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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur „Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Erneuerbare Nachhaltige Energien und Nanoscience zwischen Europa und Lateinamerika im Rahmen des europäisch-lateinamerikanischen Netzwerkes (ERA-NET) EULANEST“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Lateinamerika ist eine prioritäre Aufgabe in der internationalen Wissenschaftspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund wurde das multinationale EU-geförderte Konsortium EULANEST („European Latin American Network for Science and Technology“, ) gegründet, das die Forschungskooperation zwischen europäischen Staaten und Lateinamerika intensivieren soll.

Bis dato beruhen die wissenschaftlichen Beziehungen der Europäischen Staaten mit Lateinamerika weitgehend auf bilateralen Abkommen. Eines der Ziele von EULANEST ist es, eine verbesserte Koordinierung von Forschungsaktivitäten der EU Mitgliedstaaten bzw. der dem Forschungsrahmenprogramm assoziierten Staaten zu fördern, um damit zur angestrebten Integration des Europäischen Forschungsraums („European Research Area“, ERA) und seiner internationalen, auch auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension beizutragen. In diesem Zusammenhang sollen unter anderem auch gemeinsame europäisch-lateinamerikanische Programme zur Forschungszusammenarbeit initiiert werden.

Eine verstärkte Forschungszusammenarbeit zwischen Europa und Lateinamerika soll insbesondere zum Aufbau einer Partnerschaft im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Energien im Kontext des Klimawandels sowie im Bereich der Nanowissenschaften mit Schwerpunkt Gesundheit führen. Diese beiden Bereiche sind gute Beispiele für Forschungsaktivitäten, die in den Mitgliedstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene durchgeführt werden und die von der internationalen Dimension dieses Programms stark profitieren werden, indem multilaterale Programme auf transnationaler Ebene koordiniert werden. Die Projektanträge sollen darauf abzielen, mit einem gemischten Konsortium von LA-EU-Ländern neues Wissen zu generieren und dabei die erforderliche kritische Masse für die Lösung der wichtigsten Probleme in den Schwerpunktbereichen der Ausschreibung zu erreichen.

Durch die Initiierung dieses Programms trägt EULANEST der Tatsache Rechnung, dass es bisher nur wenige Fördermöglichkeiten für multilaterale Forschungsprojekte zwischen Europa und Lateinamerika gab. Nun sollen gemeinsame Forschungsaktivitäten unterstützt werden, die sich mit den festgelegten Themenereichen befassen. Außerdem soll die Bildung von Netzwerken zur Konsolidierung des gemischten LA-EU-Konsortiums gefördert werden. Diese gemeinsame Initiative im Rahmen von EULANEST ist als Pilotprogramm konzipiert, das die Grundlagen für eine langfristige Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Forschungsraum (ERA) und den lateinamerikanischen Partnerorganisationen schaffen soll.

Es ist das Ziel der an diesem Programm beteiligten Staaten bzw. ihrer Ministerien und Förderorganisationen, europäischen und lateinamerikanischen Wissenschaftlern die Möglichkeit zum gemeinsamen Forschen im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Energien im Kontext des Klimawandels sowie im Bereich der Nanowissenschaften mit Schwerpunkt Gesundheit zugeben.

Die EULANEST-Partner haben beschlossen, die erste gemeinsame Ausschreibung für multilaterale Forschungsprojekte durchzuführen. Das Programm wird gemeinsam von elf Partnern aus acht Ländern mit jeweils eigenen, nationalen Bekanntmachungen durchgeführt. Die EULANEST-Partner sind:

  • Ministerium für äußere und europäische Angelegenheiten (MAEE), Frankreich
  • Ministerium für Hochschulen und Forschung (MESR), Frankreich
  • Forschungsinstitut für Entwicklung (IRD), Frankreich
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland
  • Internationales Büro des BMBF (IB-BMBF), Deutschland
  • Norwegischer Forschungsrat (RCN)
  • Stiftung für Wissenschaft und Technologie (FCT), Portugal
  • Ministerium für Wissenschaft und Innovation (MICINN), Spanien

Die erste gemeinsame Ausschreibung wurde zusammen mit den folgenden lateinamerikanischen Partnern erarbeitet:

  • Ministerium für Wissenschaft, Technologie und produktive Innovation (MINCyT), Argentinien
  • Nationaler Forschungsrat (CNPq), Brasilien
  • Ministerium für Bildung und Kultur (MEC-CUBIST), Uruguay

Die Rahmenbedingungen dieser multinationalen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Ländern vereinbart. Alle Partner haben den in der Absichtserklärung aufgeführten Zielen und Umsetzungen dieses EULANEST Programms zugestimmt. Für die Umsetzung der nationalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien. Die Förderung deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgt in enger Abstimmung zwischen BMBF und IB, wobei das BMBF beabsichtigt, Personalmittel (z. B. zur Erleichterung des wissenschaftlichen Austausches), Investitionsmittel für Geräte, Verbrauchsmittel sowie ggf. Mittel für Unteraufträge z. B. zur wissenschaftlichen Dokumentation, aber auch Reisemittel sowie Mittel für die Durchführung von Workshops, Sommerschulen und Seminaren zur Verfügung zu stellen. Die Zuteilung deutscher Antragsteller erfolgt für die zur Förderung vorgesehenen Projekte nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Forschungszusammenarbeit zwischen Europa und Lateinamerika im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Energien sowie der Nanowissenschaften zu stärken, indem gemeinsame Forschungsaktivitäten und Vernetzungsmaßnahmen zwischen europäischen und lateinamerikanischen Wissenschaftlern gefördert werden. Die Partnerschaft zwischen europäischen und lateinamerikanischen Forschern soll effektive Kooperationen zu Themen von gemeinsamem Interesse hervorbringen, die auf Komplementarität sowie der gemeinsamen Nutzung von Fachwissen und Methoden basieren.

Die geförderten Projektanträge müssen darauf abzielen, mit Hilfe eines gemischten Konsortiums lateinamerikanischer und europäischer Wissenschaftler, die sich mit den Themengebieten der Ausschreibung befassen, neues Wissen zu generieren. So soll das gemeinsame Programm den Teilnehmern auch neue Möglichkeiten eröffnen, sich zu vernetzen und neue Erfahrungen zu sammeln.

Die gemeinsame EULANEST-Fördermaßnahme soll lateinamerikanische und europäische Wissenschaftler zusammenbringen und ihnen ermöglichen, an Themen von beiderseitigem Interesse zu arbeiten und so ein Forschungsnetzwerk aufzubauen. Die gemeinsame Ausschreibung richtet sich an europäische und lateinamerikanische Wissenschaftler der beteiligten Länder, die bereits gemeinsame Forschungsprojekte durchgeführt haben bzw. neue Forschungskooperationen eingehen möchten.

Die Projekte sollen von Teams durchgeführt werden, die mindestens aus einem lateinamerikanischen und zwei europäischen Partnern bestehen. Paritätisch besetzte Konsortien mit mindestens zwei Partnern aus jeder Region werden bevorzugt berücksichtigt.

Das Programm deckt Fördermöglichkeiten in verschiedensten Bereichen der erneuerbaren Energien sowie der Nanowissenschaften ab. Die breite Definition der Forschungsbereiche soll Forschern den größtmöglichen Handlungsspielraum bei der Erarbeitung von Projektanträgen geben und möglichst Forscher, die an spezifischen Forschungsfragen interessiert sind, mit Forschern, die Erfahrung in der europäisch-lateinamerikanischen Zusammenarbeit haben, zusammenbringen.

Forschungsprojekte und Netzwerke müssen sich auf ein Forschungsthema konzentrieren, das vom Konsortium gemeinsam entwickelt und vorgelegt wurde, und dürfen jeweils nur eines der folgenden beiden Themen behandeln (entweder nachhaltige erneuerbare Energien oder Nanowissenschaften):

  1. Nachhaltige erneuerbare Energien, um Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Klimawandel zu bewältigen
    • Neue Werkstoffe sowie höherwertige Technologien und Verfahren im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Energien:
      • Solar- und Windenergie, Erdwärme und andere erneuerbare Energiequellen. Verwertung von Biomasse aus land- bzw. forstwirtschaftlichen Abfällen
      • Verwandte Technologien, einschließlich Energieträger, Normen und Zertifizierung
    • Soziale Dimension von erneuerbaren Energiequellen:
      • Soziale Verträglichkeit und Akzeptanz erneuerbarer Energie und deren rationelle Nutzung. Anpassung der Verhaltensweisen an die in der jeweiligen Region vorhandenen Energieproduktionsressourcen.
      • Abschätzung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen von erneuerbaren Energien. Entwicklung von Instrumenten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung und zur Anpassung von Lösungen an die lokalen Bedingungen.
  2. Nanowissenschaftliche Entwicklung und Anwendung von Nanomaterialien in wichtigen Branchen, insbesondere im Bereich der menschlichen Gesundheit
    • Entwicklung von Nanomaterialien mit besonderen Eigenschaften
    • Entwicklung von auf Nanokomponenten basierenden Systemen zur Diagnose, Behandlung, Intervention und Kontrolle
    • Strategien zur Nutzung der Nanowissenschaften und Nanotechnologien für die Umweltsanierung, einschließlich städtischer Kanalisation und Abwasserbeseitigung sowie Wasserversorgung, Abfallentsorgung u. ä.
    • Nutzung von Nanomaterialien zur Verbesserung des Nährwerts von Lebensmitteln für bestimmte Bevölkerungsgruppen
    • Ethische und regulatorische Fragen

Die folgenden Länder fördern multilaterale Forschungsprojekte in den folgenden Bereichen:

Nachhaltige erneuerbare Energien Nanowissenschaften
Frankreich -
Deutschland Deutschland
Norwegen -
Portugal Portugal
Spanien Spanien
Argentinien Argentinien
Brasilien Brasilien
Uruguay Uruguay

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU).1

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Anträge können von einem federführenden Wissenschaftler (Principal Investigator; PI) aus einer Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung eingereicht werden. Andere Organisationen, die sich an nationalen Konsortien beteiligen, können entsprechend den Regeln und Zuwendungsvoraussetzungen der jeweiligen nationalen Förderorganisationen gefördert werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur transnationale Projekte gefördert. An jedem Antrag müssen mindestens zwei Forschergruppen aus zwei verschiedenen an EULANEST teilnehmenden europäischen Mitgliedsstaaten sowie mindestens eine Forschergruppe aus den lateinamerikanischen Partnerländern beteiligt sein.

Die Zahl der Teilnehmer muss den Zielen des Forschungsprojektes bzw. der Vernetzungsaktivitäten entsprechen und hinsichtlich der nationalen Beteiligung ausgewogen sein. Jedes Verbundprojekt soll eine kritische Masse erreichen, um anspruchsvolle wissenschaftliche Ziele verwirklichen zu können. Durch die Zusammenarbeit muss sich ein nachweislicher Mehrwert ergeben.

Jede nationale Forschergruppe braucht einen federführenden Wissenschaftler. Einer dieser PIs fungiert als Koordinator, der das Projekt nach außen vertritt und nach innen leitet. Die einzelnen PIs stehen als Kontaktpersonen für die jeweiligen nationalen Zuwendungsgeber zur Verfügung. Unabhängig davon bleiben deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtprojekt die verantwortlichen Ansprechpartner für BMBF und IB.

Forschergruppen aus anderen europäischen und lateinamerikanischen Ländern, die sich an dieser Ausschreibung nicht finanziell beteiligen, dürfen sich an den Projekten teilnehmen, wenn sie ihre Projektkosten selbst tragen. Sie müssen im Förderantrag klar angeben, ob diese Finanzierung bereits gesichert ist bzw. wie sie vor Projektstart eingeworben werden soll. Wenn der Beitrag solcher Partner für die erfolgreiche Durchführung des gesamten Projektes als unverzichtbar angesehen wird, müssen diese das Vorliegen der notwendigen Mittel nachweisen, bevor eine Förderentscheidung getroffen wird.

4.1 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Es werden Projekte mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren gefördert, wobei die jeweiligen nationalen Bestimmungen gelten. Die zuwendungsfähigen Kosten können je nach nationalen Förderbestimmungen variieren. Jede Forschergruppe muss die Bestimmungen ihrer jeweiligen Zuwendungsgeber beachten. Gemeinsame Projekte sollten im ersten Halbjahr 2010 beginnen.

Wissenschaftler aus den teilnehmenden Partnerländern können für eine oder mehrere zuwendungsfähige Aktivitäten und Kosten Fördergelder beantragen. Innerhalb eines Forschungskonsortiums können eine oder mehrere Fördermöglichkeiten beantragt werden.

Folgende Aktivitäten können gefördert werden:

  • Forschungsaktivitäten, um die identifizierten Probleme zu bewältigen
  • Vernetzungsmaßnahmen, um den wissenschaftlichen Dialog zwischen den beiden Regionen zu konsolidieren

Die Förderung eines Projektes in diesem EULANEST Programm sieht grundsätzlich die folgende Förderinstrumente – je nach den jeweiligen nationalen Vorschriften – vor:

  1. Personalkosten,
  2. Reisekosten,
  3. Verbrauchsmaterialien,
  4. Kleingeräte und
  5. sonstige Kosten (Verwaltung, Workshops, Seminarreihen, Summer Schools usw.).

Weitere Informationen können von den Kontaktpersonen in den jeweiligen Ländern angefordert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

  1. Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

    Der Aufenthalt besonders qualifizierter ausländischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2.300,-- Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
  2. Reisen ins Ausland

    Von deutscher Seite können Reisemittel für den deutschen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden (Flug "Economy").
  3. Sachmittel und sonstige Kosten

    Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  4. Workshops, Seminarreihen, Summer Schools etc.

    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
  5. Personal

    Kosten für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal zur Vorbereitung einer umfangreicheren Aktivität (z. B. großer Workshop) im Rahmen des beantragten Anbahnungsprojekts können in Ausnahmefällen für eine Dauer von maximal 3 Monaten bezuschusst werden.
  6. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

    • Personalkosten (Ausnahme vgl. Absatz)
    • Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetscherleistungen, etc.

      Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie:
    • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
    • Labor- und EDV-Ausstattung

5. Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: inge.lamberzdebayas@dlr.de
Telefon: 0228 - 3821 - 436

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Tanja Grinki
E-Mail: tanja.grinki@dlr.de
Telefon: 0228 - 3821 - 482

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat EULANEST ein Sekretariat etabliert, das Informationen für Antragsteller im EULANEST Programm gibt und mit der Abwicklung der Fördermaßnahme bis zum Abschluss des Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Einrichtungen.

Elisabeth Suntrup
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V
Internationales Büro des BMBF
EULANEST Joint Call Secretariat (JCS)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: +49 (2 28) 3821-398
Telefax +49 (2 28) 3821-444
E-Mail: elisabeth.suntrup@dlr.de

Antragsunterlagen:

Projektanträge (in englischer Sprache) müssen vom Koordinator bis zur Einreichungsfrist – spätestens bis 4. Dezember 2009 um 17:00 GMT – über die EULANEST-Website elektronisch eingereicht werden. Das Förderverfahren ist einstufig.

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Elisabeth Suntrup
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Inge Lamberz de Bayas
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 - 3821 - 436
E-Mail: inge.lamberzdebayas@dlr.de

Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Anträge im Detail benötigten Informationen können dem „Leitfaden für Antragsteller“ (Webseite: http://www.internationales-buero.de/de/3155.php sowie:
http://www.bmbf.de/foerderungen/12861.php) sowie begleitenden Dokumenten („Table National requirement“, „Glossary“) entnommen werden.

Begutachtungsverfahren:

Das gemeinsame Joint Call Sekretariat wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Partnern, alle Anträge auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Der Begutachtungsprozess erfolgt unter Hinzuziehung eines international besetzten Gutachterkreises mithilfe schriftlicher Voten sowie einer Gutachtersitzung. Die Besetzung des Gutachterkreises wird nach Beendigung des Begutachtungsprozesses auf der Webseite von EULANEST veröffentlicht.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Auf Grundlage der im Evaluierungsverfahren ausgesprochenen Empfehlungen kommt das Managementgremium – bestehend aus Vertretern der beteiligten Ministerien und Förderorganisationen – zusammen, um die zu fördernden Projekte auszuwählen. Auf Grundlage dieser Auswahl leiten die nationalen Zuwendungsgeber das Förderverfahren für die Forscher aus ihren jeweiligen Ländern ein. Die einzelnen Forschergruppen der bewilligten Verbundprojekte werden von den entsprechenden nationalen Zuwendungsgebern direkt gefördert.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats Mai 2010 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

5.2.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung eines beantragten kooperativen Forschungsprojektes werden die jeweiligen deutschen Interessenten aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die entsprechenden Arbeitspakete im kooperativen Projekt vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

5.2.2 Berichtspflicht

Zusätzlich zu der gegenüber dem BMBF bzw. dem Internationalen Büro zu leistenden jährlichen Berichtspflicht sowie der Pflicht zur Vorlage eines Abschlussberichtes, ist im EULANEST Programm vorgesehen, dass der Projektkoordinator auf Grundlage der von den nationalen Forschergruppen zur Verfügung gestellten Informationen jährlich einen wissenschaftlichen Bericht mit finanziellen Angaben zum Gesamtprojekt zu erstellen und vorzulegen (in englischer Sprache). Zusätzlich können die einzelnen Forschergruppen entsprechend den Bestimmungen ihrer nationalen Geldgeber verpflichtet sein, ihrem jeweiligen Zuwendungsgeber Bericht zu erstatten.

Gegenstand eines Berichtes kann sein:

  • die Durchführung des Projektes
  • Stand der europäisch-lateinamerikanischen Zusammenarbeit, deren Vertiefung in dem Projekt angestrebt wird
  • Stand der Forschungsarbeiten, die in dem Projekt durchgeführt werden sollen
  • Entwurf für einen Forschungsantrag für ein weiterführendes Projekt.

6. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15.09.2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Irina Ehrhardt

1

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm