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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen zum Thema „Europa von außen gesehen“ in der Förderinitiative „Freiraum für die Geisteswissenschaften“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb der Förderinitiative "Freiraum für die Geisteswissenschaften" beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, die sich zum Thema „Europa von außen gesehen“ qualifizieren wollen.

Ein grenzfreier Raum trotz oder gerade wegen kultureller, sprachlicher Vielfalt wird längst auch für die Forschung in Europa gefordert und zunehmend verwirklicht. Um einerseits eine weitere Internationalisierung der Geisteswissenschaften in und aus Deutschland zu fördern und andererseits dabei eine eurozentrische Sichtweise zu vermeiden, wird als Blickrichtung dieser Fördermaßnahme „Europa von außen gesehen“ gewählt.

Gefragt sind Beiträge, die darstellen und sich damit auseinandersetzen, wie sich Europa in der Außenwahrnehmung historisch und aktuell entwickelt hat, welche kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Faktoren diese Entwicklung jeweils beeinflusst haben und ob und inwieweit Entwicklungen von der Position der Wahrnehmenden initiiert oder mit geprägt wurden.

Auch die wechselhafte Beeinflussung, die Europa in der Auseinandersetzung mit nicht-europäischen Ländern erfuhr und erfährt, bietet ein reiches Feld für innovative Forschungszugänge. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, was aus europäischer Sicht „außen“ und „innen“ bedeuten und welcher Entwicklung dies unterliegt.

Zu diesen und weiteren Aspekten aus dem Themenfeld „Europa von außen gesehen“ sind Projektvorschläge mit überwiegend geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftlichem Zugang willkommen.
Damit unterstreicht die Fördermaßnahme zum einen die Bedeutung der auch international orientierten Nachwuchsförderung in den Geisteswissenschaften, zum anderen lässt sie wichtige Erkenntnisse zum Verständnis Europas erwarten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme möchte jungen, besonders befähigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, über ein Nachwuchsgruppenprogramm die Möglichkeit eröffnen, sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren, um sich damit persönlich für Aufgaben im Forschungs- und Wissenschaftsbereich und für Spitzenstellungen in Wissenschaft und Wirtschaft zu empfehlen.

Die Antragstellerin / der Antragsteller richtet eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe ein, die an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden ist. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller, nicht die aufnehmende Institution oder ihre Vertreter. Dies gilt für die Ausarbeitung eines Forschungsplanes, die Aufstellung des Finanzierungsplanes, die Durchführung des Forschungsvorhabens und der Ergebnisverwertung.

Bei der Bearbeitung der selbst gewählten Forschungsaufgabe soll die Nachwuchsgruppe - über das Forschungsergebnis im engeren Sinn hinaus - die Kultur interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeitens pflegen und entwickeln.

Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren oder habilitieren, und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren.
Darüber hinaus soll über die Themenstellung ein Europabezug hergestellt werden, der es den am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt, zukünftig weitere wesentliche Beiträge zur Forschung in und über Europa zu leisten.

Wegen der internationalen Forschungsperspektive ist die Einbindung ausländischer Gastforscherinnen und -forscher (Fellows) besonders interessant. Dazu wird ein Konzept erwartet, wie und in welchem Umfang junge Forscherinnen und Forscher aus dem Ausland in die Erforschung des Themas einbezogen werden und als „Fellows in Residence“ die Arbeit der Gruppe unterstützen können. Die Einbindung des Themas oder beteiligter Personen in die Forschungsstrukturen anderer auch nicht-europäischer Länder kann eine wissenschaftliche Laufbahn schon früh positiv befruchten und ist deswegen besonders förderungswürdig. In diesem Zusammenhang kann dargestellt werden, wie Auslandsaufenthalte zur Qualifikation der hier beteiligten Forscherinnen und Forscher beitragen und wie die Einbindung in das Geschehen einer Partner-/Gastuniversität gewährleistet wird.

Die Gründung von und die Beteiligung an nationalen und internationalen Netzwerken wird mit dieser Förderung explizit angeregt.
Insgesamt sollen mehrere wissenschaftlich arbeitende Gruppen mit bis zu 3,5 Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen / Nachwuchswissenschaftler gefördert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Institute. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerinstitutionen ist ausdrücklich erwünscht, diese können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.

Förderanträge sind von der Leiterin / dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die Verwaltung einer Hochschule oder eines außeruniversitären Forschungsinstituts vorzulegen. Die Hochschule / das Forschungsinstitut verpflichtet sich, den bei ihr / ihm angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die durch Projektmittel geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen bei der Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sein, Überschreitungen der Altersgrenze sind aber in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Kinderbetreuung, zweiter Bildungsweg, mehrere Studienabschlüsse, Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit außerhalb des Forschungssektors). Die Leiterin / der Leiter der Nachwuchsgruppe muss promoviert sein.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist die Förderinitiative "Freiraum für die Geisteswissenschaften".

Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen der Nachwuchsförderung ist die Präsentation eines eigenen Forschungskonzepts. Die Antragstellerinnen und Antragsteller weisen sich durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten aus und bringen eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit. Zwingend erforderlich ist die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit des zu bearbeitenden Themas. Ein aktives Interesse der Fachbereiche/Hochschulinstitute, an die die jeweiligen Qualifikationsarbeiten angebunden sind, an dem von der Nachwuchsgruppe zu bearbeitenden Thema wird dabei vorausgesetzt.

Im Rahmen der Beantragung soll ein/e an einer Hochschule tätige/r Mentorin / Mentor benannt werden, die/der sich verpflichtet, die Leiterin/den Leiter bei der Konzeption des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktorandinnen und Doktoranden zu unterstützen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Informationen zur EU-Förderung im 7. Forschungsrahmenprogramm sind unter der Internetadresse: ( http://www.rp6.de/inhalte/rp7 ) abrufbar oder können bei der Nationalen Kontaktstelle PT-DLR (Telefon 0228/3821-641) angefordert werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

Mittel für wissenschaftliches und administratives Personal:

  • 1 x TVöD 14/15 Nachwuchsgruppenleitung
  • bis zu 2 x TVöD 13/14 (teilbar) Doktoranden oder Postdocs (bei Fellow-Einbindung bis zu 2,5 Stellen)
  • 0,5 x TVöD 9/10 Administrative Mitarbeit der Projektleitung
  • Mittel für studentische Hilfskräfte (19 Stunden/Woche) mit den beim Antragsteller üblicherweise gezahlten Stundensätzen

Sächliche Verwaltungsausgaben:

  • Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit bis zu 10% der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.

Reisekosten:

  • Es können Reisemittel für Dienstreisen im In- und Ausland sowie für längere Auslandsaufenthalte deutscher Wissenschaftler und Reisemittel für Fellows aus dem Ausland beantragt werden.

Weitere vorhabenspezifische Ausgaben:

  • Mittel für z. B. Tagungen, Konferenzen, Workshops, Summer Schools oder Übersetzungen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) beauftragt:

Projektträger des BMBF im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist
Herr Hermann Flau
Tel.: 0228/3821-587
E-mail: Hermann.Flau@dlr.de

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 15. Juni 2009 auf dem Postweg vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Vorhabenbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema, die antragstellenden Personen mit Institutionen, Name der Nachwuchsgruppenleiterin / des Nachwuchsgruppenleiters, die geplante Laufzeit und die geplanten Fördermittel hervorgehen.

Die Vorhabenbeschreibung darf maximal 25 Seiten umfassen (DIN-A 4, 1,5-zeilig). Eingereicht werden sollen ein ungebundenes Exemplar (einseitig bedruckt) und 10 Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine CD mit der Vorhabenbeschreibung.

Als Anhang dürfen der Vorhabenbeschreibung lediglich Literaturlisten und Curricula sowie ggf. Letter(s) of Intent für eine zukünftige Kooperation (z. B. einer ausländischen Hochschule) beigefügt werden.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

  • Zusammenfassung
  • Stand der Forschung
  • Forschungsfragestellung und -konzept für 4 Jahre
  • geplantes Vorgehen zum Aufbau der Nachwuchsgruppe und zur Anbindung an eine Hochschule oder Institution
  • erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung (internationale Sichtbarkeit, auch außerhalb der wissenschaftlichen Community)
  • eigene Vorarbeiten der Antragstellenden
  • Publikationskonzept
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Finanzierungsplan

Bewertungskriterien für eine Förderung von Vorhaben sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Punkte:

  • Originalität und wissenschaftliche Qualität
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe
  • Schlüssigkeit und avisierte disziplinäre Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe
  • Qualifikationskonzepte der beteiligten Forscherinnen und Forscher
  • Verbindung zur universitären Lehre und Relevanz der Ergebnisse
  • Verwertungsperspektiven
  • internationale Zusammenarbeit

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und kompetitiv. Ggf. findet eine persönliche Anhörung statt. Antragstellende haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung. Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2.2 Vorlage von förmlichen Förderanträgen und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Angestrebt wird die Förderung von mehreren Nachwuchsgruppen, deren Laufzeit auf max. 4 Jahre befristet sein wird. Über alle förmlichen Förderanträge wird das BMBF nach abschließender Prüfung entscheiden.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf und beim Projektträger abgerufen werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Evaluierung

Die Projektteilnehmer erklären ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen. Das Durchführungskonzept des Förderschwerpunkts sieht Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger DLR sowie auf Programmebene unter Einbeziehung externer Sachverständiger vor.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25.03.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget