1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
In den Neuen Ländern ist die wirtschaftliche Entwicklung in besonderem Maße von der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abhängig. Die Innovationspolitik der Bundesregierung für die Neuen Länder verfolgt daher einen systematischen und nachhaltigen Ausbau regionaler Stärken, bei der die Kooperation zwischen KMU und wissenschaftlicher Forschung sowie die Qualifizierung entsprechender Fachkräfte eine zentrale Stellung einnehmen.
Mit der Förderung von 42 wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppen im 2006 gestarteten Programm „InnoProfile“ werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) modellhaft neue Wege beschritten zur Optimierung der technologie- und branchenspezifischen Zusammenarbeit der öffentlich finanzierten Forschung mit Unternehmen - und zwar solchen Unternehmen, die das wirtschaftliche Kompetenzprofil ihrer Region prägen, deren Markt- und Technologieentwicklung ein besonderes Potenzial aufweisen und die wesentlicher Bestand der Wertschöpfung in der Region sind bzw. werden können. Zugleich sollten Fachkräfte für Wissenschaft und Wirtschaft gewonnen werden, die die künftigen wirtschaftlichen und technologischen Prozesse in der Region mitgestalten.
Aus diesen 42 geförderten Projekten resultieren inzwischen beachtliche Forschungsergebnisse, die aufgrund ihres hohen Entwicklungsstandes vielfältige Ansätze für eine wirtschaftliche Verwertung in der jeweiligen Region bieten. Die Nachwuchsgruppen haben frühzeitig damit begonnen, Wege und Ansatzpunkte für gemeinsame Folgeprojekte mit der Wirtschaft zu suchen, mussten dabei aber oftmals feststellen, dass den KMU ihrer Region die technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Risiken für eine nachfolgende Aufnahme komplett eigenfinanzierter Entwicklungen neuer Produkte oder Verfahren auf der Grundlage der in den Gruppen generierten Forschungsergebnisse noch zu groß sind, da diese im Wesentlichen im Labormaßstab gewonnen bzw. bestätigt wurden und sich deshalb häufig noch im Stadium der anwendungsorientierten Grundlagenforschung befinden.
Hier setzt die neue Förderaktivität „InnoProfile-Transfer“ an. Sie richtet sich ausschließlich an die bisher im Programm InnoProfile in drei Förderrunden geförderten 42 Nachwuchsgruppen und verfolgt folgende wesentlichen Ziele:
- Sicherung der Nachhaltigkeit in der Zusammenarbeit zwischen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe angesiedelt ist, und umliegenden Unternehmen
- Schärfung und Qualifizierung des aufgebauten speziellen Innovationsprofils sowohl in der Forschung als auch in der Lehre und der Nachwuchsgewinnung der Hochschulen bzw. öffentlichen Forschungseinrichtungen.
- Zunahme und Beschleunigung der Umsetzung von Forschungsergebnissen der Nachwuchsgruppen in Innovationen der regionalen Wirtschaft und damit verbundene Steigerung der Innovationskraft der Region.
- Erhöhung der unmittelbaren KMU-Beteiligung in Forschungs- und Innovationsprojekten und Stärkung der KMU im Allgemeinen.
Im Unterschied zur bisherigen InnoProfile-Förderung, die sich auf grundlegende technologische Fragestellungen bezieht und dabei zwar eine enge Abstimmung der Nachwuchsgruppen mit den Unternehmen verlangt, aber keine finanzielle Beteiligung der KMU beinhaltet, sollen die KMU mit InnoProfile-Transfer nun auch dazu angeregt werden, sich mit eigenen finanziellen Mitteln in FuE-Projekten, die direkt auf der Forschung der bisher geförderten InnoProfile-Nachwuchsgruppen aufbauen und deshalb eine größere Marktnähe besitzen, zu engagieren.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Die Fördermaßnahme zielt auf die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in ostdeutschen Regionen, insbesondere durch die Etablierung und Weiterentwicklung von besonderen regionalen Innovationsprofilen und durch die Ausbildung und Qualifizierung des hierfür erforderlichen Personals an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung soll zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch wirtschaftliches Wachstum in den Unternehmen der Region und zur Aus- und Neugründung von Unternehmen beitragen.
Gefördert werden können:
2.1. Marktorientierte Verbundprojekte
auf Grundlage der Forschungen der bisher geförderten 42 InnoProfile-Gruppen mit den KMU ihrer jeweiligen Region. Dabei sollten mindestens drei, höchstens jedoch fünf umliegende Unternehmen beteiligt werden, die in der Mehrzahl der KMU-Definition der Europäischen Kommission gerecht werden müssen.
2.2. Anschlussforschungsprojekte
in Form u.a. einer Nachwuchsforschungsgruppe, die sich am Forschungsprofil der jeweiligen InnoProfile-Gruppe orientiert, sofern sie dabei von der Inhaberin/dem Inhaber einer neu eingerichteten Stiftungsprofessur geleitet werden.
Die Anschlussforschungsprojekte müssen sich am Vorlaufforschungsbedarf von solchen KMU orientieren, die das Wirtschaftsprofil am Standort der Gruppe mit prägen. Dabei wird die Leiterstelle der Gruppe in Form einer Stiftungsprofessur von diesen KMU mindestens über die gesamte Laufzeit des Projektes entweder vollständig oder, im Falle einer gemeinsamen Finanzierung mit weiteren außerhalb der Region ansässigen Unternehmen, zu mindestens 50% finanziert.
2.3. Anschlussforschungsprojekte
der bereits geförderten 42 InnoProfile-Nachwuchsgruppen, sofern die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für diese Vorhaben zu mindestens 20% von der Wirtschaft finanziert werden.
Die Anschlussforschungsprojekte sollen sich am Vorlaufforschungsbedarf von solchen KMU orientieren, die das Wirtschaftsprofil am Standort der Gruppe mit prägen. Diese KMU müssen mindestens 20% der zuwendungsfähigen Projektausgaben entweder vollständig oder im Falle einer gemeinsamen Finanzierung mit weiteren d.h. nicht das Wirtschaftsprofil der Region prägenden, bzw. nicht in der Region liegenden Unternehmen, zu mehr als der Hälfte finanzieren.
Die Förderung von Anschlussforschungsprojekten beschränkt sich pro InnoProfile-Nachwuchsgruppe auf eine der beiden angegebenen Fördermöglichkeiten (entweder Nr. 2.2 oder Nr. 2.3). Die Entscheidung, welche davon in Anspruch genommen werden soll, liegt bei der Gruppe selbst bzw. bei der Antrag stellenden Einrichtung. Ungeachtet dessen kann pro InnoProfile-Gruppe zeitgleich auch die Mitwirkung in einem Verbundprojekt nach Nr. 2.1 in Form eines eigenständigen Teilvorhabens gefördert werden. Voraussetzungen hierfür sind die Vorlage eines separaten Zuwendungsantrages sowie die Möglichkeit der eindeutigen fachlichen und personellen Abgrenzung beider Vorhaben, die mindestens in einem der beiden Anträge darzulegen sind.
Sowohl im Falle der Förderung von Verbundprojekten als auch bei einer Förderung von Anschlussforschungsvorhaben verbleiben die dadurch erzielten Ergebnisse der Forschergruppen im Eigentum der betreffenden Hochschule oder Forschungseinrichtung und müssen bei einer späteren kommerziellen Nutzung auch von den kooperierenden oder mitfinanzierenden Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen erworben werden. Mitfinanzierende Unternehmen dürfen dabei jedoch ihren Finanzierungsanteil an dem geförderten Vorhaben verrechnen.
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr wird die thematische Fokussierung der Verbund- und Anschlussforschungsprojekte durch die jeweiligen Forschungsschwerpunkte der bisher im Inno-Profile-Programm geförderten 42 Nachwuchsgruppen determiniert.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die öffentlich grundfinanzierten Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin, bei denen die bisher geförderten 42 InnoProfile-Nachwuchsforschergruppen angesiedelt sind.
