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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Kompetenzzentren für die IT-Sicherheitsforschung

Vom 15.11.2010

Die Hightech-Strategie der Bundesregierung benennt fünf vordringliche Bedarfsfelder, darunter Sicherheit und Kommunikation, die auch im Fokus der Förderung des BMBF sind. Vom richtigen und zuverlässigen Funktionieren der IKT-Systeme und dem Vertrauen in die Sicherheit dieser Systeme hängen inzwischen weite Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ab. Mittlerweile sind bereits ca. 38% der Internetnutzer von Angriffen durch Schadsoftware betroffen. Alleine für die Prävention von Schäden entstehen der Wirtschaft in Deutschland erhebliche Kosten. Um diese Schäden für die Volkswirtschaft einzudämmen und die Bürger und Bürgerinnen zu schützen, sind neue Ansätze aus der Forschung für IT-Sicherheit zwingend geboten. Hinzu kommt, dass durch die sich rasant ändernden Kommunikationsnetze, insbesondere auch durch die zunehmende mobile Nutzung, die IT-Sicherheit vor immer neuen Herausforderungen steht, denen durch neue Sicherheitstechnologien begegnet werden muss.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die Forschung zur IT-Sicherheit in Deutschland weiter gezielt zu unterstützen und auszubauen. Durch die vorliegende Bekanntmachung sollen Kompetenzzentren der IT-Sicherheitsforschung gefördert werden. Kompetenzzentren können entweder einzelne herausragende Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein, die thematisch und organisatorisch fokussiert an den wichtigsten Herausforderungen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit arbeiten. Die Zentren sollen langfristige Strategien entwickeln und zugehörige Forschungsprojekte für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen durchführen. Es werden bis zu drei dieser Kompetenzzentren gefördert.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die herausragende Fähigkeiten auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung im Rahmen von Kompetenzzentren thematisch und organisatorisch bündeln. Die Kompetenzzentren sollen über eine bereits vorhandene geeignete regionale Kernstruktur und eine zugehörige leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Ein regionaler Fokus ist Voraussetzung für die Förderung.
Inhaltlich erfolgt die Ausrichtung der Kompetenzzentren auf grundlegende wissenschaftliche Zukunftsfragen der IT-Sicherheitsforschung, wobei jedoch ein klarer perspektivischer Anwendungsbezug mit einer Zeitperspektive von fünf oder mehr Jahren gegeben sein muss. Jedes Kompetenzzentrum muss eine geeignete Strategie und Projektplanung für die Bewältigung spezifischer aktueller und zukünftiger Herausforderungen vorschlagen.

Zu der jeweiligen Strategie gehören insbesondere folgende Aspekte:

  • Entwicklung eines an nationalen und internationalen Maßstäben gemessenen herausragenden Kompetenzprofils sowie Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit,
  • Ideenaustausch mit weltweit führenden Zentren und Forschungseinrichtungen,
  • Nachwuchsförderung und praxisnahe Qualifizierung, dafür ist die Ansiedelung im Umfeld einer Hochschule gewünscht.

Die Förderung eines Kompetenzzentrums im Rahmen dieser Bekanntmachung ist zunächst auf vier Jahre befristet. Auf Grundlage einer Evaluation nach drei Jahren der Förderung wird über eine weitere Förderphase von vier Jahren entschieden. Danach soll das Kompetenzzentrum in einer eigenständigen und für Ergänzungen offenen Struktur weitergeführt werden. Mit der Bewerbung muss deshalb auch ein Konzept vorgelegt werden, in welcher Form das Zentrum im Anschluss an die Förderperiode weitergeführt werden kann.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus dem Bereich IT-Sicherheit. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Einzelvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "Kompetenzzentren IT-Sicherheitsforschung" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Linder Höhe
51147 Köln

Ansprechpartner:
Fabian Kohler
Telefon: 02203/601-3650
Telefax: 02203/601-2866
E-Mail: fabian.kohler@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s. unter Nrn. 7.2.1 und 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens 31.01.2011 eine Projektskizze vorzulegen. Die Projektskizze ist unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die o. g. E-Mail-Adresse zu schicken. Für die Erstellung sollte "easy Skizze" genutzt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Skizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 30 Seiten umfassen.
In der Skizze ist im Einzelnen darzustellen:

  • Darstellung des Kompetenzzentrums (beteiligte Akteure, Struktur, nationale und internationale Kooperationsbeziehungen bzw. Vernetzung der Akteure, Qualifikationsmaßnahmen)
  • Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Kompetenzzentrum verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Erwartet werden Angaben darüber, welche Schwerpunkte die strategische Weiterentwicklung bestimmen, welche Rolle die beteiligten Partner in diesen Planungen spielen und welche Mittel (Eigen- und Drittmittel) zur Realisierung erforderlich sind.
  • Darstellung und Begründung einer thematischen Schwerpunktbildung und eines eindeutigen Profils des Kompetenzzentrums im Bereich der IT-Sicherheitsforschung und Beschreibung der konkret geplanten Forschungsvorhaben:
    • Ausgangssituation: Bedeutung der aus gewählten Schwerpunkte für die IT-Sicherheit, Stand der Wissenschaft und Technik
    • Darstellung der Ziele: Neuheit des Lösungsansatzes bzw. erwartete Impulse ausgehend vom Stand der Technik und Forschung
    • Lösungsweg: Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird; Patentlage
  • Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  • Mittelfristiges und langfristiges Innovationspotenzial des Lösungsansatzes
  • Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner, orientiert an zwei Förderphasen von je vier Jahren
  • Finanzierungsplan, detailliert für die erste Förderperiode von vier Jahren und Konzept für die Finanzierung nach Ablauf der Förderung durch das BMBF, Organisationsstruktur und Management des Zentrums, insbesondere intensive multilaterale Kommunikation der Teilnehmer, die Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Foren und Serviceeinrichtungen, die Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie die gemeinschaftliche arbeitsteilige Lösung von Problemen,
  • Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und Qualifizierung,
  • Abgrenzung von existierenden Kompetenzzentren und vergleichbaren Aktivitäten zur IT-Sicherheit, Alleinstellungsmerkmal des Konzeptes gegenüber bestehenden Ansätzen.

Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Die eingegangenen Skizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: künftiger gesellschaftlicher Bedarf
  • Wissenschaftliche Exzellenz und Innovationspotenzial des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Qualifikation der Partner
  • Projektmanagement
  • Qualität des strategischen Umsetzungskonzepts
  • Beitrag zur zukünftigen Positionierung des Kompetenzzentrums im nationalen und internationalen Umfeld

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Unterlagen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten positiv bewerteter Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Evaluierung

Zur Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms ist eine Evaluierung nach drei Jahren der Förderung vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass die damit beauftragten Institutionen während und nach der Laufzeit des Förderprogramms die notwendigen Informationen erhalten. Auf Anforderung sind die vom Kompetenzzentrum legitimierten Ansprechpartner des BMBF sowie die Zuwendungsempfänger daher verpflichtet, die für die Evaluierung notwendigen Daten den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich für die Evaluierung verwendet und vertraulich behandelt.

9. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15.11.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Dietz