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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel"

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des BMBF-Programms "Arbeiten - Lernen - Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt", Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel“ zu fördern.
Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ hat zum Ziel, Innovationsfähigkeit durch die Verknüpfung von Arbeitsgestaltung mit Kompetenz-, Personal- und Organisationsentwicklung zu stärken.
Dabei sind wichtige Entwicklungstrends zu berücksichtigen, die als Rahmenbedingungen im Innovationsprozess wirksam werden. Einer dieser Trends zeigt sich im Rückgang der Bevölkerungszahlen bei gleichzeitigem Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters. Er findet auch in der Arbeitswelt insbes. durch alternde Belegschaften seinen Niederschlag. Diese demografische Entwicklung wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung zunehmen. Sie stellt jede Einzelne und jeden Einzelnen ebenso wie Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt vor große Herausforderungen. Neue Formen von Erwerbsstrukturen und –biographien kennzeichnen diese Herausforderungen, die sich mit Stichworten wie längere Beteiligung am Arbeitsleben, neue Kompetenzen zum Erhalt und Transfer von Erfahrungswissen und gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter am Arbeitsleben beschreiben lassen.
Um die Chancen des demografischen Wandels für Innovationen nutzen zu können, sind neue Konzepte der Kompetenz- und Personalentwicklung sowie der Organisationsgestaltung erforderlich. Mit Forschung und Entwicklung will das BMBF zur Erarbeitung von Konzepten und Gestaltungsalternativen für neue, auf den demografischen Wandel angepasste Beschäftigungs- und Lebensarbeitsmodelle beitragen.
Nach wie vor orientiert sich unsere Gesellschaft an einem Lebensmodell, das drei Phasen umfasst: Die Lern- und Ausbildungsphase (Kindergarten, Schule, berufliche Qualifikation), die Arbeitsphase und den Ruhestand. Lernen wird in diesem Modell im Wesentlichen der ersten Lebensphase unterstellt. Die heutige Gestaltung von Arbeit, Ausbildung und sozialer Sicherung zeigt jedoch, dass diese Dreiteilung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend Probleme bereitet. Neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden auch in den anderen Lebensphasen erworben. Lebenslanges Lernen ist ein Erfor-dernis moderner Gesellschaftsentwicklung und unerlässlich, um im demografischen Wandel Innovationsfähigkeit auszubilden und zu erhalten.
Im demografischen Wandel liegen auch Chancen für neue Lebensmodelle, die in der Arbeitswelt Chancengleichheit und ein neues Verhältnis von Arbeit und Freizeit ermöglichen. Dies setzt geeignete Rahmenbedingungen in den Unternehmen und in der Gesellschaft voraus. Außerdem können hiervon wichtige Impulse für Veränderungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie der sozialen Sicherung und dem System der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausgehen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen können – nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen – aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Forschung

Für die Förderung wurden drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche definiert. Projekte, die in diesen thematischen Feldern gefördert werden, müssen

  • eine Analyse und Beschreibung der Treiber und Hemmnisse im jeweiligen Anwendungsfall liefern und
  • (mindestens) ein Konzept oder Modell für den Umgang mit dem demografischen Wandel erarbeiten, dessen Praktikabilität durch Erprobung in Unternehmen nachzuweisen ist.

Neben den thematischen Feldern zielen weitere Forschungsaufgaben auf die Untersuchung von Entwicklungen im gesamten Feld „Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel“ sowie auf den gesellschaftlichen Anspruch der Chancengleichheit.

2.1 Innovationspotenziale durch veränderte Erwerbsbiographien

Die Verlängerung des Erwerbslebens über das 65. Lebensjahr hinaus bietet die Chance, Innovationspotenziale des Alterns systematisch zu erschließen und für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Das sozialpolitische Konstrukt der drei Lebensphasen wird heute bereits ergänzt bzw. abgelöst durch individuell diskontinuierliche Erwerbsbiographien, die durch die Notwendigkeit kontinuierlichen (Weiter-)Lernens begleitet werden. Wichtige Ansatzpunkte für die Stärkung der Innovationspotenziale im demografischen Wandel auf der Ebene der Individuen wie der Betriebe sind daher:

  • Modelle für die Kombination unterschiedlicher Lebens-, Lern- und Arbeitssituationen,
  • Entwicklung von Modellen von Lebensverlaufsphasen und Untersuchung ihrer Eignung und Attraktivität für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Integration neuer Modelle des Lernens im Arbeitsprozess (und im sozialen Umfeld) in die Arbeitsgestaltung, Organisations- und Personalentwicklung. Entwickeln von Modellen für die Verschränkung von Lernen im Weiterbildungssystem mit diskontinuierlichen Erwerbsbiographien,
  • Untersuchung möglicher Konsequenzen der neuen Lebensverlaufsmodelle für die Systeme der Aus- und Weiterbildung sowie der sozialen Sicherung. Integration von Modellen für Lebensphasen begleitendes Lernen an unterschiedlichen Lernorten (u.a. Arbeitsplatz, Familie, soziales Umfeld).

2.2 Messung von Innovationspotenzialen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung

Innovationsfähigkeit wird in der Regel jungen Menschen zugeschrieben. Gleichzeitig wird unterstellt, dass ältere Menschen weniger innovativ und leistungsfähig seien (Defizit-Hypothese des Alters). Vor diesem Hintergrund wird die demografische Entwicklung als ein betriebliches Risiko angesehen.
Betriebliche Orientierung am demografischen Wandel bedeutet demgegenüber, die Chancen gezielt zu nutzen, die sich im Prozess der Veränderung der Altersstruktur ergeben. Es gilt zunächst, diese Innovationspotenziale zu identifizieren und zu bewerten.
Die Durchsetzung neuer Konzepte der Unternehmens- und Arbeitsorganisation, die dies berücksichtigen, wird davon abhängen, wie es gelingt, diese Innovationspotenziale sichtbar zu machen und die Wirtschaftlichkeit demografieorientierter Konzepte zu demonstrieren.
Entsprechend wichtige Ansatzpunkte für die Messung von Innovationspotenzialen sind:

  • die Entwicklung ganzheitlicher Verfahren zur Messung und Bewertung von Innovationspotenzialen,
  • die Entwicklung von demografieorientierten Konzepten und Verfahren zur Innovationspotenzial- und Wirtschaftlichkeitsbewertung (insbesondere für KMU),
  • Nutzen-Kosten-Vergleiche zwischen traditioneller „Verjüngungsstrategie“ und demografieorientierter Unternehmensstrategie.

2.3 Regionale Aspekte des demografischen Wandels in der Arbeitswelt

Untersuchungen haben gezeigt, dass der demografische Wandel ein vielfältiges, vielschichtiges Phänomen ist, das über politische „Einheitslösungen“ nicht zugänglich ist. Deshalb sind Lösungen dezentral, regional und in Netzwerken auszuloten. Ansätze, die dieses differenzierte Bild regionaler Wirkungen des demografischen Wandels aufgreifen, können hier als Ausgangpunkte dienen. Wichtige Aspekte zum demografischen Wandel in Regionen sind daher:

  • das Entwickeln und Erproben von Modellen für neue Akteurskonstellationen, die bedarfsgerechtes und koordiniertes Vorgehen gestalten,
  • das Entwickeln und Erproben von Modellen zur Moderation des demografischen Wandels auf der Ebene von regional operierenden Organisationen wie Intermediäre, Verbände oder Kammern,
  • das Identifizieren und Entwickeln von Erfolgskriterien für regionale Netzwerke als Instrumente des Umgangs mit dem demografischen Wandel einschließlich der Rahmenbedingungen für erfolgreiche Netzwerke.

2.4 Metaprojekt

Darüber hinaus wird ein Metavorhaben gefördert, das zur inhaltlichen Weiterentwicklung des gesamten Forschungs- und Entwicklungsbereiches der Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel beitragen soll. Auf der Grundlage eigener, konzeptionell, empirisch und inter-national angelegter Expertisen sowie der Synthese der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben sollen die einzelnen Themenfelder der Förderrichtlinie analysiert und mit ihren Bezügen zueinander sowie zum nationalen und internationalen Stand der Forschung dargestellt werden.
Ein wesentliches Ziel dieses Vorhabens soll es sein, die konzeptionellen und analytischen Arbeiten gemeinsam mit den Praxisprojekten zu reflektieren, um praxisgerechte und verallgemeinerungsfähige Anforderungen an die Messung und Steigerung der Innovationspotenziale einerseits sowie Gestaltungsempfehlungen für eine innovationsförderliche Arbeitswelt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels andererseits abzuleiten. Damit sollen Akteure in der Forschung, der Wirtschaft, in Bildungsinstitutionen, Kammern sowie bei den Sozialpartnern entsprechende Hinweise auf wichtige Trends, Entwicklungen und Diskurse erhalten, um diese in ihren Handlungen berücksichtigen zu können. Das Vorhaben soll auch die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern unterstützen. Außerdem werden von dem Metavorhaben Impulse zur Weiterentwicklung des Programms „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ erwartet. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen wirtschaftlich und wissenschaftlich in einem hohen Maße verwertbar und anschlussfähig sein.
Im Metavorhaben sind folgende Punkte auszuführen:

  • Beobachten und Auswerten demografiespezifischer nationaler und internationaler Entwicklungen im Forschungsfeld sowie Rückkopplung der Ergebnisse an die laufenden Vorhaben; Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Akteuren;
  • Unterstützung der Vorhaben und Fokusgruppen beim Informations- und Ergebnisaustausch untereinander und mit anderen, auch europäischen Akteuren;
  • Durchführen eigenständiger Veranstaltungen (Workshops, Tagungen) in Zusammenarbeit mit den Vorhaben;
  • publizistische Aufarbeitung der Ergebnisse (insbesondere in international anerkannten Zeitschriften) zur Verstärkung ihrer Wirksamkeit in der Öffentlichkeit;
  • Aufbau eines Diskussionsforums;
  • Durchführen einer Abschlussveranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse des Metavorhabens;
  • Erstellen einer „Lesson learned“, die als wesentlichen Bestandteil die forschungs-, personal-, bildungs- und beschäftigungspolitischen Implikationen, insbesondere für das Programm „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ aufzeigt und in geeigneter Weise darstellt;
  • Aufbereiten und Darstellen der Möglichkeiten, wie die Ergebnisse wirtschaftlich verwertet werden können;
  • Einbringen der Ergebnisse dieses Metavorhabens in das internationale Monitoring zum Programm „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“.

Förderhinweis: Das Einreichen einer Skizze für ein Metaprojekt schließt die Förderung eines anderen Einzelvorhabens im Rahmen der Bekanntmachung aus.

2.5 Untersuchungen (themenzentrierte Kurzvorhaben)

Gefördert wird eine Untersuchung, die sich mit dem Abbau von geschlechts- und altersbedingten Benachteiligungen im Feld „Innovationsfähigkeit im demografischen Wandel“ beschäftigt. Das Vorhaben soll neben Problemanalysen auch Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Ein weiteres Untersuchungsthema ist der Umstand, dass die heterogene soziale Gruppe der Älteren mit unterschiedlichen Lernstrategien sozialisiert worden ist. Dies gilt es für Schlussfolgerungen im Prozess des lebensbegleitenden Lernens zu berücksichtigen, um demografisch konstituierte Innovationspotenziale zu erschließen.

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. (Vgl. zur KMU-Definition: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ) Forschungs-einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Mit der Förderung sollen neben Forschungseinrichtungen vor allem Unternehmen angesprochen werden, die die demografische Entwicklung zur Sicherung ihrer Innovationsfähigkeit aufgreifen. Als deutsche Fördermaßnahme sind nur deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen zuwendungsberechtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Zulieferung im Leistungsaustausch ausländischer Partner im Rahmen von Forschungs- und Ent-wicklungsaufträgen zulässig.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Präferiert werden Verbundprojekte. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen mit Demonstrations- und Pilotlösungen nachgewiesen werden. Es sollen auch Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für KMU wird erwartet.
Multidisziplinäre Forschungsansätze und „ganzheitliche“ Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet.
Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110; im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).
Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.
Von den Vorhaben wird erwartet, dass sie bereit sind, im Rahmen der anlaufenden europäi-schen Joint Programming Initiative zum demographischen Wandel mit gleichgerichteten Ak-tivitäten in anderen Ländern in einen Austausch einzutreten und sich mit ihnen abzustimmen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG - die zuwendungsfähigen projekt-bezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98). Eine Kofinanzierung durch ESF-Mittel ist grundsätzlich möglich.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF 98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
Bei einer ESF-Kofinanzierung finden auch die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung. Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF
„Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerin:
Dr. Stephanie Becker
Telefon 0228 3821-145
Telefax 0228 3821-248
E-Mail: stephanie.becker@dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://pt-ad.pt-dlr.de/ (Bereich Service) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt elektronisch über ein Internetportal (s. 7.2.2).

7.2 Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 23.August 2010 (4-Wochenfrist nach Veröffentlichung) zunächst Projektskizzen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (vgl. Ziffer 2.1, 2.2 und 2.3), zur Durchführung des Metaprojekts (vgl. Ziffer 2.4) oder zur Durchführung der Untersuchung (vgl. Ziffer 2.5) in elektronischer Form über ein Internetportal (s. 7.2.2)“ vorzulegen.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Partnern des Verbundes (Konsor-tiums) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des koordinierenden Partners mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.
Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf nicht mehr als zehn Seiten folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlauf-zeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen, Ausnahme Untersuchung);
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Er-gebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, Berufsbildung, Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z.B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern (in einem Arbeitskreis o.ä.) aktiv unterstützt wird.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bewertungskriterien sind:

  • Einordnung in die thematischen FuE-Bereiche der Förderrichtlinien;
  • Zukunftsorientierung: neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben;
  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze, insbesondere Reflexion des Forschungsstandes und Klarheit der Projektstruktur;
  • volkswirtschaftliche Relevanz: Erschließen bzw. Modellieren von Innovationspotenzialen, die aus der demografischen Entwicklung resultieren; Erhöhung der Innovationskraft von KMU;
  • betriebswirtschaftliche Relevanz: insgesamt wird die ökonomische, qualifikatorische und organisatorische Gestaltung der Lösung bewertet;
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft;
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach der Förderung; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken; Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

Für das Metaprojekt gemäß Ziffer 2.4 gelten neben den o.a. Kriterien zu den Vorhaben (Ziffer 2.1, 2.2, 2.3) folgende weitere Kriterien:

  • Qualität des Kooperationsansatzes mit anderen Projekten und Partnern sowie Wirksam-keit innerhalb des Förderschwerpunktes und des Programms;
  • Qualität des Kommunikations- und Diffusionskonzeptes, insbes. für Ergebnisse.

Für die themenzentrierten Kurzvorhaben gemäß Ziffer 2.5 gelten neben den o.a. Bewer-tungskriterien folgende weitere Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze, insbesondere des methodischen Ansatzes und des Lösungsweges;
  • angemessene Rezeption der Praxis und Anwendungsbezug der Ergebnisse.

7.2.2 Termine und Art der Einreichung

Die Skizzen in elektronischer Form können beim Projektträger über das Internetportal

https://www.pt-it.de/ptoutline/demograf/

bis spätestens zum 23. August 2010 eingereicht werden.

Im Portal kann die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochgeladen werden.

Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskiz-zen aufgefordert (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmli-chen Förderantrag unter Nutzung von „easy“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO so-wie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14.7.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Ursula Zahn-Elliott