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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „r³ – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Strategische Metalle und Mineralien“

Die Förderrichtlinie „ r³ - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Strategische Metalle und Mineralien“ ist eine Konkretisierung der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung im Bedarfsfeld Klima/Energie (innerhalb der Aktionslinie „Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ – Ressourceneffizienz). Die Hightech-Strategie ist eine ressortübergreifende Initiative für eine zukunftsweisende Innovationspolitik. Forschungsergebnisse sollen vermehrt in wirtschaftliche Prozesse und marktfähige Produkte überführt werden, indem die Rahmenbedingungen hierfür innovationsgerechter gestaltet sowie strategische Partnerschaften zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgebaut werden.

Der Leitgedanke der Hightech-Strategie, die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken, ist für diese Förderrichtlinie maßgeblich: Die Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft sollen gebündelt werden mit dem Ziel, Wirtschaftsunternehmen stärker an dem auf Umweltvorsorgeziele ausgerichteten Innovationsprozess zu beteiligen und so die Erschließung des Leitmarkts Umwelttechnologien (hier Rohstoff- und Materialeffizienz, Kreislaufwirtschaft) voranzubringen. Das Hauptgewicht liegt in der industriellen und angewandten Forschung und Entwicklung, die den Weg zur wirtschaftlichen Nutzung von Entwicklungen erleichtern soll. Um die Wirkung der Forschung zu erhöhen, werden gezielte Transfermaßnahmen in den Projekten wie auch auf Ebene des Förderschwerpunktes initiiert.

Angesichts der zunehmenden Verknappung und Verteuerung natürlicher Ressourcen (insbesondere Rohstoffe) rücken innovative Technologien, Konzepte und Dienstleistungen für zukunftsfähige Ressourcenströme und Wertschöpfungsnetze verstärkt in das Zentrum der Betrachtung. Ressourcen intelligenter und effizienter zu nutzen, knappe Rohstoffe zu substituieren und Wertstoffe rückzugewinnen, all dies bedeutet erhebliche Kosteneinsparpotenziale, eine erhöhte Versorgungssicherheit sowie größere Umweltverträglichkeit und verschafft der deutschen Wirtschaft entscheidende Wettbewerbsvorteile. Nur so kann langfristig der Ressourcenverbrauch vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden.

Deutschland hat seine Rohstoffproduktivität bereits beträchtlich steigern können und nutzt Ressourcen effizienter als viele andere Industrieländer. Verglichen mit 1991 werden heute ein Viertel weniger Rohstoffe je Einheit Bruttoinlandsprodukt eingesetzt. Das in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel, die Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, findet sich in der Fördermaßnahme in verschiedenen Schwerpunkten wieder. Angesichts des wachsenden Drucks auf die globalen Rohstoffmärkte sind verstärkte Anstrengungen zu dieser Zielerreichung erforderlich.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der Fördermaßnahme liegt das BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ zugrunde, hier im Aktionsfeld „Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen“ die Etablierung von effizienten und nachhaltigen Wertschöpfungsketten.

Technologien und Konzepte für zukunftsfähige Ressourcenströme und Wertschöpfungsnetze stärken die deutsche Wirtschaft im globalen Wettbewerb und sind Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die weltweite Rohstoffnachfrage ist in jüngerer Zeit stark gestiegen, Rohstoffe werden zunehmend knapper und teurer: Seit 2001 haben sich Rohstoffe insgesamt um mehr als 70 Prozent verteuert. Der Anteil der Rohstoffkosten an den Gesamtherstellungskosten von Produkten liegt mit 30 bis 80 Prozent oftmals deutlich über dem Kostenfaktor Arbeit. Deutschland, das bei vielen Umwelttechnologien wie im Recycling führend ist, kann bei Effizienztechnologien eine Spitzenposition einnehmen und Exportmöglichkeiten erschließen. Insbesondere Schwellenländer wie China, Indien oder Brasilien haben hier wachsenden Bedarf.

Effiziente und nachhaltige Wertschöpfungsketten berücksichtigen die umweltschonende Rohstoffbereitstellung, nachhaltige Substitutionsstrategien für knappe, strategisch relevante Rohstoffe, innovative Herstellungskonzepte und die Einführung neuer Materialkreislaufkonzepte und Recyclingtechnologien. Um den Druck auf den Rohstoffmarkt zu senken, muss auf bisher ungenutzte oder alternative Rohstoffquellen zurückgegriffen werden. Dies trifft insbesondere auf solche Rohstoffe zu, die für sogenannte Zukunftstechnologien notwendig sind und somit eine Schlüsselfunktion innehaben. Besonderes Potenzial zur Effizienzsteigerung in der Wirtschaft liegt in der Kombination innovativer Dienstleistungen mit effizienten Technologien, wie beispielsweise die Logistik und das Wertschöpfungsmanagement als verbindende Elemente innerhalb der Wertschöpfungsketten.

Die Fördermaßnahme unterstützt Wissenschaft und Wirtschaft, hierzu gemeinsam innovative Technologien, Dienstleistungen und Verfahren zu entwickeln und zu erproben. Zukunftsweisend sind Lösungen, die den Rohstoffeinsatz nicht nur auf Betriebsebene, sondern entlang einer gesamten Prozesskette und ggf. über den Produktlebenszyklus optimieren. Wichtige Innovationsimpulse können hierbei auch von Zulieferern sowie unternehmensnahen Dienstleistern (z.B. Maschinen- und Anlagenhersteller, IKT- und Ingenieurdienstleister) ausgehen. In branchenübergreifenden Ansätzen wird ein besonders hohes Wirkungspotenzial gesehen.

Mit der Fördermaßnahme sollen neue Erkenntnisse und Technologien bereitgestellt werden, die zügig in die Praxis überführt werden können. Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) kommt als Anbietern von unternehmensnahen Produkten und Dienstleistungen und damit als speziellen Know-how-Trägern eine besondere Rolle zu. Hinsichtlich der Ergebnisverwertung wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisreife Lösungen anvisiert bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen aufgezeigt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert mit dem Ziel, Effizienzsprünge in der Ressourcennutzung durch die Steigerung der Rohstoffeffizienz, Recycling und Substitution strategischer Rohstoffe sowie die Rückgewinnung von Wertstoffen durch die Umkehrung der Stoffströme aus anthropogenen Lagern zurück in Produkte und Güterproduktion zu erreichen.

Kooperationen zur branchenübergreifenden Vernetzung und wechselseitigen Nutzung von Nebenprodukten kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu.

Vorausgesetzt wird - in Problemaufriss und Ergebnissynthese – eine integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellt. Darüber hinaus sollten die Aspekte Produktverantwortung und Zertifizierung dort berücksichtigt werden, wo sie zu Effizienzsprüngen beitragen können.

Arbeiten zur Substitution mit Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer Materialien und Werkstoffe werden in Abgrenzung zur BMBF-Fördermaßnahme „MatRessource“ (Rahmenprogramm „WING –Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft“) im Rahmen der vorliegenden Richtlinie nicht gefördert. Nicht Gegenstand der Förderrichtlinie sind zudem Vorhaben, deren Schwerpunkt überwiegend auf die Steigerung der Energieeffizienz oder überwiegend auf das Recycling von Massenbaustoffen gelegt wird, sowie Vorhaben mit dem Ziel der Rückgewinnung düngewirksamer Elemente (Phosphor, Kalium) aus Abwasser.

Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten ist zu den thematischen Schwerpunkten der Förderrichtlinie möglich.

2.1 Nachhaltige Nutzungsstrategien für strategische Metalle und Industriemineralien

Treiber für einen steigenden Bedarf an strategischen Rohstoffen ist einerseits das Wachstum der Weltwirtschaft, andererseits die technologische Entwicklung.

Im Rahmen dieser Richtlinie sind strategische Metalle und Industriemineralien charakterisiert durch ihre signifikante Bedeutung für Schlüsseltechnologien und hohes Rohstoffversorgungsrisiko. Häufig sind sie schwer substituierbar, haben volatile Preise und weisen eine meist dissipative Verwendungsstruktur auf, was schließlich auch das Recycling erschwert.

In Anbetracht prekärer Rohstoffpreise und der Tatsache, dass Deutschland bei Metallen fast vollständig von Importen abhängig ist, stellt die nachhaltige Nutzung und Substitution von strategischen Metallen und Industriemineralien ein wichtiges Forschungsfeld der Zukunft dar. Zudem birgt sie ein hohes Marktpotenzial für den Industriestandort Deutschland.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:

  1. Recycling strategischer Metalle und Industriemineralien
    • Identifikation relevanter Stoffströme strategischer Rohstoffe in Geräten und Produkten z.B. im Sinne eines Katasters
    • ganzheitliche Erfassungs- und Rückführungssysteme im Sinne möglichst vollständig geschlossener Kreisläufe
    • überregionale bzw. internationale Vernetzung von Wertschöpfungsketten, welche die Rückführung von in Exportgütern (Fahrzeuge, elektronische Apparate etc.) integrierten strategischen Rohstoffen erlauben. Aufbau optimierter Sammel- und Zerlegestrukturen am letzten Nutzungsstandort und von innovativen Geschäftsmodellen für die Rückführung strategisch bedeutsamer Sekundärrohstoffe in die Güterproduktion
    • innovative Konzepte für die Weiter- und Wiederverwendung wertstoffhaltiger Produkte (z. B. Kaskadennutzungssysteme)
    • Entwicklung dem Recycling vorgelagerter Prozesse zur Aufkonzentration strategischer Metalle und Industriemineralien
    • Konzepte und Technologien zur ressourceneffizienten Nutzung strategischer Rohstoffe insbesondere bei dissipativer Verwendung
    • flexible, leistungsfähige (Spezial-)Recyclingtechniken, die kosten- und energieeffizient hochwertige, direkt in Wertschöpfungsprozesse wiedereinsetzbare Sekundärrohstoffe gewinnen
    • innovative Recyclingtechnologien zur Trennung hoch komplexer Materialverbünde und Rückgewinnung der enthaltenen strategischen Metalle und Industriemineralien
    • Verfahren zur gleichzeitigen Erfassung von mehreren Wertstoffen und damit Erhöhung des ökologischen und ökonomischen Nutzens
    • innovative Produkt-Dienstleistungskonzepte, Ressourceneffizienzaudits oder ähnliche Ansätze, die zur Einsparung strategischer Metalle und Industriemineralien beitragen oder das Recycling fördern
  2. Substitution bzw. Einsparung strategischer Metalle und Industriemineralien
    Zentrales Anliegen ist die Förderung innovativer Ansätze für technologische Substitution oder funktionale Substitution zur Einsparung strategischer Metalle und Industriemineralien vor allem in Anwendungen, bei denen es kein funktionierendes Recycling gibt, sowie die Untersuchung der resultierenden Nachhaltigkeitswirkungen und eventueller Verlagerungseffekte.
    • neue Technologien und Verfahren, welche vergleichbare Funktionalität und Wirtschaftlichkeit ohne bzw. mit geringerem Bedarf an strategischen Rohstoffen realisieren können (technologische Substitution)
    • neue Lösungen zur Einsparung strategischer Metalle und Industriemineralien im Produktionsprozess (unter Berücksichtigung des möglichen Beitrags von Querschnittstechnologien) und in Wertschöpfungsnetzen
    • Einsparung strategischer Rohstoffe durch technische und organisatorische Optimierung von Wertschöpfungsketten
    • Verfahren und Konzepte zur Substitution eines Produkts durch ein anderes Produkt oder eine innovative Produkt-Dienstleistung bei gleicher Funktion aber geringerem Bedarf an strategischen Rohstoffen (funktionale Substitution)
    • Untersuchung der Nachhaltigkeitswirkungen bei Materialsubstitution in der Prozesskette z.B. bei Ersatz anorganischer Materialien durch organische Substitute

2.2 „Urban Mining“ – Rückgewinnung von Wertstoffen aus anthropogenen Lagern

Einen weiteren Ansatz zur Schonung knapper Ressourcen, welcher den der Substitution ergänzen soll, stellt die Entwicklung von Konzepten, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen für das sog. „Urban Mining“ dar.

Unter „Urban Mining“ sollen hier Maßnahmen verstanden werden, welche aus anthropogen geschaffenen Lagerstätten für materielle Ressourcen, wie der industrielle und kommunale Gebäude- und Infrastrukturbestand, den Bergbau- und Hüttenhalden sowie den Abfalldeponien, Rohstoffe zurückgewinnen. In den genannten Bereichen ist beispielsweise mittlerweile mehr Kupfer eingelagert als noch in natürlichen Lagerstätten vorhanden ist. Urban Mining kann somit die Abhängigkeit von steigenden Rohstoffpreisen und Importen verringern.

Im Gegensatz zur Gewinnung von Wertstoffen aus Altdeponien kann die Nutzung von Wertstoffen aus dem Rückbau von Infrastruktur teilweise bereits heute wirtschaftlich sein. Hier zielt die Förderung vor allem auf innovative Ansätze zur Erhöhung der Recyclingrate. Durch konsequentere Verwertung beispielsweise der anthropogenen Kupferlager kann die Primärproduktion und die damit verbundene Umweltbelastung erheblich reduziert werden.

