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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungspotenzialen im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Nachhaltige Entwicklung ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Hier geht es darum sicherzustellen, dass heute und auch in Zukunft Menschen die Chance auf die Verwirklichung eines guten Lebens haben. Bildung ist ein wichtiges Instrument, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Dabei spielt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eine hervorgehobene Rolle. Sie vermittelt Wissen über globale Zusammenhänge und Herausforderungen wie den Klimawandel oder globale Gerechtigkeit und die komplexen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ursachen dieser Probleme. BNE hat das Ziel, den Einzelnen zu vermehrter Urteils- und Handlungsfähigkeit zu verhelfen, welche in lebensweltlichen Bezügen anwendbar sind, sodass flexibel zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung beigetragen werden kann. Dies erfordert Kompetenzen für vorausschauendes Denken, interdisziplinäres Wissen, autonomes Handeln und Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen.

BNE soll in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wahrgenommen und in allen Bereichen des Bildungssystems verankert werden. Hierfür bedarf es einer wissenschaftlichen Fundierung. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, die Entwicklung einer sichtbaren, in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen wie in der Öffentlichkeit breit rezipierten und untereinander gut vernetzten Forschung zu BNE zu unterstützen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das Ziel des Förderprogramms besteht darin, BNE stärker als bisher an relevante Diskurse im Bildungsbereich und insbesondere an die bildungswissenschaftliche Forschung anzubinden. Die Projekte sollten daher einem der folgenden Themenfelder zuzuordnen sein:

  1. Kompetenzmessung und -diagnostik: BNE hat zum Ziel, die Lernenden zu befähigen, die gesellschaftliche Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit aktiv, reflektiert und eigenverantwortlich mitzugestalten; BNE zielt damit auf den Erwerb von Kompetenzen. Um prüfen zu können, inwieweit Maßnahmen dies leisten, sind theoretisch formulierte Kompetenzmodelle erforderlich, welche einer empirischen Überprüfung zugänglich sind. Für diesen Bereich lauten zentrale Forschungsfragen:
    • Welche Kompetenzen für nachhaltige Entwicklung lassen sich theoretisch begründen und methodisch in empirische Tests überführen?
    • Wie lassen sich Kompetenzmodelle für BNE konzipieren und empirisch überprüfen?
  2. Lehrerkompetenzen: Das Lehren innerhalb von BNE erfordert Fähigkeiten, den Unterricht an Kontexte anzubinden, die u. a. die Partizipation, die Kommunikation und die Kooperation der Schülerinnen und Schüler weiterentwickeln. Voraussetzung für diese Lehrkompetenzen bilden das Professionswissen, motivationale Faktoren der Lehrkräfte, ihre Fähigkeiten der Selbstregulation sowie Wertvorstellungen und Einstellungen, die sie zu den Inhalten von BNE haben. Hier ergeben sich u. a. folgende Fragestellungen:
    • Welche Kompetenzen sind für Lehrende im Bereich BNE erforderlich und inwieweit werden diese Kompetenzen durch institutionelle Entwicklungen beeinflusst?
    • Inwieweit haben die verschiedenen Dimensionen professioneller Lehrkompetenzen einen Einfluss auf die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler (Leistung, Motivation)?
  3. Steuerung und Institutionalisierung: Die Institutionalisierung von BNE in allen Bereichen des Bildungssystems erfordert koordiniertes und kooperatives Handeln verschiedener Akteure. Die Mechanismen, Instrumente, die erwünschten wie unerwünschten Effekte, mit denen die Aktivitäten im Bereich BNE reguliert und koordiniert werden, werden bislang nicht systematisch untersucht. Zu diesem Themenschwerpunkt können z. B. folgende Forschungsfragen bearbeitet werden:
    • Welche Akteurskonstellationen nehmen auf welche Weise auf die Steuerung und Institutionalisierung von BNE Einfluss?
    • Welchen Einfluss hat die Einführung neuer Steuerungsinstrumente (z. B. Bildungsmonitoring, Inspektionen, Ziel- und Leistungsvereinbarungen) im Bereich BNE auf die BNE-Praxis und ihre Qualität i. S. von Wirkungen?
  4. Transfer von BNE: Die (flächendeckende) Ausbreitung von Innovationen wird als Transfer bezeichnet. Bisher liegen nur wenige Arbeiten zur Frage vor, unter welchen Bedingungen sich BNE verbreitet. Folgende Forschungsfragen strukturieren diesen Themenbereich:
    • Welche förderlichen und hemmenden Bedingungen sind bei der Verankerung von BNE im Bildungsbereich zu beachten?
    • Welche Maßnahmen können die Qualität des Transfers und somit den Transfererfolg und die Dauerhaftigkeit der Innovation BNE sichern?