Im Falle der Beantragung von Verbundprojekten sind darüber hinaus auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin antragsberechtigt, sofern sie ihren Standort in der Region der mit ihnen kooperierenden Nachwuchsforschergruppe haben. Sollte es für den späteren Markterfolg dieser Unternehmen unbedingt erforderlich sein, bereits in der geplanten FuE-Phase auch mit einem Unternehmen außerhalb der Region zusammen zu arbeiten, so ist ausnahmsweise auch dieses Unternehmen antragsberechtigt. Letzteres gilt im Falle eines KMU (die Definition für KMU der Europäischen Union (EU) ist unter dem Link:
http://ec.europa.eu/growth/smes/ einzusehen) auch dann, wenn das Unternehmen seinen Sitz in den Alten Ländern hat. Die Notwendigkeit der Mitwirkung entsprechender Partner ist in der Vorhabenbeschreibung zum Verbundprojekt besonders zu begründen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt-Vordruck 0110 - (
www.foerderportal.bund.de) entnommen werden.
Die Gewährung der Zuwendung an die Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage von Nr. 3 des Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) nicht als Beihilfe i.S. von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag zu qualifizieren ist.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren (Projekte nach Nr. 2.1 dieser Richtlinien) bzw. von bis zu fünf Jahren (Projekte nach Nr. 2.2 oder 2.3 dieser Richtlinien) gewährt. Zuwendungsfähig sind die nach den Regelungen für die Projektförderung des BMBF anrechenbaren Ausgaben bzw. Kosten. Ausgeschlossen hiervon sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für FuE-Projekte von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller von grundsätzlich mindestens 50% vorausgesetzt. Die einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Bemessungsgrundlage für die FuE-Projekte der Forschungsgruppen an den Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) und außeruniversitären Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die im Falle von Vorhaben nach Nrn. 2.1 und 2.2 dieser Richtlinien bis zu 100% gefördert werden können. Die Förderung von Projekten nach Nr. 2.3 dieser Richtlinien ist sowohl für Hochschulen als auch für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auf höchstens 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft der zuwendungsfähigen Kosten) begrenzt.
Eine Kumulation von Mitteln der Maßnahme InnoProfile-Transfer und Fördermitteln anderer Bundesprogramme zur Komplementärfinanzierung innerhalb einzelner Vorhaben ist grundsätzlich nicht gestattet. Inwieweit eine gemeinsame Förderung von Projekten mit anderen öffentlichen Geldgebern erfolgen kann, hängt von der Rechtsform des Antragstellers bzw. von der Art des Vorhabens ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei Förderanträgen sollte darüber hinaus auch geprüft werden, inwieweit andere Förderprogramme des Bundes ggfs. ein geeigneterer Rahmen für die geplanten Aktivitäten sind.
Für die Forschergruppen an den Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen wird die Förderung von wissenschaftlichem Personal während der gesamten Vorhabenlaufzeit wie folgt finanziert:
- bei Projekten nach Nr. 2.1 sind es drei ganze Stellen an Hochschulen über drei Jahre sowie die benötigten Stellen in den beteiligten Unternehmen ebenfalls über drei Jahre.
- bei Vorhaben nach Nr. 2.2 stellt das BMBF der Stiftungsprofessur fünf Stellen über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung.
- bei Vorhaben nach Nr. 2.3 sind es vier ganze Stellen über fünf Jahre.
Bei allen Vorhaben sollte nach Möglichkeit mindestens eine Stelle von einem Mitglied der bisher geförderten InnoProfile-Gruppe besetzt werden.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ), Bereich TRI
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99 483
Fax: 030 201 99 412
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Es wird empfohlen, vor Einreichung von Zuwendungsanträgen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.
7.2 Einreichung von Anträgen
Die Auswahl der Forschungsprojekte für die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Zuwendungsanträgen und Vorhabenbeschreibungen, die gemäß den hierfür geltenden Richtlinien des BMBF zu erstellen sind.
Zusätzlich zu diesen Unterlagen ist die Vorlage eines separaten Anlagenteils mit zusammenfassenden Angaben zu folgenden Punkten erforderlich:
- Wesentliche Forschungsergebnisse der bisher geförderten InnoProfile-Gruppe, auf denen das geplante Verbundprojekt (Nr. 2.1 dieser Richtlinien) bzw. das vorgesehene Anschlussforschungsprojekt (Nr. 2.2 oder 2.3 dieser Richtlinien) aufbaut;
- Für das Projekt relevante Unternehmen der Region
-
- Name; Größe, Sitz, Geschäftsfeld(er),
- Rolle im bzw. für das Projekt,
- spezielle FuE-Probleme, die für diese Unternehmen im Vorhaben gelöst werden sollen,
- Innovationen und Wachstumsmöglichkeiten, die diese Unternehmen auf der Grundlage des Projektes generieren können (mit Angabe des Zeithorizonts);
- Voraussichtliche Auswirkungen des Projektes auf die nachhaltige Herausbildung eines besonderen Forschungs- und Innovationsprofils bei den am Projekt mitwirkenden Partnern sowie in deren Region insgesamt;
- Strategie zur Personalqualifizierung und Nachwuchsentwicklung für die Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnung eines dem Kompetenzprofil entsprechenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Personals;
- ggf. Potenzial des Projektes und Konzept für technologieorientierte Unternehmensgründung(en); wenn möglich mit konkreten Angaben.
Die förmlichen Zuwendungsanträge, Vorhabenbeschreibungen und separaten Anlagenteile sind dem Projektträger Jülich schriftlich in siebenfacher Ausfertigung (ein Original und sechs Kopien) sowie einmal in elektronischer Form vorzulegen.
Die Frist für die Vorlage der Antragsunterlagen beim Projektträger beginnt jeweils sechs Monate vor Laufzeitende des geförderten Projektes der InnoProfile-Gruppe, deren Forschungsergebnisse Ausgangspunkt des neuen Vorhabens sind, und endet ein halbes Jahr nach Auslaufen der Projekte. Für InnoProfile-Gruppen, deren gefördertes Forschungsprojekt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Förderrichtlinien bereits ausgelaufen ist, beginnt die Halbjahresfrist für das Einreichen der Antragsunterlagen erst zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Aus der Vorlage eines Antrages kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet (
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird dringend empfohlen.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Antragsunterlagen werden unter Beteiligung von mindestens drei externen Gutachtern, die in Abhängigkeit vom fachlichen Fokus des jeweiligen Vorhabens hinzugezogen werden, im Umlaufverfahren bewertet.
Neben der fachlichen Qualität der Vorhaben und der Vollständigkeit des Antrages (siehe 7.3) kommen dabei zusätzlich folgenden Kriterien zur Anwendung:
- Beitrag des Vorhabens zur Herausbildung eines besonderen Forschungs- und Innovationsprofils in der betreffenden Region,
- Nachhaltigkeit und voraussichtliche überregionale Wirksamkeit dieses Profils hinsichtlich Markt und spezieller Kompetenz;
- Konkrete FuE-bezogene Abstimmungen von Hochschule oder außeruniversitärer Forschungseinrichtung mit umliegenden KMU und das daraus resultierende Potenzial für Innovationen und Wirtschaftswachstum;
- Strategie zur Personalqualifizierung und Nachwuchsgewinnung für die umliegenden Unternehmen;
- Potenzial und Konzept für Aus- oder Neugründungen von technologieorientierten Unternehmen.
Sollten dabei von den externen Gutachtern mehr Projekte gleichermaßen positiv bewertet werden, als am Ende gefördert werden können, so räumt das BMBF bei der nachfolgenden Auswahl Anschlussforschungsprojekten mit Stiftungsprofessuren (Nr. 2.2 dieser Richtlinien) und Verbundprojekten (Nr. 2.1 dieser Richtlinien) mit KMU, die hierfür Mitglieder der bisher geförderten InnoProfile-Nachwuchsgruppe eingestellt haben, eine höhere Förderpriorität ein.
Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 15. Oktober 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung / 114
Im Auftrag
MinR Hans-Peter Hiepe