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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung im Programm „Forschung für die Produktion von morgen“ zum Themenfeld Innovative Produkte effizient entwickeln.

Vom 17.11.2010

Die www.hightech-strategie.de für Deutschland ist eine ressortübergreifende Initiative für eine zukunftsweisende Innovationspolitik. Forschungsergebnisse sollen vermehrt in marktfähige Produkte überführt werden, indem die Rahmenbedingungen hierfür innovationsgerecht gestaltet sowie strategische Partnerschaften zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgebaut werden. Für die deutsche Wirtschaft müssen bestehende Wachstumspotentiale ausgebaut und neue Perspektiven eröffnet werden. Die Hightech Strategie 2020 für Deutschland orientiert sich am Nutzen des technologischen Wandels für die Menschen. Sie konzentriert sich auf die globalen Herausforderungen in den fünf Bedarfsfeldern Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation mit dem Ziel, die neuen Märkte der Zukunft zu erschließen.

Diese Bekanntmachung ist Bestandteil der Aktivitäten zur Entwicklung zukunftsfähiger Leitmärkte durch Innovationen und damit eine Konkretisierung der Hightech-Strategie 2020 für Deutschland im Bereich der Schlüsseltechnologie Produktionstechnik, die Einflüsse auf alle Bedarfsfelder hat. Wesentliches Ziel der Bekanntmachung ist es, Lösungen zu schaffen, um Produkte effizienter zu entwickeln und neue Innovationspartnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft themenübergreifend zu fördern.

Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist die effiziente Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse und Produktionssysteme im verarbeitenden Gewerbe von entscheidender Bedeutung. Innovationen sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die Unternehmen. Um am Markt zu bestehen, sind die Unternehmen kontinuierlich gefordert innovative Produkte zu entwickeln. Sie entstehen insbesondere dann, wenn Ergebnisse von Schlüsseltechnologien (Produktionstechnik, Bio- und Nanotechnologie, Optische Technologien, Mikrosystem- und Werkstofftechnik oder Informations- und Kommunikationstechnik) genutzt werden.
Für Produkte werden zunehmend Eigenschaften, wie Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Individualisierung gefordert. Insbesondere die Entwicklung nachhaltiger Produkte ermöglicht zukünftig die Bedürfnisse der jetzigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Individualisierte Produkte für den potentiellen Kunden erfordern die Realisierung spezifischer Produkteigenschaften, wie beispielsweise längere Lebensdauer oder Minimierung des Energieverbrauchs. Der Markterfolg hängt entscheidend davon ab, wie gut der Transfer von der Idee für ein innovatives Produkt in die wirtschaftliche Anwendung gelingt. Deutschland kann sich zum Innovationsführer in den Wachstumsbranchen entwickeln, wenn sich Unternehmen durch Etablierung von technischen Standards einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz erarbeiten können.

Bevor ein Produkt, wie etwa ein Auto den Konsumenten oder eine Werkzeugmaschine den Kunden erreicht, durchläuft es viele unterschiedliche Prozesse. In diesen Prozessen sind alle Arbeitsabläufe - von der Idee für ein neues Produkt bis zu dessen Herstellung zusammengefasst. Dabei gewinnt die Verfügbarkeit von Informationen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus (Produktion, Vertrieb, Produktnutzung, Recycling) bereits in den frühen Phasen des Produktentstehungsprozesses (Planung und Entwicklung) zunehmend an Bedeutung. Beispielsweise sind nicht nur die Anforderungen an zukünftige Produkte aus verschiedenen Sichten (Markt, Kunde, Unternehmen, Gesellschaft, Wettbewerber, etc.) zu identifizieren, sondern auch deren Abhängigkeiten zueinander bzw. deren Vernetzung entlang des gesamten Produktlebenszyklus. Die Komplexität kann nur beherrscht werden, wenn alle Prozessbeteiligten die entwicklungsrelevanten Informationen bereitstellen, um gemeinsam eine effiziente Lösung im interdisziplinären Team zu erarbeiten. Das synergetische Zusammenwirken aller an der Produktentstehung beteiligten Fachdisziplinen bei der Entwicklung eines Produktes wird zukünftig für die Innovationsstärke eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung sein. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass in der Produktentstehung über 75% der Kosten des gesamten Produktlebenszyklus festgelegt werden.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm „Forschung für die Produktion von morgen“ kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Dadurch sollen produzierende Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Forschung in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.

Im Rahmen der hier vorgestellten Maßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, neue Methoden und Werkzeuge zu entwickeln und einzuführen, die eine strategische Entwicklung von Produktinnovationen bzw. die Entwicklung innovativer Produkte und Produktionssysteme effizient ermöglichen. Die Sicherung der Innovationsführerschaft deutscher Unternehmen und die Marktdurchdringung sind vordringliche Ziele.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Trotz zunehmender Produktkomplexität müssen Ideen schneller in Produkte umgesetzt werden. Hierzu ist eine strategische Entwicklung von Produktinnovationen notwendig. Trends in den Märkten müssen frühzeitig erkannt werden, um Entwicklungspotenziale für Innovationen rechtzeitig zu erschließen und so marktfähige Produkte zeitnah entwickeln zu können. Diese strategische Vorausschau muss zukünftig systematischer erfolgen, damit die Produktportfolios der Unternehmen frühzeitig an den Marktbedarf angepasst werden können. Die unternehmerische Effektivität, zielorientiert das Richtige zu tun, soll durch den Einsatz geeigneter Methoden und Werkzeuge gestärkt werden.

Eine strategische Produktplanung erfolgt unter Berücksichtigung der Kreativität der Entwickler sowie sämtlicher technologischer Möglichkeiten, um die wirtschaftliche Grundlage für ein zukünftiges Produkt zu schaffen. Hierzu müssen vorhandene organisatorische und informationstechnische Werkzeuge und Hilfsmittel (Richtlinien, Leitfäden und Einführungsstrategien) erweitert und durchgängig angewendet werden. Durch diese Maßnahmen werden Unternehmen in die Lage versetzt, schneller als die Wettbewerber auf geänderte Marktbedingungen bzw. Kundenwünsche zu reagieren oder technologische Fortschritte und Ideen frühzeitig in innovative marktfähige Produkte umzusetzen.

Zukünftig ist der Übergang von der fachdisziplinorientierten zur vorausschauenden und systemorientierten Produktentstehung von noch größerer Bedeutung. Die Entwicklung des Produktes und die Entwicklung des zugehörigen Produktionssystems müssen frühzeitig im Wechselspiel aufeinander abgestimmt erfolgen, so dass eine stärkere Parallelisierung bzw. direkte Vernetzung der Entwicklungstätigkeiten stattfinden kann. Dieser Entwicklungsprozess ist mittels einer systemorientierten Sichtweise mit allen spezifischen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen Produkt und Produktionssystem zu realisieren. Eine ganzheitliche Betrachtung der interdisziplinären Zusammenarbeit erfordert die Entwicklung deutlich präziserer und umfangreicherer Modelle, die Entwicklung und Nutzung neuartiger Werkzeuge und durchgängigerer Methoden gegenüber dem Stand der Technik. Die beteiligten Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen sind mit ihrem jeweiligen spezifischen Know-how geeignet zusammenzuführen.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:

Strategische Entwicklung von Produktinnovationen

Für eine strategische Produktplanung ist eine systematische Vorgehensweise notwendig, um die unternehmensspezifischen Erfolgspotenziale und entsprechende Handlungsoptionen zukünftig zielorientiert erschließen zu können. Ziel ist unter anderem zukünftig Produkte zu entwickeln, die ressourcenschonend hergestellt und betrieben werden können. Zur systematischen Findung von Produktideen sind Methoden zu entwickeln, die die Erkenntnisse neuester Technologien und das Wissen zur Planung des Technologieeinsatzes berücksichtigen (Produktfindung und Technologieplanung). Die Erfolgspotenziale zukünftiger Produktentwicklungen sind mittels geeigneter Bewertungsverfahren zu vergleichen, um eine unternehmensspezifische Produktstrategie bereitstellen zu können. Hierzu sind Verbesserungspotenziale bestehender Lösungen und Vorgehensweisen zu entwickeln, zukünftige Marktanforderungen aufzudecken und diese mit den technologischen Möglichkeiten abzustimmen. Gegenüber dem Kunden muss der Nutzen und Mehrwert eines neuen Produktes anschaulich und leicht verständlich dargestellt werden. Hierfür sind neue Kooperationsformen zwischen Kunde und Hersteller notwendig. Aus der Produktidee werden in der Konzipierungsphase eines zukünftigen Produktes die verschiedenen Lösungsalternativen gegenübergestellt, die in einer disziplinübergreifenden Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Experten im Unternehmen bewertet werden. Hierzu sollen folgende Methoden, Werkzeuge bzw. Einführungsstrategien untersucht werden:

  • Zur Beschreibung von Produktideen und -konzepten sind geeignete Methoden und Werkzeuge zu entwickeln bzw. anzupassen, die insbesondere in den frühen Phasen (Kreativitäts-, Analyse- und Konzipierungsphase) zur Optimierung der Arbeitsabläufe (z.B. Referenzprozesse) im interdisziplinären Team beitragen. Ziel ist eine stärkere Vernetzung und Interaktion zwischen den Mitarbeitern zu erreichen.
  • Geeignete Methoden und Werkzeuge zur Produktbewertung sind bereitzustellen, die eine frühzeitige und einfache Abschätzung des Ressourceneinsatzes über den gesamten Produktlebenszyklus erlauben sowie weitere Aspekte der Nachhaltigkeit in der Produktentstehung berücksichtigen können.
  • Zur Einführung und Anwendung neuer rechnerunterstützter Entwurfstechniken sind betriebliche Einführungsstrategien notwendig, um die Fachkräfte vor allem bei mittelständischen Unternehmen entsprechend aus- oder weiterzubilden. Hierfür sind entsprechende Konzepte zur Unterstützung der interdisziplinären Zusammenarbeit zu entwickeln.

Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit durch integrierte Produktentwicklung

Das Ziel der integrierten Produkt- und Produktionssystementwicklung ist es, neue Lösungen effizient zu entwickeln. Die Konzeption eines Produkts wird signifikant durch die in Betracht gezogenen Fertigungstechnologien des Produktionssystems begrenzt. Diese Wechselwirkungen zwischen Produkt und Produktionssystem sind zu untersuchen, um neue Methoden sowie Werkzeuge zu entwickeln, die eine Planung der wirtschaftlichen Herstellung parallel zur Entwicklung des Produktes ermöglichen. Produkt- und Produktionssystementwicklung sind parallel und eng aufeinander abgestimmt voranzutreiben, um sicherzugehen, dass auch alle Möglichkeiten der Gestaltung eines leistungsfähigen und kostengünstigen Erzeugnisses ausgeschöpft werden.

Um die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Entwicklungsteam zu stärken, muss auf Basis des kompletten Produktlebenszyklus eine durchgängige Abbildung aller entwicklungsrelevanten Informationen aus den unterschiedlichen Produktlebensphasen realisiert werden. Die Produkt- und Produktionssystementwicklung ist somit keine Zusammenstellung separater Tätigkeiten einzelner Fachdisziplinen, sondern die gleichberechtigte, systemorientierte Integration von Methoden und Arbeitstechniken aus mehreren Fachdisziplinen. Zielsetzung ist die Generierung eines gemeinsamen Systemverständnisses zwischen allen Beteiligten. Hierzu werden folgende Methoden, Modelle und Werkzeuge benötigt:

  • Integrative Modelle, Beschreibungssprachen und Interaktionsmethoden sind zur Bereitstellung domänenübergreifenden Wissens zu entwickeln, damit unterschiedliche Fachexperten mit ihren jeweiligen IT-Systemen eine gemeinsame Informationsbasis für die Zusammenarbeit haben.
  • Geeignete Produkt- und Prozessmodelle sind bereitzustellen, die innerhalb der Produktentstehung eine interaktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten realisieren, d.h. entsprechende Mechanismen für Kommunikation und Koordination sind als Lösung anzubieten.
  • Desweiteren ist eine durchgängige anwenderorientierte Methodenunterstützung erforderlich, die eine integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung ermöglicht. Neue Methoden sind hierfür notwendig, die sich speziell mit der Problematik des Zusammenwirkens der Fachdisziplinen beschäftigen.

