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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“ zu fördern.
Die Maßnahme ist auf Grundlagenforschung der Astrophysik und Astroteilchenphysik unter Einsatz ausgewählter, in Bau und Betrieb aufwändiger und überwiegend durch den Bund finanzierter Großgeräte gerichtet. Im Fokus stehen Entwicklung und Bau neuer Instrumente und die Entwicklung innovativer Forschungsmethoden, wobei eine höchst aktuelle Fragestellung in Astrophysik oder Astroteilchenphysik den Ausgangspunkt bildet.

Die wissenschaftlichen Fragestellungen basieren auf den Ergebnissen des BMBF-Strategiegesprächs „Astrophysik und Astroteilchenphysik“ am 15. Juni 2010 und entsprechenden Empfehlungen des Rates Deutscher Sternwarten (RDS) und des Komitees für Astroteilchenphysik (KAT), sowie auf Empfehlungen der Berichte „A Science Vision for European Astronomy“ und „Status and Perspective of Astroparticle Physics in Europe“, erarbeitet im Rahmen der europäischen ERA-Nets ASTRONET bzw. ASPERA. Eine weitere Grundlage bilden die im Rahmen der genannten ERA-Nets erstellten Berichte „ASTRONET Infrastructure Roadmap: A Strategic Plan for European Astronomy“ sowie „Astroparticle Physics: the European Strategy“.

Die Förderung ist eingegrenzt auf Vorhaben zur Forschung und Entwicklung (FuE), die an den in Nummer 2 genannten Großgeräten, Großteleskopen und großen Detektoranlagen für kosmische Strahlung ausgeführt werden und an deren Verwirklichung - komplementär zu den Fördermaßnahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft - der Bund ein herausragendes Interesse besitzt. Sie zielt insbesondere auf Hochschulen, die Förderung des naturwissenschaftlichen Nachwuchses sowie auf eine weitere Intensivierung der überregionalen Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in größeren thematischen Verbünden bzw. Forschungsnetzwerken.

Mit der Maßnahme soll ein wirksamer Beitrag zur Festigung und zum weiteren Ausbau der im internationalen Vergleich guten Position der Forschung an Großgeräten auf dem Gebiet der Astrophysik und Astroteilchenphysik in Deutschland geleistet und der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das Hauptanliegen der Maßnahme besteht in der Erarbeitung bedeutender Beiträge zu den elementaren Fragen nach dem Ursprung und der Entwicklung des Universums, der Natur von Materie, Energie, Raum und Zeit sowie zu den fundamentalen Gesetzmäßigkeiten in der Natur unter Nutzung von Synergien zwischen der Astrophysik und der Astroteilchenphysik sowie mit der Teilchenphysik, die im Rahmen anderer Maßnahmen des BMBF gefördert wird.

Folgende wissenschaftliche Fragestellungen sind hierbei relevant:

  • Wie ist das Universum als Ganzes entstanden und welche Werte haben die kosmologischen Parameter?
  • Welcher Natur sind die Dunkle Materie und die Dunkle Energie im Kosmos?
  • Gibt es bislang unbekannte Materiezustände extremer Dichte und Temperatur?
  • Wie bilden sich extrem massereiche Schwarze Löcher?
  • Was sind die Funktionsprinzipien kosmischer Teilchenbeschleuniger und die Quellen höchstenergetischer kosmischer Strahlung?
  • Gibt es neue fundamentale Prinzipien in der Natur, unentdeckte Symmetrien oder physikalische Gesetzmäßigkeiten?
  • Wie hat sich die großräumige Struktur des Universums gebildet?
  • Welchen Einfluss haben Neutrinos auf die kosmische Entwicklung, wie groß ist ihre Masse und welche Natur haben sie?
  • Wie sind Galaxien entstanden und wie entwickeln sie sich weiter? Wie sind Struktur, Dynamik und die chemische Entwicklung unserer Milchstraße beschaffen?
  • Wie funktioniert der Materiekreislauf? Welche Prozesse liegen der Wechselwirkung zwischen Sternen, Supernovae und dem interstellaren Medium zugrunde?
  • Wie entstehen Sterne und wie entwickeln sie sich? Welche Eigenschaften hat die erste Generation von Sternen? Wie und wann ist sie entstanden?
  • Welche Prozesse liegen der Entstehung von Planeten zugrunde? Welche Eigenschaften haben extrasolare Planeten und deren Atmosphären? Gibt es Signaturen biologischer Aktivität?

