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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung „Die Virtuelle Leber“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten"

Vom 25.03.2009

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Der Forschungsansatz der Systembiologie ist in den letzten Jahren weltweit intensiv verfolgt worden. Er hat grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisfortschritt in den Lebenswisssenschaften und für die Erschließung neuer Innovationspotentiale in der Medizin, der Pharmaindustrie und der Biotechnologie.

Wichtiges Ziel des systembiologischen Forschungsansatzes ist die mathematische Modellierung von Lebensprozessen. Dadurch können komplexe biochemische Prozesse simuliert werden und das Verhalten biologischer Systeme kann vorhergesagt werden. Die Verfügbarkeit solcher Modelle ist Voraussetzung, um beispielsweise systematische Ansätze für eine individualisierte Medizin, für nebenwirkungsarme Therapeutika oder für neue Ziele in der Ernährungsforschung entwickeln zu können.

Das BMBF fördert mit den Initiativen HepatoSys, FORSYS/FORSYS-Partner, MedSys, SysTec und GerontoSys systembiologische Forschungsansätze mit Blick auf die Etablierung geeigneter Forschungsstrukturen, die Bildung kritischer Masse an spezifischer interdisziplinärer Expertise, ein spezifisches Datenmanagement und die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese Aktionslinien sind verbunden mit der Helmholtz-Initiative Systembiologie und einer Reihe von Initiativen der Bundesländer. Die internationale Vernetzung der Forschungsaktivitäten findet im Rahmen des ERANet ERASysBio statt. Dort werden transnationale europäische Fördermaßnahmen durchgeführt (SysMO und ERASysBioPlus), die auf die Vernetzung der Forschungsstrukturen, die Herausbildung eines europäischen Forschungsraums mit breitem Zugang zum Forschungsansatz der Systembiologie und zum Datenmanagement sowie auf den Austausch von Wissenschaftlern und die Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gerichtet sind.

Bestehende Forschungsansätze in der Systembiologie zielen bislang auf Lebensvorgänge innerhalb einer Zelle bzw. auf die Zellebene einfacher Modellorganismen. Dies ist auch bei der vom BMBF geförderten Pilotmaßnahme HepatoSys der Fall, die im Jahr 2004 startete und sich seither zu einem weltweit beachteten Kompetenznetzwerk für die Systembiologie der Hepatozyten entwickelt hat. HepatoSys zielt darauf ab, quantitative Modelle von Funktionen der Hepatozyten und der Wechselwirkungen zwischen den Zellen zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei modellhaft die Prozesse von Regeneration und Detoxifizierung sowie die Vorgänge bei Endozytose und Eisenstoffwechsel.

Mit der hier veröffentlichten Fördermaßnahme „Die Virtuelle Leber“ soll der systembiologische Forschungsansatz auf die nächsthöhere Komplexitätsebene gehoben und so die Brücke von der zellulären Ebene über das Gewebe hin zum Organ geschlagen werden. Damit werden die Grundlagen für die Entwicklung mathematischer Modelle der Leber für Anwendungen in der Pharmaindustrie, der Medizin und der Biotechnologie gelegt. Mit dieser international beispielhaften Fördermaßnahme wird die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der breiten Einführung des systembiologischen Forschungsansatzes in die Lebenswissenschaften entscheidend und zukunftsweisend gestärkt.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme „Die Virtuelle Leber“ baut auf den Erkenntnissen des Kompetenznetzes HepatoSys auf. In interdisziplinärer Zusammenarbeit wurden hier Computermodelle verschiedener Prozesse des Leberstoffwechsels, darunter auch von Entgiftungsprozessen erarbeitet. Die Daten wurden mit quantitativen Verfahren unter standardisierten Bedingungen erhoben und sollen nun in ein integratives mathematisches Modell zusammengeführt werden, das für zahlreiche medizinische und biotechnologische Anwendungen Relevanz erlangen wird (z. B. als Testsystem für die Bewertung der Stoffwechselkapazität der Leber, als Screening-Plattform für toxische Substanzen, als Testsystem zur Definition der optimalen Regenerationsbedingungen und zur Identifikation neuer Biomarker für Lebererkrankungen).
Ziel ist es, eine Anpassung dieses Modells auf neue Organisationsebenen (Gewebe, Organ, Organismus) vorzunehmen. Hierzu ist es erforderlich, neben den Hepatozyten weitere Leberzellen (Kupffer-Zellen, Stellatzellen, Endothelzellen) in die Untersuchungen (intrazellulär und interzellulär) einzubeziehen und ihre Wechselwirkungen sowie die Konsequenzen ihrer räumlichen Verteilung im Lebergewebe zu beschreiben und zu verstehen.
Gewebe stellen eine klinisch relevante Ebene für die Untersuchung von Prozessabläufen im Organismus dar. Mit Hilfe von „Virtuellem Gewebe“ werden Vorhersagen der Schlüsselfunktionen und der Prozessabläufe möglich und können dort eingesetzt werden, wo heute (oft wenig übertragbare) Tierexperimente verwendet werden.
Für die Fördermaßnahme „Die Virtuelle Leber“ ergeben sich somit eine Reihe neuer Themenfelder der Forschung, die auf wichtige physiologische und pathophysiologische Prozesse der Leber gerichtet sind.
Gefördert werden Projekte, die physiologisch oder pathophysiologisch relevante Leberfunktionen untersuchen, so wie dies bei den vier bisher in HepatoSys geförderten Schwerpunkten der Fall ist. Es können auch Projekte gefördert werden, die auf spezifische Funktionen der Leber im Metabolismus eingehen (z. B. Regulation des Blutzuckers, Fettstoffwechsel) und deren zentrale Rolle im Wechselspiel mit anderen Organen beleuchten.
Da im Rahmen der vorliegenden Fördermaßnahme „Die Virtuelle Leber“ ein wissenschaftlich führendes Kompetenznetz unter Einbeziehung von Expertise und Strukturen von HepatoSys – darunter insbesondere und ausdrücklich auch des Datenmanagements – sowie notwendiger weiterer Expertise aufgebaut werden soll, ist eine Vernetzung der Projekte Voraussetzung für die Beteiligung. Es ist daher von Vorteil, Verbundprojekte zu beantragen, die eine klar definierte Forschungsfrage im Bereich der virtuellen Leber adressieren. Es ist jedoch auch möglich, Einzelanträge zu einer definierten Fragestellung einzureichen, sofern ein Zusammenhang zu den physiologischen und/oder pathophysiologischen Prozessen der Leber dargestellt und die Bereitschaft signalisiert wird, sich in das zu etablierende Kompetenznetz einzugliedern. In jedem Fall ist mit der Antragstellung der Beitrag zu einem Gesamtkonzept „Virtuelle Leber“ darzulegen (siehe Punkt 7.2.)
Die Beantwortung komplexer Fragestellungen von Prozessabläufen in der Leber erfordert die Einbindung von Partnern aus Leberforschung und Klinik sowie die Vernetzung nationaler und internationaler Expertise. Priorität haben interdisziplinäre Projekte mit hohem Innovationsgrad und wissenschaftlich-technischem und/oder wirtschaftlichem Risiko. Ein entscheidender Aspekt bei der Projektauswahl wird die Einbettung in das Gesamtkonzept des angestrebten Kompetenznetzes sowie die frühzeitige Beteiligung von Partnern aus Wirtschaft und Klinik sein, die den späteren Technologietransfer unterstützen können.
Die Forschungsansätze können unter Berücksichtigung der benannten Rahmenbedingungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren konzipiert und zur Förderung eingereicht werden. Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte und Finanzpläne sollen für einen entsprechenden Zeitraum ausgestaltet werden.
Die Bewilligung wird zunächst auf drei Jahre befristet. Nach einer Laufzeit von zweieinhalb Jahren werden die geförderten Projekte einer Zwischenbegutachtung unterzogen. Im Rahmen dieser Zwischenbegutachtung wird mit Hilfe externer Gutachter sowohl auf der Ebene des Kompetenznetzes, als auch auf Ebene von Verbund- bzw. Einzelprojekten über die Fortsetzung der Projekte für maximal zwei weitere Jahre entschieden.
Bei der Konzeption der Projekte ist besonders auf die Erfüllung der unter Punkt 4. und 7.2 genannten Zuwendungsvoraussetzungen sowie Auswahl- und Entscheidungskriterien zu achten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
entnommen werden.
Über die Regelung der individuellen Verbundprojekte hinaus gelten für die Zusammenarbeit im Netzwerk festgelegte Regelungen und Vereinbarungen des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit, die in einer Rahmenbestimmung zur Koordination des nationalen Kompetenznetzes „Virtuelle Leber“ geregelt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon 0 24 61/61 55 43
Telefax 0 24 61/61 26 90
http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartnerin ist:
Frau Dr. Gisela Miczka
Telefon 0 24 61/61 2716
E-Mail: g.miczka@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2. Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens

25. Mai 2009

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form (auf CD) – möglichst unter Nutzung von „easy“ - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die elektronische Version der Projektskizze kann als ungeschützte pdf-Datei oder Word-Dokument eingereicht werden.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PtJ in englischer Sprache empfohlen.

Die Projektskizzen sollen sich zunächst auf einzelne Verbünde oder gegebenenfalls Einzelprojekte beziehen. In den Projektskizzen soll aber auch bereits ein Konzept für die übergreifende Zusammenarbeit in einem Kompetenznetz im Entwurf dargelegt werden. Die detaillierte Ausarbeitung der Pläne für diese Zusammenarbeit im Kompetenznetz erfolgt im Anschluss an die Auswahl der Projektideen.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Vorläufige Formulierung der Ziele für ein Kompetenznetz „Virtuelle Leber“
  2. Thema und Zielsetzung des eigenen Vorhabens und Darstellung des eigenen Beitrags zum o. g. Entwurf für ein Gesamtkonzept
  3. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, ggf. Patentlage und wirtschaftliche Bedeutung
  4. Beteiligte Partner aus Wissenschaft und Industrie und deren Kompetenzen
  5. Struktur des Kooperationsprojekts, Projektmanagement/Koordination
  6. Detaillierte Beschreibung des wissenschaftlichen Konzeptes inklusive des Finanzgerüstes
  7. Strategie zu Datenmanagement und Datenstandardisierung
  8. Verwertungsplan
  9. Notwendigkeit der Zuwendung

Die Projektskizzen sollen einen Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (jeweils Arial, Schriftgrad 11) aufweisen. Projektskizzen, die den formalen Kriterien nicht entsprechen (Textlänge und –format, Sprache, Einreichungsfrist) werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/systembiologie veröffentlicht.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptvorschlags
  • Beitrag zur Zielsetzung des Gesamtkonzeptes „Die Virtuelle Leber“
  • wissenschaftliche Qualifikation der beteiligten Partner
  • wirtschaftliche und technische Bedeutung des Konzeptes
  • Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit der Projektpartner im Hinblick auf den systembiologischen Ansatz sowie ggf. auf den Transfer in die Anwendung
  • Qualität des Datenmanagements und der Datenstandardisierung
  • Projektmanagement und Projektstruktur

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

Einbindung der ausgewählten Projektideen in das Gesamtkonzept für das Kompetenznetz „Virtuelle Leber“:

Gleichzeitig mit dem Ergebnis der ersten Auswahlrunde erhalten die Koordinatoren die Aufforderung, das Gesamtkonzept für das Kompetenznetz auszuarbeiten und die ausgewählten Projektideen zusammenzuführen. Hierzu müssen klar definierte Meilensteine für das Kompetenznetz formuliert werden und darüber hinaus alle beteiligten Partner ihre detaillierten Arbeitspakete im Kontext dieses Gesamtkonzeptes darstellen.

Dieser Prozess ist notwendig, um sicher zu stellen, dass das Kompetenznetz „Die Virtuelle Leber“ auch über die Grenzen der einzelnen Verbundprojekte und gegebenenfalls der Einzelprojekte hinaus vernetzt ist und eine effiziente Zusammenarbeit erreicht wird.

Die Organisation des Prozesses wird durch den Projektträger und das Projektmanagement HepatoSys unterstützt.

Das vorgelegte Gesamtkonzept, inklusive der detaillierten Ausführungen zu den Einzelprojekten sowie zur Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes wird erneut begutachtet.
Es muss bis spätestens

17. August 2009

beim Projektträger vorgelegt werden.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung des ausgearbeiteten Gesamtkonzeptes werden die Interessenten in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 25.03.2009

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Prof. Dr. Frank Laplace