Die zu fördernden Forschungs- und Entwicklungsaspekte sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Verkürzung der Entwicklungszeiten, Senkung der Entwicklungskosten und Steigerung der Qualität erhöhen, d.h. die Ergebnisse adressieren alle Bedarfsfelder der Hightech-Strategie 2020 für Deutschland. Die Anwendungsbeispiele sollten sich an konkreten industriellen Produkten bzw. Produktionssystemen (z. B. Maschinen, Anlagen, Konsumgüter, etc.) orientieren. Als transferierbare Projektergebnisse für die Produktentstehung werden Methoden, Werkzeuge, Richtlinien, Leitfäden und Einführungsstrategien erwartet. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen auszeichnen. Erwartet werden Lösungsvorschläge, die eine erhebliche Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen versprechen. Es sollte z.B. dargelegt und bei Durchführung des Projektes in der Praxis demonstriert werden, dass bei Einsatz des vorgeschlagenen Lösungsvorschlags die reale Umsetzung von Produktinnovationen deutlich verbessert wird. Auf die sinnvolle Nutzung vorhandener und etablierter Plattformen, Standards und Schnittstellen ist dabei zu achten.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette der Produktentstehung von der Ideenfindung bis zum Produktionsanlauf abdecken. Vorzugsweise sollten branchenübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Arbeiten die der Normung und Standardisierung dienen sind ausdrücklich erwünscht. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht. Reine Institutsverbünde und Einzelvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/growth/smes/ ), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In ihnen soll einer der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die neuen Produkte und Produktionssysteme in Deutschland produzieren und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet.

Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten besteht die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren. Die Vorteile der Einbindung internationaler Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren.

Europäische Kooperationen, wie beispielsweise EUREKA und ERA-Net, zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. Diese Instrumente bieten die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Unterstützung dabei leisten die PRO-FACTORY Working Group und die nationalen Kontaktstellen der produktionsrelevanten ERA-Nets (MNT-ERA-Net und Manunet). Zukünftige EUREKA-Projekte werden im EUREKA-Umbrella PRO-FACTORY eingebunden. Weitere Informationen sind unter www.produktionsforschung.de verfügbar.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt -Vordruck 0110- ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen
Industrie- und Forschungspartnern innerhalb der Verbundprojekte erforderlich ist.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI (Forschung, Entwicklung und Innovation) -Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Karlsruhe, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) ( www.produktionsforschung.de ) beauftragt.

Ansprechpartner ist:

Karlsruher Institut für Technologie
Projektträger Karlsruhe
Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen unter: Telefon: +49-7247-82 4578, Herr Dr. Michael Grosse, E-Mail: michael.grosse@kit.edu,

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) bis spätestens 11.03.2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen sollen federführend insbesondere von potentiellen Vermarktern der Forschungsergebnisse eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind im

Karlsruher Institut für Technologie
Projektträger Karlsruhe
Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

einzureichen.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation, Motivation und Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen;
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten, um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, sollte der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potentiellen Anwendern (in einem Industriearbeitskreis o. ä.) aktiv unterstützt wird;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Industriepartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen).

Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als zehn Seiten ausgeführt werden.

Eine Word-Vorlage für Projektskizzen mit Deckblatt ist auf der Internetseite www.produktionsforschung.de verfügbar.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Zukunftsorientierung: Beitrag zur Ressourcenschonung, Spitzentechnologie, Erreichbarkeit einer Weltspitzenposition; neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben;
  • Volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie; Stärkung des produzierenden Bereiches in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU, Einbindung von jungen Technologiefirmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit, ressourcenschonende Produktionsformen, umwelt- und sozialverträgliche Entwicklungen;
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Konzept zum Projektcontrolling;
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes , soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html .

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17.11.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

MinR Riehl