Im Zentrum der Förderung stehen Vorhaben zur Forschung und Entwicklung, die sichtbare Beiträge zu den genannten Fragestellungen leisten und den nachfolgend aufgeführten Bereichen zugeordnet werden können.

I. Entwicklung und Bau innovativer Instrumentierung

Die Förderung zielt auf apparative Entwicklungen, den Bau neuer Beobachtungsinstrumente und Detektorsysteme und die grundlegende Fortentwicklung der Instrumentierung an Großteleskopen und der Detektoranlagen für kosmische Strahlung. Bevorzugt werden Vorhaben, die zu grundlegenden Durchbrüchen der Forschung in Astrophysik und Astroteilchenphysik führen und die spezifischen Stärken des Großgerätes bestmöglich nutzen.

II. Erarbeitung neuer Forschungstechniken und Methoden

Gegenstand sind Vorhaben zur Entwicklung neuer Experimentier- und Beobachtungstechniken und neuer Auswertemethoden einschließlich effizienter Informations- und Kommunikationstechnologien, die von den Möglichkeiten des Instruments bzw. des Großgerätes optimal Gebrauch machen und deren wissenschaftliches Potenzial nachhaltig erhöhen. Hierzu gehören, in enger Verbindung mit apparativen Entwicklungen, die Erweiterung des Einsatzbereiches der Großgeräte und die Erschließung neuer Einsatzfelder. Förderwürdig sind insbesondere Methoden zur Eröffnung bislang wenig genutzter oder völlig neuer Spektral- bzw. Energiebereiche, die Entwicklung von Multimessenger-Analysemethoden und innovative Techniken für Spektroskopie, insbesondere zur effizienten Durchmusterung großer Himmelsareale. Dabei haben experimentell-methodische Arbeiten hohe Priorität, die der Forschung in Astrophysik und Astroteilchenphysik entscheidende neue Impulse verleihen.

III. Entwicklung von Schlüsselkomponenten und Basistechnologien

Gefördert wird die Entwicklung kritischer Komponenten und Basistechnologien, die den Ausgangspunkt für innovative Instrumente, Detektoren und Forschungstechniken bilden und bestimmend für die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit von Forschungsinstrumenten und Analyseplattformen sind.
Nicht Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen losgelöst von der Entwicklung neuer Instrumentierung und Methoden, die Förderung von Standardausrüstungen im Umfeld des Großgerätes sowie der Betrieb der Forschungsanlagen.

Die Förderung ist auf Vorhaben zu den nachfolgend aufgeführten Großgeräten und an diesen in erster Linie auf die jeweils genannten Instrumente, ihre Inbetriebnahme und Fortentwicklung, sowie auf entsprechende Methodenentwicklungen begrenzt:

  • Very Large Telescope/Interferometer - VLT/VLTI
    • CryoMOS-Spektrograph – KMOS
    • D3Dnet für optische 3D-Spektroskopie - MUSE
    • GRAVITY
  • Atacama Large Millimeter Array – ALMA
  • Low Frequency Array – LOFAR
  • Neutrinoteleskope – IceCube, ANTARES
  • Observatorium für ultrahochenergetische kosmische Strahlung – standortunabhängige Tätigkeiten bezüglich AUGER
  • Teleskope für höchstenergetische kosmische Gammastrahlung – H.E.S.S., MAGIC
  • Karlsruhe Tritium Neutrino Experiment – KATRIN
  • Germanium Detector Array - GERDA
  • German Astrophysical Virtual Observatory - GAVO

In die Maßnahme einbezogen sind des Weiteren Vorhaben zu Instrumenten der jeweils nächsten Generation, zum Ausbau der aufgeführten Großgeräte durch die Entwicklung innovativer Technologien einschließlich paralleler Methodenentwicklungen und zur Weiterentwicklung der zum Einsatz kommenden Technologien im Hinblick auf entsprechende zukünftige Großgeräte, die in den unter Ziff. 1.1 genannten Roadmaps aufgeführt sind. Darüber hinaus können in besonders begründeten Einzelfällen im Rahmen internationaler Kollaborationen auch Vorhaben an anderen Großgeräten unterstützt werden. In diesen Fällen ist die Sicherstellung des Betriebs und des Zugangs der deutschen wissenschaftlichen Gemeinschaft zum geplanten Instrument zwingend erforderlich.

Zur Vorbereitung international geplanter Großgeräte bzw. zukünftiger Großexperimente können darüber hinaus auch FuE-Vorhaben gefördert werden für

  • das European Extremely Large Telescope - E-ELT
  • das Cherenkov Telescope Array - CTA
  • die Suche nach Dunkler Materie - XENON , EURECA
  • das Neutrinoteleskop KM3NeT

Für eine Förderung von Vorhaben an Hochschulen zu den genannten Großgeräteprojekten ist unabdingbar, dass die deutsche Beteiligung verankert ist im Forschungsprogramm einer institutionell vom BMBF geförderten Forschungseinrichtung und diese über die erforderliche Infrastruktur verfügt.

Im Rahmen der Maßnahme können theoretische Arbeiten gefördert werden, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu einem Vorhaben in den oben genannten Bereichen stehen und für die Entwicklung neuer Forschungsinstrumente und Methoden ausschlaggebend sind. Theoretische Arbeiten müssen ausnahmslos in Form von Forschungsverbünden oder Verbundprojekten zusammen mit Instrument- oder Methodenentwicklungen organisiert sein.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle Forschung und Entwicklung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und ihn in größere Forschungskollaborationen einbeziehen. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.

Antragsteller, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden, gemeinsam eine außerordentlich komplexe Aufgabenstellung über einen längeren Zeitraum bearbeiten und in der Form von Verbundprojekten gemäß Nummer 4 organisiert sind, können die Einrichtung eines
BMBF-Forschungsschwerpunkts (BMBF-FSP) beantragen und vom BMBF besonders unterstützt werden. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung und Koordination in der Wissenschaft erhöht und die überregionale Zusammenarbeit der jeweils besten Forschergruppen gestärkt werden. Das BMBF möchte erreichen, dass die BMBF-FSP sich zu thematischen Exzellenznetzwerken hoher internationaler Sichtbarkeit entwickeln.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.

Im Rahmen der ERA-Nets ASTRONET und ASPERA werden durch mehrere europäische Förderorganisationen gemeinsame Ausschreibungen für Vorhaben in Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Astrophysik bzw. Astroteilchenphysik vorbereitet. Im Falle einer Teilnahme des BMBF werden die Ausschreibungen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Antragsteller sollen daher prüfen, ob für ihr beabsichtigtes Vorhaben ggf. auch eine Förderung im Rahmen von ASTRONET oder ASPERA möglich ist.
Das Ergebnis dieser Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Falle eines Verbundprojektes haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger DESY
22603 Hamburg
Telefon: 040 8998-3702
Telefax: 040 8994-3702
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner sind Herr Dr. Franz-Josef Zickgraf, Tel.: 040 8998-4896, und Herr Dr. Marc Hempel, Tel.: 040 8998-3991.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Dem Projektträger sind bis spätestens 1. Dezember 2010 förmliche Förderanträge - wenn möglich unter Nutzung von „easy“ - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Astrophysik und Astroteilchenphysik“ des BMBF in erster Linie nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliches Niveau der apparativen oder methodischen Entwicklung, insbesondere im internationalen Vergleich
  • Relevanz der wissenschaftlichen Fragestellung, die der jeweiligen apparativen oder methodischen Entwicklung zugrunde liegt
  • wissenschaftliches Potenzial für eine breitere Nutzerschaft und für die Erschließung neuer Forschungsfelder
  • Bedeutung für das Forschungsprogramm und den Ausbau der speziellen Stärken des Großgerätes
  • Kompetenz des Projektverbundes bzw. der Partner eines „Verbundprojektes“
  • Erfolgsaussichten des Vorhabens und Ergebnisverwertung.

Abschließend wird die Relevanz des Vorhabens für die strategische Entwicklung der Großgeräteinfrastruktur auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“ im Ganzen beurteilt.

Auf der Grundlage der Bewertungen wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2011

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.

Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der Förderung entschieden.


Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft .
Bonn, den 02. August 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Stefan Kern