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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Mexiko

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-mexikanischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Mexiko, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung

  • Biotechnologie
  • Umwelttechnologien
  • Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung,
  • Meeresforschung und -technik
  • Produktionstechnologien
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Grundlagenorientierte Forschung zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Mexiko unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.

Jedem Projekt steht auf deutscher sowie mexikanischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Mexiko bei CONACYT und in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Mexiko reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners, finanziert durch IB
  • Aufenthaltskosten zu je 50% durch CONACYT und die Partnereinrichtung.

Der Aufenthalt besonders qualifizierter mexikanischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2.300,-- Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.

b) Reisen ins Ausland

Von deutscher Seite können Reisemittel für den deutschen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden (Flug "Economy").

Die Projektreisen- und Aufenthalte müssen im Antragsformular aufgeführt werden. Die Aufenthalte sollten 90 Tage nicht überschreiten.

c) Sachmittel und sonstige Kosten

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.

d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten (Ausnahme vgl. Absatz d)
  • Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetschen etc.

Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung

Die Projekte können bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden.

5. Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Christoph Aicher
E-Mail: christoph.aicher@dlr.de
Telefon: 0228/38 21-439

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Grazyna Sniegocka
E-Mail: grazyna.sniegocka@dlr.de
Telefon: 0228/38 21-435

Die koordinierende Stelle in Mexiko ist:

Consejo Nacional de Ciencia y Tecnologia, CONACYT
Dirección de Política y Cooperación Internacional en Ciencia y Tecnología,
Consejo Nacional de Ciencia y Tecnología.
Av. Insurgentes Sur 1582
Primer Piso, Ala Norte
Col. Crédito Constructor
C.P. 03940, México, D. F.

Ansprechpartnerin:
Adriana Martínez
Tel.: (55) 53.22.77.00 ext. 1748
E-Mail: amartinez@conacyt.mx

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens bis spätestens 17. September 2009, 18.00 Uhr“ (Geändert mit Bekanntmachung vom 23.09.2009)

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen webbasierten Antragssystems „ewa“ zu verwenden die unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4 .

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 15.07.2009 an folgende Adresse zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Grazyna Sniegocka
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: grazyna.sniegocka@dlr.de

Bei Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 0228/38 21-456

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse.

Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Förderentscheidung ist im Dezember 2009 zu rechnen.

Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten ab dem 1. Januar 2010 zu beginnen.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des November 2009 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15.05.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Irina Ehrhardt