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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Multimaterialsysteme - Zukünftige Leichtbauweisen für ressourcensparende Mobilität" innerhalb des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING"

Vom 01.02.2010

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" FuE-Projekte zum Thema „Multimaterialsysteme - Zukünftige Leichtbauweisen für ressourcensparende Mobilität" zu fördern.

Leichtbauweisen mit den Zielen der maximalen Gewichts- und Ressourceneinsparung haben gegenwärtig und auch zukünftig in allen verkehrstechnischen Systemen größte Bedeutung.
Die reine Substitution von schwereren Materialien gegen leichtere ist in den allermeisten Fällen nicht die wirtschaftlich und technisch optimale Lösung. Vielmehr kommt es auf die Kombination der richtigen Materialien an. Die jeweiligen Eigenschaften (E-Modul, Zugfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, etc.) müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Eigenschaften der Kontaktflächen dieser unterschiedlichen Werkstoffe.

In der Vergangenheit wurde der Schwerpunkt bei der Reduzierung des Fahrzeuggewichtes zur Energieeinsparung allein auf die Werkstoffentwicklung gelegt. Durch die extrem gestiegenen Anforderungen an Fahrkomfort und Sicherheit im Fahrzeug, aber auch durch das Erreichen der Zielvorgaben zur CO2-Minderung muss jedoch ein ganzheitlicher Leichtbauansatz betrieben werden. In dem Zusammenhang bieten Multimaterialsysteme in den meisten Verkehrssystemen die Leichtbaulösung mit der größten Breitenwirkung. Zu deren Realisierung sind der Einsatz maßgeschneiderter Werkstoffkombinationen und die Weiterentwicklung der dafür notwendigen Fügetechnologien erforderlich.

Bauweisen mit Multimaterialsystemen zeichnen sich dadurch aus, dass Materialien zum Einsatz kommen, die die Defizite eines Werkstoffes durch Kombination mit einem anderen Werkstoffpartner ausgleichen, wodurch neue Struktur- und Funktionseigenschaften hervorgebracht werden, die keiner der Werkstoffpartner allein bereitstellen kann. Die Entwicklung von vermarktungsfähigen Multimaterialsystemen stellt eine große Herausforderung dar und ist bisher nur ansatzweise erfolgt. Dabei sind zukunftsträchtige Innovationen vor allem in der Automobil- und Flugzeugindustrie zu erwarten. Der Multimaterial-Leichtbau kommt dabei auch Elektro- und Hybridautos zu Gute, weil dadurch die Reichweite steigt.

Ziel der Bekanntmachung ist es, das Potenzial der Multimaterialsysteme in Hinblick auf Gewichts-, Kosten- und Ressourceneinsparung für herkömmliche und zukünftige Fahrzeugkonzepte zu erschließen. Dabei bieten die Karosserie, das Fahrwerk sowie die Ausstattung das größte Leichtbaupotenzial. Fügetechnologien besitzen dabei eine Schlüsselfunktion für den erfolgreichen Einsatz von Multimaterialsystemen. Multimaterialsysteme sind durch Verbinden von Metallen, Keramiken und Polymeren mittels Urformen, Umformen, Schweißen, Löten, Kleben, Schrauben und Nieten ungleicher Partner herstellbar.

Im Sinne der Bekanntmachung wird der Begriff „Multimaterialsystem“ aufgefasst wie folgt:
Es besteht aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialien auf makroskopischer Ebene. Beispiel: Ein Verbundwerkstoff oder eine Leichtmetalllegierung mit zusätzlichen Legierungselementen sind keine Multimaterialsysteme. Ein CFK-Träger mit einem Teflongleitlager oder Aluminiumschaum an einem Magnesiumgussteil oder auch die Verbindung von duktilen mit hochfesten Stählen sind Multimaterialsysteme.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Vorzugsweise sollten branchenübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht. Reine Institutsverbünde und Einzelvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert.

Folgende thematische Schwerpunkte hinsichtlich der Anwendung stehen im Fokus der Förderung:

  1. Automobilbau
    Entwicklungstrends gehen von heutigen singulären Stahl- und Aluminiumbauweisen in Richtung zu modernen Mischbaustrukturen, in denen unterschiedliche Leichtbaumaterialien nebeneinander vorliegen. Diese Multimaterialsysteme bieten in den meisten Fahrzeugbereichen die Leichtbaulösung mit dem größten Kosten- und Energiesparpotenzial.

    Forschungsbedarf zum Thema Multimaterialsysteme im Automobilbau besteht beispielsweise bei der Verbesserung der Werkstoffeigenschaften (Festigkeit, Formgebung, Alterungs- und Crashverhalten, Oberflächen- und Korrosionsschutz, akustische Optimierung von Mischbauweisen), bei der Funktionsintegration im Karosserieleichtbau (z.B. Structural Health Monitoring), bei der Entwicklung thermooptimierter Karosserien, bei der Kostenoptimierung der Prozesskette durch automatisierte Fertigungs- und Fügeverfahren bzw. verkürzte Prozesszeiten sowie bei der Verbesserung der Oberflächengüte.
  2. Flugzeugbau
    Der Bedarf an Flugzeugen nimmt deutlich zu. Dies erfordert zunehmend den Einsatz von kostengünstigeren Werkstoffen und Technologien. So sind beispielsweise die heute angewandten Handlaminierverfahren bei größeren Stückzahlen zukünftig nicht mehr rentabel. Automatisierte Fertigungsverfahren für großserienfähige Technologien zur Herstellung von Verbundwerkstoffen stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Neben der Weiterentwicklung der Multimaterialsysteme besteht im Flugzeugbau beispielsweise zusätzlicher Forschungsbedarf bei der Entwicklung von ressourceneffizienteren Fertigungs- und Fügeverfahren, wobei auch Synergien zwischen der Automobil- und Flugzeugfertigung genutzt werden sollten.
  3. Nutz- und Schienenfahrzeugbau
    Durch leichtere LKWs und Sattelzugmaschinen werden Kraftstoffressourcen geschont (insbesondere bei Leerfahrten), CO2-Emissionen verringert, die Transporteffizienz erhöht und mit dem Fahrzeug erzielbare Erlöse verbessert. Bei Nutz- und Schienfahrzeugen leisten innovative Fahrgestellstrukturen in Multimaterialausführung den wesentlichen Beitrag zur Gewichtsreduzierung. Zur serienmäßigen Umsetzung derartiger Tragstrukturen sind jedoch noch umfangreiche Grundlagen zu erarbeiten. Multimaterialsysteme für den Fahrzeugbau erfordern darüber hinaus neuartige Fügetechnologien.

Übergeordnet sollten die Vorschläge folgende Inhalte berücksichtigen:

  • Strategien hinsichtlich Recycling und Reparaturfähigkeit
  • klare Zielvorgaben hinsichtlich Gewichts- und Kosteneinsparung
  • Funktionsverbesserung sowie Verbesserungen der Haltbarkeit und Zuverlässigkeit der Bauteile bzw. Bauteilgruppen
  • Entwicklung prozessfähiger Prüftechnologien und Methoden zur Ermittlung der Beanspruchung
  • Entwicklung und Verbesserung der Simulationswerkzeuge sowie die dazu notwendige Ermittlung der Kennwerte der Multimaterialsysteme

Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Projektvorschläge, die inhaltlich dem Themengebiet der BMBF-Bekanntmachung "Funktionsintegrierter Leichtbau" vom 15.11.2006 zu zuordnen sind, nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Projektvorschläge, die überwiegend fertigungs- und produktionstechnische FuE-Arbeiten beinhalten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, sollen die Projektvorschläge unter industrieller Federführung stehen. Verbundprojekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sind ausgesprochen erwünscht.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung in der industriellen Forschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch

  • Innovationshöhe und Anwendungsbreite,
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungseinrichtungen,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der avisierten Produkte und Verfahren,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, deren Ziele ausschließlich produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen und die nicht über den Stand der Technik hinausgehen sowie Einzelvorhaben.

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperations-vereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), nachgewiesen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten von Partnern außerhalb der gewerblichen Wirtschaft beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen, das den Zuwendungsbedarf des empfangenden Partners entsprechend mindert.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden. Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschafts¬einrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt bei Verbundprojekten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgende Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Gesamtkoordination, Ansprechpartner:
Dr. Christoph Deiser,
Tel.: 02461 - 614243,
E-Mail: c.deiser@fz-juelich.de

VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Dr. Gunther Hasse,
Tel.: 0211/6214 - 637,
E-Mail: hasse@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind den Projektträgern durch den Koordinator des Verbundprojektes beurteilungsfähige Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am 01.05.2010 (Datum des Poststempels).

Die Projektskizzen (bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) sind in schriftlicher Form und in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium oder als E-Mail vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge nur per E-Mail werden nicht akzeptiert.

Die Vorhabensbeschreibungen sollten wie folgt gegliedert werden:

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  3. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens und Zusammenfassung
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens
  4. Stand der Wissenschaft und Technik
    • Problembeschreibung
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner
    • Abgrenzung zu bereits geförderten FuE-Vorhaben (sowohl unter Beteiligung des Antragstellers als auch ohne Beteiligung) u.a. des BMBF, BMWi, der DFG und der EU (Nennung von Titel und Förderkennzeichen, Entwicklungsstand, Neuheitswert des hier beantragten FuE-Vorhabens)
  5. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung des Arbeitsplanes und Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
  6. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit Marktpotenzial; Wirkung auf Arbeitsplätze
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Verwertungsstrategie mit Zeithorizont. Welcher Partner kann welche Teilergebnisse auch außerhalb des Gesamtprojektziels vermarkten?)
    • ökologische Aspekte
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung.
  7. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit den beauftragten Projektträgern Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Skizze können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung abgeleitet werden.

Das BMBF und die Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der förderfähigen Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter.

Bei der Bewertung der Projekte, die auf Basis der Projektskizzen erfolgt, werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Neuheit, Innovationshöhe und Risiko der FuE-Ziele,
  • gesellschaftlicher Bedarf,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Kompetenz der Partner, Projektmanagement und Projektstruktur,
  • Verwertungskonzept; Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen,
  • Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und der Sicherheit,
  • Volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen des Projektes.

Die Koordinatoren werden über das Begutachtungsergebnis durch die Projektträger schriftlich informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Verbundprojekts in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe" in der BMBF-Förderlinie "Profil - Neue Technologien (ProfilNT)" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung "ProfilNT" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 1.02.2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Liane Horst