Entsprechend der o. g. Zielsetzung soll eine begrenzte Anzahl von Projekten zu den genannten Themenfeldern gefördert werden. Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 3 Jahre betragen. Einer Projektnehmerin bzw. einem Projektnehmer soll die Leitung einer alle Projekte koordinierenden Stelle übertragen werden. Die Koordinierungsstelle hat folgende Aufgaben: Vernetzung der Projekte, Organisation von Erfahrungsaustausch und Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Im Förderprogramm werden Projekte finanziert, die sich empirisch - mit qualitativen oder quantitativen Methoden – mit einer theoriebasierten Fragestellung aus den in 2. genannten Themenschwerpunkten auseinandersetzen. Nicht gefördert werden Projekte, die rein umsetzungs- oder anwendungsorientiert Maßnahmen entwickeln und Evaluationsstudien, die eng auf konkrete Maßnahmen zugeschnitten sind und deren Ergebnisse sich nicht zur Generalisierung und theoretischen Weiterentwicklung der BNE-Forschung eignen.

Das Förderprogramm zielt darauf, die Sichtbarkeit der deutschen BNE-Forschung auch im internationalen Raum zu stärken. Dementsprechend ist in den Vorhabenbeschreibungen zu verdeutlichen, wie sich das Projekt in die internationale Forschung zu BNE einfügt.

Das Förderprogramm richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen. Die zu fördernden Forschungsprojekte sollten dabei – dem Charakter der BNE-Forschung entsprechend – möglichst interdisziplinär sein. Es werden Einzel- oder Verbundprojekte gefördert, bei letzteren bewerben sich zwei oder mehrere Antragsteller gemeinsam um Fördermittel. Da ein Ziel dieses Förderprogramms eine bessere Vernetzung von BNE ist, werden Verbundprojekte bevorzugt. Die Beantragung als Verbundprojekt erfolgt nach den im BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) getroffenen Regelungen.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gelegt; die Projekte sollten daher die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden berücksichtigen. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt möglich ist. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen.

Im Rahmen des Förderprogramms werden Projekte gefördert, von denen im Projektzeitraum eine enge Zusammenarbeit und die Bereitschaft zum Austausch erwartet werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens; sie soll jedoch in der Regel 65.000 € p. a. pro Vorhaben (bei Verbundprojekten je Projekt) nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Soweit die Antragsteller sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden. Hierbei muss ein von der Grundausstattung der Antrag stellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen.
Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Reisen zu Workshops und Symposien beantragt werden.
Für die einzurichtende Koordinierungsstelle können zusätzliche Fördermittel in angemessener Höhe beantragt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98). Eine Kofinanzierung durch ESF-Mittel ist grundsätzlich möglich.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF 98).

7. Verfahren

7.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Referat 323 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin

bis spätestens 18.03.2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form – möglichst unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ - vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.


Es findet eine fachliche Begutachtung unter Beteiligung von externen Gutachterinnen und Gutachtern auf der Basis der Projektskizzen statt. Die Projektskizzen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten (etwa 3.000 Zeichen pro Seite). Die Projektskizze ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Die Projektskizzen sollen folgendermaßen gegliedert sein:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (max. 2 Seiten)
    • Titel/Thema des Forschungsprojektes,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben,
    • Hauptansprechpartner/-in (nur eine Person), Dienstadresse,
    • ggf. (z. B. bei Verbünden) weitere Projektteilnehmerinnen oder Projektteilnehmer, Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme),
    • Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und ggf. der beteiligten Projektleitung.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte (max. 13 Seiten)
    • Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. ½Seite),
    • internationaler Forschungsstand,
    • eigene Vorarbeiten,
    • Ziele und Fragestellungen (Hypothesen) des Vorhabens,
    • Arbeitsprogramm, inkl. vorgesehener Methoden,
    • Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des Finanzierungsplans,
    • bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung des oder der Promovierenden in den Forschungskontext sowie die begleitende forschungsmethodische Weiterqualifizierung des oder der Promovierenden.
  3. Anlagen
    • Litertaturverzeichnis
    • CV der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und ggf. der weiteren Projektbeteiligten
    • Publikationsliste mit themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre (max. 15), laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang

Die Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • inhaltliche Passung zur Ausschreibung,
  • wissenschaftliche Qualität: theoretische Fundierung, forschungsmethodische Qualität (Angemessenheit der Methoden, Berücksichtigung forschungsmethodischer Standards),
  • Integration des eigenen Vorhabens in den internationalen Forschungsstand,
  • Vorarbeiten/Ausgewiesenheit der Projektleitung,
  • Erfolgsaussichten/Realisierbarkeit des Vorhabens im Förderzeitraum,
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über diesen wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( www.foerderportal.bund.de ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 26.11.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Doerte Treuheit