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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung und des Wissenschaftlich-Technologischen Forschungsrats der Türkei (TÜBITAK) von Förderrichtlinien für deutsch-türkische Forschungs- und Entwicklungsprojekte unter Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2-Projekte) in ausgewählten Forschungsbereichen im Rahmen der türkisch-deutschen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel ist die Intensivierung der Kooperation zwischen deutschen und türkischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft durch 2+2-Projekte. Der Begriff "2+2-Projekte" bezieht sich auf FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer türkischen Forschungseinrichtung oder Universität sowie einem deutschen und einem türkischen Industriepartner. Die für den Zeitraum von drei Jahren bewilligten Fördermitte sollten diesen Einrichtungen ermöglichen, die Grundlagen für eine dauerhafte FuE-Partnerschaft zu schaffen. Die Mittel werden gemeinsam von BMBF und TÜBITAK bereitgestellt1.

1.2 Rechtsgrundlage

Für deutsche Antragsteller:

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für türkische Antragsteller:

Die Projekte können von TÜBITAK nach Maßgabe des Gesetzes über die Errichtung des Wissenschaftlich-Technologischen Forschungsrats der Türkei (TÜBITAK) sowie gemäß seiner eigenen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.

2. Gegenstand der Förderung

Angesichts der oben beschriebenen Situation zielt diese Ausschreibung auf die Förderung gemeinsamer Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung in folgenden Bereichen:

  • Energieforschung
  • Gesundheit
  • Ernährung

Die gemeinsamen Forschungsprojekte sollten zur Erreichung der Ziele von BMBF und TÜBITAK und/oder der Ziele des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU beitragen.

Im Rahmen dieser Ausschreibung können gemeinsame Projekte gefördert werden, die Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Diensten führen. Der Nutzen für Deutschland und die Türkei sollte klar ersichtlich sein.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Forschungsorganisationen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz in Deutschland oder in der Türkei haben.

Für deutsche Antragsteller: Den Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten die Bedingungen der Anlage „Reisekosten“ (weitere Informationen erhalten Sie beim Internationales Büro des BMBF).

Für türkische Antragsteller: Für Universitäten gelten die in den Regeln des TÜBITAK-Programms 1001 beschriebenen Bedingungen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten die in den Regeln des TÜBITAK-Programms 1509 beschriebenen Bedingungen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen


Voraussetzung für die Förderung der Projekte ist, dass an den FuE-Projekten mindestens eine deutsche und eine türkische Forschungseinrichtung/Universität sowie ein deutscher und ein türkischer Industriepartner beteiligt sind ("2+2-Projekte").

Die deutschen und türkischen Partner müssen den gemeinsam formulierten Antrag parallel beim Internationals Büro des BMBF und bei TÜBITAK einreichen. Projekte, die nur bei einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.

Zuwendungen für das gemeinsame Forschungsprojekt werden erst dann bereitgestellt, wenn alle Projektpartner ihre Zusammenarbeit durch Schließen einer Kooperationsvereinbarung formalisiert haben.
Antragsteller sollten sich - auch im eigenen Interesse - im Vorfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Zusammenhang mit dem Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse in Höhe von €150.000 - € 450.000 pro Projekt und Land gewährt. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Dabei wird das Projekt nach dem zweiten Jahr bewertet, aufgrund dieser Bewertung wird über die Förderung für das dritte Jahr entschieden. Universität und Unternehmen sollten die Fördermittel insgesamt zu gleichen Teilen erhalten. Sowohl für Universität als auch für unternehmen ist eine Zuwendung in Höhe von 35-65 % möglich. Eine Zusatzfinanzierung der Projekte mit Drittmittel ist möglich. Zuwendungsfähig sind alle Arten von Aufwendungen, die für die Fortentwicklung der Partnerschaft notwendig sind. Dazu gehören Veranstaltungskosten, Arbeitsverträge, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Personal und Investitionen. (Für deutsche Antragsteller: Kosten, die sich auf die Grundausstattung und die grundlegenden Betriebskosten des Antragstellers beziehen, können nicht gefördert werden).

Die Förderung geschieht im Rahmen der in beiden Ländern geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie bei den unten genannten Ansprechpartnern von TÜBITAK und IB. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Universitäten, Forschungseinrichtungen und ähnliche Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bei Helmholtz-Zentren und Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an türkische Universitäten sind die Regeln und Grundsätze des TÜBITAK-Programms 1001.

Für Antragsteller aus der Industrie/Unternehmen:

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den Grundsätzen der EU sollen die Antragsteller bei den entstandenen zuwendungsfähigen Kosten einen angemessenen Eigenanteil - üblicherweise mindestens 50 % - übernehmen. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für eingereichte Verbundprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an türkische Unternehmen sind die Regeln und Grundsätze des TÜBITAK-Programms 1509.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Für deutsche Antragsteller:

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis sind die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einbeziehung von TÜBITAK und Internationalem Büro (IB) des BMBF (Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers)

Auf türkischer Seite wurde folgende Abteilung mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme beauftragt:
TÜBITAK
Abteilung Internationale Kooperation
Referat für bilaterale und multilaterale Beziehungen
Atatürk Bulvarı No:221
06100 Kavaklıdere/Ankara
Internet: www.tubitak.gov.tr/uidb/ikili

Türkische Antragsteller sollten sich vor Antragstellung an TÜBITAK wenden, wenn sie weitere Informationen oder fachliche Beratung benötigen. Ansprechpartner ist:
Hale Hacaloglu
Tel.: + 90 312 427 50 39
Fax: + 90 312 427 74 83
E-Mail: uidb@tubitak.gov.tr

Auf deutscher Seite hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die folgende Einrichtung mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme beauftragt:

Internationales Büro des BMBF (IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Deutsche Antragsteller sollten sich vor Antragstellung an das IB wenden, wenn sie weitere Informationen oder fachliche Beratung benötigen. Ansprechpartner für diese Ausschreibung ist
Akin Akkoyun
Tel.: +49 228 3821-470
Fax: +49 228 3821-444
E-Mail: akin.akkoyun@dlr.de

7.2 Vorlage von Förderanträgen

Antragsformulare können von den Webseiten von TÜBITAK und IB heruntergeladen werden. Die deutschen und türkischen Partner reichen den Antrag in englischer Sprache parallel bei TÜBITAK und BMBF/IB ein. Projekte, die nur bei einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.

Auf türkischer Seite sind der Abteilung Internationale Kooperation bei TÜBITAK drei Papierausdrucke und eine CD für die Anträge vorzulegen. Das 2+2-Antragsformular sollte von beiden Partnern aus Hochschule und Wirtschaft ausgefüllt und bei TÜBITAK als ein einziger Antrag eingereicht werden.

Auf deutscher Seite ist dem Internationalen Büro des BMBF ein Papierausdruck und eine elektronische Fassung der Anträge vorzulegen. Zusätzlich ist Teil A des Antrags online unter http://www.internationales-buero.de/ einzureichen.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Alle eingegangenen Anträge werden von beiden Seiten (TÜBITAK und BMBF/IB) unabhängig voneinander begutachtet und bearbeitet. Es werden nur Projekte gefördert, die sowohl Zustimmung von TÜBITAK als auch BMBF/IB erhalten.

Grundlegend für eine Förderung sind der zu erwartende wissenschaftliche Erkenntnisgewinn und das Durchführungs- und Erfolgspotenzial entsprechend der Zielsetzung dieser Ausschreibung.

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Innovationsfähigkeit, Originalität und Plausibilität des Ansatzes
  • Nachhaltigkeit des Projektes: langfristige Strategie der Partnerschaft
  • Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse
  • Personalentwicklung (Beurteilung anhand der Beteiligung von Graduierten oder Doktoranden und Nachwuchswissenschaftlern)
  • Erfolgsaussichten (Beurteilung anhand der Verfügbarkeit von Personal und Infrastruktur, Qualität des Projektmanagements und Arbeitsplan)
  • Relevanz für den Integrationsprozess in der EU (Beurteilung anhand der Assoziierung mit multilateralen Netzen, Erfahrung mit EU-Rahmenprogrammen)
  • Wissenschaftliche Exzellenz und Qualifikation des Antragstellers
  • Wissenschaftliche Auswirkungen

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Mit dem ausgewählten deutschen bzw. türkischen Koordinator werden BMBF/IB und TÜBITAK jeweils einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag schließen.

Vor Abschluss des Zuwendungsvertrags müssen die Partner der ausgewählten Projekte eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern vorlegen. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens wird auf den Webseiten von IB/DLR und TÜBITAK ein Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung eingestellt.

7.4 Antragsfrist

Anträge sind bis spätestens 01.05.2009 (Datum des Poststempels) bei IB und TÜBITAK vorzulegen. Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektförderung beginnt voraussichtlich am 1. Oktober 2009.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Webseite von Bundesanzeiger und TÜBITAK in Kraft.
Bonn, den 19.02.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Madders

1

Grundlage der türkisch-deutschen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit ist die 1997 zwischen TÜBITAK und FZ Jülich GmbH geschlossene Kooperationsvereinbarung und das Protokoll der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Forschung und Technologie.