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Bekanntmachung : Datum:

des BMBF von Richtlinien zur Förderung „Medizinische Infektionsgenomik – Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen“ im Programm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 12.01.2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Bakterielle Infektionserreger werden auch in Zukunft weltweit ein bedrohliches Potenzial für Mensch und Tier darstellen. Abgesehen vom Erstarken bereits zurückgedrängter Erreger wird dieses Potenzial durch das Auftreten neuer virulenter Bakterienstämme und die voranschreitende Ausbildung von Antibiotika-Resistenzen weiter verstärkt. Um auf diese absehbaren Herausforderungen vorbereitet zu sein, ist es notwendig, in einem umfassenden Ansatz Wissenslücken zu schließen, die im Hinblick auf das gesamte Infektionsgeschehen bestehen. Ein umfassendes Verständnis der Mechanismen von Infektionskrankheiten und ihrer Verlaufsmuster ermöglicht die Entwicklung innovativer Methoden zur Abwehr und Verhinderung dieser Erkrankungen. Dabei kann zum einen aufgebaut werden auf den Ergebnissen der modernen Genom-, Proteom- und Metabolomforschung. Zum anderen bieten ein hoch entwickeltes technisches Instrumentarium sowie fortgeschrittene Entwicklungen in der Bioinformatik neue Möglichkeiten, die Generierung und Auswertung von Forschungsergebnissen zu beschleunigen, so dass diese zügig relevanten Anwendungen zur Verfügung gestellt werden können. Während frühere Untersuchungen im Wesentlichen auf den infektiösen Erreger selbst, das Pathogen, fokussierten, ist es in einem erweiterten Ansatz notwendig, das Gesamtgeschehen eines Infektionsprozesses auch unter Einbeziehung des Wirtsorganismus und seiner Reaktionsmechanismen zu studieren.

Auch Interaktionen mit der jeweiligen Begleitflora können für das Infektionsgeschehen von Bedeutung sein und müssen in die Beobachtungen eingebunden werden. Während die vorliegenden Richtlinien grundsätzlich auf pathogene Prokaryoten fokussieren, können im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Begleitflora auch Eukaryoten Gegenstand der Untersuchungen sein.

Bisherige Forschungen haben insbesondere auf die Etablierung und Analyse von in vitro-Modellen fokussiert. Mit dem Ziel, die Komplexität des infektiösen Prozesses angemessen zu erfassen, soll auch hier der Untersuchungsansatz zukünftig erweitert werden zugunsten einer Betrachtung im lebenden in vivo-Modell. Die BMBF-Förderung zielt im Rahmen der vorliegenden Richtlinien darauf ab, mit einem erweiterten Untersuchungsansatz zu einem besseren Verständnis bakterieller Infektionserreger und ihrer Veränderungen während des Infektionsprozesses wie auch der Anpassung von Krankheitserregern an ihren Wirtsorganismus in verschiedenen Stadien einer Infektion zu gelangen.

Durch die Charakterisierung der molekularen und zellulären Basis von durch bakterielle Pathogene verursachte Infektionen, die Analyse der Evolution mikrobieller Virulenz, auch unter Berücksichtigung des horizontalen Gentransfers, der grundsätzlichen physiologischen Eigenschaften bakterieller Interaktionen bei Infektionsprozessen sowie die Untersuchung der mikrobiellen Ökologie und Populationsbiologie bakterieller Infektionserreger, sollen die Grundlagen geschaffen werden für die Entwicklung neuer Ansätze für die Prävention, Diagnose und Therapie von Infektionskrankheiten sowie von neuen Impfstoffen. Die vorliegende Förderinitiative ist im Rahmen der „Pharmainitiative für Deutschland“ Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie basiert auf den nationalen, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Maßnahmen „Genomforschung an Mikroorganismen – GenoMik“, „GenoMik – Plus“ und „Basisinnovationen in der genombasierten Infektionsforschung“ sowie auf den internationalen Initiativen ERA-NET „PathoGenoMics“ und „Network of Excellence -EuroPathoGenomics“. Weiter bestehen Interaktionslinien zu Forschungsstrukturen und Forschungsthemen im Nationalen Genomforschungsnetz NGFN und zum systembiologischen Forschungsansatz und Datenmanagement von Forschungsprojekten aus der BMBF-Förderrichtlinie „Systembiologie an Mikroorganismen-SysMo“.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBFStandardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsarbeiten der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zur Analyse von pathogenen Mikroorganismen, ihren Mechanismen und ihren Wechselwirkungen mit dem Wirtsorganismus sowie ihrer Begleitflora. Dabei sind Wechselwirkungen des Pathogens mit dem Wirtsorganismus von Relevanz, die für den Infektionsprozess von Bedeutung sind, einschließlich der Reaktion des Wirts auf das Pathogen. Die Forschungsarbeiten sollen einen hohen Innovationsgrad aufweisen und von besonderer Bedeutung sein für die Entwicklung von Diagnostika, Vakzinen und Therapeutika. Mit dem Ziel, die Überleitung von in vitro-Ansätzen zu in vivo-Modellen zu befördern, soll die Entwicklung geeigneter Zell-, Gewebe- und Tiermodellen in die Forschungsarbeiten einbezogen werden.

Prioritär unterstützt werden Verbundprojekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen und die Partner aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen einbinden. Innerhalb ausgewählter Themenschwerpunkte soll eine Bearbeitung in offener Projektstruktur erfolgen. Einzelprojekte können jedoch nur in Ausnahmefällen unterstützt werden. Die Forschungsarbeiten sollen auf die folgenden, ausgewählten Themenschwerpunkte fokussieren, bei denen ausgewiesener Forschungsbedarf besteht:

  • Genomvariabilität: Untersuchung der Variabilität innerhalb einer pathogenen Spezies, Etablierung des „Pan-Genoms“, auch Spezies-übergreifende Untersuchungen, z. B. innerhalb eines Infektionsbereiches;
  • Metagenomik: Untersuchung der Erbinformation einer gegebenen ökologischen Nische zur möglichst vollständigen Bestimmung aller Spezies, auch unter Einbeziehung der Erfassung von Eukaryoten;
  • quantitative funktionelle Genomik: quantitative Erfassung und Verfolgung von Infektionsvorgängen einschließlich systembiologischer Ansätze, z. B. Gene Expression Profiling, Gene silencing, epigenetische Modulation, SNP-Analysen;
  • Protein Profiling: Analyse des Gesamtproteoms mit besonderer Berücksichtigung der Oberflächenproteome (Interaktion mit dem Wirt) und der Sekretome (Virulenzfaktoren).

Im relevanten Kontext der Forschungsprojekte sollen wissenschaftliche Kooperationen mit den im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme GenoMik etablierten Technologieplattformen (DNASequenzierung, Göttingen; Proteomanalyse, Greifswald; Bioinformatik, Bielefeld) eingegangen werden. Eine Darlegung der wissenschaftlichen Kooperationsleistungen der Technologieplattformen kann einem entsprechenden Merkblatt entnommen werden ( http://www.fz-juelich.de/ptj oder anfordern beim Projektträger Jülich). Bei der biometrischen Datenauswertung sollten Standardisierungen beachtet werden und es sollte eine stärkere Dezentralisierung angestrebt werden.

