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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderrichtlinie zur Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil - Neue Technologien (ProfilNT)“

Bekanntmachung zur Aufhebung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil – Neue Technologien (ProfilNT)“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Fachhochschulen haben auf vielen anwendungsnahen Technologiefeldern eine ausgewiesene Forschungs- und Transferkompetenz. Diese Kompetenz möchte das BMBF zum Nutzen der Wirtschaft stärker in seine themenorientierte Projektförderung einbinden. Allerdings ist die dazu erforderliche Beteiligung von Fachhochschulen an den Verbundprojekten der BMBF-Fachprogramme derzeit noch gering und soll deshalb intensiviert werden.

Leitlinie des aktuellen BMBF-Programms „Forschung an Fachhochschulen“ ist die ‚Stärkung der Verbundfähigkeit’ durch die Förderung von interdisziplinären, wirtschaftsnahen und hochschulübergreifenden Forschungsverbünden. Im Rahmen der Förderlinien „FHprofUnt“ und „IngenieurNachwuchs“ wird die Kooperation mit Unternehmen (v.a. KMU) und weiteren Partnern verbindlich vorgegeben, auch um die stärkere Beteiligung von Fachhochschulen an den Fachprogrammen zu unterstützen.

Im Rahmen der Förderlinie „Profil - Neue Technologien (ProfilNT)“ wird den Fachhochschulen, die sich mit einem besonders herausragenden Forschungsbeitrag erfolgreich an einem Verbundprojekt der Fachprogramme beteiligen, eine zusätzliche Fördermöglichkeit gewährt. Diese Maßnahme, die direkt mit Förderbekanntmachungen der BMBF-Fachprogramme gekoppelt wird, zielt darauf ab, bereits nachgewiesene hohe Forschungskompetenzen zu vertiefen oder zu erweitern. Damit soll die Fachhochschule nachhaltiger in Verbundprojekte eingebunden, das Profil der Fachhochschule als Forschungspartner weiter gestärkt und die Vernetzung mit der jeweiligen Fachcommunity gefördert werden.

Die Fachprogramme, in deren Rahmen den Fachhochschulen Antragsmöglichkeiten zu „ProfilNT“ eröffnet werden, werden in einer laufend aktualisierten Liste der Fachprogramme auf der BMBF-Homepage (www.bmbf.de) aufgeführt.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom 17.10.2008 nach Art 91 b GG zur Förderung der Forschung an Fachhochschulen.

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsprojekte, die thematisch auf Verbundvorhaben aufbauen, an denen sich Fachhochschulen erfolgreich beteiligt haben. Mit einem ProfilNT-Projekt soll eine weitere Stärkung der bereits nachgewiesenen Forschungskompetenz der Fachhochschule unterstützt werden. Maßnahmen in diesem Sinne sind zum Beispiel:

  • Ausweitung der nachgewiesenen Forschungskompetenzen der Fachhochschule auf weitere Anwendungsfelder, zusammen mit Unternehmen (der Region), anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen;
  • Vertiefung dieser Forschungskompetenzen mit dem Ziel der Erschließung neuer Kenntnisse (z.B. auch im Rahmen forschungsorientierter Masterabschlüsse und kooperativer Promotionen oder zur Anmeldung eines Patents).

Kriterien der Auswahl und Begutachtung der Anträge für ein ProfilNT-Projekt sind u. a.:

  • Innovationshöhe und wissenschaftlich-technische Qualität des beantragten Projektes;
  • Erweiterung/Verstärkung der wissenschaftlichen Forschungskompetenz der Fachhochschule hinsichtlich künftiger Themenstellungen des zu Grunde liegenden Fachprogramms oder anderer Fachprogramme;
  • Bildung von Netzwerken mit Partnern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft in der Region und darüber hinaus;
  • Beitrag zur Schärfung bzw. Herausbildung des Forschungsprofils der Fachhochschule (im Hinblick auf die Fachprogramme und auf andere Fördermöglichkeiten);
  • Sichtbare forschungspolitische Positionierung und Ausrichtung der Fachhochschule und ggf. Einbindung von Forschungsnachwuchs (z.B. in Promotionsvorhaben).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Fachhochschulen, die als Verbundpartner oder Unterauftragnehmer an einem bewilligten Verbundprojekt teilnehmen, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen eines seiner Fachprogramme gefördert wird. Zudem muss die Bekanntmachung des entsprechenden Fachprogramms den Passus „Besondere Hinweise für Fachhochschulen“ enthalten, der die Möglichkeit für Fachhochschulen zur Antragstellung in der Förderlinie „ProfilNT“ aufzeigt (siehe hierzu Pkt. 4 c dieser Richtlinie).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

  1. Für das zu beantragende ProfilNT-Projekt gilt, dass es mit dem aus dem Fachprogramm geförderten Verbundprojekt in einem thematischen Zusammenhang stehen muss. Das geplante Forschungsprojekt muss von den Arbeiten im Verbundprojekt jedoch thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein, so dass Doppelförderungen und Querfinanzierungen ausgeschlossen sind.
  2. Für die Antragstellung zu einem ProfilNT-Projekt gelten die in den Ausschreibungen der relevanten Fachprogramme veröffentlichten Voraussetzungen.
  3. Die Fachhochschule muss als Verbundpartner oder Unterauftragnehmer eines Verbundprojekts das Auswahl- bzw. Entscheidungsverfahren zu einem der in Frage kommenden Fachprogramme (siehe Ziffer 1.1 dieser Richtlinie) erfolgreich durchlaufen haben. Die Förderung im Rahmen eines der relevanten Fachprogramme des BMBF wird für die Bewilligung des ProfilNT-Projekts vorausgesetzt. Die beantragte Fördersumme für das ProfilNT-Projekt soll in angemessenem Verhältnis zur Fördersumme der Fachhochschule im Verbundprojekt stehen (Förderung im Verbundprojekt mindestens 30 % der für das ProfilNT-Projekt beantragten Fördersumme).
  4. Das beantragte ProfilNT-Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, muss aber innerhalb der Laufzeit des Verbundprojektes begonnen werden.
  5. Bei der Antragstellung ist - neben dem Thema - ein einprägsamer Kurztitel für das Vorhaben anzugeben und zu erklären, dass der Antrag im nichtwirtschaftlichen Bereich der Fachhochschule durchgeführt wird.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Jede Fachhochschule, die die Voraussetzungen nach Punkt 4 dieser Richtlinie erfüllt, kann einen Antrag im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ stellen.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Mindestens 10% der vorhabenbezogenen Gesamtausgaben entfallen auf die vom Land finanzierte Grundausstattung. Weiterhin soll über den Antrag Einvernehmen mit dem zuständigen Landesressort bestehen.
Die Förderhöchstsumme für ein ProfilNT-Projekt beträgt maximal 260.000 Euro. Die Laufzeit der Projekte darf maximal 36 Monate betragen.

Zuwendungsfähig sind:

  • Personalmittel (wiss. Personal, Hilfskräfte usw.) sowie Sachmittel (Geräte, Messtechnik u. ä.) mit Ausnahme der Grundausstattung der Hochschule;
  • Mittel für die Vertretung von Fachhochschulprofessorinnen und -professoren bei deren Freistellung durch die Hochschule. Dies schließt auch Maßnahmen ein, bei denen Professorinnen und Professoren vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind. Leistungen der Projektleitungen (z.B. in Form von Honoraren) werden nicht vergütet;
  • Mittel zur Vorbereitung und Durchführung des Wissens- und Personaltransfers.

Die Zuwendung soll im Schwerpunkt zur Finanzierung von Forschungspersonal dienen. Der Anteil der Sachmittel und Investitionen an den Gesamtausgaben soll grundsätzlich 30% nicht überschreiten. Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht gefördert werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil des Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Projektträgerschaft Forschung an Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner:
Herr Dirk Lennertz,
Telefonnummer: 02461 613067 ,
Faxnummer: 02461 612730 ,
E-Mail: d.lennertz@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Antragstellung

Die Anträge sind mit dem elektronischen Antragssystem easy-AZA (Antrag für eine Zuwendung auf Ausgabenbasis) zu erstellen. Das erforderliche Antragssystem easyAZA kann über das Internet unter der Adresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden (Verwendung der aktuellen Version). Das Antragssystem easy bietet als Hilfsfunktion Erläuterungen zu Gliederung und Inhalt der ausführlichen Vorhabenbeschreibung an. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls unter der o.g. Adresse abgerufen werden. Sie wurden zusätzlich in die Hilfsfunktion des Systems easy integriert.

Mit dem Antragsformular muss eine ausführliche Vorhabenbeschreibung des geplanten Projektes vorgelegt werden, in der die folgenden Punkte besonders zu berücksichtigen sind:

  • Kurze Beschreibung des Beitrags der Fachhochschule zu dem bereits bewilligten Verbundvorhaben in einem BMBF-Fachprogramm, auf dem das geplante ProfilNT-Projekt basiert;
  • Erläuterung der thematischen Nähe des beantragten ProfilNT-Projektes zu dem Verbundvorhaben;
  • Herausstellung der Unterschiede zwischen beiden Projekten zum Ausschluss von Doppelförderungen;
  • Darstellung der weiteren Stärkung des Forschungspotentials der Hochschule durch das ProfilNT-Projekt;
  • Darlegung der Strategie der Hochschule zur Profilbildung im Hinblick auf die Fachprogramme und auf weitere Fördermöglichkeiten.

Dem Antrag ist als Anlage eine Kopie des Bewilligungsbescheids des Verbundvorhabens und ggf. eine Kopie des Unterauftrags beizufügen.

7.3 Entscheidungsverfahren

Die Begutachtung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem für das jeweilige Fachprogramm zuständigen Projektträger nach den unter Pkt. 2 dieser Richtlinie genannten Kriterien. Die AiF wird auf der Grundlage der Begutachtung dem BMBF eine Förderempfehlung geben. Nach abschließender Antragsprüfung entscheidet das BMBF über eine Förderung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

  1. Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  2. Die Förderrichtlinie zur Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil - Neue Technologien (Profil-NT) vom 25.01.2007 (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 02.02.2007) wird mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Förderrichtlinie aufgehoben.

Bonn, den 15.01.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Eickmeyer-Hehn