Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Käte Hamburger Kollegs“ (Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Rahmenbedingungen und Zielsetzung

Die Geisteswissenschaften wirken mit bei der Gestaltung der Zukunft und sichern die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, die ein Zusammenleben orientiert an gemeinsamen Werten erst möglich machen. Sie leisten einen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis und ermöglichen die Übersetzung zwischen Kulturen ebenso wie die Verständigung über Orientierungspunkte in den Teilbereichen der Gesellschaft. In der Wissenschaft selbst sind die Geisteswissenschaften gefordert, angesichts hochgradig differenzierter Wissensbereiche Zusammenhänge herzustellen und zur ganzheitlichen Integration von Wissen beizutragen. Sie sind damit ein unentbehrliches Element in der Entwicklung zur Wissensgesellschaft. Darüber hinaus tragen die Geisteswissenschaften wesentlich zur Internationalisierung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft bei und sind mit ihrem spezifischen Fachwissen bei diesem Prozess unerlässlich.

Das BMBF hat im Jahr der Geisteswissenschaften 2007 die Förderinitiative „Freiraum für die Geisteswissenschaften“ gestartet, die den Besonderheiten geisteswissenschaftlicher Forschung Rechnung trägt und den Geisteswissenschaften an den Universitäten neue Möglichkeiten gibt, um ihre Leistungen auf nationaler und internationaler Ebene sichtbar herauszustellen und voranzutreiben. Zentrales Element der Förderinitiative sind die „Käte Hamburger Kollegs“.

Das BMBF folgt mit dem Förderangebot dieser Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung den Empfehlungen des Wissenschaftsrats 2006. Es möchte auf dem Wege der projektförmigen und personenbezogenen Förderung die Potentiale der Geisteswissenschaften stärken und ihren international hohen Standard weiter ausbauen. Die Internationalen Kollegs sollen zur Weiterentwicklung der Strukturen für geisteswissenschaftliche Forschung sowie deren Vernetzung beitragen und die weltweite Visibilität der geisteswissenschaftlichen Forschung in Deutschland erhöhen. Mit den Internationalen Kollegs sollen die für Deutschland wichtigen Beziehungen der geisteswissenschaftlichen Forschung zu Forschungszentren, Universitäten und Akademien in Europa und der Welt intensiviert werden. Mit diesem Förderangebot können insgesamt zwölf Internationale Kollegs realisiert werden, die sukzessiv auf dem Wege regelmäßiger Ausschreibungen von einem internationalen Auswahlgremium ausgewählt werden. In den Auswahlrunden 2007, 2008 und 2009 wurden insgesamt neun Kollegs mit einer Laufzeit von sechs plus sechs Jahren zur Förderung ausgewählt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Konzeption der Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung

Die Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung des BMBF sollen herausragenden Geisteswissenschaftlern und - wissenschaftlerinnen an deutschen Hochschulen die Möglichkeit geben,

  • eine international und europäisch sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und Einrichtungen zu stärken
  • durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen Freiraum für exzellente Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu gewinnen, um selbst gewählten Forschungsfragen nachgehen und diese entwickeln zu können
  • eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen, meist unbefragten Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt
  • international hochrangige Fachkollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten einzubeziehen
  • die geisteswissenschaftlichen Methoden - auch kulturvergleichender Forschung - weiter zu entwickeln
  • Graduierte nach der Dissertation (Postdocs) an internationale Spitzenforschung heranzuführen und in Netzwerke zu integrieren.

Die Internationalität der Kollegs ergibt sich nicht erst aus den Nationalitäten der eingeladenen Fellows. Internationalität wird vielmehr als Programm verstanden. Das heißt, den programmatischen Mittelpunkt des Kollegs bildet eine Fragestellung oder ein Problem, das eine internationale oder vergleichende Forschungsperspektive in besonderem Maß erfordert und gemeinsam mit Forschenden anderer Nationen eine besondere Chance der Reflexion bietet (d.h. „Forschen mit“ statt „Forschen über“).

