Bekanntmachung : Datum:
von Richtlinien zur Förderung für den „Spitzencluster-Wettbewerb“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 für Deutschland (3. Wettbewerbsrunde)
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit der Hightech-Strategie 2020 für Deutschland hat die Bundesregierung ihre Innovationspolitik auf eine neue Grundlage gestellt. „Ideen. Innovationen. Wachstum.“, das Motto der Hightech-Strategie, steht für Aufbruch: In Deutschland werden viele gute Ideen entwickelt. Deutschland braucht aber ein Klima, in dem Ideen auch verwirklicht und in dem wissenschaftliche Forschungsergebnisse in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt werden.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Hightech-Strategie liegt deshalb auf neuen Impulsen für eine verstärkte Bündelung der Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft. Wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen sollen noch enger zusammenrücken und die Potenziale ihrer Zusammenarbeit besser nutzen. Denn der enge Kontakt zu verschiedenen Partnern bringt allen Beteiligten Vorteile. Dezentral vorhandenes, insbesondere auch interdisziplinäres Wissen wird besser verfügbar gemacht, Kosten und Risiken werden geteilt. Die Partner können sich auf ihre jeweiligen Stärken konzentrieren.
Ergebnisse der Innovationsforschung zeigen: Insbesondere Cluster, die sich durch eine Kombination aus inhaltlicher und regionaler Nähe der Akteure auszeichnen, sind oft besonders erfolgreich. Persönliche Kontakte und räumliche Nähe sind auch in Zeiten moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und vielfältiger Transport- und Verkehrsmöglichkeiten wichtige Pluspunkte für eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Regionale Orientierung kann deshalb einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil ausmachen.
Entstehung und Wachstum erfolgreicher Cluster werden in vielen Ländern gezielt gefördert. Auch in Deutschland ist in den zurückliegenden Jahren eine gute Basis entstanden. Aufbauend auf dem bislang im Bereich der Clusterbildung bzw. -entwicklung Erreichten geht es jetzt darum, einen neuen Entwicklungsschub auszulösen.
Hier setzt der Spitzencluster-Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an: Nach dem Motto „Stärken stärken!“ soll der themenoffen angelegte Wettbewerb die leistungsfähigsten Cluster aus Wissenschaft und Wirtschaft dabei unterstützen, ihre internationale Anziehungskraft zu vergrößern und sich im internationalen Wettbewerb in der Spitzengruppe zu etablieren. Durch die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung exzellenter Cluster soll die Umsetzung regionaler Innovationspotenziale in dauerhafte Wertschöpfung befördert werden.
Im Einzelnen sollen die Cluster folgende Ziele erreichen:
- Entwicklung und Sicherung eines gemessen an nationalen und internationalen Maßstäben unverwechselbaren, herausragenden Kompetenzprofils mit hoher Innovationsfähigkeit sowie Intensivierung des Innovations- und Gründungsgeschehens.
- Strategische Positionierung des Clusters. Der Bekanntheitsgrad und die internationale Anziehungskraft sollen gesteigert werden, unterstützt insbesondere durch internationale Netzwerkbildung und Kooperation.
- Entwicklung und Erprobung innovativer Kooperationsformen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Insbesondere in wissensbasierten Wirtschaftszweigen gewinnen langfristig angelegte, institutionalisierte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft an Bedeutung.
- Ansiedlung ausländischer Unternehmen. Im Zuge der Globalisierung suchen Unternehmen weltweit nach geeigneten Standorten für Forschung und Entwicklung (FuE) und Produktion. Deutschland hat gerade mit seiner gut ausgebauten Forschungslandschaft und seinen hoch qualifizierten Fachkräften interessante Standortvorteile für FuE-intensive ausländische Unternehmen zu bieten.
- Bereitstellung von Personal durch gezielte Nachwuchsförderung, praxisnahe Qualifizierung sowie Gewinnung von Fach- und Führungskräften, z.B. auch aus dem Ausland.
- Professionalisierung des Clustermanagements durch Weiterentwicklung der Managementprozesse. Insbesondere sollen die clusterorientierten Dienstleistungsangebote (z. B. Organisation von Austauschprogrammen zur Intensivierung der Kooperation zwischen den Clusterakteuren, Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzrechts- und Finanzierungsstrategien) sowie die Methoden zur Fortschrittsbewertung der Clusterentwicklung und Fortentwicklung der Clusterstrategie verbessert werden.
Hierzu sollen Wissenschaft und Wirtschaft in enger Abstimmung und Zusammenarbeit Strategien formulieren, die auf den jeweiligen Stärken der Cluster aufsetzen und auf die Ausschöpfung noch ungenutzter Entwicklungspotenziale ausgerichtet sind. Die Umsetzung der Strategien soll durch geeignete Maßnahmen und Projekte der Clusterakteure erfolgen und sichtbar werden. Auf diese Weise soll der Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt werden.
Es sind insgesamt drei Wettbewerbsrunden in einem zeitlichen Abstand von etwa bis zu eineinhalb Jahren vorgesehen. Pro Runde stellt das BMBF Fördermittel in einer Höhe von bis zu 200 Mio. Euro für bis zu fünf Spitzencluster zur Verfügung. Die Förderung für jeden einzelnen Cluster erstreckt sich über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Ein Cluster im Sinne des Spitzencluster-Wettbewerbs ist eine räumliche Konzentration von verschiedenartigen interagierenden Akteuren, die ein gemeinsames Tätigkeitsfeld verbindet und deren gemeinsames Ziel es ist, durch Kooperation und Bündelung ihrer komplementären Interessen und Potenziale ihre Leistungsfähigkeit zu steigern und sich so langfristige Wettbewerbsvorteile und eine führende Marktposition zu sichern. Neben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zählen auch Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie unterstützende Organisationen wie z. B. Finanzierungsgesellschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung zu den Clusterakteuren.
Grundlage der Förderung ist eine Strategie, in der die sich bewerbenden Cluster ihre Ziele und Perspektiven sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition darstellen. Die Berücksichtigung der gesamten Innovationskette – von der Wissensgenerierung bis zur wirtschaftlichen Verwertung – wird dabei vorausgesetzt. Bei der Auswahl der Strategien werden sowohl die Entwicklungspotenziale sowie die Kreativität und Innovativität des Ansatzes als auch der bereits erreichte Entwicklungsstand des Clusters berücksichtigt.
Gefördert werden Projekte, die auf einer solchen Strategie basieren und maßgeblich zu deren Umsetzung beitragen. Der Nachweis der entsprechenden strategischen Relevanz eines jeden Vorhabens ist deshalb bei der Beantragung vom Antragsteller zu führen (siehe auch Nummer 7.2).
Im Einzelnen kann es sich um Projekte in den folgenden Bereichen handeln, die den in Nummer 1.1 formulierten Zielstellungen entsprechen:
- Forschung und Entwicklung (FuE),
- Investitionen in Geräte und Ausrüstungen für Qualifizierung, FuE und Innovation,
- internationales Clustermarketing,
- Nachwuchsförderung und Qualifizierung im Hinblick auf das Tätigkeitsfeld des Clusters,
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften und
- Prozesse des Clustermanagements.
Nicht förderfähig ist der Aufbau grundlegender Strukturen, die für einen nachhaltigen Erfolg des Clusters und ein funktionierendes Clustermanagement erforderlich sind. Vielmehr wird es als eine Voraussetzung betrachtet, dass der Cluster bereits über tragfähige Strukturen verfügt. Gleichwohl kann die Clusterstrategie vorsehen, bestehende Strukturen zu erweitern bzw. neue Strukturen aufzubauen – es wird jedoch erwartet, dass die Clusterakteure dies aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln Dritter realisieren.
Generell wird erwartet, dass die Clusterakteure in erheblichem Umfang eigene Mittel einsetzen bzw. zusätzlich zu den im Clusterwettbewerb beantragten Mitteln weitere Mittel von Dritten (z. B. Länder, Wagniskapitalgesellschaften) mobilisieren.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften mit Sitz in der Clusterregion, welche Vorhaben zur Umsetzung der Clusterstrategie durchzuführen beabsichtigen.
Ausschlaggebend für die regionale Dimension des Clusters und damit den Einzugsbereich für die Antragsberechtigten ist eine ausreichende räumliche Nähe für das Entstehen von Clustereffekten; die konkreten Grenzen können sich je nach Tätigkeitsfeld unterscheiden.
