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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)"

Vom 08.02.2010

In der vorgenannten Bekanntmachung, die am 22.Dezember 2009 im Bundesanzeiger Nr. 193 auf den Seiten 4361 - 4363 veröffentlicht worden ist, werden folgende Änderungen bekanntgegeben:

Der unter Punkt 2 benannte Gegenstand der Förderung wird wie folgt geändert:

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

  • Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen
  • Elektroniksysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung
  • Softwaresysteme und Wissensverarbeitung
  • Kommunikationstechnik und Netze (Funk- und Festnetze)
  • Mikrosystemtechnik (Sensorik, Aktorik, Miniaturisierung)

die auf die Anwendungsfelder / Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind (siehe Förderprogramm IKT 2020).

Diese Änderung der vorgenannten Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 08. Februar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Landvogt Dr. Katenkamp Dr. Dietz Dr. Rami