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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der 2. IWRM-NET Förderinitiative zur Forschung im Bereich des Integrierten Wasserressourcenmanagements - Ausschreibung für Verbundforschungsprojekte – (deutsche Übersetzung des englischen Ursprungstextes)

Vom 10.08.2009

A. Allgemeine Informationen

Diese Bekanntmachung ist die zweite Pilotausschreibung, die das europäische Netzwerk IWRM-NET zwischen dem 1. Juli und dem 15. Oktober 2009 in den beteiligten Ländern veröffentlichen wird. Im Rahmen dieser Initiative sollen transnationale Verbundforschungsprojekte initiiert werden, welche die Forschung mit den politischen Erfordernissen verknüpfen und transdisziplinäre Ansätze für ein integriertes Wasserressourcenmanagement fördern.

Die durch diese Ausschreibung initiierten Forschungsprojekte werden von folgenden Ländern entsprechend dem "Virtual-Common-Pot"-Modell finanziell unterstützt: Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden und Spanien. Das bedeutet, dass jede beteiligte europäische Förderorganisation ihre eigenen nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die an den gemeinsamen Forschungsprojekten mitwirken, gemäß den nationalen Förderbestimmungen fördert. Antragsteller aus anderen europäischen Ländern können sich den Projektkonsortien anschließen, wenn sie über eigene Fördermittel verfügen oder wenn sie von einem der Partner im Rahmen eines Unterauftrags (entsprechend den nationalen Bestimmungen) finanziert werden.
Um den unterschiedlichen nationalen Vorschriften zu entsprechen, gliedert sich der Text der Ausschreibung in zwei Teile:

  1. Allgemeiner Teil, der in allen Partnerstaaten in der gleichen Form veröffentlicht wird
    ("Präambel" und "Allgemeine Bestimmungen")
  2. Nationale Vorschriften, die von den jeweiligen Fördereinrichtungen nur in ihrem eigenen Land veröffentlicht werden
    (Teil B "Besondere Bestimmungen")

A1 Präambel und allgemeine Bestimmungen

Das ERA-Net IWRM-NET (ERAC-CT-2005-026025) ist ein transnationales Netzwerk für nationale und regionale Forschungsprogramme auf dem Gebiet des integrierten Wasserressourcenmanagements mit besonderem Fokus auf dessen Implementierung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die bis 2015 zu erreichenden Ziele und Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfordern eine Reihe von Maßnahmen, welche viele EntscheidungsträgerInnen und InteressenseignerInnen bei der Wasserbewirtschaftung mit komplexen, zum Teil ungewohnten Anforderungen konfrontiert.
Auch die zweite IWRM-NET-Bekanntmachung unterstützt den Prozess der Umsetzung der WRRL in den europäischen Ländern. Durch transdisziplinäre Forschungsansätze und den damit verbundenen Wissenstransfer zwischen den für IWRM zuständigen Akteuren soll die Abstimmung zwischen Forschung und Politik gefördert werden.
Während der Antrags- und Begutachtungsphase haben die Antragsteller die koordinierende Rolle des IWRM-NET zu respektieren. Nach einer positiven Förderentscheidung und während der Laufzeit der geförderten Forschungsvorhaben geht die Verantwortlichkeit auf das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt (Scientific Coordination Project, SCP) und die nationalen Zuwendungsgeber über.
Die finanzielle Förderung für transnationale Verbundprojekte wird von den nationalen Förderorganisationen für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt. Ausschlussfrist für die Vorlage von Anträgen ist der 15. Oktober 2009.

Die allgemeinen Bestimmungen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: Download: http://www.iwrm-net.eu/spip.php?rubrique43

A1.1 Ziele der Ausschreibung

Mit Bezug auf die oben genannten Ziele möchte IWRM-NET Forschungsvorhaben initiieren, die wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn mit politischen und/oder praxisrelevanten Anforderungen verbinden, um

  • die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu unterstützen und mit anderen Politikfeldern (Landwirtschaft, Industrie, Energie) zusammenzuführen,
  • einen gemeinsamen Rahmen für integriertes Wasserressourcen-Management mit einer Vielzahl lokal einsetzbarer Werkzeuge zu entwickeln,
  • europaweit einen Mehrwert für nationale Forschungsprojekte zu schaffen, indem internationale Forschergruppen ihre Kräfte bündeln und Fachwissen gemeinsam entwickeln und nutzen.

Die Forschungsarbeiten müssen wissenschaftlich hohen, internationalen Qualitätsstandards entsprechen. Es werden transdisziplinäre Ansätze angeregt, um praxisrelevante Erkenntnisse und Einblicke zu gewinnen, wobei besondere Aufmerksamkeit auf die Bereitstellung von Wissen gelegt werden sollte, welches für die bevorstehenden Fristen EU-relevanter wasserpolitischer Maßnahmen von Bedeutung ist. Die Einbindung von Praktikern in die Forschungsprojekte und ein Wissenstransfer zu den entsprechenden Gruppen müssen daher sichergestellt sein.

Der Schwerpunkt dieser zweiten Förderinitiative liegt auf der Entwicklung von Strategien und Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen, die sich aus Klimawandel, Trockenperioden und Wasserknappheit ergeben. Darüber hinaus hat die Bewertung und Weiterentwicklung geeigneter Instrumente und Methoden für eine allgemeine wirtschaftliche und soziale Einbettung der IWRM-Maßnahmen eine besondere Bedeutung.

A1.2 Forschungsthemen

A1.2.1 Ökonomische Faktoren und gesellschaftliche Werte für ein integriertes Wassermanagement

Handlungsfeld
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Werte sind von zentraler Bedeutung beim integrierten Management von Wasserressourcen und dessen partizipativer Steuerung (Governance). Insbesondere ökonomische Instrumente können entscheidend zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beitragen, indem sie eine Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahmen ermöglichen, eine gerechte Wassernutzung sicherstellen und die Transparenz und Akzeptanz wasserpolitischer Maßnahmen erhöhen.

Dabei stellt sich die Herausforderung, das breite Wertespektrum der Ökosystemdienstleistungen im Wasserbereich zu beurteilen und durch soziale Wahrnehmungen und den umweltbezogenen, politischen und institutionellen Kontext weiter zu modifizieren.

Ein besseres Verständnis des Beitrags von Ökosystemdienstleistungen zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohl würde das Problembewusstsein von Öffentlichkeit und Verantwortlichen schärfen und zu mehr Akzeptanz hinsichtlich der Maßnahmen und damit verbundener Kosten im Bereich Wassermanagement beitragen.

Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein wirtschaftliches Anreizsystem zu gestalten (z. B. mittels Preispolitik oder marktorientierten Instrumenten), um Engpässen bei der Wasserversorgung zu begegnen.

Angestrebte Ergebnisse
Die Verantwortlichen im Bereich Wassermanagement benötigen weitere Kenntnisse und Methoden sowie einsatzfähige und abgestimmte wirtschaftliche Instrumente.

Projektvorschläge sollten sich daher in erster Linie mit folgenden Inhalten befassen:

  • Nicht marktbestimmte, wasserbezogene Werte unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Werte und von Ökosystemdienstleistungen;
  • Wahrnehmung des Wertes von Ökosystemdienstleistungen, ihre Darstellung, etc.;
  • Voraussetzungen für die Effizienz wirtschaftlicher Instrumente (finanzielle und steuerliche Instrumente, Preispolitik, Beihilfen, Lizenzhandel, Erleichterung von Natur- und Ressourcenschutz …);
  • sinnvolle Kombination von wirtschaftlichen Instrumenten;
  • Berücksichtigung des Wunsches nach sozialer Gerechtigkeit bei wirtschaftlichen Anreizen (Verursacherprinzip, Kostendeckung, etc.);
  • Methoden zur Begründung der Kosten von Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands von Gewässern und einer ausgewogenen Wassernutzung (Landwirtschaft, Industrie, Energie, Tourismus …).

Zentrale Themen

  • Ökonomische Faktoren als Entscheidungshilfe (Wert von Wasser)
  • Ökonomie als Regulierungsinstrument für effektive Anreize
  • Ökonomie als Instrument für soziale Gerechtigkeit
  • Integrierte Ansätze, die Umwelt- und Wirtschaftsaspekte sowie soziologische Aspekte des Wassermanagements verbinden
A1.2.2 Klimafolgen und Anpassung an den Klimawandel für IWRM

Handlungsfeld
Klimaveränderungen wirken sich unmittelbar auf unsere Gewässer aus, da der Wasserkreislauf untrennbar mit unserem Klima verbunden ist. Das Wassermanagement muss diese Auswirkungen berücksichtigen und in der Lage sein, sich daran anzupassen. Folgende Entwicklungstrends werden in Europa erwartet (IPCC 2008): Temperaturanstieg, mehr Niederschläge in Nordeuropa, weniger Niederschläge in Südeuropa, jahreszeitliche Verschiebung der Niederschläge vom Sommer auf den Winter.

Es ist mittlerweile erwiesen, dass auf Grund zunehmender Evapotranspiration, erhöhter bzw. verminderter Abflüsse, jahreszeitlicher Verschiebungen und Änderungen in den sozioökonomischen Anforderungen in weiten Teilen Europas die Gewässer vom Klimawandel betroffen sind. Der Klimawandel wird den Umfang sowie die Art und Weise der Wassernutzung verändern.

Angestrebte Ergebnisse
Es werden bessere Kenntnisse hinsichtlich Klimawandel und seiner Auswirkungen benötigt, um das Wassermanagement anzupassen. Projektvorschläge sollten sich daher in erster Linie mit folgenden Inhalten befassen:

  • Quantitative Vorhersagen von Veränderungen in der Wasserführung von Flüssen und ihrer Folgen;
  • Auswirkungen des Klimawandels auf:
  • Referenzbedingungen (und auf die Definition des guten ökologischen Status …)
  • Schlüsselvariablen von Oberflächengewässern und Grundwasser
  • Ökosystemprozesse und –dienstleistungen;
  • Entflechtung der Auswirkungen des Klimawandels von lokalen anthropogenen Belastungen;
  • Entwicklung integrierter Szenarien (Hydrologie, Ökologie, Nutzbarkeit von Gewässern, Sozioökonomie, Management, Steuerung …) und integrierter Modelle;
  • Entwicklung von Werkzeugen zur Entscheidungsunterstützung für die Integration von Angebots- und Nachfragemanagement der Wasserressourcen im Kontext globaler Veränderungen;
  • Anpassungsmaßnahmen zur Stärkung der Robustheit und Belastbarkeit von Natur- und/oder Gesellschaftssystemen;
  • Handhabung von Unsicherheiten in Klimawandelszenarien und Auswirkungen auf die Gestaltung von Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete.

Zentrale Themen

  • Klimawirkungen auf Hydrologie und ökologische Struktur, Funktionen, Prozesse und Ökosystemdienstleistungen
  • Typologie, Referenzbedingungen und biologische Bewertung
  • Integrierte Modellierung von Flüssen, Seen, Ästuaren, Küstengewässern, Grundwasser …
  • Langfristige Anpassungsmaßnahmen für Wasserqualität und -quantität
  • Voraussichtliche Veränderungen in Wassernutzung und -management
  • Integrierte Ansätze, die Umwelt- und Wirtschaftsaspekte und die soziologischen Aspekte des Wassermanagements verbinden
A1.2.3 Wasserknappheit und Trockenheit

Handlungsfeld
In den vergangenen dreißig Jahren war ein dramatischer Anstieg hinsichtlich der Zahl und Intensität von Trockenperioden in der EU zu verzeichnen.
Unter Trockenperioden ist eine zeitweilig verringerte Wasserverfügbarkeit zu verstehen. Es handelt sich um ein normales, wiederkehrendes Klimamerkmal, das mit natürlichen Schwankungen zusammenhängt. Knappheit bedeutet, dass die Nachfrage nach Wasser die nachhaltig nutzbaren Wasserressourcen übersteigt.

Der Zugang zu einer ausreichenden Menge von Wasser guter Qualität entsprechend der vorgesehenen Nutzung ist im Alltag der Menschen und für die meisten Wirtschaftsaktivitäten von grundlegender Bedeutung. Ein nicht nachhaltiges Konsum- und Produktionsverhalten führt zu einer Verschlechterung der Ökosysteme und verringert deren Fähigkeit, die Menschen mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen.

Somit geht es darum, alternative Ansätze zu finden, um diese Gefahr zu bannen und Nachhaltigkeit zu erzielen.

Angestrebte Ergebnisse
Für ein angepasstes Management der Wasserversorgung und -nutzung müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden (z.B. sozioökonomische, technische und rechtliche Maßnahmen, Anreize etc). Projektvorschläge sollten sich daher in erster Linie mit folgenden Inhalten befassen:

  • Verständnis der hydrologischen und ökologischen Mechanismen in Zeiten von Knappheit und Trockenheit;
  • Verständnis der klimarelevanten Aspekte von Trockenheit (Häufigkeit, Intensität und räumliche Ausdehnung) und von Dürremustern als Grundlage für operationelle Vorhersagen;
  • Verständnis der Auswirkungen von Wasserknappheit und Trockenheit auf Aktivitäten, öffentliches Bewusstsein, Wohlergehen, ökologische Funktionsfähigkeit, Wasserqualität …;
  • Verständnis der Auswirkungen der Nutzung (Aktivitäten, häusliche Nutzung, Entnahme, nichtkonventionelle Wasserressourcen, Landnutzung …) auf die Wasserknappheit;
  • Strategien und Entscheidungshilfen (Modelle, Szenarien, Indikatoren, Grenzwerte, wirtschaftliche Anreize …) für ein kurz-, mittel- und langfristiges, nachhaltiges Management von Wasserressourcen unter Berücksichtigung der Nachfrage;
  • Ländervergleich auf der Grundlage abgestimmter Indikatoren, Definition eines abgestimmten Überwachungssystems, Zusammenstellung abgestimmter historischer, räumlicher und zeitlicher Daten, …

Zentrale Themen

  • Abschätzung der Auswirkungen von Wasserknappheit und Trockenheit
  • Ausgewogene Entscheidungsfindung zu Wasserknappheit und Trockenheit
  • Trockenheits- und Knappheitsmanagement
  • Wissens- und Datenmanagement
  • Integrierte Ansätze, die Umwelt- und Wirtschaftsaspekte und die soziologischen Aspekte des Wassermanagements verbinden
A1.2.4 Wissenschaftliches Koordinierungsprojekt

Die wissenschaftliche Koordinierung der zweiten IWRM-NET Förderinitiative soll durch ein eigenes Projekt sichergestellt werden. Das hier zur Förderung ausgeschriebene wissenschaftliche Koordinierungsprojekt (Scientific Coordination Project, SCP) befasst sich mit Begleitforschung und Netzwerkbildung im Rahmen der Förderinitiative und übernimmt darüber hinaus auch Koordinierungsaufgaben, die in Verbindung mit der Umsetzung der zweiten gemeinsamen Förderinitiative anfallen.

Vorschläge für das SCP sind nicht von internationalen Konsortien, sondern von einer einzelnen Einrichtung aus einem der Partnerländer einzureichen, die im Falle der Bewilligung das Projekt durchführt. Die Fördermittel sind vom Herkunftsland bereitzustellen. Das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt wird in einem separaten Begutachtungsverfahren ausgewählt. Folgende Kriterien wurden vereinbart:

  • Wissenschaftliche Qualifikation und Fachkompetenz bezüglich IWRM-Forschung
  • Qualifikation und Fachkompetenz bezüglich Forschungskoordinierung und Programmmanagement
  • Bezug des Vorschlags zu den vom IWRM-NET vorgegebenen Aufgaben (s. u.)
  • Angemessenheit der veranschlagten Kosten
  • Erfolgsaussichten für Arbeits- und Finanzplan (einschließlich Zeitplan)

Für die Antragstellung ist ein spezielles Antragsformular zu nutzen, das auf der IWRM-NET-Webseite ( http://www.iwrm-net.eu/ ) zu finden ist. Ähnlich wie bei den gemeinsamen Forschungsprojekten ist das Antragsverfahren einstufig, d. h. die Antragsteller reichen einen förmlichen Förderantrag ein. Abgabefrist ist der 15. Oktober 2009.

Die Aufgaben des Koordinierungsprojekts beziehen sich auf die wissenschaftliche Begleitung und das organisatorische Management der Förderinitiative.

Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise

  • Analyse des Europäischen Forschungsraums und der internationalen Wissenschaft hinsichtlich Forschungsarbeiten mit Bezug zur zweiten Förderinitiative, um eine umfassendere Perspektive und die wissenschaftliche Einbettung der einzelnen geförderten Projekte in den Forschungsbereich sicherzustellen
  • Begleitung der zweiten Förderinitiative (z. B. Unterstützung der Berichterstattung zu gemeinsamen Projekten / Zwischen- und Abschlussberichte) und Begutachtung der Projektergebnisse
  • Organisation, Betreuung und Dokumentation von 3 Veranstaltungen für die Projekte der Förderinitiative (Auftaktveranstaltung, Halbzeitseminar, Abschlusssymposium; Hinweis: das SCP übernimmt keine Reise-/Unterbringungskosten für die Teilnehmer)
  • Gesamtbewertung der Förderinitiative und Verbreitung der Ergebnisse.

Diese Aufgaben werden in enger Abstimmung mit den beteiligten IWRM-NET-Partnern wahrgenommen. Das SCP-Projekt ist nicht nur gegenüber seinem nationalen Zuwendungsgeber, sondern auch gegenüber IWRM-NET rechenschaftspflichtig. IWRM-Net steht in regelmäßigem Kontakt mit dem SCP.

Das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt wird für bis zu 40 Monate bewilligt (eine endgültige Entscheidung darüber hängt letztendlich von der Laufzeit der im Rahmen der Förderinitiative geförderten Verbundforschungsprojekte ab). Es wird davon ausgegangen, dass die oben beschriebenen Aufgaben von einem Wissenschaftler wahrgenommen werden können, der über einschlägige wissenschaftliche Fachkenntnisse und Kompetenz im Projektmanagement verfügt und halbtags für das Projekt arbeitet.

A1.3 Kontaktdaten der nationalen Förderorganisationen und nationalen Servicestellen

Die Kontaktdaten der beteiligten Förderorganisationen und nationalen Servicestellen der zweiten Ausschreibung sind nachfolgend angegeben.
Vor Erarbeitung eines Projektantrags müssen alle Antragsteller ihre nationale Servicestelle konsultieren, um die Zielgenauigkeit der Anträge sicherzustellen. Die (unten genannten) Ansprechpartner bei den nationalen Servicestellen beraten bei der Antragstellung.

Folgende nationale Zuwendungsgeber sind in die zweite IWRM-NET Bekanntmachung einbezogen:

Land Budget in EURO Nationale Fördermittelgeber Ansprechpartner
DE 1.000.000 Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vertreten durch den Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe (PTKA) Iris Bernhardt,
Irene Huber
ES 150.000 Fundación para el Conocimiento madrid Arturo Menéndez
ES 300.000 Ministerio de Ciencia e Innovación Lucila Candela
FR 500.000 Office national de l’eau et des milieux aquatiques - ONEMA Marie-Perrine Durot
FR 700.000 Ministère de l’Écologie, de l’Energie, du Développement durable et de la Mer - MEEDDM Marie Cugny-Seguin
IT 200.000 ISPRA - Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale Elena Giusta;
Giuseppina
Monacelli
LV 150.000 Lettisches Wissenschaftskonzil Ilga Kokorite
NL * Bitte wenden Sie sich an Ihre nationale Servicestelle Ministerium für Wassermanagement und staatliche Bauvorhaben /Rijkswaterstaat: ist kein offizieller Partner der zweiten IWRM-NET-Ausschreibung, fördert aber evtl. ein ganz spezielles Teilthema der Ausschreibung Henk Senkhorst
PT 200.000 Stiftung für Wissenschaft und Technologie / Fundação para a Ciência e Tecnologia José Bonfim
RO 100.000 Ministerium für Umwelt und nachhaltige Entwicklung / Ministerul Mediului si Dezvoltarii Durabile Mihail Costache
SE * Bitte wenden Sie sich an Ihre nationale Servicestelle Schwedische Umweltschutzagentur / Naturvardverket – SEPA ist kein offizieller Partner der zweiten IWRM-NET-Ausschreibung, fördert aber evtl. ein ganz spezielles Teilthema der Ausschreibung Catarina Johansson

A1.4 Antragstellung

Zur Einreichung von Projektanträgen ist ein gemeinsames Antragsformular unter http://www.iwrm-net.eu/spip.php?rubrique43 pro Verbundprojekt auf Englisch auszufüllen. Erforderlich sind Angaben zu den administrativen Details, eine Zusammenfassung des Antrags, eine Liste der Arbeitspakete, die pro Partner veranschlagten Kosten und die beantragten Fördermittel, ein Zeitplan und eine detaillierte Projektbeschreibung. Die Koordinatoren der Projektverbünde senden die gemeinsamen Anträge aller Partner bis 15. Oktober 2009 in folgender Form an das Bekanntmachungssekretariat:

1) eine unterschriebene Papierversion an:
Forschungszentrum Karlsruhe
PTKA-WTE
Postfach 36 40
D-76021 Karlsruhe

und

2) per E-Mail an: IWRM-NET@ptka.fzk.

Wo notwendig, reichen die einzelnen Projektpartner außerdem einen ergänzenden Antrag gemäß ihren nationalen Förderbestimmungen ein. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nationalen "Besonderen Bestimmungen" oder wenden Sie sich an Ihre nationale Servicestelle (siehe obige Tabelle).

B. Besondere Bestimmungen

B.1 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten nur Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Für die anderen Projektpartner innerhalb der transnationalen Konsortien gelten die entsprechenden nationalen Zuwendungsbestimmungen des fördernden Landes. Die Zuwendungsbestimmungen werden in der jeweiligen nationalen Ausschreibung aufgeführt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das BMBF entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

B.2 Zuwendungsempfänger

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland gestellt werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

B.3 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird jeweils länderweise gewährt, d.h. jede beteiligte europäische Förderorganisation finanziert ihre eigenen an den Projekten beteiligten nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - im Allgemeinen mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung) -Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

B.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides für Zuwendungen auf Kostenbasis.

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides für Zuwendungen auf Ausgabenbasis.

B.5 Verfahren - Besondere Bestimmungen

B.5.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme auf deutscher Seite hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe
Außenstelle Dresden
Iris Bernhardt
Hallwachsstraße 3
01069 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (0) 351 463-3 14 37
Fax: +49 (0) 351 463-3 14 44
E-Mail: iwrm-net@ptka.fzk.de
Internet: www.fzk.de/ptka/wte

Die Ansprechpartner für die an der IWRM-NET Förderinitiative beteiligten Länder werden in den nationalen Bekanntmachungen und auf der IWRM-NET-Website
( http://www.iwrm-net.eu/spip.php?rubrique43 ) genannt. Es ist obligatorisch, vor Einreichung von Projektanträgen die zuständige nationale Fördereinrichtung zu kontaktieren.

B.5.2 Nationale Bestimmungen für die Vorlage von Projektanträgen

Für die Beantragung von Fördermitteln für ein vom BMBF gefördertes Teilprojekt wird den deutschen Antragstellern die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen. Projektanträge umfassen die Formulare AZA / AZK und Anhänge, die in deutscher Sprache erstellt sein müssen, sowie eine Antragsbeschreibung, die entweder in Deutsch oder in Englisch abgefasst werden kann. (Dabei ist die vorgegebene Gliederung der Antragsbeschreibung auf jeden Fall zu beachten.) Die Anträge sind dem oben genannten Projektträger in schriftlicher Form und auf CD-ROM vorzulegen. Für die Einreichung der Unterlagen gilt als Ausschlussfrist der 15. Oktober 2009.

Nationale Vordrucke für Anträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

B.6 Inkrafttreten

Die Regelungen dieser Bekanntmachung treten am Tage ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10. August 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Löwe