Bei nachgewiesener strategischer Notwendigkeit besteht auch die Möglichkeit einer Förderung von Antragstellern außerhalb der Clusterregion, sofern diese mit Partnern innerhalb der Region des Clusters kooperieren und ihr Vorhaben in Deutschland durchführen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Erfüllung der nachfolgend genannten Zuwendungsvoraussetzungen ist in den vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nachzuweisen. Die Anforderungen an die Gestaltung der Unterlagen sind in einem Leitfaden dargelegt (siehe auch Nummer 7).
Von den Bewerbern wird eine gemeinsame Strategie für den Cluster erwartet, die folgende Elemente enthält:
- eine Definition und Charakterisierung des sich bewerbenden Clusters. Dabei sind der thematische und der regionale Fokus des Clusters herauszuarbeiten und die beteiligten Clusterakteure vorzustellen.
- einen Nachweis des bereits erreichten Entwicklungsstands. Einerseits soll die bisherige Entwicklung des Clusters geschildert werden und andererseits ein Vergleich mit thematisch ähnlich aufgestellten Clusterregionen oder Konsortien mit ähnlichem Kompetenzprofil im In- und Ausland vorgenommen werden („Benchmark“). Die qualitative Einschätzung ist durch geeignete quantitative Indikatoren zu untermauern.
- eine Kompetenzanalyse entlang der Innovationskette. Es soll aufgezeigt werden, welche Kompetenzen und Stärken regional bereits vorhanden sind, wie die verschiedenen Akteure entlang der Innovationskette miteinander kooperieren, welche Akteure außerhalb der Region in welcher Weise einbezogen werden und welche Kompetenzlücken eventuell noch bestehen.
- eine Analyse der gegenwärtigen Stärken und Schwächen sowie der künftigen Entwicklungschancen und -risiken des Clusters (sogenannte SWOT-Analyse).
- eine Definition der mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele. Die Zieldefinition sollte auf der SWOT-Analyse aufbauen und ein ambitioniertes, aber dennoch realistisches Zielszenario enthalten. Die bereits bei der Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstands benutzten Indikatoren sollten herangezogen werden, um angestrebte Ziele für die Zukunft zu definieren, insbesondere im Vergleich zu thematisch ähnlich aufgestellten Clustern im Ausland.
- einen Entwicklungsplan für die nächsten Jahre. Aus dem Entwicklungsplan soll ersichtlich sein, welche Maßnahmen von welchen Akteuren wann und mit welchen Mitteln umgesetzt werden sollen, um das angestrebte Entwicklungsziel zu erreichen. Aus dem Entwicklungsplan sollte auch hervorgehen, wie die Nachhaltigkeit der Clusterentwicklung nach dem Ende der Förderung gesichert werden soll.
- eine Erläuterung der bestehenden und künftig geplanten Kooperations- und Managementstrukturen im Cluster. Dabei ist insbesondere darzulegen, wie die Clusterentwicklung gesteuert werden soll und mit welchen Indikatoren und Methoden verfolgt werden soll, ob und wie schnell der Cluster die angestrebten Entwicklungsziele erreicht.
Die Clusterstrategie kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und ein größeres Maßnahmenpaket enthalten, als im Spitzencluster-Wettbewerb förderfähig ist. In einem detaillierten Arbeitsplan ist genau darzulegen, für welche zeitlich befristeten und im Rahmen des Wettbewerbs förderfähigen Projekte Mittel zur Umsetzung der Strategie beantragt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“, das von Clusterakteuren im Rahmen der Umsetzung der Strategie durchgeführt wird, haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) – entnommen werden.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig sind die nach den Regelungen für die Projektförderung des BMBF anrechenbaren Ausgaben bzw. Kosten. Bauinvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der Zuwendung muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) sowie die Verordnungen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen und für staatliche Ausbildungsbeihilfen berücksichtigen. Der Gemeinschaftsrahmen und die Verordnungen lassen für Verbundprojekte, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Ausbildungsbeihilfen eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Antragstellende Unternehmen gelten als KMU, wenn sie die diesbezügliche Definition der EU-Kommission erfüllen (siehe Vordruck 0119 unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).
Eine Kumulation von Mitteln des Spitzencluster-Wettbewerbs und Fördermitteln anderer Bundesprogramme zur Komplementärfinanzierung innerhalb einzelner Vorhaben ist grundsätzlich nicht gestattet.
Inwieweit eine gemeinsame Förderung von Projekten mit anderen öffentlichen Geldgebern erfolgen kann, hängt von der Rechtsform des Antragstellers bzw. von der Art des Vorhabens ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gebietskörperschaften (ANBest-GK) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der übergreifenden Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich TRI
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner ist:
Dr. Dieter Labruier
Tel.: 02461 61-4046
Fax: 02461 61-8047
E-Mail: d.labruier@fz-juelich.de
Es wird empfohlen, vor dem Einreichen von Skizzen und Strategien bzw. Fortschrittsberichten sowie Förderanträgen mit dem PtJ Kontakt aufzunehmen. Außerdem steht den Interessenten ein Leitfaden mit detaillierten Hinweisen zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung (siehe auch http://www.spitzencluster.de/ ).
Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim PtJ angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen.
Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen oder zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen des Angebots nicht übertragen und verbleiben bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Wettbewerbs.
7.2 Antrags- und Förderverfahren
Das Antrags- und Förderverfahren für jede Wettbewerbsrunde ist gestuft. Grundlage der Auswahlentscheidungen sind die in Nummer 7.2.4 genannten Kriterien.
Clustern, die in einer vorigen Wettbewerbsrunde nicht zum Zuge gekommen sind, steht es frei, sich in dieser Runde erneut zu bewerben.
Die Länder werden im Rahmen des Auswahlprozesses über die eingegangenen Bewerbungen informiert.
7.2.1 Skizzen
In der ersten Verfahrensstufe wählen die beteiligten Partner einen Clusterakteur aus und legitimieren diesen, das gesamte Bewerbungsverfahren sowie die Beantragung der Fördermittel über den gesamten Förderzeitraum zu koordinieren. Gemeinsam mit seinen Partnern erstellt dieser die Bewerbungsunterlagen.
Die Skizzen (max. 30 DIN-A4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial) sind dem Projektträger Jülich bis spätestens Donnerstag, den 31.03.2011, 12:00 Uhr in 30-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD-ROM) vorzulegen.
Die Skizzen enthalten
- eine Darstellung des Clusters (thematische Ausrichtung, regionales Einzugsgebiet, beteiligte Clusterakteure, Clusterstruktur einschließlich Managementstrukturen, nationale und internationale Kooperationsbeziehungen bzw. Verflechtungen des Clusters),
- eine Beschreibung der internationalen Markt- bzw. Wettbewerbsposition des Clusters sowie der Clusterakteure (gegenüber vergleichbaren Clusterregionen oder Konsortien mit ähnlichem Kompetenzprofil im In- und Ausland) und
- eine Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die der Cluster verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Erwartet werden Angaben darüber, welche Schwerpunkte die strategische Weiterentwicklung des Clusters bestimmen, welche Rolle die beteiligten Partner in diesen Planungen spielen und welche Mittel (Eigen- und Drittmittel) zur Realisierung erforderlich sind.
Den Skizzen ist eine einseitige Zusammenstellung relevanter quantitativer Indikatoren zu den genannten Punkten beizufügen.
Auf der Grundlage der in Nummer 7.2.4 genannten Kriterien wählt eine unabhängige Jury bis zu 15 Cluster aus, die zur Abgabe einer ausgearbeiteten Strategie mit Projektanträgen für die erste Förderphase aufgefordert werden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Strategien und Förderanträge für die erste Förderphase
In der zweiten Verfahrensstufe werden die auf der Grundlage der Skizzen durch die Jury ausgewählten Cluster aufgefordert, dem Projektträger Jülich bis spätestens Freitag, den 30.09.2011, 12:00 Uhr eine Strategie in 30-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form vorzulegen. In die Strategie ist eine Übersicht mit dem Beitrag aller für die erste Förderphase geplanten Projekte zur Strategieumsetzung aufzunehmen (max. 60 DIN-A4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial, davon bis zu 20 Seiten für die Übersicht, Kurzdarstellungen der Vorhaben von max. 2 Seiten ggf. als Anlage).
Mit der Strategie sind ebenfalls bis spätestens 30.09.2011, 12:00 Uhr drei vollständige förmliche Förderanträge für die Projekte vorzulegen, die eine zentrale Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung des Clusters haben und deshalb unmittelbar zu Beginn der ersten Förderphase starten sollten. Der Stellenwert der drei beantragten Vorhaben ist im Rahmen der Strategie besonders zu begründen. Die Förderanträge sind in 5-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD-ROM) einzureichen.
Die Strategie soll die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des Clusters plausibel machen. Sie besteht aus einer Profilbeschreibung („Ist-Zustand“) sowie einer die eigenen Stärken und Schwächen berücksichtigenden Entwicklungsplanung („Soll-Zustand“). Der Aufbau der Strategie orientiert sich an den in Nummer 4 genannten Punkten.
Zu erläutern ist darüber hinaus die Umsetzung der Strategie durch konkrete Maßnahmen und Projekte. Für diejenigen Projekte, deren Förderung im Spitzencluster-Wettbewerb beantragt wird, sind jeweils kurz darzustellen:
- die Ziele und ihre Einbettung in die Strategie,
- die beteiligten Partner,
- die wesentlichen Projektinhalte,
- die beantragte Förderdauer,
- die Finanzplanung inkl. der Eigenfinanzierungsbeiträge der beteiligten Partner und
- die Methoden der Erfolgsmessung.
Auf der Grundlage der in Nummer 7.2.4 genannten Kriterien wählt die Jury - ggf. um ausgewählte Fachgutachter erweitert – bis zu fünf Cluster aus. Diese können für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren auf der Grundlage der Strategien Förderung für deren Umsetzung erhalten. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Gemeinsam mit der Strategie bewertet die Jury die geplanten Projekte sowie die drei vorgelegten Förderanträge für wesentliche strategische Vorhaben der ersten Förderphase und empfiehlt dem BMBF, welche Projekte in welchem Umfang bewilligt werden sollten. Auf der Grundlage dieser Empfehlung wird das BMBF nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entscheiden.
Hierfür werden die von der Jury ausgewählten Spitzencluster unmittelbar nach der Jurysitzung aufgefordert, die noch nicht vorliegenden förmlichen Förderanträge für die positiv bewerteten Vorhaben der ersten Förderphase bis spätestens 31.03.2012 in 5-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD-ROM) einzureichen.
Die Förderung der beantragten Vorhaben kann längstens über den fünfjährigen Förderzeitraum erfolgen. Die Fortsetzung der Förderung von Projekten aus der ersten Förderphase in der anschließenden zweiten Förderphase ist abhängig von der Bewertung des Fortschrittsberichts (siehe Nummer 7.2.3).
7.2.3 Fortschrittsberichte und Förderanträge für die zweite Förderphase
Etwa zwei Jahre nach Beginn der ersten Förderphase ist dem BMBF durch die legitimierten Ansprechpartner (siehe Nr. 7.2.1) der in die Förderung aufgenommenen Cluster ein Fortschrittsbericht in 30-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form vorzulegen. Mit dem Fortschrittsbericht sind gesondert förmliche Förderanträge für die zweite Förderphase in fünffacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD-ROM) einzureichen.
Die konkreten Termine für die Einreichung dieser Unterlagen werden zwischen dem BMBF und den jeweiligen Ansprechpartnern der geförderten Cluster abgestimmt.
Der Fortschrittsbericht (max. 30 DIN-A4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial) soll neben einer kurzen Darstellung der bisher erzielten Ergebnisse bei der Umsetzung der Strategie und der in der ersten Förderphase geförderten Projekte auch Aussagen zu ggf. erforderlichen Anpassungen der strategischen Ziele des Clusters sowie eine knappe Darstellung der Vorhaben, die für die zweite Förderphase geplant sind, enthalten. Grundsätzlich sind im Fortschrittsbericht die für das Strategiekonzept relevanten Aspekte darzustellen (siehe die Nummern 4 und 7.2.2).
Die Entwicklung der Projekte für die zweite Förderphase soll ausgehend von der Fortschreibung der Strategie sowie den im Zuge ihrer Umsetzung bereits erzielten Ergebnissen erfolgen. Sie bilden die Basis für die Begründung der strategischen Notwendigkeit und des strategischen Beitrags der geplanten Vorhaben.
Die eingegangenen Fortschrittsberichte und Förderanträge werden durch die Jury – ggf. um ausgewählte Fachgutachter erweitert – anhand der in Nummer 7.2.4 genannten Kriterien bewertet. Ausschlaggebend für eine positive Bewertung ist, dass mit dem Fortschrittsbericht die Erreichbarkeit der strategischen Ziele des Clusters sowie der Beitrag der in der ersten Förderphase realisierten bzw. begonnenen und der für die zweite Förderphase geplanten bzw. fortzusetzenden Projekte zur Umsetzung der Strategie dargelegt werden kann.
Auf der Grundlage ihrer Bewertung schlägt die Jury dem BMBF vor, welche der vom Cluster vorgelegten Förderanträge für die zweite Förderphase in welchem Umfang bewilligt werden sollten. Ausgehend von dieser Empfehlung wird das BMBF nach abschließender Antragsprüfung über die Förderung entscheiden. Die Förderung der für die zweite Förderphase beantragten Vorhaben läuft spätestens zum Ende des fünfjährigen Förderzeitraums aus.
7.2.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Auswahl der Skizzen sowie der Strategien und Förderanträge richtet sich nach folgenden Bewertungsmaßstäben: Die Strategie muss in sich konsistent sein und die damit verfolgten Ziele müssen geeignet sein, den nachhaltigen Ausbau der Kompetenzen und die Schärfung des Clusterprofils herbeizuführen und somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit des Clusters deutlich zu erhöhen. Die beantragten Vorhaben sollen einen spürbaren Entwicklungsschub auslösen. Ihr Erfolg soll messbar und ihre Wirkung nachhaltig sein. Die bisherigen Leistungen des Clusters bilden die Grundlage für die Bewertung der strategischen Planung.
Im Einzelnen sind folgende Kriterien für die Förderung relevant:
- Der Cluster weist die notwendige kritische Masse, das erforderliche Potenzial und eine hohe Entwicklungsdynamik auf. Die profilbildenden Akteure sind durch eine hohe Leistungsfähigkeit sowie eine aussichtsreiche Markt- und Wettbewerbsposition gekennzeichnet. Nachweisbar ist dies z. B. anhand der FuE-Ergebnisse (Publikationen, Patente, etc.), der Marktanteils- und Umsatzentwicklung der Unternehmen, der Einführung und erfolgreichen Vermarktung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, der Gründungsdynamik, der Investitionstätigkeit und der Beschäftigungsentwicklung in der Clusterregion.
- Die Strategie weist Elemente auf, die dem Cluster die Steigerung seiner Innovationsfähigkeit, die Entwicklung wettbewerbsrelevanter Alleinstellungsmerkmale im internationalen Vergleich und die Erlangung bzw. Festigung einer Spitzenposition ermöglichen.
- Die Strategie enthält geeignete Instrumente zur Sicherung der Nachhaltigkeit nach Ende der Förderung. Die Clusterstrategie ist durch wirtschaftliche Tragfähigkeit gekennzeichnet.
- Die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Strategie, die Fortschrittskontrolle und die Fortentwicklung der Clusterstrategie auch bei veränderten Markt- und Konkurrenzsituationen sind gegeben.
- Die geplanten Vorhaben schließen an die Stärken und profilbildenden Bereiche des Clusters an. Sie bauen auf belegbaren Erfolgen des Clusters auf und bieten Möglichkeiten der Erfolgsmessung. Sie sind geeignet, nachhaltige Veränderungen herbeizuführen oder anzustoßen und verbessern das Zusammenwirken der beteiligten Akteure im Hinblick auf die strategischen Zielsetzungen. Die beantragten Mittel sind angemessen in Relation zu den Zielen, Perspektiven und Maßnahmen.
- Die finanzielle Beteiligung der Wirtschaft und privater Investoren an der Umsetzung der Clusterstrategie ist maßgeblich, innerhalb des Förderzeitraums beträgt sie mindestens 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten der beantragten Projekte.
Aus der Vorlage von Bewerbungsunterlagen und Förderanträgen für die verschiedenen Verfahrensstufen kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die o. g. Vorlagefristen gelten als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Evaluierung
Zur Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms erfolgt eine begleitende Evaluierung. Dazu ist es erforderlich, dass die damit beauftragten Institutionen während und nach der Laufzeit des Förderprogramms die notwendigen Informationen erhalten. Auf Anforderung sind die von den Clustern legitimierten Ansprechpartner sowie die Zuwendungsempfänger daher verpflichtet, die für die Evaluierung notwendigen Daten den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich für die Evaluierung verwendet und vertraulich behandelt.
9 Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 08.12.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Kathrin Meyer