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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Produktivität von Dienstleistungen“

Vom 08.04.2009

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des BMBF-Forschungs- und Entwicklungsprogramms „Innovationen mit Dienstleistungen“ Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Produktivität von Dienstleistungen“ zu fördern.

Das Förderprogramm „Innovationen mit Dienstleistungen“ unterstützt kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben mit dem Ziel, Lücken in der Dienstleistungsforschung zu schließen sowie neue Gestaltungsansätze und Instrumente zu entwickeln und zu erproben. Es trägt zu den Gesamtzielen des Programms der Stärkung der Marktposition der deutschen Dienstleistungswirtschaft, der Schaffung attraktiver Beschäftigungsmöglichkeiten und der Neuorientierung der Dienstleistungsforschung bei.

Dienstleistungen bergen ein hohes gesamtwirtschaftliches Wachstumspotenzial, das durch die Steigerung der Produktivität besser ausgeschöpft werden kann. Um diese Wachstumspotentiale ausschöpfen zu können, sollen sowohl die theoretischen Grundlagen der Produktivität von Dienstleistungen als auch die Messung, Bewertung und Gestaltung der Produktivität von Dienstleistungen in der Praxis näher untersucht werden. Es geht dabei vor allem um zwei wesentliche Komponenten. Es ist zum einen zu erforschen, inwieweit das in der Sachgüterindustrie entwickelte Konzept der Produktivität auch für Dienstleistungen ein geeignetes Meß- und Bewertungskonzept darstellt. Zum anderen sollen Instrumente und Methoden für Unternehmen entwickelt werden, die es ermöglichen, die Produktivität ihrer Dienstleistungen zu messen und sie davon ausgehend gezielt steigern und weiterentwickeln zu können.

Im Rahmen des Handlungsfeldes „Innovationsmanagement“ des Förderprogramms können unter anderem grundlegende Arbeiten wie komparative Studien, experimentelle Forschung zu Messkonzepten und Methoden sowie die Erforschung und Entwicklung von praxisrelevanten Instrumenten zur Produktivitätsmessung und –gestaltung gefördert werden. Die Forschungsergebnisse sollen es ermöglichen, den Dienstleistungsprozess besser zu verstehen, zu beschreiben, zu messen und auf dieser Grundlage zu gestalten.

Diese Bekanntmachung ist ein Beitrag zum Innovationsfeld „Dienstleistungen“ im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Förderung durch das BMBF soll Forschungsarbeiten ermöglichen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besonders gefördert werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, den BMBF - Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Konzepte zur Produktivitätsmessung und –gestaltung in der Sachgüterproduktion lassen sich aufgrund der Unterschiede zwischen Sachgüterproduktion und Dienstleistungen nicht ohne Weiteres auf Dienstleistungen übertragen. Sowohl Input als auch Output lassen sich als Faktoren der Produktivitätsmessung bei Dienstleistungen schwer fassen. Zentrale Fragen, wie Aspekte der Kundenintegration (Prosuming, Berücksichtigung des Kundenanteils an der Dienstleistungserbringung), der Einsatz von Selbstbedienungstechnologien und die Bewertung der Dienstleistungsqualität aus Kundensicht sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich durchdrungen und für die Praxis aufbereitet. Dienstleistungen kennzeichnende Merkmale, wie die Individualität der Dienstleistungserbringung, der Faktor Mensch im Prozess der Dienstleistungserbringung sowie die fehlende Lagerbarkeit von Dienstleistungen, werden von vorhandenen Instrumenten und Konzepten insgesamt nur unzureichend berücksichtigt.

Die Projektvorschläge sollen Unternehmen befähigen, ihre Produktivität im Dienstleistungsbereich zu verbessern. Dabei werden ganzheitliche Lösungsansätze erwartet, die vollständige Wertschöpfungsketten betrachten. Die Vorhaben sollen im Rahmen der Verwertung einen breiten Wissenstransfer in die Praxis vorsehen bzw. die Veröffentlichung in international anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften anstreben.

