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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen des Jahres „Deutschland und Indien 2011-2012

Vom 28.07.2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Anlässlich des 60jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien findet von Herbst 2011 bis Herbst 2012 das Jahr „Deutschland und Indien 2011-2012“ statt. Das Jahr steht unter dem Motto "Germany and India. Infinite Opportunities" und soll der Vertiefung und Ausweitung der deutsch-indischen Beziehungen dienen. Deutschland, das "Land der Ideen", wird sich unter dem thematischen Fokus "StadtRäume-CitySpaces" als innovativer, kreativer Partner Indiens für die Lösung von Zukunftsfragen präsentieren. Die Sichtbarkeit bestehender deutsch-indischer Kooperationen soll erhöht und Anstöße für neue Kooperationen gegeben werden.
Deutschland und Indien verstehen sich seit langem als gute und zuverlässige Partner in allen Feldern bilateraler Zusammenarbeit. Die bestehenden Beziehungen und Netzwerke bieten ein hervorragendes Fundament, um als Partner an Zukunftsfragen zu arbeiten. Diese Grundlage soll bei "Deutschland und Indien 2011-2012" genutzt und ausgeweitet werden. Zentrales Element und besonderer Mehrwert des Jahres ist ein mobiler Veranstaltungsraum, der als "Gesicht" von "Deutschland und Indien 2011-2012" durch zentrale Städte Indiens reisen wird. Der mobile Veranstaltungsraum ist eine interaktive Darstellungsfläche, auf der sich deutsche Akteure aus Bundesregierung, Bundesländern, Kommunen, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Bildung und Forschung unter dem thematischen Fokus gemeinsam präsentieren können. Deutschland und die deutsch-indische Partnerschaft sollen über das Schwerpunktthema "StadtRäume-CitySpaces" erlebbar und anfassbar gemacht werden.
Die Projektträger von "Deutschland und Indien 2011-2012" sind das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut, der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Absendermarke des BMBF ist "Research in Germany – Land of Ideas".
Um die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperationen sichtbar zu machen, fördert das BMBF Projekte aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie. Die Projekte können sowohl in dem mobilen Veranstaltungsraum durchgeführt werden als auch an anderen Orten. Der Zeitraum für die Durchführung der Projekte ist von Herbst 2011 bis Herbst 2012 vorgesehen. Zentrale Veranstaltungen werden voraussichtlich in den Städten Neu-Delhi, Bangalore, Mumbai, Kolkata, Chennai, Pune und Hyderabad durchgeführt. Für jeweils zwei Wochen soll an einem zentralen Ort innerhalb der jeweiligen Stadt der mobile Veranstaltungsraum aufgebaut werden.
Drei Kategorien von Projekten sind vorgesehen: Kategorie A (zentrale Projekte im mobilen Veranstaltungsraum, zentrale Großveranstaltungen, Leuchtturmprojekte aus Politik, Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie Kultur); Kategorie B (Projekte mit thematischem Fokus auf „CitySpaces“); Kategorie C (Partnerprojekte).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF fördert im Rahmen des Jahres "Deutschland und Indien 2011-2012" Veranstaltungen (z. B. Workshops, Seminare, Delegationsreisen, Travelling Conferences, Ausstellungen) und Projekte in Indien aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, die einen Beitrag zum Jahr "Deutschland und Indien 2011-2012" leisten und im Zeitraum von Herbst 2011 bis Herbst 2012 stattfinden. Bei Interesse der Präsenz innerhalb des zentralen, mobilen Veranstaltungsraumes ist die Möglichkeit gegeben, während der gesamten Zeit oder auch nur in einzelnen Städten anwesend zu sein.
Die Projekte und Veranstaltungen sollen folgende Ziele verfolgen:

  • Darstellung Deutschlands als attraktives und innovatives Land in den Bereichen Bildung und Forschung
  • Vorstellung innovativer Projekte mit besonderem Mehrwert für den indischen Subkontinent
  • Anbahnung und Unterstützung des Studierendenaustausches durch Information zu den Fördermöglichkeiten der jeweils lokalen (z. B. einzelne Universitäten) nationalen Programme (z. B. DAAD) sowie der EU-Programme
  • Anbahnung und Unterstützung des Wissenschaftleraustausches durch Information zu den Fördermöglichkeiten der jeweils nationalen Programme (z. B. DAAD, AvH) sowie der EU-Programme (Erasmus Mundus, Marie Curie)
  • Anbahnung von gemeinsamen Forschungsprojekten durch Information zu den Forschungsfördermöglichkeiten der jeweils nationalen Programme (z. B. BMBF, DFG) sowie der EU-Programme (FP7) eingeplant werden.
    Das Jahr steht unter dem Schwerpunktthema "StadtRäume - CitySpaces". Die Förderung des BMBF ist im Rahmen dieses Schwerpunktes vor allem für disziplinübergreifende Themen offen. Die Beteiligung indischer Partner ist erwünscht. Es ist jedoch nur eine Finanzierung des deutschen Partners vorgesehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)*, sowie sonstige Wissenschafts- und Mittlerorganisationen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wer-den, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich können Mittel für die Vorbereitung sowie die Durchführung der Projekte vor Ort beantragt werden.

Zuwendungsfähig sind:

  1. Reisekosten von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern nach Indien. Es können die Reisekosten für einen Economy-Flug nach und Transportkosten in Indien sowie ein Zuschuss für die Aufenthaltskosten (Tagesgeldsatz: € 94 pro Tag) beantragt werden.
  2. Sachmittel
    Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Fällen in begrenztem Umfang möglich.
  3. Workshops
    Workshops mit bereits bekannten oder neuen Partnern zur Erörterung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Indien können Reisekosten (siehe oben) beantragt werden. Zudem Mittel für die Anmietung von Räumlichkeiten und Catering.
  4. Personalmittel: Personalmittel für die Vorbereitung oder die unmittelbare Betreuung des Projektes in Indien können in begrenztem Umfang beantragt werden.
  5. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
    - übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung.

Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren unterstützt wer-den. Es wird erwartet, dass sich der Antragsteller an der Durchführung des Projektes angemessen mit eigenen finanziellen Mitteln beteiligt.

6 Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Martin Goller
E-Mail: martin.goller@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 07

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Claudia Gruner
E-Mail: claudia.gruner@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 06
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens 2. November 2010
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter fol-gender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZU .
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine unterschriebene und mit Instituts-stempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post
bis zum 2. November 2010
an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Dr. Martin Goller
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Die den elektronischen (administrativer Teil) Antrag ergänzende Projektbeschreibung soll eine Länge von maximal 6 Seiten (DIN A4, Arial, 11 Pkt., 1,5-zeilig) haben und muss folgende Gliederungspunkte aufweisen.

  1. Titel
  2. Projektkategorie A, B oder C (s. Punkt 1 der Bekanntmachung)
  3. Kontaktdaten des Projektverantwortlichen
  4. Kontaktdaten des indischen Partners (sofern vorhanden)
  5. Inhaltliche Zusammenfassung der geplanten Aktivität
  6. Ziele des Projektes
  7. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit Indien
  8. Detaillierter Zeit- und Arbeitsplan (Anlage 1)
  9. Detaillierter Finanzplan mit ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und Darstellung der geplanten Eigenfinanzierung (Anlage 2)

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-7 34
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung von Gutach-tern/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Nummer 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten
  • Nachhaltigkeit
  • Sichtbarkeit der Maßnahme
  • Anteil der Eigenfinanzierung
  • Interdisziplinarität
  • Partnerschaftlichkeit
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats November über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

Bonn, den 28. Juli 2010
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Andreas K i r c h n e r