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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt "Soziale Dimensionen von Klimaschutz und Klimawandel"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für die Nachhaltigkeit" beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einem weiteren Themenschwerpunkt zur „Sozial-ökologischen Forschung“ Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern. Das übergreifende Ziel der „Sozial-ökologischen Forschung“ besteht darin, neue Wege für eine zukunftsfähige Gestaltung der Beziehungen zwischen Umwelt und Gesellschaft aufzuzeigen. Mit dem Thema „Soziale Dimensionen von Klimaschutz und Klimawandel“ wird dabei ein gesellschaftliches Problemfeld aufgegriffen, das angesichts des Handlungsdrucks in Reaktion auf den stattfindenden Klimawandel von herausragender Aktualität ist.

Im Jahr 2007 legte der UN-Klimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) seinen vierten Bericht vor, der einen anthropogen induzierten Klimawandel mit hoher Wahrscheinlichkeit belegt. Aufgrund der alarmierenden Ergebnisse herrscht auf gesellschaftlicher und politischer Ebene weitgehend Einigkeit, dass eine weltweite Reduktion der Treibhausgasemissionen um die Hälfte - bezogen auf das Ausgangsjahr 1990 - bis zum Jahr 2050 erreicht werden muss. Konsens besteht auch darüber, dass die für den Klimawandel hauptverantwortlichen Industrieländer, im Vergleich zu Schwellen- und Entwicklungsländern, erhöhte Anstrengungen erbringen müssen, um dieses Ziel zu erreichen.

Was die Umsetzung betrifft, ist jedoch absehbar, dass sich aus den naturwissenschaftlichen Ergebnissen keine Handlungsstrategien ableiten lassen, die zur Zielerreichung führen, sondern dass im konkreten Einzelfall mit einem hohen Konfliktpotenzial zu rechnen ist. Einen Eindruck der zu erwartenden Konflikte vermitteln die Diskussionen um den Beitrag von Biokraftstoffen zur Sicherung der Energieversorgung versus Lebensmittelsicherheit oder um das Pro und Contra staatlicher Zuschüsse zu Energiekosten für sozial schwache Personengruppen.

Eine wesentliche Konfliktursache liegt darin, dass Menschen aufgrund ihrer räumlichen und sozio-ökonomischen Situation in sehr unterschiedlicher Weise von Klimawandel und Maßnahmen des Klimaschutzes betroffen sind. So sind Veränderungen der klimatischen Verhältnisse und die Zunahme sogenannter Extremwetterereignisse derzeit insbesondere in der südlichen Hemisphäre zu beobachten, weshalb dort die Frage nach Anpassungsstrategien (Adaption) im Vordergrund steht. Während also die Länder des Südens den Klimawandel bereits spürbar erleben, geht es in den hochindustrialisierten Ländern in der nördlichen Hemisphäre (noch) in erster Linie darum, seine Ursachen zu bekämpfen, indem Treibhausgasemissionen drastisch reduziert werden (Mitigation). Jenseits der unterschiedlichen Betroffenheit im Norden und Süden wird bereits jetzt deutlich, dass es jeweils schwache Bevölkerungsgruppen sind, die am stärksten unter den Auswirkungen von Klimawandel und Belastungen durch Maßnahmen des Klimaschutzes zu leiden haben. Ein weiterer Aspekt, der einfachen Lösungen entgegensteht, ist die Tatsache, dass sich die durch den Klimawandel ausgelösten sozial-ökologischen Veränderungsprozesse vor dem Hintergrund eines Geflechts von gesellschaftlichen Wahrnehmungs-, Interpretations- und Wertemustern vollziehen, also eine starke kulturelle Dimension haben. So werden z. B. ungewöhnlich lange Dürrephasen in Gebieten Afrikas oder Lateinamerikas aus Sicht der Betroffenen kaum als Phänomene des Klimawandels wahrgenommen, sondern als soziale Katastrophen in Form von Hungersnöten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen um Ressourcen.