Es geht darum, zu einem besseren Verständnis des Konzepts der Produktivität von Dienstleistungen zu gelangen. Ferner werden in den Projektvorschlägen praxistaugliche Instru¬mente und Methoden zur Messung und Gestaltung der Produktivität von Dienstleistungen erwartet. Unterschiedliche Optimierungsansätze sollen hinsichtlich der Produktivität messbar und miteinander vergleichbar gemacht werden. Der Wert von Dienstleistungen soll nicht nur bezogen auf die Zahlungsbereitschaft von Kunden sondern auch im Hinblick auf den Unternehmenswert transparent und messbar gemacht werden. Die Dienstleistungsanteile von kombinierten (hybriden) Produktangeboten sollen rechenbar gemacht werden, um Unternehmen in die Lage zu versetzten, den Dienstleistungsanteil ihrer Wertschöpfung zu identifizieren. Hiermit soll auch eine betriebswirtschaftliche Basis geschaffen werden, um produktbegleitende Dienstleistungen als eigenes strategisches Unternehmensfeld zu erschließen.

Gefördert werden ausgewählte Forschungsvorhaben in folgenden Themenfeldern:

2.1 Konzeptionelle und analytische Durchdringung
2.2 Produktivität messen und bewerten
2.3 Produktivität steigern und gestalten.

Die Kombination von Themenfeldern ist möglich.

2.1 Konzeptionelle und analytische Durchdringung

Gefördert werden grundlagenorientierten F&E-Vorhaben, die darauf zielen, unterschiedliche Produktivitätslogiken im Wertschöpfungsprozess zu erkennen. Sie sollen die Wertschöpfungsanteile der Kundenintegration bzw. die Dienstleistungsanteile an Produkten bestimmen oder zur Generierung von Produktmodellen, an denen Produktivitätsbestimmungen bei Dienstleistungen ansetzen können, beitragen. In den Vorhaben können auch die Wirkungszusammenhänge unterschiedlicher Dienstleistungssettings untersucht werden, um verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse aus individuellen Dienstleistungsprozessen zu generieren.

2.2 Produktivität messen und bewerten

In diesem Themenfeld werden Vorhaben gefördert, die untersuchen, wie sich Produktivität von Dienstleistungen für unterschiedliche Typen von Dienstleistungen und Dienstleistungsanteilen an Produkten äußert und die praxistaugliche Verfahren, Methoden und Instrumenten für ihre Messung und Bewertung entwickeln und erproben.

2.3 Produktivität steigern und gestalten

Dieses Themenfeld betrifft F&E-Vorhaben, die dazu beitragen, die Produktivität von Dienstleistungen mit praxistauglichen und erprobten Verfahren, Methoden und Instrumenten zu gestalten und zu steigern bzw. auf hohem Niveau zu halten. Gefördert werden auch Vorhaben, die Erfolgsfaktoren für Produktivitätssteigerung analysieren und klären, welche Faktoren im Management zur Gestaltung der Produktivität von Dienstleistungen zu berücksichtigen sind.

2.4 Förderung begleitender Vorhaben

Darüber hinaus wird ein Metavorhaben gefördert, das zur inhaltlichen Weiterentwicklung des gesamten Forschungs- und Entwicklungsbereiches der Produktivität von Dienstleistungen beitragen soll. Auf der Grundlage eigener, konzeptionell, empirisch und international angelegter Expertisen sowie der Synthese der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben sollen die einzelnen Themenfelder der Förderrichtlinie analysiert und mit ihren Bezügen zueinander sowie zum nationalen und internationalen Stand der Forschung dargestellt werden.

Ein wesentliches Ziel dieses Vorhabens soll es sein, die konzeptionellen und analytischen Arbeiten gemeinsam mit den Praxisprojekten zu reflektieren, um praxisgerechte und verallgemeinerungsfähige Anforderungen an die Messung und Steigerung der Produktivität von Dienstleistungen herauszufiltern. Damit sollen Akteure in der Forschung, der Wirtschaft, in Bildungsinstitutionen, Kammern sowie bei den Sozialpartnern entsprechende Hinweise auf wichtige Trends, Entwicklungen und Diskurse erhalten, um diese in ihren Handlungen berücksichtigen zu können. Das Vorhaben soll auch die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern unterstützen. Außerdem werden von dem Metavorhaben Impulse zur Weiterentwicklung des Förderprogramms „Innovationen mit Dienstleistungen“ erwartet. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen wirtschaftlich und wissenschaftlich in einem hohen Maße verwertbar und anschlussfähig sein.

Im Metavorhaben sind folgende Punkte auszuführen:

  • Diskurs zwischen den theoretischen und den praxisorientierten Forschungsvorhaben der Förderrichtlinie mit dem Ziel eines wechselseitigen Lernprozesses, einschließlich der Identifikation weiterer Forschungs- sowie praktischer Handlungsbedarfe (Forschungsunion/Task Force);
  • Beobachten und Auswerten dienstleistungsspezifischer nationaler und internationaler Entwicklungen im Forschungsfeld sowie Rückkopplung der Ergebnisse an die laufenden Vorhaben; Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Akteuren;
  • Unterstützung der Vorhaben und Fokusgruppen beim Informations- und Ergebnisaustausch untereinander und mit anderen, auch europäischen Akteuren;
  • Durchführen eigenständiger Veranstaltungen (Workshops, Tagungen) in Zusammenarbeit mit den Vorhaben;
  • publizistische Aufarbeitung der Ergebnisse (insbesondere in international anerkannten Zeitschriften) zur Verstärkung ihrer Wirksamkeit in der Öffentlichkeit;
  • Integration der Ergebnisse in www.dl2100.de (z. B. Aufbau eines Diskussionsforums);
  • Durchführen einer Abschlussveranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse des Metavorhabens;
  • Erstellen einer „Lesson learned“, die als wesentlichen Bestandteil die forschungs-, personal-, bildungs- und beschäftigungspolitischen Implikationen, insbesondere für das Programm „Innovationen mit Dienstleistungen" aufzeigt und in geeigneter Weise darstellt;
  • Aufbereiten und Darstellen der Möglichkeiten, wie die Ergebnisse wirtschaftlich verwertet werden können;
  • Einbringen der Ergebnisse dieses Metavorhabens in das internationale Monitoring zum Programm „Innovationen mit Dienstleistungen“.

Förderhinweis: Das Einreichen einer Projektskizze für ein Metaprojekt schließt die Förderung eines anderen Einzelprojektes im Rahmen dieser Bekanntmachung aus.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (vgl. zur KMU-Definition:
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ), sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Als deutsche Fördermaßnahme sind nur deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen zuwendungsberechtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Zulieferung im Leistungsaustausch ausländischer Partner im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen zulässig.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Präferiert werden Verbundvorhaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung von Konzepten zur Messung und Gestaltung der Produktivität von Dienstleistungen mit Methoden und Werkzeugen unterstützen. Es sollen auch Wachstums- und Wirtschaftlichkeitspotenziale sowie Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.

Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für klein- und mittelständische Unternehmen wird erwartet.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – https://foerderportal.bund.de/easyonline ) entnommen werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF
„Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Ansprechpartner:
Bertolt Schuckließ
Telefon 0228 3821-134
Telefax 0228 3821-248
E-Mail: bertolt.schuckliess@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.dl2100.de oder www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy” dringend empfohlen. https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 03. Juli 2009 zunächst Projektskizzen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (zu Nr. 2.1, 2.2, 2.3) in schriftlicher Form, möglichst unter Nutzung von “easy“ – auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Partnern eines Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des koordinierenden Partners mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.

Projektskizzen zum Metavorhaben (Nr. 2.4) sind bis spätestens 17. Juli 2009 einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Den Projektskizzen ist eine Darstellung in Kurzform auf nicht mehr als 10 Seiten mit folgender Gliederung beizufügen:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielstellungen ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen);
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, Fachverbänden, Intermediären, Berufsbildung, Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwendern aktiv unterstützt wird.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft diskutiert und bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.
Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe der eingereichten Projektskizze.

Bewertungskriterien sind:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung; wissenschaftliche Qualität der Skizze; Klarheit des Arbeitsplans.
  • Zukunftsorientierung: neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; Risikohöhe der Vorhaben;
  • Ökonomische Relevanz: Praxistauglichkeit und -relevanz der Instrumente, Methoden und Lösungen insbes. für KMU; Innovationshöhe der Instrumente; Förderung eines neuen Verständnisses der Bedeutung von Produktivität von Dienstleistungen;
  • Systemansatz: Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Einbindung von jungen Dienstleistungsfirmen;
  • Breitenwirksamkeit: Überzeugendes Verwertungskonzept; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Wissenstransfer in Praxis und in internationale wissenschaftliche Literatur; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien; Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.

Für das Metavorhaben gelten neben den o. a. Kriterien zu den Vorhaben folgende weitere Kriterien:

  • Rezeption des Standes der Forschung im nationalen und internationalen Bereich
  • Qualität des Kooperationsansatzes mit anderen Projekten und Partnern auch im europäischen Rahmen;
  • Wirksamkeit für den Förderschwerpunkt und das Programm „Innovationen mit Dienstleistungen“
  • Qualität des Kommunikations- und Diffusionskonzeptes, insbes. Diskurs Theorie / Praxis und Ergebnistransfer

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung von „easy“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 08.04.2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Az: 316-77644-5
Im Auftrag

Ursula Zahn-Elliott