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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung – Richtlinien zur Förderung eines deutsch-russischen Förderwettbewerbes im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU

Gemeinsamer deutsch-russischer Förderwettbewerb des Internationalen Büros (IB) des BMBF und des Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Vor dem Hintergrund der zwischen Deutschland und Russland bestehenden „Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation“ ( www.deutsch-russische-partnerschaft.de ) ist die Förderung deutsch-russischer Kooperationen im Bereich angewandter, industrienaher und innovativer Forschung und Entwicklung von besonderer Bedeutung.

In diesem Zusammenhang haben das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF und der russische Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) im Dezember 2007 eine Vereinbarung geschlossen, um künftig gemeinsam deutsch-russische Kooperationsprojekte zu fördern. Nach der erfolgreichen ersten gemeinsamen Ausschreibung im Sommer 2008 wollen beide Projektträger ihre Kooperation nun verstetigen und veröffentlichen hiermit erneut einen gemeinsamen Förderwettbewerb.

Die Ausschreibung richtet sich vor allem an forschungsaktive deutsche und russische kleine und mittlere innovative Unternehmen. Auf deutscher Seite können auch deutsche Forschungseinrichtungen, die anwendungsbezogene Forschung betreiben, einen Antrag stellen.

Ziele der Fördermaßnahmen sind deutsch-russische Kooperationsprojekte, die thematisch den aus deutscher und russischer Sicht prioritären Zukunftstechnologien zuzurechnen sind (Näheres s. Punkt 2). Die Projekte werden in aller Regel mit einer Förderlaufzeit von höchstens 24 Monaten gefördert.

1.2 Rechtsgrundlage

Für deutsche Antragsteller:

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für russische Antragsteller:

Die Projekte können vom Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Russischen Föderation zur Projektförderung sowie gemäß seiner eigenen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden deutsch-russische Forschungskooperationen aus folgenden thematischen Bereichen:

  • Biotechnologie, Gesundheitsforschung und Medizintechnik
  • Nanotechnologien
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Neue Materialien und Produktionstechnologien
  • Technologien für Ressourcen und Energieeffizienz und nachhaltige Umwelttechnologien
  • Optische Technologien

Darüber hinaus können auch Projekte aus anderen thematischen Bereichen gefördert werden, sofern sie von beiden ausschreibenden Projektträgern als relevant eingestuft werden.

Das Internationale Büro des BMBF und der Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) gewähren Zuschüsse zu den Kosten von vorwettbewerblichen gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Projekten. Im Rahmen der Förderung können Zuschüsse zu den Reisekosten sowie Zuschüsse zu sonstigen projektbezogenen Ausgaben gewährt werden (Näheres s. Punkt 4).

Vorbereitungen zur gemeinsamen Mitwirkung in nationalen, EU- und anderen internationalen Projekten können ebenfalls bezuschusst werden.

3 Zuwendungsempfänger

Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens zwei Partnern, davon einer auf russischer Seite und einer auf deutscher Seite. Die Projektpartner müssen einer der folgenden Gruppen zuzuordnen sein:

Von der russischen Seite:

  • innovative kleine Unternehmen

Von der deutschen Seite:

  • innovative kleine und mittlere Unternehmen;
  • universitäre und außeruniversitäre öffentliche oder private Einrichtungen der angewandten Forschung.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung der Projekte ist, dass an den FuE-Projekten mindestens ein deutscher und ein russischer Projektpartner beteiligt sind.
Die deutschen und russischen Partner müssen ihren das gemeinsame Projekt beschreibenden Antrag (siehe unter Pkt 6 „Verfahren“) parallel beim Internationalen Büro des BMBF und bei FASIE einreichen. Projekte, die nur bei einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.

5. Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt auf deutscher und auf russischer Seite durch nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Reisekosten und zu sonstigen projektbezogenen Ausgaben.
Dem russischen Projektpartner werden die Zuschüsse vom Fonds zur Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) gewährt. Dem deutschen Projektpartner werden die Zuschüsse vom Internationalen Büro des BMBF gewährt.

Projekte können in der Regel mit höchstens 50.000 Euro von jeder Seite unterstützt werden.

Teilnahmebedingung sowohl für den deutschen als auch für den russischen Projektpartner ist dabei jeweils die Bereitstellung eines Eigenbeitrages (eigene Mittel oder von dritter Stelle eingeworbene Mittel), der mindestens genauso hoch ist wie der beantragte Förderbetrag. Das bedeutet in der Regel eine Förderhöhe von maximal 50 % der Gesamtkosten, die dem deutschen bzw. dem russischen Partner bei der Durchführung des Projektes entstehen.

Bezüglich der Zuschüsse von der russischen Seite:

  1. Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) einschließlich:
    • Personalkosten (Gehalt)
    • Reisekosten innerhalb Russlands
    • Dienstleistungen dritter Organisationen im Bereich FuE (insgesamt bis zu 30%)
    • Materialien, Rohstoffe, Zubehör (bis zu 30%)
    • Anlagen (bis zu 15%)
    • Sonstige Ausgaben (Büromieten, Anlagen, Telefonkosten und Bankdienstleistungen)

Bezüglich der Zuschüsse von der deutschen Seite:

Die Gesamtkosten des Projektes für den deutschen Partner (aufzuführen in der Projektbeschreibung – siehe unter Pkt. 5) werden vom Internationalen Büro des BMBF in der Regel mit bis zu 50 % bezuschusst. Folgende Kostenpositionen sind zuwendungsfähig:

  1. Reisekosten (Flüge, ggf. Anfahrten zum Flughafen, Visa, jedoch keine Aufenthaltskosten) für deutsche Expertinnen und Experten:
    • Reisekosten für deutsche Expertinnen und Experten für Reisen nach Russland werden durch das Internationale Büro des BMBF erstattet (Bezuschussung bis zu 100 % möglich).
  2. Ausgaben für Gastaufenthalte russischer Projektpartner
    • Ausgaben für Gastaufenthalte der russischen Projektpartner in Deutschland werden ebenfalls durch das IB erstattet. Für Gastaufenthalte gelten die folgenden Tagegeldpauschalen: Aufenthalte bis zu 22 Tagen: 82,- Euro pro Tag; Aufenthalte von 23 bis 30 Tagen: 1.840,- Euro pauschal; Aufenthalte ab 31 Tagen: Monatspauschale bzw. 61,- Euro pro Tag.
  3. Weitere projektbezogene Ausgaben des deutschen Partners:
    • Projektbezogene wissenschaftliche Veranstaltungen
    • Maßnahmen zur gemeinsamen Vermarktung von FuE-Kompetenz
    • Ggf. Maßnahmen zur Weiterbildung
    • Ggf. Personalkosten (für arbeitsteilige Forschung und Entwicklung)
    • in besonders begründeten Fällen Sachmittel, die nicht zur Grundausstattung der beantragenden Einrichtung zu rechnen sind (z.B. keine Ausstattung mit PCs, keine üblichen Verbrauchsmittel)
    • Kosten für Schutzrechtsanmeldungen

6 Verfahren

Einreichung, Antragsfristen

Deutsche und russische Antragsteller, die ein Konsortium bilden wollen, werden gebeten, bis zum 17.04.2009 jeweils einen das gemeinsame Projekt beschreibenden Antrag in englischer Sprache termingerecht und vollständig parallel beim Internationalen Büro des BMBF (deutsche Antragsteller) bzw. bei FASIE (russische Antragsteller) einzureichen.

Dieser Antrag gliedert sich in zwei Teile:

  • Teil A - einen auszufüllenden Vordruck
  • Teil B – eine inhaltliche Projektbeschreibung

Deutsche Antragsteller erstellen Teil A im Rahmen der webbasierten Antragstellung des Internationalen Büros unter der Internet-Adresse http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZOM und übersenden das Antragsformular zusätzlich per Post mit Originalunterschriften. Die Datei mit der Gliederung für Teil B finden deutsche Antragsteller <hier> und senden die ausgefüllte Datei per E-Mail an die unter Pkt. 7 genannten deutschen fachlichen Ansprechpartner beim Internationalen Büro des BMBF (Kontaktdaten siehe auch unter Pkt. 7).

Auf deutscher Seite ist dieser Antrag, bestehend aus Teil A und Teil B, für das Internationale Büro des BMBF die Grundlage für die abschließende Bewertung und Bewilligungsentscheidung.

Russische Antragsteller erstellen Teil A und Teil B anhand der Antragsformulare, die im Informationsblatt unter www.fasie.ru zu finden sind. Beide Formulare (Teil A, Teil B) sind ausgefüllt per E-Mail an Frau Olga Georgijewna Reusche bei FASIE zu schicken (Kontaktdaten siehe auch unter Pkt. 7).

Auf russischer Seite gilt dieser Antrag, bestehend aus Teil A und Teil B, als Vorantrag („Expression of Interest“). Wegen der in Russland geltenden Bestimmungen zur Projektförderung wird der Russische Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) nach der gemeinsamen Evaluation der eingegangenen Themenvorschläge mit dem Internationalen Büro des BMBF die russischen Partner zur Einreichung eines formellen Antrages auffordern.

Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrages können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden. Die Anträge werden gemeinsam vom Internationalen Büro des BMBF und von FASIE auf Basis der untenstehenden Auswahlkriterien unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachter auf fachliche Eignung geprüft. Ein abschließendes fachliches Ranking wird durch eine deutsch-russische Auswahlkommission erstellt.

Die Anträge werden anhand der folgenden Auswahlkriterien beurteilt:

  • Relevanz des Forschungsthemas für das Internationale Büro des BMBF und FASIE sowie Nähe zu den unter Punkt 2 genannten prioritären Themen
  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation der Projektpartner
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) und russische(n) Partnereinrichtung(en)
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektergebnisse
  • Qualität des Verwertungsplans
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Projekts.

Die Förderung der positiv bewerteten und bewilligten Projekte kann voraussichtlich zum 01. September 2009 beginnen.

7 Fachliche Information und Beratung

Ansprechpartner für deutsche Antragsteller im Internationalen Büro des BMBF:

Ansprechpartner für die Themen Informations- und Kommunikationstechnologien, Erneuerbare Energien, Umwelt und Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Geowissenschaften, Agrar- und Ernährungsforschung, Bildung, Physikalische Grundlagenforschung (Photonik), Meeres- und Polarforschung:

Stefan Lange
Tel.: +49-228-3821 469
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: stefan.lange@dlr.de

Ansprechpartnerin für die Themen Biotechnologie, Optische Technologien, Nanotechnologien (inkl. Materialforschung), Gesundheitsforschung, Produktionstechnologien, Physikalisch-chemische Technologien, Geistes- und Sozialwissenschaften:

Dr. Anja Köhler
Tel.: +49-228-3821 458
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de

Ansprechpartner für russische Antragsteller im Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE):

Olga Georgijewna Reusche
Tel.: +7-495-6278207
E-Mail: reusche@fasie.net
Internet: www.fasie.ru

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie auf der Webseite des Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) in Kraft.
Bonn / Berlin, den 18.02.2009

Im Auftrag:

M. Schlicht