Ausgehend von der Annahme, dass eine zentrale Berücksichtigung der sozialen Dimension die Voraussetzung dafür ist, dass in Bezug auf die zu erwartenden Konflikte adäquate Forschungsfragen formuliert und angemessene Lösungen gefunden werden, verfolgt die Bekanntmachung die folgenden Ziele:

  • Naturwissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel sowie technische, planerische und ökonomische Instrumente zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungsstrategien sollen in Bezug zu sozialen Aspekten gesetzt werden, um auf der einen Seite Konfliktpotenziale rechtzeitig zu erkennen und richtig einzuschätzen, auf der anderen Seite (auch unerwartete) Handlungsspielräume wahrzunehmen.
  • Mit den Projektergebnissen soll zum einen das Verständnis für soziale Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels erhöht, zum anderen die Ausgestaltung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden, indem Exklusion vermieden und Akzeptanz gefördert wird.
  • Da für die meisten Maßnahmen politische Weichenstellungen getroffen werden müssen, sollen die Ergebnisse sowohl an politische Entscheidungsträger als auch an die breite Öffentlichkeit vermittelbar sein.
  • Es ist das dezidierte Anliegen der Fördermaßnahme, die sozial- und geisteswissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Klimaforschung zu stärken.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die dem dargestellten Verwendungszweck entsprechen. Bevorzugt sollte dabei auf die folgenden Themenbereiche Bezug genommen werden:

2.1 Spezifische Betroffenheit von Bevölkerungsgruppen/Milieus:

Ziel ist es, fundierte Aussagen dazu zu treffen, wie bestimmte Personengruppen zum Klimawandel beitragen und/oder wie sie in jeweils spezifischer Art und Weise von den Folgen des Klimawandels und durch Maßnahmen des Klimaschutzes betroffen sind, z. B. durch ihre spezifische Wohn- und/oder Arbeitssituation oder in Hinsicht auf finanzielle Möglichkeiten und Belastungen. Da der Klimawandel ein globales Phänomen ist, ist sowohl die nationale als auch die internationale Perspektive von Interesse.

Dabei wird es als besonders aussichtsreich angesehen, wenn Forschungsfragen aufgegriffen werden, die sich an den Themenfeldern der High-Tech-Strategie zum Klimaschutz orientieren z.B.

  • Bedürfnisfelder des privaten Konsums (z.B. Bauen und Wohnen, Mobilität, Freizeitverhalten)
  • Sicherung der Lebens- und Existenzgrundlagen (z.B. Sicherung und Anpassung im Bereich Nahrung, Kleidung, Unterkunft)
  • Schaffung gesellschaftlicher Infrastrukturen (z.B. Stadt- und Siedlungsentwicklung, Energievesorgungssystme, Verkehrssysteme)

Im Folgenden werden mögliche Forschungszugänge aus nationaler und internationaler Perspektive exemplarisch skizziert. Die Bearbeitung darüber hinausgehender Problemperspektiven ist ausdrücklich erwünscht.

Nationale Ebene:

  • Wichtige Weichenstellungen zum Klimaschutz in Deutschland wurden mit den sogenannten „Meseberger Beschlüssen“ der Bundesregierung vorgenommen. In diesem Kontext wurde ein integriertes Energie- und Klimaprogramm verabschiedet, das 29 Eckpunkte enthält, die in den unterschiedlichen Bereichen auf operationalisierbare Maßnahmen heruntergebrochen werden müssen. Ziele sind es beispielsweise, durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen den Energieverbrauch in Häusern und Wohnungen deutlich zu reduzieren oder durch den Einsatz energieeffizienter Produkte in Haushalten, im öffentlichen Sektor und in der Industrie den Stromverbrauch um 11% zu senken. Dabei stellt sich u.a. die Frage, wem welche finanziellen Belastungen zugemutet werden können.
  • Die Berücksichtigung sozialer Kriterien sollte bereits zu einem frühen Stadium bei der Entwicklung von innovativen Technologien zum Klimaschutz erfolgen. Damit ist die Forderung angesprochen, ein neues Innovationsverständnis zu entwickeln, das den gesellschaftlichen Kontext stärker berücksichtigt. Grundsätzlich erfordert eine verantwortungsbewusste Ausgestaltung der konkreten Maßnahmen ein vertieftes Wissen über den Status quo des Umwelthandelns unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie über Determinanten, die Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen. Aufbauend darauf können Szenarien zu den sozialen, ökonomischen und ökologischen Wirkungen geplanter Maßnahmen entwickelt werden.

Internationale Ebene:

  • Aus internationaler Perspektive stellt sich für die Industrieländer die Frage, auf welche Art und Weise sie ihre anerkannte Verantwortung gegenüber den Schwellen- und Entwicklungsländern wahrnehmen können, um diese in Hinsicht auf Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, ohne dabei ihre wirtschaftliche Entwicklung zu beeinträchtigen. Wichtige Instrumente, deren Ausgestaltung mit gesellschaftlichem Konfliktpotenzial verbunden ist und die deshalb eine sozial-ökologische Rahmung erfordern, sind dabei u.a. Emissionshandel und Technologietransfer.
  • Ein weiteres Problem mit internationaler Dimension betrifft die zu erwartende zunehmende Zahl von „Umweltflüchtlingen“ aus Krisen- und Entwicklungsländern. Auch wenn inzwischen weitgehend anerkannt wird, dass Umweltaspekte eine beachtliche Rolle bei den multikausalen Migrationsursachen spielen (siehe hierzu v.a. das Gutachten des WBGU, 2007, zum Thema „Sicherheitsrisiko Klimawandel“), fehlt es allenthalben an Wissen über die komplexen Zusammenhänge. Daher ist es wenig erstaunlich, dass Maßnahmen zur Lösung dieses Problems derzeit v.a. an den Symptomen und kaum an den Ursachen ansetzen. Um diesem Desiderat zu begegnen, werden Fallstudien zu dieser Thematik angeregt, die den historischen, politischen und ökologischen Kontext einbinden.

2.2 Wahrnehmungs-, Bewertungs- und Bewältigungsstrategien:

Neben sozio-ökonomischen Aspekten – und zum Teil eng mit diesen verwoben – spielen für die Beurteilung der sozialen Dimension von Klimaschutz und Klimawandel auch Wahrnehmungs-, Bewertungs- und Bewältigungsstrategien unterschiedlicher Bevölkerungsgruppe eine Rolle. Die Berücksichtigung derartiger Aspekte ist von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, mittels Verhaltensänderungen zum Klimaschutz beizutragen oder Akzeptanz für Anpassungsstrategien zu erzielen. Ebenso wie bei sozio-ökonomischen Faktoren kann davon ausgegangen werden, dass dazu bisher nur eine geringe empirische Wissensgrundlage vorhanden ist.

  • Angeregt wird daher die Erhebung von Daten, die zeigen, ob und wie der Klimawandel und Maßnahmen des Klimaschutzes in unterschiedlichen sozialen Milieus wahrgenommen und bewertet werden, und die mit weiterführenden Fragestellungen verbunden werden. So stellt sich in Bezug auf klimafreundliches Verhalten zum wiederholten Male die Frage, warum zwischen Wissen und Handeln von Individuen und Gruppen häufig eine so große Lücke klafft. Aufgegriffen wurde diese Frage durch die Sozial-ökologische Forschung bereits in Bezug auf das Thema „Nachhaltiger Konsum“ (siehe unter http://www.sozial-oekologische-forschung.org ).
  • Denkbar ist darüber hinaus auch ein kulturhistorisch vergleichender Forschungszugang, der einen weiteren Blickwinkel auf gesellschaftliche Transformationsprozesse einnimmt. Von Interesse wäre beispielsweise ein vertieftes Verständnis dazu, wie Erinnerungsmuster aufgrund von Katastrophenereignissen ausgebildet und wie diese emotional verarbeitet werden. Während es global betrachtet Regionen gibt, in denen derartiges Wissen längst ein Erfordernis darstellt, da sich der Klimawandel real in Form von Katastrophenereignissen vollzieht, geht es in den europäischen Ländern noch weitgehend darum, solches Wissen in prophylaktische Handlungsstrategien einfließen zu lassen.

Hinweise zum Charakter der Forschungsvorhaben:
Die Sozial-ökologische Forschung ist einem inter- und transdisziplinären Forschungsansatz verpflichtet, wobei ökologische, ökonomische gesellschaftswissenschaftliche und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive verknüpft werden. Um dem Mangel an sozialwissenschaftlicher Kompetenz in der Klimaforschung zu begegnen, steht die Integration naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in sozialwissenschaftliche Konzepte und Methoden im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung im Vordergrund.

Da es kaum gesichertes Wissen über soziale Auswirkungen des Klimawandels sowie der Maßnahmen zum Klimaschutz gibt, sollen die Vorhaben auch empirische Studien umfassen. Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit diese auf bereits vorhandene Daten (etwa des Statistischen Bundesamts oder des SOEP) aufbauen können. Eine wesentliche Methode, um die Wirkung möglicher Lösungsstrategien zu verdeutlichen, wird in der Entwicklung von Szenarien gesehen.

Gefördert werden können auch Projekte, die sich schwerpunktmäßig um die Entwicklung von Konzepten und Modellen bemühen, mit denen gesellschaftliche Dynamiken erfasst und abgebildet werden können.

Der Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ spielt in der Klimapolitik eine wichtige Rolle, bedarf jedoch einer Konkretisierung. Die Berücksichtigung von Themen unter Gerechtigkeitsaspekten ist daher willkommen. Eine Unterstützung der Klimapolitik wird beispielsweise in der (Weiter-) Entwicklung bzw. Anwendung von Gerechtigkeitskonzepten in Bezug auf konkrete Problemfelder gesehen. Weiterhin wird dadurch ein Beitrag zur Definition der sozialen Dimension des Konzepts der Nachhaltigkeit erwartet.

Da die Berücksichtigung der räumlichen Dimension in den Sozialwissenschaften bisher wenig verbreitet ist, wird auf die Bedeutung des Raums für das Thema der Bekanntmachung besonders hingewiesen.

Die übergeordnete Fragestellung der Förderinitiative impliziert in hohem Maße den Bezug auf Genderaspekte. Daher wird ein gendersensibler Umgang mit dem Untersuchungsfeld erwartet.

Bei den gewählten Problemstellungen sollte die internationale Perspektive berücksichtigt bzw. die Anbindung an die internationale Diskussion gesucht werden. Sofern die Einbindung internationaler Kooperationspartner für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, können Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner beantragt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenkonzept Sozial-ökologische Forschung", das unter oder http://www.sozial-oekologische-forschung.org abrufbar ist.

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und ggf. die Mitwirkung bei projektübergreifenden Begleitmaßnahmen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) nachgewiesen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Bundes- und Landesbehörden, Gebietskörperschaften sowie private Organisationen als Zuwendungsempfänger angemessen an der Finanzierung ihrer FuE-Vorhaben beteiligen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
beim DLR – Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
AE 44 Geistes- und Sozialwissenschaften, Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-580 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-500
Internet: http://www.pt-dlr.de
beauftragt.

Ansprechpartnerin für die Fördermaßnahme ist Dr. Monika Wächter, Tel.: 0228 / 3821-597, E-Mail: monika.waechter@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.

7. 2. Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter.

7. 2. 1. Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum 30. Juni 2009 in elektronischer Form und auf dem Postweg in deutscher Sprache vorzulegen.

Den Vorhabensbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des geplanten Vorhabens, die antragstellende(n) Person(en) mit Institution, Dienstanschrift einschließlich E-Mail und Telefon, die geplante Laufzeit, die Förderquote und die beantragten Fördermittel hervorgehen.

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 Seiten (Arial 11, 1,5-zeilig) umfassen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingereicht werden sollen ein Exemplar (einseitig bedruckt) sowie 15 Kopien (doppelseitig bedruckt).

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

  • Beschreibung der Problem- und Zielstellung;
  • Stand des Wissens;
  • Bezug zu den Förderzielen;
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen;
  • vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und ggf. Praxispartner) und Arbeitsteilung;
  • erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung;
  • Zeitplanung und Kostenschätzung (Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, ggf. Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).

Als Anhang können Literaturlisten und Curricula beigefügt werden.

Die Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes;
  • Beschreibung des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und Wissen, auf die aufgebaut werden soll;
  • angemessene Auswahl der Methoden bzw. Darlegung der zu entwickelnden Methoden;
  • Stringenz des Forschungsdesigns;
  • eine der Problemstellung angemessene Zusammensetzung des Forschungsteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstandes relevanten Fächer und Kompetenzen);
  • wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller, insbesondere in Hinsicht auf sozialwissenschaftliche und interdisziplinäre Kompetenz.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. März 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget