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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinie zur Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Ländern Zentralasiens, des Südkaukasus, sowie mit Moldau und Belarus

Vom 02.07.2009

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit Partnern aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan bestehen mannigfaltige Wissenschaftskooperationen auf individueller und institutioneller Ebene.

Insbesondere die zentralasiatischen Länder (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) rücken zunehmend in den Fokus europäischer und internationaler Politik. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine EU-Zentralasienstrategie auf den Weg gebracht. Diese legt erstmals politische Leitlinien für ein verstärktes europäisches Engagement in Zentralasien fest. Vor allem der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Ländern kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Einzelne Nationen wie Kasachstan haben eine hohe wirtschaftliche Wachstumsdynamik und werden verstärkt in den Ausbau der nationalen Forschung investieren. Ziel des BMBF ist es, diese Chancen für den Ausbau der Wissenschaftskooperation mit der Region zu nutzen. Aber auch der Ausbau der Wissenschaftskooperation mit jenen GUS-Staaten, die zu den Zielländern der Östlichen Partnerschaft gehören (insbesondere Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau) ist von zentralem Interesse des BMBF.

Ziele der Fördermaßnahme sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industriebeteiligung (vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen) unterstützt. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des BMBF ebenso wie in den thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gelegt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Schwerpunkte der Förderung sind

  • Maßnahmen zur Exploration und Anbahnung projektbezogener oder institutionellen Kooperationen
  • sowie Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll,

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten unterstützt:

Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Wasserressourcenmanagement
  • Umwelttechnologien
  • Desertifikation
  • Biodiversität

Geotechnologien

  • Ressourcenexploration
  • CO2-Speicherung
  • Naturgefahren

Gesundheitsforschung und Biowissenschaften

  • Infektionskrankheiten: Überwachung, Detektion, Prävention
  • Phytochemie (pharmazeutische Produkte)
  • Biotechnologie: insbesondere grüne Biotechnologie/nachwachsende Rohstoffe

Chemische Technologien

  • Katalyseforschung

Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der a) BMBF-Fachprogramme und b) der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.

Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, den projektbezogenen wissenschaftlichen Austausch, Expertentreffen und thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z.B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) sowie Zuschüsse zu Personalkosten gefördert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen werden bei gleicher Qualität bevorzugt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung


Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für folgende Aufwendungen gewährt werden.

Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten in die Partnerländer (im Wesentlichen Bereitstellung von Flugtickets)

  • Kosten für Gastaufenthalte ausländischer Expertinnen/Experten in Deutschland (derzeit: 104 Euro pro Tag, Monatspauschale ab dem 23. Tag 2 300 Euro, Tagespauschale für einzelne Tage eines Folgemonats 77 Euro). Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.

sowie in besonders begründeten Fällen zu

  • Veranstaltungskosten (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind (keine Rechnerausstattung, keine üblichen Verbrauchsmittel).
  • Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Vorbereitung weiterführender Projektanträge in den BMBF- Fachprogrammen oder EU-Programmen

Projekte können in der Regel mit bis zu 25 000 Euro unterstützt werden.

5. Antragsverfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler
Telefon: +49-228-3821 458
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de

Administrativer Ansprechpartner: Holger Brehm
Telefon: +49-228-3821 472
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: holger.brehm@dlr.de

5.2 Antragstellung

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ .

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post an das Internationale Büro an folgende Adresse zu senden.

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Dr. Anja Köhler
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 0228-38 21-734

Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret beschreiben und die folgende Strukturierung aufweisen:

  • Thema
  • Koordinator
  • Beteiligte Partner
  • Zusammenfassung (sowie optional mit Angabe BMBF-Fachprogramms oder des EU-Förderprogramms, auf das die Maßnahme Projektvorbereitung abzielt)
  • Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln sowie Angabe zu Gesamtvolumen und Fördervolumen des beabsichtigten Projekts
  • Projektbeschreibung
    • Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung (sowie optional mit Darstellung des Bezugs BMBF-Fachprogramms oder des EU-Förderprogramms, auf das die Maßnahme Projektvorbereitung abzielt)
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
  • Arbeitsplan
    • Geplante Vorbereitungsmaßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
    • Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
    • Zeitplanung
  • Gründe für die Kooperation
    • Vorangegangene Zusammenarbeit
    • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert der Zusammenarbeit für beide Partner
    • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Qualifikation des Projektkoordinators sowie der Projektpartner
    • Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
    • Wichtigste einschlägige Publikationen/Patente
  • Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlerinnen

6. Entscheidungsverfahren

6.1 Auswahlkriterien

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Forschungsthemas aus der Perspektive forschungspolitischer Zielsetzungen des BMBF - hier v.a. Beitrag zur Umsetzung der Fachprogramme und ggf. der EU-Förderprogramme
  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation der Projektpartner
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en)
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen/Pilotmaßnahmen
  • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler
  • Wirtschaftlichkeit/Effizienz der Maßnahme

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privat-rechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

6.2 Antragsfristen

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.

7 Fachliche Information und Beratung

Ansprechpartner im IB:

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler
Telefon: +49-228-3821 458
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de

Administrativer Ansprechpartner: Holger Brehm
Telefon: +49-228-3821 472
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: holger.brehm@dlr.de

Für Beratungen zu den Förderprogrammen des BMBF geben auch die Projektträger Auskunft. Information, Adressen und Ansprechpartner:
Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: www.foerderinfo.bund.de/

Gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
Lotsendienst für Unternehmen: 0800-2623 009

Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7 FRP unter deutsche Portal zum 7. FRP bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen nationalen Kontaktstelle.

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 02. Juli 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Michael Schlicht