftrag

Liane Horst