Bei einer Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Dienstleistungen im Rahmen der Vorhaben ist vorzugsweise auf die Angebote von Anbietern aus der Wirtschaft zurückzugreifen. Mit dem Ziel, eine Struktur auszubilden, die Austausch und Kommunikation zwischen den geförderten Forschungsvorhaben stärkt, bestellt jeder Themenschwerpunkt einen Sprecher als zentralen Ansprechpartner. Die Gesamtkoordinierung, die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Beteiligung an der Publikation GENOMEXPRESS) und die Außendarstellung der vier „Infektionsgenomik“-Themenschwerpunkte ist von einem der Sprecher zu übernehmen, bei dem auch eine Assistenzstelle eingerichtet werden kann. Dieser Sprecher bildet darüber hinaus den Ansprechpartner für BMBF/PTJ. Zur internen Beratung berufen die Themenschwerpunkte einen gemeinsamen Beirat. Um den Austausch und die Vernetzung von Projekten mit weiteren Fördermaßnahmen zur mikrobiellen Genomforschung (z. B. „Anwendungsorientierte Forschung an apathogenen Mikroorganismen für Gesundheit, Ernährung und ressourceneffiziente Industrieproduktion“) zu befördern, werden die Projektteilnehmer an gemeinsamen Workshops und Tagungen teilnehmen und ihre Ergebnisse vorstellen. Wichtiger Bestandteil der Außendarstellung der im Rahmen vorliegender Bekanntmachung zur Förderung gelangenden Projekte ist die Beteiligung an der europäischen Konferenz „ProkaGENOMICS“.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU); die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können.

Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE(Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon: 024 61/61 55 43
Telefax: 024 61/61 17 90
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartner:
Frau Dr. Marion Karrasch-Bott
Telefon: 024 61/61 62 45
E-Mail: m.karrasch@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 15. April 2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Titel des Vorhabens
  2. Antragsteller (Anschrift der antragstellenden Institution, Name des Projektleiters/der Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Telefon, Telefax und E-Mail-Adresse, Name und Anschrift aller beteiligten Projektpartner [Einrichtungen/Arbeitsgruppen, Name des Projektleiters/der Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Telefon, Telefax und E-Mail-Adresse])
  3. Zusammenfassung des Projektes (max. 1 Seite)
  4. spezifischer Beitrag des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der vorliegenden Richtlinien
  5. Beschreibung des Vorhabens
    • Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage; max. 2 Seiten)
    • Arbeitsplan (max. 6 Seiten) inkl. Darstellung der Arbeitsteilung
    • Meilensteinplanung/Abbruchkriterien
  6. Struktur des Verbundprojektes, Projektmanagement/Koordination (nur bei Verbundprojekten)
  7. Verwertungsplan (wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten, max. 1 Seite)
  8. beteiligte Partner aus Wissenschaft und Industrie und deren Kompetenzen (vorhandene Infrastruktur, eigene Vorarbeiten, max. 1 Seite pro Projektpartner)
  9. für beteiligte Unternehmen: Kurzdarstellung des Unternehmens, Darstellung der allgemeinen Finanzsituation und des aufzubringenden Eigenanteils (max. 1 Seite pro Unternehmen)
  10. strukturierter Finanzierungsplan; die Notwendigkeit der Zuwendung muss sich aus dem Arbeitsprogramm ergeben und begründet werden; Mittel für die Grundausstattung sind nicht zuwendungsfähig.
    • Personal (Angaben für jede beantragte Personalstelle: Qualifikation (z. B. MTA, stud. oder wiss. Hilfskraft, Doktorand, prom. Wissenschaftler), Vergütungsgruppe nach TVöD oder Stundensatz,
    • vorgesehene Dauer der Beschäftigung, kurze Tätigkeitsbeschreibung unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm,
    • sächliche Verwaltungsausgaben (z. B. für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Reisen, Mittel für Schutzrechtsanmeldungen (Anmeldung, Patentanwalt), Sachmittel für die Veranstaltung von Workshops; die Notwendigkeit ist jeweils zu begründen,
    • Geräte.

Die Projektskizzen sind in 2-facher Ausfertigung als ungebundene Kopiervorlage (DIN-A4-Format, 1,5-zeilig, einseitig, Schriftform Arial, Schriftgröße 11, mindestens 3 cm Rand) und elektronisch vorzulegen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug und Beitrag des Projektvorschlags zu den förderpolitischen und wissenschaftlich-technischen Zielen der Förderrichtlinien
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Projektvorschlags
  • wissenschaftliche Qualifikation des Projektleiters
  • Innovationspotenzial des Konzepts
  • Güte der interdisziplinären Zusammenarbeit der Projektpartner

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace