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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit in Forschung für Lebenslange Gesundheit (Alternde Gesellschaft) zwischen Europa und Südkorea im Rahmen des europäisch-koreanischen Netzwerkes (ERA-NET) KORANET

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Südkorea ist eine wichtige Aufgabe in der internationalen Wissenschaftspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund wurde das europäisch-koreanische Konsortium KORANET (Korean scientific cooperation network with the European Research Area) gebildet, das Forschungs-Kooperationen zwischen europäischen Staaten und Südkorea intensivieren soll.

Eines der Ziele von KORANET ist es, die innerhalb Europas existierenden bilateralen Ansätze der Zusammenarbeit zu bündeln und damit zur angestrebten Integration des Europäischen Forschungsraums („European Research Area“, ERA) und seiner internationalen, auch auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension beizutragen. Ein Instrument zur Erreichung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten und Südkorea ist die Initiierung eines europäisch-koreanischen Programms zur Forschungsförderung, welches auch langfristig die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Forschungsraum (ERA) und südkoreanischen Partnerorganisationen fördern soll.

Der Pilot Joint Call (PJC) von KORANET soll europäischen und südkoreanischen Wissenschaftlern die Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an einen Forschungsthema im Bereich Forschung für Lebenslange Gesundheit (Alternde Gesellschaft) geben.

Die folgenden Länder fördern die multilateralen Forschungsprojekte im Rahmen des PJC von KORANET:

Deutschland - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Frankreich - National Center for Scientific Research (CNRS)- Ministry of Foreign and European Affairs (MAEE)
Österreich - Federal Ministry of Science and Research (BMWF)
Ungarn - National Office for Research and Technology (NKTH)
Südkorea - Ministry of Education, Science and Technology (MEST)
Türkei - The Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Ländern vereinbart. Alle Partner haben den in der Absichtserklärung aufgeführten Zielen und Umsetzungen des KORANET PJC zugestimmt. Für die Umsetzung der nationalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Ziel der Fördermaßnahme ist es, europäisch-koreanische Forschungsvorhaben durch den Austausch von Wissenschaftlern und durch Workshops in der Forschung im Bereich Forschung für Lebenslange Gesundheit (Alternde Gesellschaft) zu unterstützen, um damit multinationale wissenschaftliche Zusammenarbeit in diesen Forschungsfeldern zu initiieren oder bereits bestehende Zusammenarbeit zu stärken.

Der KORANET PJC ist interdisziplinär angelegt und deckt somit ein breites Spektrum an Themen innerhalb der Forschung für Lebenslange Gesundheit (Alternde Gesellschaft) ab. Ein Forschungsvorhaben sollte sich auf eine Fragestellung konzentrieren, die gemeinsam durch alle Projektpartner dargestellt und bearbeitet wird.

Anträge zu den drei in der Folge genannten Forschungsfeldern im Bereich Forschung für Lebenslange Gesundheit (Alternde Gesellschaft) sind möglich:

  • Gesundheit
  • Technologie
  • Sozialwissenschaften

Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer Forschungsprojekte gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag zu den genannten Forschungsfeldern erwartet werden kann und die die Bedeutung eines transnationalen Ansatzes berücksichtigen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen sowie staatliche und nicht-staatliche Hochschulen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
KMU können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Nur transnationale Forschungsprojekte können gefördert werden. Jeder Projektantrag muss ein Minimum von zwei verschiedenen europäischen und einem südkoreanischen Partner aus den sechs oben genannten am PJC teilnehmenden Ländern umfassen.
Für jedes Forschungsprojekt ist ein Koordinator zu benennen. Der Koordinator repräsentiert das Projekt nach außen und ist für die internen Managementprozesse verantwortlich. Für die elektronische Einreichung des Projektantrags ist der Koordinator ebenfalls verantwortlich. Unabhängig davon bleiben deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtprojekt die verantwortlichen Ansprechpartner für das Internationale Büro des BMBF.

Forschergruppen aus Ländern, die nicht an diesem Programm teilnehmen, können in den Projekten als Partner auftreten, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Forscherinnen und Forschern schriftlich in Form eines „Letter of Commitment“ zu belegen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von in der Regel 1 Jahr gewährt. Als Projektbeginn wird September 2010 anvisiert.

Die Förderung eines Forschungsprojekts im Rahmen des KORANET PJC sieht grundsätzlich die folgenden Förderinstrumente vor:

  1. Reisekosten
  2. Aufenthalte
  3. Organisation und Durchführung kleinerer wissenschaftlicher Veranstaltungen
  4. „Andere Kosten“

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden

  • Personalkosten
  • die übliche Grundausstattung.

a) Reisekosten

Die Reisekosten vom Abreiseort bis zum Ort des Projektpartners werden grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten Reisekosten (Economy Class / Bahnfahrt 2. Klasse).
Für Visa nach Südkorea anfallende Gebühren sowie Kosten für Impfungen, die vom Auswärtigen Amt für Südkorea offiziell empfohlen sind, werden ebenfalls übernommen.

b) Aufenthalte

Die Tagespauschale für Korea beträgt € 107 für Aufenthalte von bis zu 22 Arbeitstagen.

Der Aufenthalt besonders qualifizierter deutscher Nachwuchswissenschaftler in Korea wird für eine Dauer von max. 3 Monaten mit € 2.392 pro Monat sowie einem Hin- und Rückflug "Economy" unterstützt.
Das Tagegeld für den Austausch innerhalb der anderen vier am KORANET PJC teilnehmenden Länder Europas wird grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Deutsche Wissenschaftler erhalten für Aufenthalte in europäischen Partnerländern für das jeweilige Zielland vorgesehene Tagegelder. Weitere Informationen erhalten Sie über angegebenen Kontaktpersonen des Internationalen Büros des BMBF.

c) Organisation und Durchführung kleinerer wissenschaftlicher Veranstaltungen

Für die Durchführung von Workshops und kleineren wissenschaftlichen Seminaren in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung von Gästen, des Transfers in Deutschland, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. b) gezahlt.

d) Andere Kosten

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Fällen und in begrenztem Umfang möglich.

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Während die Vorhabensbeschreibung eines Verbundprojektes von dem Projektkoordinator im Namen aller Projektpartner eingereicht wird, erfolgt die Förderung der erfolgreichen Verbünde getrennt nach Teilprojekten durch die jeweilige Förderorganisation, bei der die Mittel beantragt werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Marion Steinberger
E-Mail: marion.steinberger@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-473
Fax: 02 28-38 21-444

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Silke Kraus
E-Mail: silke.kraus@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-446
Fax: 02 28-38 21-444

5.2 Förderverfahren

5.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabensbeschreibungen

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat KORANET ein Sekretariat etabliert, das Informationen für Antragsteller im PJC von KORANET gibt und mit der Abwicklung der Fördermaßnahme bis zum Abschluss des Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Einrichtungen.

Marinela Popa
KORANET Pilot Joint Call Secretariat
Centre National de la Recherche Scientifique
3 rue Michel-Ange
5794 Paris cedex 16
Tel.: +331 44 96 47 14
E-Mail: marinela.popa@cnrs-dir.fr

Antragsunterlagen:

Das Förderverfahren ist einstufig unter Einbeziehung externer Gutachter angelegt.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „PT-Outline“ des PT-DLR zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ptoutline.de/koranet

Einreichung der ausgearbeiteten Anträge:

Die Anträge sind durch den Projektkoordinator in englischer Sprache beim KORANET Pilot Joint Call Secretariat bis zum 2. April 2010, 12:00 Uhr (MEZ) elektronisch einzureichen.
Eine Einreichung in Papierversion ist nicht vorgesehen.

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Sunay Basyigit
Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
IKT-Service
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Telefon: 030-670 55-705

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Antragseinreichung im Detail benötigten Informationen können dem „Call Text“ und den „Guidelines for Applicants“ entnommen werden (erhältlich auf der Website http://www.koranet.eu ).

Kooperationsabkommen:

Nach erfolgreicher Antragstellung wird dringend empfohlen, vor Projektbeginn mit allen Projektpartnern des Verbundprojekts ein Kooperationsabkommen abzuschließen, um Verantwortlichkeiten im Projekt, die zugesicherte Teilnahme der Partner, geistige Eigentumsrechte, etc. festzuhalten.

Begutachtungsverfahren:

Das gemeinsame KORANET Pilot Joint Call Secretariat wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Partnern, alle Anträge auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. In Ausnahmefällen werden einzelne Anträge zur Überarbeitung an die Projektkoordinatoren zurückgesandt. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den „Guidelines for Applicants“ festgehalten, die auf der KORANETWebseite ( http://www.koranet.eu ) zu finden sind.

Der Begutachtungsprozess wird unter Hinzuziehung eines international besetzten Gutachterkreises erfolgen, der eine Rangliste der Anträge erstellt.

Die gemeinschaftlich vorgelegten, ausgearbeiteten Anträge werden unter Beteiligung der nachfolgend genannten Evaluationskriterien bewertet:

  1. Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes
  2. Transnationaler Mehrwert
  3. Wissenschaftliche Exzellenz der Projektpartner
  4. Multi-/Interdisziplinarität des Projekts
  5. Potenzielle Wirkung und erwartete Ergebnisse des Projekts

Besonderes Augenmerk wird neben der wissenschaftlichen Qualität des Antrages auf die Qualität der geplanten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und den Mehrwert der Verbundszusammenarbeit gelegt.

Weitere Details zu den Evaluationskriterien sind in dem „Call Text“ beschrieben, der auf der KORANET Webseite ( http://www.koranet.eu ) zu finden ist.

Basierend auf den Empfehlungen des Gutachterkreises werden die Zuwendungsgeber die für eine Förderung geeigneten kooperativen Vorhaben auswählen und das Förderverfahren für die Forscher aus ihren jeweiligen Ländern einleiten. Die einzelnen Forschergruppen der bewilligten Verbundprojekte werden von den entsprechenden nationalen Zuwendungsgebern direkt gefördert.

Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl von dem das PJC koordinierenden Sekretariat von KORANET schriftlich informiert.

5.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge

Bei positiver Bewertung eines beantragten kooperativen Forschungsprojekts werden die jeweiligen deutschen Interessenten aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die entsprechenden Arbeitspakete im kooperativen Projekt vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Mit den ausgewählten Antragsstellern wird das Internationale Büro des BMBF im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.

6 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22. Januar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Stienen