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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Mobile Diagnostiksysteme“

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung, deren Ziel ist, Deutschlands Innovationskraft zu stärken, um nachhaltig Arbeitsplätze in wichtigen Branchen zu sichern und Zukunftsmärkte auszubauen. Beabsichtigt ist es, die geschaffenen Grundlagen und Einzeltechnologien im Themenfeld biomedizinbasierte Mikrosystemtechnik (BioMST) optimal miteinander zu tragfähigen Systemlösungen zu verknüpfen, um sie in innovative und marktfähige Produkte für die Bioanalytik und die Medikamentenentwicklung bzw. Wirkstoffforschung münden zu lassen. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft soll dabei zielorientiert und anwendungsbezogen auf wichtigen Innovationsfeldern intensiviert werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Der demografische Wandel stellt unser Land vor große Herausforderungen: Im Jahr 2035 wird mehr als die Hälfte aller Deutschen über 50 Jahre alt, jeder Dritte älter als 60 Jahre sein. Es wird mehr Senioren im Alter zwischen 60 bis 80 Jahren geben als junge Erwerbstätige im Alter zwischen 20 und 40. Schon heute ist absehbar, dass dieser Wandel unmittelbar Auswirkungen auf die Nachfrage nach medizinischen Leistungen haben wird. Gerade behandlungsintensive Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Osteoporose, aber auch kardiovaskuläre und neurodegenerative Erkrankungen werden die medizinische Versorgung in Zukunft zunehmend prägen. Gleichzeitig wird es immer weniger Erwerbstätige geben, die dieses Gesundheitssystem tragen. Die vorhandenen Ressourcen müssen deshalb deutlich effizienter genutzt werden, um jeden Menschen auch künftig nach neuestem medizinischem Kenntnisstand versorgen zu können. Dabei gilt: Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto besser sind die Chancen, sie zu heilen. Und je schneller eine Krankheit geheilt wird, desto geringer sind die Folgekosten für die Therapie.

Moderne Mikrosysteme bieten durch die hochgradige Integration komplexer Teiltechnologien eine vielversprechende Möglichkeit, bioanalytische Diagnosen besonders kostengünstig, zuverlässig und vor allem dezentral zu stellen. Damit sind bioanalytische Mikrosysteme speziell für den strukturschwachen ländlichen Raum mit geringer medizinischer Versorgungsdichte, aber hohem Altenanteil geeignet.

Im Themenschwerpunkt „Integrierte Mikrosysteme für biotechnologische Anwendungen (BioMST)“ konnte bereits die prinzipielle Übertragbarkeit biochemischer Nachweise durch mikrotechnische Systeme nachgewiesen werden. Um die tatsächliche Nutzbarkeit der Technologie zu realisieren, bedarf es allerdings noch einer Reihe an Forschungsanstrengungen. Dazu zählen eine ausreichende Empfindlichkeit und Genauigkeit sowie Zuverlässigkeit der Messdaten, eine schnellere Auswertung der Messungen, eine Parallelisierung von Messreihen bzw. die Vervielfachung gleichzeitig erfasster Parameter und die optimale Anpassung an etablierte oder praktikable Workflow-Prozesse.

Forschungsförderung im Themenschwerpunkt „Mobile Diagnostiksysteme“ zielt daher auf die Entwicklung unterschiedlicher Systemlösungen, die in sich geschlossene Arbeitsabläufe innerhalb der Bioanalytik abbilden oder auf sie fokussieren. Dabei geht es darum, Erfolg versprechende Ansätze in marktfähige Lösungen zu überführen. Immerhin birgt die mobile Diagnostik neben den persönlichen Vorteilen für die Patienten auch ein enormes wirtschaftliches Potenzial: Die derzeitige demografische Entwicklung betrifft alle entwickelten Industrienationen, also potenzielle Importnationen für innovative Gesundheitstechnologien.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig lösbaren technologischen Herausforderungen innovativer, bioanalytischer Systeme für die medizinische Diagnostik. Dabei ist die Festlegung auf konkrete Anwendungen oder Anwendungsfelder erwünscht. Eine Eingrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder erfolgt nicht explizit, allerdings sollten die Anwendungen Problematiken einer alternden Bevölkerung adressieren. Dabei können sowohl Lösungen zum Nachweis und zum Monitoring von Volkskrankheiten oder Infektionserkrankungen als auch sinnvolle Ansätze Therapie begleitender Diagnostikmaßnahmen entwickelt werden.

Neue diagnostische Konzepte müssen in etablierte Arbeitsprozesse integriert werden können und kompatibel zu gängigen Verfahren der medizinischen Praxis sein. Deshalb ist auf die Schnittstellen der Systeme ein besonderes Augenmerk zu richten. Marktfähige Endgeräte sollten darüber hinaus optimal auf die jeweiligen Anwender zugeschnitten sein.

Gefordert ist daher die Entwicklung und Integration innovativer Ansätze, die gesamte Arbeitsabläufe innerhalb der Bioanalytik abbilden oder sich optimal in sie einpassen. Bevorzugt werden Vorhaben, deren Technologie sinnvoll auf vorhandene und etablierte Plattformen, Standards und Schnittstellen aufbaut. Ein wesentliches Ziel ist die Erreichung einer ausreichenden Genauigkeit, eine wettbewerbsfähige Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Arbeitsschritte sowie die mögliche Einpassung in akzeptierte und etablierte Workflows. Das geplante Gesamtsystem muss deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Weiterhin soll eine klare Verwertungsabsicht in Form von tragfähigen Geschäftsmodellen dargelegt werden. Folgende Aspekte müssen Bestandteil anwendungsorientierter Verbundprojekte im Sinne eines ganzheitlichen Lösungsansatzes sein.

  • Orientierung an den gesetzlichen Anforderungen

    Eine der großen Herausforderungen der In-vitro-Diagnostik ist die notwendige Vergleichbarkeit der Ergebnisse dezentraler Systeme mit den Ergebnissen aus der Laboranalytik. Um den aktuellen Richtlinien der Bundesärztekammer zu entsprechen, darf es zukünftig keinen Unterschied mehr zwischen den Ergebnissen aus dem Zentrallabor und dem der dezentralen Diagnostik geben. Die Anforderungen an ein PoC-Gerät sind dadurch ausgesprochen komplex: Die Nachweisgrenzen bestehender Lateral-Flow-Systeme müssen z. T. um eine Größenordnung übertroffen werden, Messwertabweichungen müssen gering sein und die Lagerstabilität der Reagenzien und des biochemischen Assays von mindestens 12 bis 18 Monaten bei geringen Schwankungen von Gerät zu Gerät müssen gewährleistet werden. Darüber hinaus sind eine nachvollziehbare Qualitätskontrolle und eine den Anforderungen entsprechende Datensicherung notwendige Voraussetzung zukunftsfähiger Geräte für die In-vitro-Diagnostik.
  • Abbildung der gesamten Prozesskette

    Etablierte Prozesse in der Bioanalytik im Rahmen der Diagnostik und Wirkstoffentwicklung zeichnen sich durch einen hohen Grad an Komplexität aus. Um beispielsweise eine umfassende Bioanalytik innerhalb der gängigen Laborpraxis zu betreiben, ist eine sukzessive Bearbeitung z. T. aufwändiger Einzelmethoden mit einer Vielzahl an Prozessschritten notwendig. Um einen Mehrwert für die Kunden und somit die Akzeptanz und damit die Marktfähigkeit der zu entwickelnden Systemlösungen zu erhöhen, ist deren Anwendungsnähe ausschlaggebend. Aus diesem Grunde sollten Projekte die gesamte Prozesskette abbilden. Dazu zählen in der Bioanalytik Probenahme, Probenlagerung, Probeneintrag, Proben- und Reagenzienprozessierung, Probenaufbereitung, Amplifikation/Signalverstärkung, Nachweisreaktion, Detektion, Datenmanagement und -transfer sowie Datensicherheit. Bei der Entwicklung von Einzeltechnologien müssen diese auf den avisierten Workflow fokussieren und entsprechende Schnittstellen bereitstellen bzw. in gängige Plattformen oder existierende Laborautomatisierung inte-grierbar sein.
  • Überführung der Forschungsarbeiten in tragfähige Geschäftsmodelle

    Ziel ist eine Umsetzung der Ergebnisse in marktfähige und bezahlbare Produkte. Voraussetzung hierfür sind Projekte, die alle Stufen der Wertschöpfungskette einbeziehen und ein Konsortium mit nachvollziehbarem Marktzugang. Dementsprechend sind belastbare und tragfähige Geschäftsmodelle, inklusive der Finanzierung und Refinanzierung in den Projektskizzen, darzustellen. Am Verbund ist in jedem Fall ein industrieller Systemanbieter mit nachweisbarem Marktzugang maßgeblich zu beteiligen. Ferner werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führen. Die Ergebnisse sollen unter realen Bedingungen entwickelt und evaluiert werden. Gefordert wird eine Bewertung sowohl aus Nutzerperspektive als auch aus ökonomischer Perspektive. Ein anschließender Technologietransfer ist darzustellen (d. h. wer wird nach Abschluss des Vorhabens die Fertigung übernehmen?).
  • Einbindung in eine übergeordnete Begleitforschung

    Die Fördermaßnahme berücksichtigt auch die Überwindung nichttechnischer Innovationsbarrieren. Dazu gehören u. a. Themen der Standardisierung, ggf. Zulassung, Interoperabilität, Marktzugang, Akzeptanz und ggf. Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem. Hierzu wird begleitend zu den industriellen Verbundprojekten eine Begleitforschung durchgeführt, die diese übergeordneten Aspekte bearbeiten wird. Die Begleitforschung ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Die Koordinatoren der ausgewählten industriellen Verbundprojekte werden in die strategische Arbeit der Begleitforschung als Beirat einbezogen. Eine aktive Mitarbeit wird vorausgesetzt. Dafür sollen in den Arbeitsplänen Ressourcen vorgehalten werden.

Arbeiten zur Normung und Standardisierung sind ausdrücklich erwünscht und förderfähig.

Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.

Im Rahmen der Bekanntmachung sind einzelne vorwettbewerbliche wissenschaftliche Projekte möglich, wenn sich die Projektergebnisse in Systemlösungen einbinden lassen oder grundlegende Fragestellungen innerhalb der Bioanalytik beantworten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU, Definition von KMU siehe http://www.forschungsrahmenprogramm.de/kmu-definition.htm ). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind daher besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. auch Nummer 7.3). Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Antragsteller sollen sich — auch im eigenen Interesse — im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Patentsituation sollte bereits bei Einreichung der Projektskizze bekannt sein und Strategien für den Schutz der eigenen Entwicklung beschrieben werden.

Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten -vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis für Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

beauftragt.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Kristina Hartwig.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger bis spätestens zum 31. März 2010 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 030 380071-101.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Beiträge zur Problemlösung (z. B. Kostensenkung in der Wirkstoffentwicklung, verbesserte und vereinfachte Bioanalytik, etc.), Neuheit und Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Hebelwirkung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • Einbindung von KMU und Endnutzern,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes/Geschäftsmodells,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe“ in der BMBF-Förderlinie „Profil - Neue Technologien (ProfilNT)“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung „ProfilNT“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30.12.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Rami