Vor dem Hintergrund zunehmender Knappheiten und demzufolge steigender Rohstoffpreise ist es das Anliegen der Förderung, die Zeitspanne bis zur Wirtschaftlichkeit von „Urban Mining“ zu nutzen bzw. zu verkürzen, indem die dafür erforderlichen technischen und logistischen Maßnahmen erforscht und entwickelt werden.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:

  1. Gewinnung von Wertstoffen aus dem Rückbau von Infrastruktur
    • Entwicklung von Informationssystemen im Sinne eines rohstoffbezogenen Gebäudepasses (Rohstoffkataster), welche die Wertstoffe in der Infrastruktur dokumentieren
    • Lösungswege zur Optimierung der Ressourceneffizienz von technischen Infrastrukturen, Maschinen und Anlagen auf den Gebieten Demontierbarkeit, Recyclingtechniken für Hybridwerkstoffe und Verbundmaterialien, Flexibilität und modularer Aufbau im Hinblick auf den künftigen Rückbau
    • exemplarisch können innovative Konzepte zum „Urban Mining“ beispielsweise für alte Stahl- oder Kraftwerksstandorte oder auch für den Rückbau städtischer Infrastruktur, Gebäude oder dergleichen mit besonderem Fokus auf der Rückgewinnung von Mengenmetallen sowie hochwertig verwertbarer Gesteinskörnungen gefördert werden
  2. Gewinnung von Wertstoffen aus dem Rückbau von Altdeponien und Hüttenhalden sowie aus Verbrennungsrückständen
    • Entwicklung eines Altdeponie- bzw. Hüttenhalden-Ressourcenkatasters, differenziert nach Inhaltsstoffen, Infrastruktur und Prioritätensetzung für den Rückbau
    • Konzeptionen zum nachhaltigen Deponierückbau (einschließlich Untertage- und Sonderabfalldeponien) sowie von Werkzeugen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung bzw. der ökonomischen Bewertung unter Berücksichtigung der Rückgewinnung von Wertstoffen wie Zink, Kupfer, anderen wertvollen Technologiemetallen und qualitativ hochwertigen Sekundärbrennstoffen sowie der Verwertung bzw. Entsorgung der Beiprodukte (Folien, Sande etc.), der Nachsorge und Logistik
    • innovative Technologien zur Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfällen, Verbesserung von Stofftrennverfahren, Aufbereitung von Sekundärrohstoffen für höherwertige Verwendungszwecke, Trennung komplexer Metallgemische, Einhausung, Sicherheitstechnik und Methanabsaugung
    • Effizienzsteigerung von Wiederaufbereitungsprozessen im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele
    • Rückgewinnung strategischer Metalle und Industriemineralien aus Abfallströmen thermischer Prozesse (z.B. Verbrennungsschlacken)
    • innovative Identifikationstechnologien, beispielsweise optische Mustererkennungsverfahren für eine Optimierung von Materialeigenschaften der aus Abfällen oder Infrastruktur gewonnenen Sekundärrohstoffe
    • Konzepte zur Zwischenlagerung von Stoffströmen mit Wertstoffpotenzial, welche momentan technologisch oder wirtschaftlich noch nicht sinnvoll recycelt werden
    • neuartige Ansätze zur Vermeidung der Anreicherung von Schadstoffen bei der Kreislaufführung z.B. Entwicklung neuer Aufbereitungsverfahren und metallurgischer Prozesse zur Aufreinigung bzw. Schadstoffentfrachtung von Altmaterialien

2.3 Übergreifende Aspekte der Ressourceneffizienz - Methoden zur Bewertung der Ressourceneffizienz

Weiterentwicklung des Indikators Rohstoffproduktivität als einfache, praktikable Entscheidungshilfe für KMU, Kreditgeber und andere Anwender zur Bewertung der Ressourceneffizienz unter Einbeziehung ökologischer Kriterien (z.B. Materialrucksack, Umweltbedingungen bei Rohstoffabbau und Grundstoffproduktion, Toxizität), ökonomischer Kriterien (Volatilität, Knappheit, strategische Relevanz) und sozialer Kriterien (Arbeitsbedingungen beim Rohstoffabbau). Dieser Aspekt kann auch mit den Aufgaben des übergreifenden Integrations- und Transferprojekts (siehe Nummer 2.4) kombiniert werden.

2.4 Integration und Transfer

Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Integrations- und Transferprojekt zu fördern, das die Innovationskraft der umsetzungsorientierten Verbundprojekte durch eine gezielte Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit ihrem Umfeld stärken und die Fördermaßnahme mit dem ERA-Net EcoInnovera sowie mit geeigneten europäischen Technologieplattformen verknüpfen soll. Des Weiteren soll das Projekt professionelle Transferunterstützung leisten und die Fördermaßnahme durch Bearbeitung branchen- und technologieübergreifender Querschnittsfragen verstärken.

Die Umsetzung des Förderschwerpunktes erfolgt als „lernendes Programm“. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) behält sich vor, weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme wie auch zur internationalen Zusammenarbeit zu implementieren.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe:
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. Einrichtungen der Kommunen und Länder mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsfragen (Verbundprojekte). Des Weiteren wird eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (möglichst mehrere Industrieunternehmen), insbesondere KMU, vorausgesetzt. Je nach Ausrichtung des Projektes ist die Einbeziehung von Zulieferern oder Anwendern erwünscht.

Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. Wünschenswert ist bei Verbundvorhaben die Koordination durch ein Wirtschaftsunternehmen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, das übergreifende Integrationsprojekt (siehe Nummer 2.4) des Förderschwerpunktes zu unterstützen, um so zu einer effektiven Zusammenarbeit der Verbundprojekte beizutragen.

Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme – insbesondere zur Quantifizierung der erzielbaren ökologischen und sozioökonomischen Wirkungen – bereitzustellen.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich - PtJ
Geschäftsbereich Umwelt
Außenstelle Berlin
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin

beauftragt.

Ansprechpartner sind

Frau Degenhardt
Tel.: 030/20199-406
Fax: 030/20199-430
E-Mail: a.degenhardt@fz-juelich.de

Herr Dr. Jacobi
Tel.: 030/20199-485
Fax: 030/20199-430
E-Mail: a.jacobi@fz-juelich.de

Zur Vorlage von Skizzen ist das elektronische System pt-outline (siehe Nummer 7.2) zu verwenden.

Die Nutzung des elektronischen Systems „easy“ zur Vorlage eines förmlichen Antrages für FuE-Verbundvorhaben (2. Stufe) wird dringend empfohlen. Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PtJ zunächst aussagefähige Projektskizzen bis zum Stichtag 28. Februar 2011 vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den vorgesehenen Koordinator über das Internetportal pt-outline einzureichen. Den Zugang zu diesem Portal bietet die Internetseite www.pt-it.de/ptoutline/application/r3 .
Den pt-outline-Formblättern ist eine Projektbeschreibung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang max. 12 Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig):

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten Verbundprojektes, Themenfeld (siehe Nummer 2), grob abgeschätzte Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers
  • Ausgangssituation: Begründung der strategischen Relevanz der betrachteten Rohstoffe, Bedarf bei den Unternehmen, volkswirtschaftliche Relevanz
  • Zielsetzungen: Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Verbundprojektidee)
  • Lösungsweg: Beschreibung der notwendigen Forschungsarbeiten, Arbeits- und Zeitgrobplanung
  • Ressourceneffizienzpotenzial: u.a. Angaben zur Verringerung strategischer Engpässe für Zukunftstechnologien (quantitativ und qualitativ), Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und zur Steigerung der Rohstoffproduktivität, Beitrag zum Klimaschutz
  • Kostenabschätzung (für jeden Partner): Angabe der voraussichtlichen Kosten, Beteiligung mit Eigen- und Drittmitteln, Ressourcengrobplanung (d.h. Personal, Material, Geräte)
  • Kooperationspartner: kurze Partnerdarstellung, ggf. eigene Vorarbeiten, geplante Arbeitsteilung
  • Ergebnisverwertung: wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Verwertungsabsichten, Marktpotenzial, Wirtschaftlichkeit und ggf. gesellschaftliche Bedeutung, Anwendungspotenziale

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (Beitrag zur nachhaltigen Nutzung knapper Ressourcen, Beitrag zur Reduzierung strategischer Abhängigkeit von knappen Rohstoffen, Beitrag zur Steigerung der Rohstoffproduktivität, ggf. Beitrag zum Klimaschutz)
  • Innovationshöhe (Hochwertigkeit der Technologie oder Dienstleistung, Neuartigkeit der Fragestellungen und Lösungsansätze, Forschungsrisiko, Erreichbarkeit einer Weltspitzenposition)
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes (Qualität und Effizienz der Methodologie und des Arbeitsplans, Interdisziplinarität, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette)
  • Qualität des Konsortiums (Qualifikation der Partner, Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern, Wirtschaftsbeteiligung, KMU-Beteiligung, Projektmanagement)
  • Ergebnisverwertung (überzeugendes Konzept zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Verwertung der Ergebnisse, Einsatzmöglichkeit für Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, branchenübergreifende Ansätze, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer)

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung unter Beteiligung externer Gutachter/innen entschieden wird.

Ein Förderbeginn ab Januar 2012 wird angestrebt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 2.11.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Reinhold Ollig