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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinie zur Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit der Republik Moldau

Vom 11.05.2009

1 Ziele und Hintergrund

In einer am 14. März 2008 unterzeichneten Absichtserklärung vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau (ASM) folgende gemeinsame Zielsetzungen:

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungszentren, Universitäten und Forschungsgruppen sowie Ausbau der Beziehungen zwischen den Wissenschaftsgemeinschaften beider Länder.
  • Verstärkte Zusammenarbeit beim Austausch von Studierenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und Expertinnen/Experten im Rahmen von Studien- und Forschungsbesuchen sowie Besuchen im Zusammenhang mit gemeinsamen Aktivitäten.
  • Anregung von Kooperationsprojekten von gemeinsamem Interesse zwischen Einrichtungen und Organisationen beider Parteien sowie Förderung einer optimalen Nutzung der durch die europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogramme gebotenen Möglichkeiten.

Im Rahmen der Wissenschafts- und Technologiekooperation zwischen Deutschland und der Republik Moldau haben BMBF und die ASM gemeinsam eine Bekanntmachung für kooperative Forschungsprojekte gestartet.

2 Was wird gefördert?

Gefördert werden gemeinsame Forschungsprojekte für eine Dauer von 12 Monaten mit einem Budget von bis zu 35 000 Euro, aufgeteilt auf Deutschland (maximal 25 000 Euro) und Moldau (maximal 10 000 Euro).

Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und der ASM können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:

  1. Bürger und Staatsführung in einer wissensbasierten Gesellschaft
  2. Informations- und Kommunikationstechnologien
  3. Biomedizin, Pharmazeutik und Gesundheitswesen
  4. Agrarbiotechnologie und Ernährungssicherheit
  5. Nanotechnologie, Ingenieurwissenschaften und neue Materialien
  6. Umwelt und erneuerbare Energien.

Das Projektvorhaben muss zwei Komponenten beinhalten:

  1. Grundlagenforschung
  2. Vorläufige Machbarkeitsstudie für weiterführende kooperative Forschungsprojekte im Rahmen zukünftiger bilateraler Ausschreibungen oder anderer Programme, z. B. dem 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (RP7)

3 Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.

In Moldau sind Forschungseinrichtungen und Universitäten mit Akkreditierung durch den National Council for Attestation and Accreditation (Bescheinungs- und Zulassungsausschuss) antragsberechtigt.

Die Projektgruppe muss aus mindestens einem Team einer deutschen Forschungseinrichtung und einem Team einer im Bereich Wissenschaft und Innovation akkreditierten Einrichtung aus Moldau bestehen.

  • Das moldauische Team muss zu mindestens 50 % aus Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler (bis 35 Jahre) zusammengesetzt sein.
  • Die Mitglieder des moldauischen Teams müssen ihre Forschungsarbeit mindestens während der Hälfte der Zeit an ihrer Heimateinrichtung durchführen.

4 Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt von beiden Ländern anteilig.

Das BMBF hat das Internationale Büro des BMBF (IB) mit der Realisierung dieser Bekanntmachung beauftragt. In Moldau ist der Supreme Council for Research and Technological Development (Oberster Rat für Forschung und technologische Entwicklung) der ASM für die Umsetzung der Bekanntmachung zuständig.

Die Förderung erfolgt auf der deutschen Seite durch nicht rückzahlbare Zuschüsse z. B. zu

  • Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten in die Partnerländer (im Wesentlichen Bereitstellung von Flugtickets; zur Berechnung der Projektgesamtkosten mit 600 Euro je Reise zu kalkulieren)
  • Kosten für Gastaufenthalte ausländischer Expertinnen/Experten in Deutschland (derzeit: 104 Euro pro Tag, Monatspauschale ab dem 23. Tag 2 300 Euro, Tagespauschale für einzelne Tage eines Folgemonats 77 Euro)

sowie in besonders begründeten Fällen zu

  • Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Antragsvorbereitung
  • Veranstaltungskosten (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind (keine Rechnerausstattung, keine üblichen Verbrauchsmittel).

Projekte können in der Regel mit bis zu 25 000 Euro unterstützt werden.

Auf moldauischer Seite erfolgt die Förderung durch Zuschüsse zu folgenden Ausgaben:

  • Zusätzliche Personalkosten für moldauische Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler
  • Geräte- und Materialkosten
  • Reisekosten für Besuche der moldauischen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler in Deutschland, z. B. Bereitstellung von Flugtickets (Economy Class) oder Bahnfahrkarten, einige Kosten für Gastaufenthalte deutscher Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler in Moldau, z. B. vor Ort anfallende Reisekosten und Tagespauschalen.

5 Antragsverfahren

5.1 Antragstellung

Der Antrag muss in englischer Sprache eingereicht werden.

Anträge aus Deutschland werden nach Nutzung der elektronischen Antragstellung unter http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ vom IB entgegen genommen. Zusätzlich ist eine gedruckte und unterschriebene Version des Antrags in englischer Sprache einzureichen.

In der Moldau sind Anträge über das Antragsformular auf der Website www.expert.asm.md zu stellen und zwei gedruckte Versionen in rumänischer Sprache mit Unterschriften beim Center of International Projects der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau (ASM) einzureichen.

Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret beschreiben und wie folgt strukturiert sein:

  • Thema
  • Koordinator
  • Beteiligte Partner
  • Zusammenfassung (unter Angabe des angestrebten Förderprogramms)
  • Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln sowie Angabe zu Gesamtvolumen und Fördervolumen des beabsichtigten Projekts
  • Projektbeschreibung
    • Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung (und Darstellung des Bezugs zum angestrebten Förderprogramm)
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
  • Arbeitsplan
    • Arbeitsschritte
    • Aufteilung der Arbeitsschritte auf die Partner
    • Zeitplan
  • Gründe für die Kooperation
    • Vorangegangene Zusammenarbeit
    • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert der Zusammenarbeit für beide Partner
    • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Qualifikation des Projektkoordinators sowie der Projektpartner
    • Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
    • Wichtigste einschlägige Publikationen/Patente
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler.

6 Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.

Die Anträge werden jeweils von der deutschen und moldauischen Seite evaluiert. Nur von beiden Parteien genehmigte Anträge können gefördert werden.

6.1 Auswahlkriterien

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Forschungsthemas aus der Perspektive forschungspolitischer Zielsetzungen und Schwerpunkte des BMBF und der ASM
  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation der Projektpartner
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für beide Partnereinrichtungen
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen/Pilotmaßnahmen
  • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler
  • Wirtschaftlichkeit/Effizienz der Maßnahme.

6.2 Antragsfristen

Einreichungsfrist der Anträge (Eingang der unterschriebenen Anträge) ist der 10. Juli 2009. Projektbeginn ist der 1. Januar 2010.

7 Fachliche Information und Beratung

Ansprechpartnerin im IB:
Internationale Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler
Telefon: +49-228-3821 458
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de

Ansprechpartnerin in der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau:
Centrul Proiecte Internaţionale al AŞM
Bd. Ştefan cel Mare 1, biroul 334
MD-2001, Chişinău
Internet: http://www.asm.md ; www.international.asm.md

Contact person:
Elena Brinza
Telefon/Telefax: +373 22 577707, 271671
E-Mail: intprojects@asm.md

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 11. Mai 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Michael Schlicht