Die Kollegs sollen einen Gesprächsraum eröffnen. Sie können großformatige und planbare Forschungsprozesse, für die es bewährte Förderinstrumente (z.B. Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche) gibt, nicht ersetzen, sondern ergänzen diese. In den Internationalen Kollegs soll einem kleinen Lenkungsteam (max. drei Personen), mindestens aber einem oder zwei herausragenden Wissenschaftlern bzw. Wissenschaftlerinnen frei verfügbare Forschungszeit gegeben werden, verbunden mit der Möglichkeit, an ihrem Ort nationale und internationale Forschungspartner auf Zeit für das Kolleg zu gewinnen. Mit diesem Angebot wird die Erwartung verbunden, dass die Konzeption des Kollegs zugleich Fortschritte in der interdisziplinären Kooperation vor Ort und der internationalen Kooperation der Fächer möglich machen wird.

Funktionsweise

Herausragende Forscherpersönlichkeiten der Geisteswissenschaften sollen Zeit und Ressourcen zur Einladung von Fellows (mehrheitlich aus dem Ausland) sowie eine kleine personelle und sachliche Infrastruktur erhalten, um in ihrem Umfeld, in ihrer Universität einen Gesprächs- und Arbeitsraum zu schaffen, in dem sie von Verpflichtungen von Lehre und Administration weitgehend befreit auf ihrem Forschungsgebiet den internationalen wissenschaftlichen Austausch voran treiben können. Die internationalen Forschungskollegs wollen Freiraum im wörtlichen und symbolischen Sinn schaffen – als Orte des persönlichen Austauschs, der ungestörten Entwicklung von Ideen in einem anregenden Forschungsumfeld, der weitgehenden Freistellung von administrativen Aufgaben.

Das Forschungskolleg ist als ein Ort der direkten wissenschaftlichen Begegnung gedacht. Es basiert auf dem Ortsprinzip und soll direkte Kommunikation der Fellows miteinander möglich machen. Es soll Attraktion und Strahlkraft in Richtung Ausland entwickeln und in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung eher die Idee der „Humanities“ verfolgen. Vergleichbar mit einem kleinen „Think Tank“ sollen im Forschungskolleg neue überraschende Fragestellungen und Themen in international (kultur-) vergleichender Perspektive und ausgehend von den Herangehensweisen und Methoden verschiedener Wissenskulturen gedacht sowie personenbezogene Zusammenarbeit gefördert werden. Überraschende Ideen entstehen auch durch die Perspektive „von außen“, indem ausländische Fellows beteiligt werden und durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen eigene Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Programm (= Forschungsfragestellung) des Internationalen Geisteswissenschaftlichen Kollegs wird von den Antragstellenden selbst gewählt und formuliert. Es sollte genügend Freiraum bieten, um damit vorhandene Stärken der Universität sowie auch individuelle Forschungsideen aufzugreifen, um somit zur Profilbildung der Universität insgesamt beizutragen.
Das Kolleg selbst entscheidet, in welchem Umfang und mit welchen Formen es sich im nationalen Rahmen und im örtlichen Kontext einbringt (z.B. Gesprächsreihen, Sommerschule, Aufnahme nationaler Gäste aus anderen Programmen, Anstoß und Betreuung von weiteren Drittmittelprojekten für Nachwuchswissenschaftler).

Die wissenschaftliche Arbeit des Kollegs wird von einem Beirat begleitet, der einen Beitrag zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung leisten soll. Die Leitung des Kollegs legt dem Beirat einmal im Jahr einen Erfahrungsbericht über seine Arbeit vor.

Stellung in der Hochschule

Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung sollen als Freiräume geisteswissenschaftlicher Spitzenforschung innerhalb der Universität errichtet werden. Sie brauchen für ihre Wirksamkeit eine gewisse administrative Selbständigkeit, z.B. als zentrale Einrichtung der Universität die dem Rektorat unmittelbar untersteht. Die Leitung des Kollegs entscheidet über die finanziellen Mittel, Einstellungen sowie Einladungen von Fellows.

Das Programm des Internationalen Kollegs soll mit der Entwicklungsperspektive der Universität in Einklang stehen. Die Hochschule sollte sich auch nach außen sichtbar für das Kolleg engagieren, nicht nur durch die Bereitstellung von Räumen für das Kolleg sowie Unterstützung bei der Unterbringung der Fellows bzw. Gäste, sondern auch durch vielfältige Kooperationen bei interdisziplinärer Zusammenarbeit, Möglichkeiten der Verbindung von Wissenschaft und Praxis, bevorzugte Gewährung von Forschungsfreisemestern oder Reduktionen des Lehrdeputats von weiteren beteiligten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus der jeweiligen Universität etc.

Vom Kolleg wird erwartet, dass es der Universität ein Lehrangebot macht (nicht personengebunden). Auf diese Weise können Gastwissenschaftler, die in der Regel eine Bereicherung für die Universität darstellen, besonders gut integriert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung eines Kollegs müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Das Programm des Kollegs soll im Einklang mit der Entwicklungsperspektive der jeweiligen Universität stehen und einen Beitrag zur Profilbildung der Universität leisten.

Es wird erwartet, dass die Universitätsleitung in einem begleitenden Schreiben ihre Unterstützung des Kollegs verdeutlicht.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für die Hochschulen sind die zuwendungsfähigen kollegbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Administrativer Rahmen

Ein kleines Team von bis zu drei herausragenden Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen bilden die Leitung des internationalen Kollegs. Die Zuwendung ermöglicht der Universität eine Freistellung von bis zu drei Personen auf Zeit durch Finanzierung ihrer jeweiligen Vertretungen.

Die Freistellungen können je nach Programm des Kollegs flexibel gehandhabt werden, wobei allerdings eine Person über den gesamten Förderzeitraum von zunächst 6 Jahren die Kontinuität der Kollegleitung gewährleisten muss.
Die Leitung des internationalen Kollegs erhält mit der Zuwendung die Möglichkeit, zwischen fünf bis zehn Fellows ihrer Wahl - mehrheitlich aus dem Ausland - regelmäßig an das Kolleg zu berufen. Für die Fellows wird die Vertretung an der Heimathochschule für die Dauer des Aufenthalts finanziert, bzw. sie erhalten Stipendien. Es sind Aufenthalte unterschiedlicher Dauer möglich, im Interesse an der Kontinuität und Vertiefung der Arbeitsbeziehungen sollten längerfristige Fellowships den Kern bilden. Bei der Auswahl der Fellows liegt es im Ermessensspielraum der Leitung des Forschungskollegs, eine produktive Mischung jüngerer (Postdocs) und erfahrener Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen einzuladen. Sowohl für die Leitung als auch für die Fellows gilt, dass die erste Förderphase (sechs Jahre) möglichst in die Zeit ihres aktiven Beruflebens fallen sollte. Im Falle eines altersbedingt notwendigen Wechsels in der Leitung sollte die Kontinuität gewährleistet sein.

Die Arbeit des Kollegs wird durch einen Servicestab mit bis zu sieben Personen (je nach Größe des Kollegs) gestaltet und unterstützt, von denen die Mehrheit einen wissenschaftlichen Abschluss haben muss und bevorzugt aus dem Postdoc-Bereich rekrutiert werden sollte. Die Leistungen des Stabes sollten neben eigener Forschungsarbeit im Rahmen des Kollegprogramms umfassen: Unterstützung der Leitung in fachlichen und organisatorischen Fragen, Administration und Organisation des Kollegs, Betreuung der Fellows, Beschaffung von Literatur sowie Pflege des akademischen Lebens.

Das Internationale Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung wird durch das BMBF mit einer Förderung in Höhe von bis zu. 2,0 Mio. € p. a. mit pauschalierten Sätzen für Leitung, Fellows und Servicestab finanziert. Die Leitung des Kollegs entscheidet über die fach- und sachgerechte Verwendung der Mittel in Übereinstimmung mit dem inhaltlichen Programm. Die Förderung ist auf sechs Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere sechs Jahre befristet. Es wird erwartet, dass die Universität in der zweiten Förderphase einen größeren Eigenanteil bereitstellt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
    • Leitung des internationalen Kollegs:
      Für die Vertretung der freigestellten Leitung des internationalen Kollegs kann ein/e Nachwuchswissenschaftler/in vorkalkulatorisch mit einer Besoldung nach W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 70.000,- € p.a. (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Daneben können zwei weitere Professuren der Universität in Form einer Vertretung mit bis zu 70.000,- € angesetzt werden.
    • Fellows:
      Es können fünf bis zehn Fellows bzw. ihre Vertretung vorkalkulatorisch mit einer Besoldung nach W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 70.000 € p. a. (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Die Abrechnung dieser Personalausgaben erfolgt entweder durch Rechnung der abgebenden Hochschule an den Zuwendungsempfänger oder durch den Nachweis der Zahlung eines Stipendiums an den Fellow. Die Rechnungen bzw. Nachweise sind dem Zuwendungsgeber mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
    • Servicestab:
      Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (bzw. Postdocs) sind auf der Grundlage des TVöD, Entgeltgruppe 13/14 und wissenschaftliche Hilfskräfte mit den an der Hochschule üblichen Stundensätzen anzusetzen. Zusätzlich kann eine halbe bis eine ganze Bürostelle mit einer Vergütung bis zu BAT Vc bzw. TVöD, Entgeltgruppe 8 eingerichtet werden.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben (Pos. 0824 des Gesamtfinanzierungsplans) pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden. Es besteht die Möglichkeit, Mittel zur Übersetzung bedeutender geisteswissenschaftlicher Werke (nur Monographien mit Bezug zum jeweiligen Kollegprogramm) zu beantragen.
  • Reisekosten:
    Für Dienstreisen/Inland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden, es können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

    Für Dienstreisen/Ausland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz beruhend auf Schätzwerten pro Wissenschaftler und Fellow vorgelegt werden Die Anforderung weitergehender Erläuterungen für Dienstreisen/Inland bzw. Ausland bleibt vorbehalten.

Nach Abschluss des Vorhabens sind - mit Ausnahme der pauschalen sächlichen Verwaltungsausgaben - die tatsächlich entstandenen, zuwendungsfähigen (Ist-) Ausgaben mit dem Verwendungsnachweis (einschließlich der Belegliste) nachzuweisen. Nähere Regelungen hierzu siehe Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P.).
Im übrigen gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR
AE Geistes- und Sozialwissenschaften, sozial-ökologische Forschung.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-580 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-500
Internet: http://www.pt-dlr.de

beauftragt.
Ansprechpartnerin ist
Frau Dr. Sabine Gieske
Tel.: 0228-3821-595
E-mail: sabine.gieske@dlr.de

Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7. 2. Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung internationaler Gutachter und Gutachterinnen. Das Verfahren ist zudem offen und kompetitiv.

7. 2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum 15. April 2010 auf dem Postwege in deutscher Sprache vorzulegen.
Den Vorhabensbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des Kollegs, die antragstellende(n) Person(en) mit Institution, Dienstanschrift einschl. E-Mail und Telefon und die beantragten Fördermittel hervorgehen.

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen (A 4, 1,5zeilig). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingereicht werden sollen ein Exemplar (einseitig bedruckt), 15 Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine elektronische Fassung der Vorhabenbeschreibung.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

  • Zusammenfassung (jeweils max. 1 Seite in englischer und deutscher Sprache)
  • Forschungsfragestellungen und Programm des Kollegs im Kontext des internationalen Forschungsstandes
  • angestrebte internationale Herangehensweise des Kollegs sowie angestrebte Organisation und Entwicklung der Lerngemeinschaft
  • beabsichtigte Kooperationen vor Ort und Einbindung in die Universität
  • wissenschaftliche Verwertung / Veröffentlichungen
  • eigene relevante Vorarbeiten und CV
  • Finanzierungsplan

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden extern nach folgenden Kriterien begutachtet:

  • Originalität und wissenschaftliche Qualität des Kollegprogramms unter Berücksichtigung der internationalen, interdisziplinären und universitären Bezüge
  • wissenschaftliche Qualifikation des Antragstellers / der Antragstellerin

Auf der Grundlage der gutachterlichen Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Kollegs ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessierten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller / die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden dann die Interessierten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung vom BMBF entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 07.12.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget